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Hauptzweck der ALPA ist die Vertretung der Interessen sowohl der Adoptiveltern als auch der Adoptivkinder. Aus ihrer Sicht ist die zur Zeit angewandte Adoptionspraxis hier in Luxemburg eine recht willkürliche Angelegenheit. Wohl besteht gesetzlich eine Kommission, welch ein Gutachten über die Adoptiveltern erstellen soll, aber leider hat diese ihre Arbeit aufgegeben, da verschiedene Organisationen wussten, wie man an der erwähnten Kommission vorbeikommt und das Gutachten auch nicht obligatorisch ist. So versucht eben jede Organisation sowie einige Frauenärzte die ihnen zur Verfügung stehenden Adoptivkinder nach ihren eigenen und durchaus gutgemeinten Kriterien unterzubringen. Dass dies zu gewissen Rivalitäten und sogar zu Ungerechtigkeiten führt ist wohl leicht verständlich. Nach dem aktuellen System kann es durchaus vorkommen, dass eine Organisation einem Paar eine Adoption verweigert, wogegen eine andere einer Adoption für das gleiche Paar zustimmt. Und sei es nur, weil die Kandidaten bei der zweiten Untersuchung ‚richtiger‘ zu antworten wussten. Um solche Sinnlosigkeiten aus der Welt zu schaffen, schlägt die AL vor, ein einziges Adoptionszentrum für ganz Luxemburg zu schaffen. Dieses Zentrum soll sämtliche Adoptionsanfragen einerseits, sowie sämtliche zur Adoption freigegebene Kinder andererseits in zwei einzigen (unique) Listen führen. Nach diesem Prinzip wird es also nicht mehr möglich sein, dass man an mehreren Stellen eine Adoption beantragen kann. Eine Kommission, welche aus einem Sozialhelfer, einem Vertreter der einzelnen bestehenden Organisationen, einem Gynäkologen, einem Psychologen und einem Vertreter der Adoptiveltern zusammengesetzt sein soll, wird dann ein Gutachten über das in Frage kommende Paar abgeben. Sie soll ebenfalls bestimmen, welches Kind

welchem Paar zugesprochen wird. Auf jeden Fall muss das Gutachten der Kommission vorliegen, bevor eine Adoption vom Gericht gesprochen werden darf. Dies gilt für die Adoption von inländischen wie von ausländischen Kindern. Selbstverständlich soll ein Rekursrecht gegen die Kommissionsentscheidung möglich sein.

Was die Adoption von ausländischen Kindern (aus der Dritten Welt) anbelangt, so hätte ein solches Adoptionszentrum den weiteren Vorteil, dass für sämtliche Adoptionen gleiche Kosten entstehen würden. Dies ist nämlich zur Zeit nicht der Fall, so dass z.B. für ein Kind aus Indien, je nachdem an welche Organisation man sich wendet, die Unkosten zwischen 15 000 und 70 000 Fr schwanken können. Fragt sich nur wodurch solch haarsträubenden Presiunterschiede bedingt sind resp. wer aus dieser Angelegenheit Kapital schlägt.

Eine weitere Forderung der ALPA ist die quasi Gleichstellung der Adoptiveltern mit den natürlichen Eltern d.h. u.a. die Möglichkeit eine Adoption zu beantragen ob der legalen Grossjährigkeit (18 Jahre), vorausgesetzt es besteht ein Altersunterschied von 15 Jahren zwischen Kind und Eltern. Es sollte keine Bedingung geben, was die Dauer der Ehe im Moment des Antrages anbelangt. Berufstätigen müsste nach der Aufnahme des Kindes ein Urlaub zustehen ähnlich dem Schwangerschaftsurlaub nach der Geburt. Adoptiveltern müssten wenigstens einen Teil der Schwangerschaftsprämie zugestellt werden usw. Auch einer Einzelperson soll es möglich sein, ein Kind zu adoptieren.

Die ALPA ist gerne bereit, jedem ihre informative Broschüre über die Probleme der Adoption hier in Luxemburg zuzusenden. Ihre Adresse:

ALPA – 2, rue du Cimetière, Roeser

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