Die Nationalbibliothek unter NS-Besatzung 1940-1944

Infolge der NS-Besatzung wurde das Bibliothekswesen in Luxemburg weitgehend umgekrempelt. Gauleiter Gustav Simon forderte einen Aufbau einer neuen Bibliothekslandschaft, die aus der Landesbibliothek, ehemals Nationalbibliothek, und einem engmaschig verzweigten Netz von „Volksbüchereien“ bestehen sollte.1 Die „Volksbüchereien“ bildeten das Fundament der neuen Bibliothekslandschaft. Aus NS-Sicht war es wichtig, rasch „Volksbüchereien“ einzurichten, um mit der nationalsozialistischen Umerziehung zu beginnen. Vor allem weil der Buchhandel in Luxemburg anfangs zurückhaltend auf den Verkauf von NS-Literatur reagierte, sollten die anfangs 25 Ortsbibliotheken, über das ganze Land verteilt, zum Schaufenster der neuen Ideologie werden; sie wurden systematisch in Ortschaften von 5 000 bis 17 000 Einwohnern aufgebaut. Anfang 1943 gab es 77 Dorf- oder Ortsbüchereien mit einem Gesamtbestand von geschätzten 55 500 Exemplaren.

Beschlagnahmungen

Bevor die neuen Büchereien eingerichtet wurden, mussten die früheren Bibliotheken aufgelöst oder ihre Bestände skartiert werden (bis Ende 1942 etwa 20 Tonnen). Zunächst waren die katholischen Pfarr-, Ordens- und Borromäusvereinsbibliotheken, Bibliotheken von Vereinigungen wie die der Volksbildungsvereine und der Alliance Française sowie Privatbibliotheken, etwa die der Großherzogin oder von Emigranten, jüdischen Bürgern und Umgesiedelten, beschlagnahmt worden.

Die Beschlagnahmungen liefen teils weniger gut geordnet ab als geplant. Wiederholt gerieten die Hardlinerin Elisabeth Raddatz, Bibliothekarin im Dienste der Außenstelle des Reichspropagandaministeriums, und Gerda Mertz, aus Düsseldorf kommende Bibliothekarin an der Landesbibliothek und verlängerter Arm des Chefs der Zivilverwaltung (CdZ), auf eine so offene Art aneinander, dass Beschwerdebriefe beider und gegenseitige Anschuldigungen zum Alltag wurden. Immer wieder flammte der Streit um die verbotene Literatur neu auf, die sich Raddatz unter den Nagel reißen wollte und die Mertz für die wissenschaftlich ausgerichtete Landesbibliothek ebenfalls in Anspruch nahm.

Insgesamt war man bei den Beschlagnahmungen mit mehreren Problemen konfrontiert: Erstens gab es zu wenig Personal, obgleich die Gestapo und der Sicherheitsdienst des Reichsführers SS (SD) oder zeitlich befristete Hilfskräfte aus dem Altreich dabei behilflich waren. Es gab keine fachliche Handhabung, so kam es in Clerf zu willentlichen Sachbeschädigungen auch durch Luxemburger Hilfsarbeiter. Zweitens gab es logistische Probleme: Es gab kaum Magazine, geschweige denn adäquat ausgestattete Magazine, um die konfiszierten Bücher zwischenzulagern; es gab zudem nicht ausreichend Regale, um die Bücher aufzustellen. Drittens fehlte es an LKWs und gar an Benzin, um den Transport zu gewährleisten, sodass manche Bücherkisten einfach vor Ort in einem Raum abgesperrt wurden.

Landesbibliothek

Im Laufe der NS-Besatzung wuchsen die Bestände der Landesbibliothek planmäßig. Dies erklärt sich zum einen dadurch, dass die Landesbibliothek von den „Säuberungen“ der zumeist lückenhaften Listen und Inventare des „schädlichen und unerwünschten Schrifttums“ weitgehend verschont blieb. Dies wurde auch begünstigt durch die unterschiedlichen Interpretationen von Raddatz und Mertz, was unter Verbotsliteratur oder unter politischer Literatur zu verstehen sei und wer die Bücher beschlagnahmen dürfe. Absurd war es, dass der Verwaltung für höhere Kommunalverbandsangelegenheiten (KVA) zwar ab 1942 ein Erstrecht auf Sichtung des beschlagnahmten Materials zugestanden wurde, der Bibliothekarin Gerda Mertz aber keinerlei Verbotslisten zur Verfügung standen, mit denen sie die Bestände hätte abgleichen können. Verzweifelt merkte sie an: „[Die] Landesbibliothek hat keine Unterlagen, die vollständig wären u. entscheidet gefühlsmässig, über das, was ausgeliehen werden darf, u. was nicht. Man enthält ihr die erforderlichen Listen vor, erwartet aber auf der anderen Seite, das sie sich nach ihnen richtet.“2 Elisabeth Raddatz, die sehr wohl im Besitz dieser Listen war, ließ der Landesbibliothek naturgemäß keine Kopien zukommen.

Liste von beschlagnahmten Bibliotheken auf Briefkopf der Landesbibliothek. BnL, Ringordner Beschlagnahmte Büchereien.

Zum anderen kam es der Landesbibliothek als wissenschaftliche Bibliothek zupass, dass sich das Reichsministerium für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung in Berlin für die Auflösung aller wissenschaftlichen Bibliotheken in Luxemburg ausgesprochen und eine Integration von deren Beständen in die Landesbibliothek befürwortet hatte. Diese Eingliederung sollte nach zwei Grundsätzen durchgeführt werden, wie der Luxemburger Direktor Pierre Frieden, der bis Herbst 1942 im Amt war, in einem Bericht vermerkte: 1. der „betriebsmässigen Verwertbarkeit als wissenschaftliche Arbeitsmittel“, 2. des „bibliophilen Ausbaus unserer Sammlungen“.3 In Berlin bestimmte am 13. Mai 1942 der Kommissar für das Bibliothekswesen in der KVA, Rudolf Hilgers, dass die Landesbibliothek fortan eine wissen­schaftliche Bücherei sei, deren Bestand sich gegen­über dem der vorigen Nationalbibliothek (ca. 180 000 Bände) verdreifachen würde. Tatsächlich wurden nach und nach folgende wissenschaftliche Bibliotheken in die Bestände der Landesbibliothek integriert: 1. staatliche Bibliotheken, d. i. die Regierungs­­bibliothek, die Lehrerbi­blio­thek, die Gewerbe­bibliothek und die Bibliothek des großherzoglichen Instituts, sodann wurden 2. beschlag­nahmte Bibliotheken wie die Bibliothek des Vereins für luxemburgische Geschichte, Literatur und Kunst, die Bibliothek des Instituts für Hygiene und Bakteriologie, die großherzogliche Bibliothek von Colmar-Berg und die Benediktinerbibliothek Clerf sowie die Redemptoristenbibliotheken in Echternach und Luxemburg und andere Ordens­bibliotheken übernommen.

Mitte 1942 hatte sich die Landesbibliothek, zumindest theoretisch, kulturpolitisch als wichtigste wissenschaftliche Bibliothek im Gau Moselland etabliert. Sie erhielt eine spezifische Stellung im Netzwerk der wissenschaftlichen Westraum-Bibliotheken. Die Stadtbibliothek im benachbarten Metz sollte die größte französische Bibliothek werden, die Stadtbibliothek in Trier war spezialisiert auf Vorgeschichte, Geschichte, Kunstgeschichte, Westfragen und den rheinischen Raum, die Landes- und Universitätsbibliothek Straßburg deckte das elsässische Schrifttum ab, die Landesbibliothek Speyer die Veröffentlichungen des saarpfälzischen Raums und die Landesbibliothek Luxemburg sollte zur Landesbibliothek des Gau Moselland avancieren und neben den allgemeinen Fachgebieten die Sondergebiete Westfragen (sprach- und geisteswissenschaftlich), Wallonien und Luxemburger Land enthalten.4

Aufgrund akuter Raumnot und schlechter Lagerbedingungen wurde beschlossen, dass die Landesbi­bliothek ein eigenständiges Gebäude erhalten sollte. Im Januar 1943 folgte der Umzug aus dem Gebäude des Athenäums neben der Kathedrale in das der ehemaligen Elsässischen Bank, die teils umgebaut worden war. Geplant war ein Fassungsvermögen von 300 000 Büchern, sodass von vornherein klar war, dass auch weiterhin auf externe Depots zurückgegriffen werden müsse. Doch sollten vor allem die wertvollen Bestände in einem Safe gesichert sein.

Bis Ende des Krieges wurde der Lesesaal kaum frequentiert, was die Leitung indes nicht betrübte, da sie im Wesentlichen mit Änderungen beschäftigt war. Letztere gehen auf die Beschlüsse von Pierre Frieden zurück, der in einer Sitzung vom 22. Juni 1942 mit Rudolf Kummer, der bibliothekspolitischen Instanz aus dem Reichsministerium für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung Berlin, und mit Rudolf Hilgers, der im CdZ für das Dossier Landes­bibliothek zuständig war, beschlossen worden waren. Diese Neuerungen hatten auch noch Bestand, als Frieden im Sommer 1942 verhaftet und zunächst ins KZ Hinzert verbracht und von Alexander Röder abgelöst wurde, der zudem Leiter der Stadtbibliothek Trier war. Zwar nahm Röder manche Innovationen für sich in Anspruch, aber er führte vor allem viele Beschlüsse operativ durch, er hinterließ indes zahlreiche Dienstanweisungen, praktische Hilfen und Beschreibungen von Workflows und trug dadurch zu einer modernen Bürokratie im besten Sinne des Wortes bei.

Die gewichtigste Neuerung betraf die Einführung der Pflichtabgabe von Druckwerken an die Landesbibliothek. Diese Pflichtabgabe galt für die Druckwerke, die im Bereich des Chefs der Zivilverwaltung in Luxemburg erschienen. Dazu gehörten Neuauflagen, Bücher, Zeitungen, Landkarten, Ortspläne, Atlanten, Bild- und Tonwerke (mit oder ohne Text). Am 15. Juli 1943 trat die Pflichtabgaberegelung in Kraft. Im April 1943 wurde die Landesbibliothek in die Liste der Teilnehmer am deutschen Leihverkehr aufgenommen. Im Bereich der Katalogisierung implementierte Röder, entgegen Friedens Wunsch, die Preußischen Instruktionen beim Katalogisieren als neuen Maßstab.

Landesbibliothek am neuen Standort im ehemaligen Gebäude der Elsässischen Bank. Privatsammlung.

Die Bestandspolitik der Landesbibliothek hat sich während der Besatzung inhaltlich verändert, insofern das Profil der Fächer aus Naturwissenschaften und Technik sowie aus den Geisteswissenschaften durch die Integration beschlagnahmter Bibliotheken gestärkt wurde. Die Bestände wurden in manchen Sachthemen wesentlich ergänzt: Dokumente aus Mathematik, Astronomie, Physik, Chemie, Geophysik, Geographie, Geologie, Biologie, Anthropologie (darunter auch Rassenkunde, Ethnographie), angewandte Naturwissenschaft und Technik wurden aufgestockt.

Nach 1945

Nach Kriegsende hatte Staatsminister Pierre Dupong bereits im Oktober 1944 eine Buchkommission eingerichtet, die zum Ziel hatte, nach verschollenen Büchern zu suchen, diese in den Räumlichkeiten der Nationalbibliothek zusammenzutragen und zu sortieren, die Provenienz sicherzustellen und Bücher an ihre luxemburgischen Besitzer zurückzugeben. Es sollen von den insgesamt fast 500 000 beschlagnahmten Büchern nach Kriegsende wohl ca. 400 000 an ihre Besitzer zurückgegeben worden sein.5

Nachweisbar wurden tatsächlich zahlreiche Biblio­theksbestände zurückgegeben, weil sie noch geschlossen in den Räumlichkeiten der Landesbibliothek gelagert waren. Dennoch habe ich Zweifel an den Zahlen. Denn einerseits wurden manche Bibliotheken aus der Vorkriegszeit nicht mehr wiederhergestellt, andererseits hatte sich der wissenschaftliche Bestand der Nationalbibliothek im Vergleich zu Kriegsbeginn deutlich vergrößert, ohne dass auch hier genaue Zahlen vorliegen würden. Heute läuft ein Projekt, um die Provenienz der Bücher aus beschlagnahmten jüdischen Bibliotheken zu eruieren und die Bücher an die Nachkommen der rechtmäßigen Besitzer zu restituieren. Insofern ist die Nationalbibliothek heute immer noch mit ihrer Geschichte während der NS-Besatzung beschäftigt.


1 Die folgenden Ausführungen beruhen auf den Beiträgen von Claude D. Conter, „Bücher sind kein geringer Teil des Glücks – das Literaturangebot in Luxemburg zwischen 1940 und 1944“, in: Claude D. Conter/Daniela Lieb/ Marc Limpach/Sandra Schmit/Jeff Schmitz/Josiane Weber (Hg.), Luxemburg und der Zweite Weltkrieg. Literarisch-intellektuelles Leben zwischen Machtergreifung und Epuration, Mersch, Centre national de littérature (CNL), 2020, S. 200-265 sowie „Eine Ehrenstelle unter den geistigen Zentren des Reiches. Die Landesbibliothek Luxemburg während des Zweiten Weltkrieges“, in: Claude D. Conter/Jean-Marie Reding (Hg.): Verboten, beschlagnahmt, geraubt. NS-Bibliothekspolitik und -praxis in Europa. Wiesbaden, Harrassowitz, 2024, S. 127-147.

2 Brief von Gerda Mertz an Rudolf Hilgers vom 7. Januar 1942, Bibliothèque nationale du Luxembourg (BnL), Ringordner Beschlagnahmte Büchereien.

3 Pierre Frieden, Bericht zur Eingliederung der von der Verwaltung der höheren Kommunalverbandsangelegenheiten übernommenen Bibliotheken in die Landesbibliothek vom 12. Juni 1942, Bl. 3, BnL, Ringordner Beschlagnahmte Büchereien.

4 Bericht von Ministerialrat Rudolf Kummer anlässlich seiner Dienstreise nach Luxemburg und Trier vom 21. bis 25. Juni 1942, Berlin, Bundesarchiv R 4901/13703 [Bl. 14-14v].

5 „Gleich nach der Befreiung bemühte sich die staatliche Bücherkommission um die Rückerstattung von 400 000 Bänden Beuteliteratur.“ Vgl. Jean-Marie Reding: „Ihre von den Deutschen entwendeten Bücher stehen zu ihrer Verfügung“, in: d’Lëtzebuerger Land, 5. Mai 2006, S. 14-15.


Claude D. Conter ist Leiter der Nationalbibliothek Luxemburg.

Als partizipative Debattenzeitschrift und Diskussionsplattform, treten wir für den freien Zugang zu unseren Veröffentlichungen ein, sind jedoch als Verein ohne Gewinnzweck (ASBL) auf Unterstützung angewiesen.

Sie können uns auf direktem Wege eine kleine Spende über folgenden Code zukommen lassen, für größere Unterstützung, schauen Sie doch gerne in der passenden Rubrik vorbei. Wir freuen uns über Ihre Spende!

Spenden QR Code