Der Luxemburger „Code civil“ sieht verschiedene Scheidungsmöglichkeiten vor: I) Jeder der beiden Ehegatten kann die Scheidung beantragen, wenn er seinem Partner Ausschreitungen, Misshandlungen oder schwere Beleidigungen (excès, sévices ou injures graves) vorwerfen kann, die eine ernste oder wiederholte Verletzung der Pflichten, die sich aus der Heirat ergeben, darstellen und die den Weiterbestand der Ehegemeinschaft unerträglich […]

Dieser Artikel ist digital frei zugänglich, jedoch ausschließlich in der PDF-Version. Nutzen Sie hierfür den PDF-Button rechts neben dem Erscheinungsdatum.

Das komplette Heft als Printausgabe können Sie selbstverständlich weiterhin käuflich erwerben.