Doppelpass oder Eigentor?
Der (ewige) Streit um die schweizerische Staatsbürgerschaft
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Der (ewige) Streit um die schweizerische Staatsbürgerschaft
Damir Skenderovic – Gianni D’Amato
Nach Luxemburg und Liechtenstein besitzt die Schweiz mit 20 Prozent den höchsten Ausländeranteil in Westeuropa. Doch die Zahl ist irreführend, denn im westeuropäischen Vergleich hat die Schweiz zusammen mit Deutschland eine der tiefsten Einbürgerungsziffern. Im Jahr 2001 liessen sich nur gerade 2 Prozent der in der Schweiz niedergelassenen Ausländerinnen und Ausländer einbürgern, obwohl 52 Prozent die Bedingungen für eine Einbürgerung eigentlich erfüllten. Mit anderen Worten: von den 738’500 Personen, die den Schweizer Pass haben konnten, waren es nur 27’600, die ihn auch wirklich beantragten. Während man sich mit der 1992 eingeführten Option der doppelten Staatsbürgerschaft eine signifikante Erhöhung der Einbürgerungsraten erhoffte, tragen langwierige und oft kostspielige Einbürgerungsverfahren weiterhin dazu bei, die Zahl der Einbürgerungswilligen klein zu halten. Hinzu kommt, dass rechtspopulistische Parteien mit fremdenfeindlichen Kampagnen und Forderungen nach Restriktionen das Schweizer Bürgerrecht immer wieder zum Gegenstand kontroverser Debatten machen und dabei ein exklusives Verständnis von Staatsbürgerschaft kolportieren.
Am 26. September 2004 wurde in einer Volksabstimmung die erleichterte Einbürgerung für die zweite Ausländergeneration und die Einführung des ius soli-Prinzips für die dritte Generation abgelehnt. Von der Welle des Sieges getragen, bekräftigten gleichentags Exponenten der Schweizerischen Volkspartei (SVP), die als einzige Partei die Vorlagen bekämpft hatte, eine weitere Forderung in bürgerrechtspolitischen Fragen: die Abschaffung des seit 1992 bestehenden Doppelbürgerrechts für MigrantInnen in der Schweiz. MigrantInnen müssten, so der Wortlaut des SVP Vorstosses, sich bei der Einbürgerung klar für die Schweiz entscheiden oder auf die Einbürgerung verzichten. Diese neue Kontroverse droht jene bürgerrechtliche Errungenschaft der Schweiz, die seit den 1990er Jahren zu einer erhöhten Attraktivität des Schweizer Bürgerrechts geführt hat, in Frage zu stellen. Bei dieser Frage offenbaren sich auch fundamentale Gegensätze bei der Beurteilung des Bürgerrechts zwischen linksliberalen und rechtspopulistischen Kreisen in der Schweiz.
Heute gilt als rechtliche Grundlage für die ordentliche Einbürgerung das Bundesgesetz über Erwerb und Verlust des Schweizer Bürgerrechts von 1952, das in seiner modifizierten Fassung von 1990 einen Mindestaufenthalt von 12 Jahren verlangt. Im europäischen Vergleich besteht in der Schweiz für einbürgerungswillige KandidatInnen die längste Wartefrist, allerdings zählen für jugendliche AusländerInnen die Jahre zwischen dem 10. und 20. Lebensjahr doppelt.
Staatsbürgerschaft und Einbürgerung in der Schweiz
Drei Eigenheiten machen den Erwerb des Schweizer Staatsbürgerrechts aus. Erstens ist die Einbürgerung gekoppelt an den Erwerb des Bürgerrechts in der domizilierten Gemeinde und später des Kantons. Die Bundesbehörden sind nur bei der Eröffnung des ordentlichen Verfahrens von Bedeutung sowie am Schluss des Verfahrens, wenn sie vom Entscheid des Kantons benachrichtigt werden. Zweitens handelt es sich nicht um ein rein administratives Verfahren,
denn die eigentliche Entscheidungskompetenz über die Aufnahme in das Bürgerrecht haben teilweise die kommunalen und kantonalen Legislativbehörden. Aufgrund der Gemeinde- und Kantonsautonomie kann aber das Verfahren je nach Ort unterschiedlich gehandhabt werden. Drittens unterstellt sich jeder Bewerber und jede Bewerberin einer Eignungsprüfung in Gemeinde und Kanton. Überprüft wird die Integration in die lokale Gemeinschaft, die Anpassung an schweizerische Sitten und Gebräuche und die Einhaltung der Gesetze.
Diese Eignungsprüfung dient den lokalen Bürgerkommissionen und kantonalen Entscheidungsträgern vielfach als Selektionsfilter, um unliebsame Kandi-
Damir Skenderovic (Departement für Zeitgeschichte, Universität Fribourg) und Gianni D’Amato (Schweizerisches Forum für Migrations- und Bevölkerungsstudien, Universität Neuchâtel) leiten das Forschungsprojekt „Rechtspopulistische Parteien und Migrationspolitik in der Schweiz“ im Rahmen des Nationalen Forschungsprogramms 40+ „Rechtsextremismus – Ursachen und Gegenmassnahmen“ des Schweizerischen Nationalfonds (SNF).
datinnen und Kandidaten abzuweisen. Obschon die Bundesbehörden keine explizite ‚Assimilation‘ verlangen, ist diese in vielen Gemeinden und Kantonen noch von Bedeutung. Dort bedeutet ‚Assimilation‘ nicht nur die Kenntnis der Gesetze und Bürgerrechte, sondern beinhaltet auch die häufig nicht genau umschriebene Annahme der kantonalen und nationalen Kultur. Neben der Konformität gegenüber formellen Aufnahmebedingungen wird also noch eine ‚Verinnerlichung‘ der Sitten und Gebräuche des Kantons und des Landes verlangt, was nicht einfach mit gutem Willen erlernt werden kann, sondern eine ‚zweite Sozialisation‘ bedingt. Entsprechend schreiben einige AutorInnen von einem kulturalistisch-assimilationistischen Staatsbürgermodell auf der Gemeindeebene.
Die leise Einführung der doppelten Staatsbürgerschaft
Im Hinblick auf den freien Personenverkehr im EG-Binnenmarkt sank in den 1980er Jahren für viele ImmigrantInnen aus dem EG-Ausland die Attraktivität des Schweizer Bürgerrechts. In der Zeit zwischen 1955 und 1988 bürgerten sich insgesamt 200’000 Ausländer ein. Von 1955 bis 1965 betrug die jährliche Zahl der Eingebürgerten zwischen 3’000 und 3’500 und stieg bis zum Jahr 1977 auf rund 15’000 pro
Jahr an. In den 1980er Jahren gingen die Einbürgerungen wieder zurück und schwankten fortan zwischen 7’000 und 9’000 pro Jahr. Vor allem die jungen Aus-
Neben formellen Aufnahmebedingungen wird eine ‚Verinnerlichung‘ der Sitten und Gebräuche des Kantons und des Landes verlangt, was nicht einfach mit gutem Willen erlernt werden kann, sondern eine ‚zweite Sozialisation‘ bedingt. Entsprechend schreiben einige AutorInnen von einem kulturalistisch-assimilationistischen Staatsbürgermodell auf der Gemeindeebene.
länderInnen der zweiten Generation empfanden das Verfahren als umständlich und entwürdigend. Anstoss erregte bei ihnen auch die Forderung, ihre ursprüngliche Nationalität abzulegen und somit einen Teil ihrer Identität zu verleugnen.
Eine der führenden italienischen Emigrantenorganisationen in der Schweiz forderte daher 1988 den italienischen Staat auf, sein Bürgerrechtsgesetz so zu
ändern, dass die EmigrantInnen das italienische Bürgerrecht beibehalten können, wenn sie sich in der Schweiz einbürgern lassen. Die Schweiz ihrerseits sollte davon absehen, von den Einbürgerungswilligen den Verzicht auf ihr altes Bürgerrecht zu verlangen. Zwei grossangelegte Forschungsstudien unterstützten Ende der 1980er diese Forderung: Sie empfahlen eine liberale Praxis gegenüber Einbürgerungswilligen, die ihre Ursprungsnationalität beibehalten wollten und befürworteten die erleichterte Einbürgerung für junge BewerberInnen.
Doch auch im internationalen Rechtsdiskurs kam Bewegung auf. Eine veränderte Staatenpraxis und die Zunahme der Fälle von doppelter Staatsangehörigkeit als Folge internationaler Migrationsbewegungen und Integrationsprozesse hat nicht nur in der Schweiz dazu geführt, das Prinzip der doppelten Staatsbürgerschaft nicht mehr in Frage zu stellen. Die Niederlande und Italien haben seit den 1980er Jahren auf eine Neuformulierung der Strassburger Konvention hingearbeitet. So wurde in der neuen Konvention vom 7. November 1997 auch Migration als Hinnahmegrund von Mehrstaatigkeit völkerrechtlich anerkannt. Hier ist eine entscheidende Transnationalisierung des Staatsangehörigkeitsrechts zu erkennen. Diese völkerrechtliche Entwicklung kommt einerseits dem Bedürfnis vieler MigrantInnen entgegen, unabhängig von staatlicher Zuordnungspolitik den Anspruch auf eine eigene Identität zu behaupten, andererseits entspricht sie auch den Bedürfnissen binationaler Ehegemeinschaften und der zunehmenden Europäisierung des Staatsvolksbegriffs infolge der europäischen Integration sowie der Weiterentwicklung der Unionsbürgerschaft.
Die Schweiz hat Ende der 1980er Jahre in einer Aufbruchstimmung versucht, ihre Kopplungsfähigkeit an diese europäische Entwicklung zu manifestieren. Dies geschah bei der Diskussion um die Gleichstellung von Mann und Frau im Bürgerrechtsgesetz, als es während der Parlamentsdebatte zur doppelten Staatsbürgerschaft von 1990 um die Streichung von Artikel 17 des Bürgerrechtsgesetzes ging, der den Verzicht auf die bisherige Staatsangehörigkeit
vorschrieb. In der Debatte wiesen etliche VotantInnen über alle Parteigrenzen hinweg auf den Gewinn der Schweiz hin, falls Menschen, die im Land aufgewachsen sind, die Möglichkeit erhielten, politisch mitreden zu dürfen. Ein Befürworter verwies darauf, dass die Identität bei vielen Menschen aus verschiedenen Teilidentitäten bestünde. In der Frage der Nationalität solle daher ein Sowohl-als-auch an die Stelle des bisherigen Entweder-oder treten.
Die Regierung selbst, die ein halbes Jahr zuvor bei einer ersten Behandlung einer Ablehnung der Reform das Wort geredet hatte, änderte bei der Bereinigung im Ständerat (kleine Kammer) die Meinung. Dies geschah auf Druck der Gewerkschaften wie auch der Spitzenverbände der Wirtschaft, die mit Verweis auf die Schaffung des Europäischen Wirtschaftsraums Druck auf die Regierung gemacht und eine Begünstigung des doppelten Bürgerrechts gefordert hatten. Im März 1990 stimmte auch der Nationalrat dem Beschluss des Ständerates zu, das Verbot des Doppelbürgerrechts zu streichen, obwohl die selbe Parlamentskammer wenige Monate zuvor den gleichen Beschluss als nicht praktizierbar erachtet hatte. Wenngleich schon damals Bestrebungen seitens der rechtspopulistischen Parteien bestanden, das Referendum zu ergreifen, scheiterten sie an der ungenügenden Mobilisierung der eigenen Basis.
Anfangs der 1990er Jahre schien es zunächst, als ob die Aufbruchstimmung im Bürgerrechtsbereich weitere Liberalisierungsvorschläge freisetzen würde. Doch das politische Klima hatte sich nach der Ablehnung des Beitritts zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) im Jahr 1992 in der Schweiz gewandelt. Zwar akzeptierten in der Volksabstimmung von 1994 wenig mehr als die Hälfte der Wahlbevölkerung eine Vorlage zur erleichterten Einbürgerung, die entscheidende Mehrheit der Kantone konnte aber dafür nicht gewonnen werden. Nach 1983 war es das zweite Mal, dass eine Bürgerrechtsreform an der Urne scheiterte. So hängt es weiterhin vom Kanton ab, in dem eine Kandidatin und ein Kandidat wohnt, ob ein Einbürgerungsverfahren als administrative Routine behandelt wird oder ob
der Bewerber oder die Bewerberin sich einem ‚kulturellen Eignungstest‘ unterziehen muss.
Andererseits hatte aber die Möglichkeit des Doppelbürgerrechts seit 1992 die stete Erhöhung der Einbürgerungsrate bei den Angehörigen jener Migrantengruppen zur Folge, deren Herkunftsstaaten ebenfalls die doppelte Staatsbürgerschaft akzeptierten. Betrug zum Beispiel die Einbürgerungsrate bei Italienerinnen und Italienern vor der Gesetzesänderung in den Jahren 1988-1991 0,3 Prozent, stieg sie im Zeitraum 1997-2000 fast um das fünffache an (1,4 Prozent). Angehörige aus den Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawiens, der Türkei und Portugal, Staaten, die die Doppelbürgerschaft auch akzeptieren, gehören ebenfalls zu jenen Gruppen, deren Einbürgerungen in den beiden Zeiträumen markant zugenommen haben. Die Regelung galt bislang als wenig umstritten, doch wie die SVP kürzlich unterstrich, sei es an der Zeit die doppelte Staatsbürgerschaft in der Schweiz zu überdenken und in letzter Konsequenz abzuschaffen.
Rechtspopulisten traditionell dagegen
Traditionell verfolgen rechtspopulistische Parteien in der Schweiz besonders wachsam Veränderungen in der Einbürgerungspolitik und begegnen behördlichen
Liberalisierungsbestrebungen mit grosser Skepsis und offenem Widerstand. Dies ist umso wichtiger, als diese Parteien, die als Vorreiter des Rechtspopulismus in Westeuropa gelten, seit den 1960er Jahren in der Schweizer Politik eine nicht zu unterschätzende Rolle spielen. Als Teil der sogenannten Überfremdungsbewegung gelang es rechtspopulistischen Splitterparteien wie der 1961 gegründeten Nationale Aktion gegen die Überfremdung von Volk und Heimat (NA) oder der von ihr 1971 abgespaltenen Republikanischen Bewegung, immer wieder die Themen Migration und Einbürgerung auf die nationale Agenda zu setzen und mit Mitteln der direkten Demokratie restriktive Massnahmen einzufordern bzw. liberale Reformen zu blockieren.
Zu Hilfe kam ihnen der in der schweizerischen Gesellschaft weitverbreitete Überfremdungsdiskurs, der seit anfangs des 20. Jahrhunderts von einem Teil der staatlichen Behörden und der Medien, als auch der gesellschaftlichen Elite vertreten wurde und nachhaltig die schweizerische Migrations- und Einbürgerungspolitik prägte. Wie die neuere historische Forschung betont, handelt es sich beim Begriff der ‚Überfremdung‘ um eine ursprünglich schweizerische Wendung. Er diente dazu, Einwanderung und AusländerInnen als Bedrohung für die schweizerische nationale
Identität darzustellen und die mentale und politische Abwehrhaltung sowie restriktive Gesetzgebungen in der Ausländerpolitik zu legitimieren.
Seit den 1970er Jahren steht die Einbürgerungspolitik weit oben auf der Migrationsagenda rechtspopulistischer Parteien, die sie mehrmals zum Gegenstand direktdemokratischer Auseinandersetzungen machten. Eine 1972 von der NA eingereichte Initiative forderte nicht nur, dass die Zahl der AusländerInnen in der Schweiz 500’000 nicht übersteige, sondern auch die jährliche Begrenzung der Neueinbürgerungen auf 4’000. Diese Forderung wurde dann zwei Jahre später in einer NA Volksinitiative zum Bürgerrecht wieder aufgenommen. Als 1976 im nationalen Parlament über die Vorlage debattiert wurde, meinte der damalige NA-Präsident Valentin Oehen, dass „die Geburtsgemeinschaft ergänzt werden [kann] durch die Verleihung des Bürgerrechts an Volksfremde. Es muss jedoch auf einen kleinen Prozentsatz beschränkt bleiben, soll nicht die Handlungsfähigkeit, das Zusammengehörigkeitsgefühl und das gemeinsame Kulturleben ruiniert werden.“ Ein Jahr später verurteilte James Schwarzenbach, Nationalrat der Republikanischen Bewegung und der erste rechtspopulistische Leader der Nachkriegsschweiz, Einbürgerungserleichterungen für ausländische Jugendliche als eine „raffinierte, aber sehr unschöne Politik, die unbedingt durchkreuzt werden muss, soll unser Volk nicht zu einer Allerweltsmischung aus allen vier Himmelsrichtungen degradiert werden“. Auch der Bundesrat war damals überzeugt, dass „Überfremdung und Überbevölkerung nicht einfach durch Einbürgerung gelöst werden“ könne.
Geprägt durch essentialistische Vorstellungen von Kultur, Mentalität und Lebensform, gingen die Vertreter der Überfremdungsbewegung davon aus, dass eine Mehrheit der EinwanderInnen nicht in die schweizerische Nation hineinpasse und sich nicht „assimilieren“ könne. Einbürgerung könne zwar Ergebnis eines erfolgreichen „Assimilationsprozesses“ sein, dieser sei jedoch beinahe unmöglich, denn er verlange von den EinwanderInnen zumindest die Aufgabe aller früherer kulturellen und biographischen Einflüsse. In den dama-
ligen Bürgerrechtsdebatten gesellte sich zu der grundsätzlichen Infragestellung der Fähigkeit, sich an die schweizerische Gesellschaft anpassen zu können, das Argument, die Zunahme von Einbürgerungen diene lediglich als Kosme-
Mit einer Politik der Ressentiments mobilisieren rechtspopulistische Parteien gegen gesellschaftliche Minderheiten auf der einen, gegen die soziale und politische Elite und deren vermeintliche migrationspolitischen Verfehlungen auf der anderen Seite. Mit ihrer Abgrenzung gegenüber den Verantwortlichen im politischen System und ihrer Interpretation der Zugehörigkeit zur Nation zelebrieren sie eine unmittelbare Nähe zum ‚Volk‘.
tik für die Ausländerstatistik und könne nicht über die zunehmende ‚Überfremdung‘ der Schweiz hinwegtäuschen. Hinzu komme, dass Eingebürgerte im Grunde nur ‚Papierschweizer‘ seien.
Als 1990 die Bürgerrechtsreform mit der oben erwähnte Einführung der doppelten Staatsbürgerschaft zur Debatte stand, gab NA-Nationalrat Markus Ruf zu Bedenken, dass es für jenen, der seinen alten Pass behalten wolle, „schwer zu lösende Interessenkonflikte“ gebe und unterstellte ihm, dass „sein Einbürgungswunsch ganz einfach nicht tiefster Überzeugung [entspreche], Bürger unseres Landes zu werden und damit in eine Schicksalsgemeinschaft einzutreten“. Rechtspopulistische Parteien sahen es von jeher als besonderes Privileg, die schweizerische Staatsbürgerschaft zu besitzen. So wurde auch die Vorlage von 1994 für eine erleichterte Einbürgerung von Jugendlichen von der NA bekämpft, „weil wir“, wie NA-Parteipräsident Rudolf Keller bemerkte, „es nicht richtig finden, dass die Assimilation und Angleichung an unsere gesellschaftlichen Normen künftig nicht mehr die Voraussetzung zur Erlangung unserer Staatsbürgerschaft sein soll“.
Die SVP und das Erbe der Überfremdungsbewegung
In den 1990er Jahren kam es zu tiefgreifenden Veränderungen am rechten Rand des parteipolitischen Spektrums in der Schweiz, was sich auch auf die Debatten zur Migrations- und Einbürgerungspolitik auswirkte. Unter der Führung ihrer Zürcher Kantonalpartei und deren Präsidenten, Christoph Blocher, nach Schwarzenbach die zweite populistische Leaderfigur, übernahm die SVP eine rechtspopulistische Strategie und Agenda, womit es ihr nicht nur gelang, die Splitterparteien rechts aussen weitgehend zu verdrängen, sondern auch WählerInnen der Mitte-Rechts Parteien anzusprechen. Nachdem die SVP zwischen 1991 und 2003 ihren Wähleranteil mehr als verdoppelt hatte und seit 1999 als wählerstärkste Partei agiert, wählte das Parlament im Dezember 2003 Christoph Blocher als zweiten SVP Repräsentanten in die siebenköpfige Regierung.
In der Migrationspolitik übernahm die SVP das Erbe der Überfremdungsbewegung, wobei sie vor allem in der Asyl- und Flüchtlingspolitik durch ihre fremdenfeindlichen Kampagnen auffiel. Aber auch zu Fragen der Integrations- und Einbürgerungspolitik zeigte sich die Partei überaus aktiv und lehnte jegliche Erleichterungen oder staatliche Unterstützungen ab. In ihrem Parteiprogramm von 1999 hiess es: „Zahlreiche Personen, welche mit den geltenden Verfahren eingebürgert werden, können jedoch nicht als integriert betrachtet werden. Einbürgerungsaktionen werden teilweise zur Beschönigung von Statistiken durchgeführt.“ Insbesondere die Integrationsfähigkeit von Menschen aus sogenannten ‚fremden Kulturkreisen‘, zum Beispiel islamischen Ländern und dem Balkan, wurde von der SVP immer wieder angezweifelt.
Als einzige Regierungspartei bekämpfte die SVP die angesprochene Bürgerrechtsreform vom September 2004 und heizte im Vorfeld der Volksabstimmung mit provokativen Kampagnen, die vor „Masseneinbürgerungen“ und vor „Verschleuderung des Schweizer Bürgerrechts“ warnten, die Stimmung an. Als kurz darauf die Partei ihre Forderung nach der Abschaffung der doppelten Staatsbürgerschaft nochmals bekräft-
tigte, argumentierte sie zum einem mit dem „Problem des Loyalitätskonfliktes“. Zum anderen denunzierte sie die Doppelbürgerschaft als Teil eines gesellschaftspolitischen Projektes der politischen Linken, denn „je mehr Doppel- und Mehrfachbürger es gibt, um so leichter wird es sein, die Grenzen der Nationalstaaten aufzuheben und die Weltgemeinschaft zu realisieren. Eine alte Idee, ebenso alt wie die Erkenntnis, dass die Idee nicht funktioniert.“
Ein gesellschaftspolitisches Gegenprojekt
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass sich anfangs der 1990er Jahre eine Wende in der schweizerischen Einbürgerungspolitik anzubahnen schien, die von der Debatte um die Bürgerrechtsreform geprägt war und in die Einführung der doppelten Staatsbürgerschaft mündete. Erstmals wurde MigrantInnen ein Angebot bei der Einbürgerungsfrage gemacht, die für sie nicht den totalen Verzicht auf ihre Geschichte und Herkunft bedeutete. Der Durchbruch in der Schweiz zur Frage des Doppelbürgerrechts nahm aber auch Diskussionen auf europäischer Ebene vorweg. Ausserdem zeitigte die Möglichkeit der doppelten Staatsbürgerschaft sehr schnell auch Auswirkungen in der Einbürgerungsstatistik: Während den 1990er Jahren verwirfachten sich die ordentlichen Einbürgerungen in der Schweiz, von 5’127 im Jahr 1990 auf 20’418 im Jahr 2000.
Die neusten Entwicklungen zeigen nun, dass der erstarkte Rechtspopulismus in der Schweiz diese Erfolgsepisode in der Einbürgerungspolitik rückgängig machen und zum Bürgerrechtszustand ex ante zurückkehren möchte. Zum einen weigern sich rechtspopulistische Parteien aus einer isolationistischen Position, die vom Europarat angenommene völkerrechtliche Hinnahme der Mehrstaatigkeit nachzuvollziehen. Zum andern akzeptieren sie innenpolitisch die Einbürgerung als Instrument gesellschaftlicher Integration nicht und plädieren für ein neo-nationalistisches Verständnis von Bürgerschaft, das mit klaren Zuordnungen in Fragen der Nation argumentiert. Zudem präsentieren sie Errungenschaften der Integration, Emanzipation und Partizipation in
der Ausländerpolitik als Resultate linker Vorstellungen von ‚multikultureller Einwanderungsgesellschaft‘ und ‚Weltgemeinschaft‘, denen sie ein gesellschaftspolitisches Gegenprojekt der exklusiven Nation und identitären Gewissheit entgegenstellen wollen.
Neben diesen ideologischen Dimensionen spielen bei der aktuellen Thematisierung der Einbürgerung auch jene strategischen Aspekte eine Rolle, die für den Rechtspopulismus charakteristisch sind. Mit einer Politik der Ressentiments mobilisieren rechtspopulistische Parteien gegen gesellschaftliche
Minderheiten auf der einen, gegen die soziale und politische Elite und deren vermeintliche migrationspolitischen Verfehlungen auf der anderen Seite. Mit ihrer Abgrenzung gegenüber den Verantwortlichen im politischen System und ihrer Interpretation der Zugehörigkeit zur Nation zelebrieren sie eine unmittelbare Nähe zum ‚Volk‘. Dabei erweist sich die direkte Demokratie für eine Politik des Appells an die Bevölkerung oftmals als kongeniales Instrument, welches rechtspopulistische Parteien in der Schweiz zur Zeit offenbar gut zu nutzen wissen.
Doppelbürgerrecht in der Schweiz
Das Doppelbürgerrecht ist in der Schweiz seit 1992 ohne Einschränkungen erlaubt. Wer sich in der Schweiz einbürgern lässt, muss nicht mehr wie früher auf die bisherige Staatsangehörigkeit verzichten.
Schweizer Bürgerinnen und Bürger, welche im Ausland eine andere Staatsangehörigkeit erwerben, müssen seit jeher aufgrund des Schweizerischen Rechts nicht auf das Schweizer Bürgerrecht verzichten. Rund 3/4 der 60’000 Auslandschweizer sind Doppelbürger.
Die weitaus meisten Doppelbürgerrechte entstehen nicht als Folge der Einbürgerung, sondern aufgrund der Gleichberechtigung von Mann und Frau bei der Weitergabe des Bürgerrechts an ihre Kinder. Kinder aus national gemischten Ehen sind Doppelbürger. In der Schweiz werden fast 1/3 der Ehen zwischen schweizerischen und ausländischen Ehepartnern geschlossen. Heute wird bei der Einbürgerung nicht mehr Assimilation, d.h. Verzicht auf die bisherige Identität und Staatsangehörigkeit, sondern Integration verlangt, welche auf der Vorstellung beruht, dass eine Person verschiedene Identitäten und Staatsangehörigkeiten besitzen kann.
Das Doppelbürgerrecht rechtfertigt sich somit dann, wenn jemand effektive Beziehungen zu verschiedenen Staaten hat. Dies ist z.B. der Fall für das Kind, dessen Eltern verschiedene Bürgerrechte besitzen oder für den Schweizer, der lange in Kanada gelebt hat und sich dort einbürgert, oder für den Türken, der lange in der Schweiz gelebt hat und sich hier einbürgert.
Andere Staaten
Staaten, welche die doppelte Staatsbürgerschaft erlauben: z.B. Italien, Frankreich, Spanien (seit 2003), Grossbritannien, Griechenland, Kanada, USA, Türkei, Serbien-Montenegro, Kroatien, Portugal, Polen, Russland.
Staaten, welche die doppelte Staatsbürgerschaft nicht erlauben: Deutschland (nur in Ausnahmefällen), Österreich (nur in Ausnahmefällen), Belgien, Niederlande, Dänemark, Norwegen, Finnland, Australien.
Militär: Wohnort zur Zeit der Aushebung
Das Doppelbürgerrecht schafft keine nennenswerten Probleme. Der Militärdienst – der das Hauptproblem des Doppelbürgerrechts darstellt – wird in der Regel in demjenigen Staat geleistet, in dem der Bewerber im Zeitpunkt der Aushebung wohnhaft ist. Wer im Ausland Militärdienst geleistet hat, wird in der Schweiz nicht mehr aufgeboten.
Quelle: Bundesamt für Statistik
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