Ein Jugendstrafgesetz als Schutz vor richterlicher Willkür?
Das Beispiel des deutschen Jugendgerichtsgesetzes
Das bestehende luxemburgische Jugendschutzgesetz vom 10.08.1992, welches bisher als rechtliche Basis für die Reaktion auf strafrechtlich relevantes Verhalten Jugendlicher dient, verhindert transparente Strukturen staatlicher Maßnahmen. Am Beispiel des deutschen Jugendgerichtsgesetzes zeigt sich, dass auch bei an sich repressiven Gerichten Prozessgestaltungen möglich sind, die durchaus die Interessen und Belange Jugendlicher zu wahren vermögen und damit eher […]
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