Dieser Inhalt wurde anhand eines gescannten Dokuments mithilfe von optischer Zeichenerkennung (OCR) und künstlicher Intelligenz (KI) digitalisiert. Er kann Fehler oder Ungenauigkeiten enthalten.
Im Gefolge der Bürgerinitiativen und neuerdings der Friedensbewegung in Europa steht das Thema ‚Gewaltlosigkeit‘ wieder hoch im Kurs. Leider scheinen die Grundbegriffe, und vor allem der der ‚Gewaltlosigkeit‘ selbst, seit Gandhi bis heute nicht genügend geklärt. Denn wenn man sich fragt, was eigentlich Gewaltlosigkeit bedeutet, welche Handlungen als gewaltlos anzusehen sind, dann trifft man immer wieder auf Schwierigkeiten, und vor allem derjenigen, Gewalt und Gewaltlosigkeit klar voneinander abzugrenzen.
Das ist z.B. der Fall bei den meisten, heute als gewaltlos anerkannten kollektiven Unternehmungen,
wie Streiks, Boykotts, Straßendemonstrationen, zivilem Ungehorsam usw. Ist ein Streik von sich
aus etwas Gewaltloses? Immer und in allen Fällen? Was ist, wenn z.B. eine kleine Gruppe, die an wichtigen Schalthebeln sitzt, wie die Fluglotsen, den Luftverkehr völlig lahmlegt, auch wenn ihre Motive noch so berechtigt sind, und somit Touristen, Reisende, Geschäftsleute hindern, ihre genauso berechtigten Ziele zu erreichen? Werden sie nicht gehindert in ihrer Tätigkeit? Kann ihnen dadurch nicht unter Umständen großer Schaden entstehen? Noch klarer liegt der Fall bei Streiks, wo Streikposten aufgestellt werden und Arbeiter aktiv gehindert werden, an ihre Arbeit zu gehen. (Es geht bei diesen Beispielen nicht um die Berechtigung der angewandten Mittel, sondern nur um die Frage, ob sie gewaltlos sind oder nicht.)
Eine Möglichkeit nun, die offiziell für gewaltlos deklarierten Mittel dennoch letztlich als gewalttätig oder zumindest gewalttträchtig ansehen zu müssen, besteht darin, Gewalt zu reduzieren auf ihre sichtbarste Form, nämlich die physische Gewalt: Sachzerstörung, Körperverletzungen, Totschlag. Soweit bei einem Straßenumzug weder Fensterscheiben noch sonst jemand zu Schaden kommt, wäre demnach der Fall von Gewaltlosigkeit gegeben.
Diese Argumentation aber macht es sich zu leicht. Denn sie vergißt zu schnell, daß es auch psychologische und moralische Gewalt gibt, so wie die Gewalt der Sprache, welche nicht minder unmenschliche Formen annehmen kann als die physische. Wenn jemand durch einen Eisenbahnerstreik gezwungen wird, stundenlang oder in extremen Fällen tagelang in einem Bahnhof herumzusitzen und zu warten, so ist das vielleicht weniger schlimm, als tot zu sein, aber dabei wird nichtsdestoweniger Gewalt erlitten, die psychisch sehr nachteilige Folgen heben kann. Desgleichen sind der Druck, der auf die öffentliche Meinung ausgeübt werden soll durch Umzüge, Hungerstreiks, Boykotts usw. Formen von Gewalt.
Gewiß kann man dem entgegnen, im Falle der traditionellen Gewaltlosigkeit handle es sich doch um eine ’sanfte‘ Gewalt. Es besteht auch kein Zweifel daran, daß die von ‚Gewaltlosen‘ gebrauchte Gewalt, sei sie physischer, psychischer, moralischer oder sprachlicher Natur, in keinem Verhältnis steht zu derjenigen, die bei ihren Gegnern zur Anwendung kommt. Aber daß es sich dennoch auch bei ihnen um Gewalt handelt, kann ebensowenig abgestritten werden. Und wer saubere Begriffe liebt, kann sich mit den Definitionen und Argumenten der ‚Gewaltlosen‘ nicht zufrieden geben.
Es scheint mir deshalb notwendig, einige Begriffe zu klären, und zuerst denjenigen der Gewalt. Ich möchte folgende Definition vorschlagen: Gewalt ist dann der Fall, wenn etwas gegen jemandes Willen getan wird oder geschieht. Gewalt bezeichnet demnach immer ein Verhältnis zwischen Menschen, und zwar unter dem Standpunkt ihres Willens. Wenn wir nun davon ausgehen, daß der Mensch einen
freien, und einen eigenen Willen hat, dann ist es unvermeidlich, daß im zwischenmenschlichen wie im gesellschaftlichen Leben immer wieder der Fall auftritt, wo der Wille eines Einzelnen oder ganzer Gruppen von dem eines anderen oder anderer Gruppen überstimmt, bezwungen, zurückgedrängt wird.
In einem Wort: Gewalt ist eine fundamentale Charakteristik des menschlichen Zusammenlebens, und sie wird es bleiben, solange man den Menschen ihren Willen läßt und sie nicht völlig gleichgeschaltet werden. Es ist also eine Illusion, von einem Paradies auf Erden zu träumen, in dem keine Gewalt mehr bestehen würde. Ein solcher Traum übersieht die Unausweichlichkeit der Konflikte zwischen menschlichen Personen, und kann letzten Endes nicht anders als, um die Konflikte zu vermeiden, den Menschen ihre Freiheit und ihren Willen zu nehmen.
Bleibt uns also nur noch die Resignation gegenüber der Gewalt? Mitnichten. Das eigentliche Problem besteht nämlich gar nicht darin, Gewalt ein für allemal auszumerzen und durch Gewaltlosigkeit zu ersetzen, das hat sich als unmöglich herausgestellt, sondern die menschenwürdige Gewalt an die Stelle der menschenunwürdigen, die sanfte anstatt der harten, brutalen Gewalt zu gebrauchen.
Menschenunwürdig ist Gewalt dann, wenn sie dem andern keine Chance läßt, ihn bedingungslos zwingt, ihm nur die Wahl läßt zwischen völliger Unterwerfung oder totaler Vernichtung und ihn so in seiner Personwürde verneint. Menschenwürdig dagegen ist Gewalt dann, wenn sie diese Würde respektiert, was konkret z.B. heißt, daß sie dazu dient, den andern zum Gespräch, zur Verhandlung zu bringen. Ziel ist dann nicht mehr die totale Unterwerfung des andern, sondern die Aufnahme von Beziehungen untereinander. Gewalt dient hier dazu, größere, menschenunwürdige Gewalt zu vermeiden. Von da her gesehen ist jede Bürgerinitiative, jeder Streik, jeder Widerstand etwas Gewaltsames. Aber: Gewalt ist eben nicht an sich schlecht und verdammenswert. Allerdings können alle diese Unternehmungen auch zu menschenunwürdiger Gewalttätigkeit ausarten; nichts ist von sich aus vor ’schlechter‘ Gewalt gefeit.
Letzten Endes ist das Kriterium zur Bewertung irgendwelcher menschlicher und gesellschaftlicher Handlungen kein anderes als die Menschenrechte. Die eigentliche Frage ist nicht: tue ich jemandem Gewalt an, gehe ich gegen jemandes Willen, son-
dern: verletze ich seine menschliche Würde, gerät mein Handeln nicht zu seiner Entpersönlichung, behandle ich ihn nicht als eine Unperson, einen Untermenschen?
Die Rede von Gewalt versus Gewaltlosigkeit ist also mißverständlich und auf Illusionen gegründet, denn der Mensch kann ohne Gewalt nicht auskommen. Luzider und wirksamer ist es, menschenunwürdige Gewalt zu vermeiden, und danach zu trachten, in allen Unternehmungen den andern und die andern, Freund, Gegner und Feind, als Personen zu behandeln. Dadurch verschwindet die Gewalt zwar nicht, aber sie wird menschlich.
***
Aber die Lehre von der Gewaltlosigkeit muß noch von zwei andern Seiten her in Frage gestellt werden. Und zuerst ist eine wichtige Unterscheidung in Betracht zu ziehen: Gewaltlosigkeit kann sehr wohl einerseits ein rein persönliches Engagement sein, von dem her das Leben des betreffenden Menschen total bestimmt wird. Das ist aber in der Form wohl nur möglich im Falle eines alleinstehenden, nur für sich aufzukommenden Menschen. Oder wie es Lama Anagarika Govinda, ein Buddhist, es einmal sagte: ‚Der einzelne Mensch, der nur sich selbst verantwortlich ist, kann, unter Aufopferung des eigenen Lebens, den Weg der Gewaltlosigkeit bis zum Ende gehen – wie es Gandhi tat, nachdem er sich aller politischen Macht und Organisation entledigt hatte -, und es spielt für ihn auch keine Rolle mehr, ob er damit die Welt (oder auch nur den augenblicklichen Gegner) zu seiner Anschauung bekehrt oder nicht. Sein Handeln fließt aus einer inneren Notwendigkeit, einer Ueberzeugung, die mit seinem Sein identisch ist.‘ (in: G. Szczesny: Die Antwort der Religionen, Rowohlt S.244)
Und Govinda geht dann selbst über zur andern Seite der Alternative, wo die Problematik der Gewaltlosigkeit sich völlig anders zeigt: ‚Ein Mensch, der für die Sicherheit seiner Familie verantwortlich ist, hat bereits nicht mehr diese Freiheit. Er kann nicht tatenlos zuschauen, wie ein Einbrecher seine Frau vergewaltigt oder seinen Kindern die Kehle durchschlitzt – und noch weniger kann ein Staatsoberhaupt die Sicherheit seines Landes aufs Spiel setzen und es jeglicher Verteidigungsmittel entblößen, weil er von der Richtigkeit der Gewaltlosigkeit überzeugt ist.‘ (ibid.)
Hier wird wiederum der Sinn meiner obigen terminologischen Korrektur klar: es gibt eigentlich im strengen Sinne keine Gewaltlosigkeit, und wenn man für andere Menschen mitverantwortlich ist, dann kommt man in Situationen, wo man, wie in Govindas Beispielen, nur noch die Wahl hat, Gewalt geschehen zu lassen oder sie selbst auszuüben, und nicht mehr zwischen Gewalt und angeblicher Gewaltlosigkeit. Und damit zeigt sich auch wiederum,
daß die Lehre von der Gewaltlosigkeit, sofern sie Gewalt und Gewaltlosigkeit unvermittelt und global entgegengesetzt, es sich zu leicht macht und deshalb dann auch in den meisten Fällen entweder keine Lösung findet (außer dem Opfer des Lebens) oder Gewalt braucht, ohne es zu merken oder ohne es sich einzugestehen.
Die Theorie von der menschenwürdigen, oder besser, menschenwürdigeren Gewalt dagegen, insofern sie verlangt, in jeder Situation nur das kleinere Uebel anzuwenden, ist operationell. In Fällen wie jenen, die Govinda bespricht z.B., gibt es für den strikt Gewaltlosen logisch gesehen keinen Ausweg, außer dem Untergang. Für die andere Auffassung dagegen bleibt immer noch die Möglichkeit und die Pflicht, dem angreifenden Gewalttäter nur soweit Gewalt anzutun, als zum Schutz der angegriffenen Personen nötig ist.
***
Es bleibt aber noch eine dritte Schwierigkeit für die Theorie der Gewaltlosigkeit, und das ist die Frage ihrer Wirksamkeit. Dieses Problem soll hier nicht in seiner ganzen Breite diskutiert, sondern von einer Seite her nur beleuchtet werden: die Wirksamkeit der gewaltlosen Strategie hängt nämlich u.a. auch ab von der Gesinnung des Gegners. Dazu wiederum ein Zitat von Govinda: ‚Das Prinzip der Gewaltlosigkeit ist gut, solange man zivilisierten Menschen oder Völkern gegenübersteht, das heißt Menschen, in denen die Stimme des Gewissens wach ist. Gandhis Gewaltlosigkeit (ahimsa) konnte daher den Engländern gegenüber wirksam sein – nicht aber einem Naziregime gegenüber. Gewaltlosigkeit ist ein persönliches Prinzip religiöser Ueberzeugung, das sich nur im lebendigen Kontakt von Mensch zu Mensch verwirklichen läßt, nicht aber in der depersonalisierten Zone einer von vielfältigen und unberechenbaren Faktoren beherrschten Weltpolitik.‘ (ibidem)
Die Frage stellt sich also, ob Gewaltlosigkeit über den persönlichen Bereich hinaus (in dem sie schon, wie gesehen, auf Grenzen stößt) auch tauglich ist als politische Methode. Und da muß nun klar gesehen werden, daß hier vieles vom Gegner abhängt. Oder anders gesagt: die simple Gegenüberstellung Gewalt-Gewaltlosigkeit führt uns wieder nicht weiter. Wir kommen nicht an einer Analyse der politischen Situation und der Strategie des Gegners vorbei, der wir in unserer Reaktion Rechnung tragen müssen. Wenn nun, wie im Falle Hitlers,
oder von heute hergesehen, im Falle faschistoider oder kommunistischer Regime, der Gegner nicht auf dem Boden der Menschenrechte steht, so darf die Reaktion nicht sein, mit gleichen Mitteln heimzuzahlen, aber mit einfacher Gewaltlosigkeit erreicht man im allgemeinen nur den eigenen Untergang und vor allem den vieler anderer Menschen, für die man verantwortlich ist.
Hier kommt deshalb die Strategie der menschenwürdigeren Gewalt weiter: die Abstufung der Gegenmittel geht da vom Generalstreik über den bewaffneten Widerstand bis hin zum Tyrannenmord, wobei jeder Schritt strategisch und taktisch genau zu überlegen ist, und nicht zuletzt auch einem moralischen Urteil unterliegt. Aber gerade hier wird auch klar, daß die in Frage kommenden moralischen Kriterien einer Verantwortungsethik zu entnehmen sind, die gegenüber einer Gesinnungsethik nicht nur absolute Werte berücksichtigt, sondern auch die näheren und weiteren Auswirkungen von deren Verwirklichung. Wer die Folgen seiner Handlungen für andere nicht bedenkt, handelt nicht nur unpolitisch, sondern dazu noch unmoralisch.
Zum Abschluß sei noch einmal hervorgehoben, daß die dualistische Weltansicht ‚hie Gewalt, da Gewaltlosigkeit‘ der Wirklichkeit nicht entspricht und deshalb letztlich nicht integral durchgeführt werden kann. Das Ethos aber, das im Anspruch der Gewaltlosigkeitslehre steckt, kann sehr wohl als Leitlinie einer anderen Strategie dienen, die ich diejenige der menschenwürdigeren Gewalt nannte: es kommt darauf an, den andern als Menschen, als Person zu behandeln, soweit das möglich ist, und das heißt auch, soweit der andere es zuläßt und mir nicht eine menschenwürdigere Gewalt abzwingt. Das letzte Ziel dieser Theorie besteht darin, jede menschenwürdige Gewalt abzubauen, und selbst die menschenwürdige Gewalt wenn möglich zu vermeiden. Höchstes Ziel jeden Handelns ist der Mensch als Person.
Hubert Hausemer
Als partizipative Debattenzeitschrift und Diskussionsplattform, treten wir für den freien Zugang zu unseren Veröffentlichungen ein, sind jedoch als Verein ohne Gewinnzweck (ASBL) auf Unterstützung angewiesen.
Sie können uns auf direktem Wege eine kleine Spende über folgenden Code zukommen lassen, für größere Unterstützung, schauen Sie doch gerne in der passenden Rubrik vorbei. Wir freuen uns über Ihre Spende!