Eine Versicherung mit beschränkten Möglichkeiten

Association d'assurance contre les accidents, section industrielle

Die obligatorische Unfallversicherung knüpft an die frühere Haftpflicht der Unternehmer bei Betriebsunfällen an. Sie hat die Haftpflicht aber nicht nur erheblich erweitert und ausgebaut, sondern vor allem die Entschädigungspflicht von dem einzelnen ersatzpflichtigen Unternehmer auf die genossenschaftlich gebildete Gesamtheit aller Unternehmer, d.h. die Unfallversicherungsgenossenschaft, übertragen. Die hierdurch bewirkte Verteilung des Risikos und die Schaffung leistungsfähiger […]

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