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Im Juni 1978 ratifizierte El Salvador die Amerikanische Konvention für Menschenrechte und stellte damit die Regierung des Landes unter die internationale Verpflichtung, die Grundrechte des Menschen zu beachten und zu fördern. Mit diesem Vertrag verpflichtet sich die Regierung von El Salvador, bestimmte Menschenrechte zu garantieren und diese unter keinen Umständen aufzuheben.

DAS RECHT AUF LEBEN

(Artikel 4 der Amerikanischen Menschenrechtskonvention)

„Das Recht jeder Person auf Leben muß gewährleistet sein. Dieses Recht soll gesetzlich geschützt werden … Keiner darf willkürlich seines Lebens beraubt werden.“

Das Recht auf Leben wird unter der Regierung von Präsident Carlos Romero systematisch verletzt. Bauernführer und Oppositionelle sind von den Sicherheitsorganen verhaftet worden. Später wurden sie verstümmelt und ermordet aufgefunden. Viele andere Verhaftete „verschwinden“, wobei ihre Verhaftung von der Regierung niemals zugegeben wird. Die Opfer sind meist Landpächter, Führer regionaler Landgemeinden und römisch-katholische Laienpriester. Die meisten sind mit den Landarbeitergewerkschaften verbunden.

DAS RECHT AUF MENSCHENWÜRDIGE BEHANDLUNG

(Artikel 5 der Amerikanischen Menschenrechtskonvention)

„Das Recht jeder Person auf körperliche, geistige und moralische Unversehrtheit muß gewährleistet sein … Niemand darf gefoltert oder einer grausamen, unmenschlichen oder entwürdigenden Strafe oder Behandlung unterworfen werden. Jeder, der seiner Freiheit beraubt ist, muß mit Respekt vor der Würde des Menschen behandelt werden.“

Das Recht auf menschenwürdige Behandlung wird unter dem Regime von Präsident Carlos Romero systematisch mißachtet. Gefangene, die nach langer Zeit in strenger Einzelhaft freigelassen worden sind – die nach salvadorianischem Recht ungesetzlich ist –, berichten über fortdauernde Haft in fensterlosen, schlecht belüfteten Zellen, von denen einige so eng sind, daß die Gefangenen gezwungen waren, in gekrümmter oder aufrechter Haltung zu verharren. Entlassene Gefangene berichten über schwere Folterungen durch Elektroschocks, Aufhängen an den Armen und andauernde und systematische Schläge. Unter den Opfern, die solches berichten, befinden sich auch römisch-katholische Priester, die zum Verhör über ihre Kon-

kontakte zu den Bauernorganisationen festgenommen worden waren.

DIE FREIHEIT DES GEWISSENS UND DER RELIGION

(Artikel 12 der Amerikanischen Menschenrechtskonvention)

„Jeder hat das Recht auf Freiheit des Gewissens und der Religion. Dies schließt das Recht ein, den Glauben oder die Religion zu behalten oder zu wechseln, den Glauben oder die Religion zu bekennen und zu verbreiten, einzeln oder in Gemeinschaft, öffentlich oder privat.“

Das „Gesetz zur Verteidigung und Gewährleistung der öffentlichen Ordnung“ (LEY DE DEFENSA Y GARANTÍA DE ORDEN PÚBLICA) vom November 1977 schränkt die politischen Aktivitäten der oppositionellen Parteien und Gewerkschaften ein, sowohl auf dem Land als auch in der Stadt. Mit diesen Bestimmungen wurde die Versammlungsfreiheit behindert, wurden oppositionelle Veröffentlichungen zensiert, gewerkschaftliche Streikaktionen verboten und Gewerkschaftsführer verhaftet und verfolgt.

Das Recht der salvadorianischen Bürger, Menschenrechtsverletzungen zu benennen und nationale und internationale Körperschaften sowie ausländische Nachrichten-

agenturen zu unterrichten, wird von einem Teil des Gesetzes erfaßt, das bis zu drei Jahren Gefängnis für diejenigen vorsieht,

„… die mündlich oder schriftlich oder auf andere Weise, im Inland oder Ausland Nachrichten oder Informationen verbreiten, die tendenziös oder falsch und dazu bestimmt sind, die verfassungsmäßige und gesetzliche Ordnung, die Ruhe und Sicherheit des Landes, das Währungs- und Wirtschaftssystem oder die Stabilität des Aktien- und Anleihemarktes zu erschüttern.“

Außerdem gilt das Gesetz auch für diejenigen,

„die in den Massenmedien solche Nachrichten und Informationen veröffentlichen sowie für die salvadorianischen Bürger, die während eines Auslandsaufenthaltes derartiges verbreiten“.

Durch dieses Gesetz wird jeder Journalist – oder betroffener Bürger – einem starken Gewissenszwang unterworfen.

Auch der römisch-katholische Klerus ist von diesem Gesetz bedroht. Die Geistlichen verurteilen aktiv die Unterdrückung auf dem Lande und vertreten die Lehre von der sozialen Gerechtigkeit zugunsten der armen Landbevölkerung El Salvadors. Das neue Gesetz für öffentliche Sicherheit kann auf den Klerus insofern angewendet werden, als diese ihren kirchlichen Status dazu „mißbrauchen“, die soziale Gerechtigkeit und die Menschenrechte zu fördern. Bis zu fünf Jahren Gefängnis wird denjenigen angedroht, die

„ihren sozialen Status oder ihre persönliche Stellung dazu benutzen, Lehren zu verbreiten oder anzuregen, … die auf die Zerstörung der etablierten sozialen Ordnung oder der verfassungsmäßig gegebenen politischen und juristischen Organe abzielen“.

(Dessin de PLANTU.)

Wie können Sie helfen?

Schreiben Sie einen persönlichen Brief oder eine Postkarte an:

Präsident Carlos Humberto Romero
Palacio Presidencial
San Salvador, El Salvador
Zentralamerika

Bitten Sie die Regierung von El Salvador höflich:

  • der Verfolgung von Landpächtern und ihren gewerkschaftlichen und kirchlichen Führern Einhalt zu gebieten;
  • willkürliche Verhaftungen ohne Gerichts-

Ein Bericht des Erzbischofs Romero:

„Heute morgen um 6 Uhr überfiel die Guardia Civil unser Kurszentrum El Despertar in der Pfarrei San Antonio Abad. Seit dem Vorabend fand dort das übliche Abschlussweekend eines Kurses für Jugendliche zur Einführung ins Christentum (iniciacion) statt. Die Mehrheit der Jugendlichen schlief noch, einige waren am Aufstehen, als eine Bombe das Tor sprengte, ein Jeep und ein Tank einfuhren und eindringende Soldaten zu schiessen begannen. Sie töteten zwei Schüler von 15 Jahren David und Roberto, zwei junge Arbeiter von 22 Jahren, Angel und Jorge, sowie den geistlichen Leiter, Octavio Ortiz Luna, Diözesanpriester von San Salvador. Alle übrigen Kursteilnehmer und Helfer, einschliesslich einer Ordensschwester und einer Postulantin, wurden verhaftet und ins Hauptquartier der Guardia Civil abgeführt.“

  • Verfahren und Folterungen zu beenden;
  • Eine Erklärung über den Verbleib von mehr als 200 Gefangenen abzugeben, die seit 1976 „verschwunden“ sind;
  • Mitgliedern der Regierungsorganisation ORDEN und der Sicherheitskräfte, soweit sie Morde begangen haben, das Vorrecht zu entziehen, keiner gesetzmäßigen Verfolgung zu unterliegen;
  • die durch internationale Vereinbarungen garantierten Menschenrechte zu beachten, an die El Salvador durch internationales Gesetz gebunden ist.

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