Fahrplan für eine neue Verfassung

21. Mai 1999: Kurz vor den Wahlen erklärt die Abgeordnetenkammer fast alle Artikel der Verfassung für revisionsbedürftig.

12. August 1999: In ihrem Koalitionsabkommen sprechen sich CSV und DP für die Ausarbeitung einer neuen Verfassung aus. Dieser Text soll anschließend den Bürgern in einem Referendum vorgelegt werden.

11. Dezember 2008: Da der Großherzog das Euthanasiegesetz nicht unterschreiben wollte, beschließt die Chamber eine Reform des Artikels 34 der Verfassung. Damit muss der Großherzog ein Gesetz nicht mehr sanktionieren. In einer Motion beauftragt das Parlament die Verfassungskommission, die Rolle des Großherzogs in der Verfassung zu überdenken.

21. April 2009: Der Entwurf einer neuen Verfassung wird von Paul-Henri Meyers, dem Präsidenten der parlamentarischen Kommission für Institutionen und Verfassungsrevision, vorgelegt.

22. Juni 2011: Der Regierungsrat nimmt Stellung zum Entwurf der neuen Verfassung.

6. Juni 2012: Der Staatsrat veröffentlicht sein Gutachten zum Entwurf der Verfassungskommission. Er widerspricht darin — genau wie die Regierung — der weitgehenden Beschneidung der Funktionen des Großherzogs im Entwurf von Meyers.

September 2012: Alle im Parlament vertretenen Parteien bis auf die LSAP wollen ein abschließendes, bindendes Referendum über den neuen Verfassungstext.

5. November 2012: LSAP-Präsident Alex Bodry bringt die Option eines Referendums zu „kontroversen Punkten“ ins Gespräch. Die Bürger könnten über Fragen wie die der Staatsform, den Vorrechten des Großherzogs und dem Verhältnis zwischen Staat und Kirche abstimmen.

Januar 2013: Wirtschaftsminister Etienne Schneider — seit einem Jahr im Amt — spricht sich für das Ausländerwahlrecht aus. Im Juli 2012 hatte eine TNS-Ilres-Umfrage im Auftrag der UEL und der Chambre de commerce eine Zustimmung von 59 % zum aktiven Ausländerwahlrecht ergeben.

März 2013: Paul-Henri Meyers (CSV) schlägt vor, im neuen Text eine spätere Einführung des Ausländerwahlrechts per Spezialgesetz vorzusehen (das eine Zweidrittelmehrheit erfordern würde).

Juli 2013: Die seit Ende 2012 schwelende Regierungskrise um die Cargolux-, SREL- und Bommeleeër-Affären führen zu Neuwahlen.
Juli-Dezember 2013: LSAP-Spitzenkandidat Etienne Schneider
lanciert die Idee der Begrenzung der Mandatsdauer von Ministern.

9. Dezember 2013: Öberraschend kündigt das Koalitionsabkommen von DP, LSAP und Déi Gréng zwei Verfassungsreferenden an: Ein erstes zu Fragen „notamment“ den Priestergehältern, den politischen Rechten ausländischer Mitbürger, der politischen Beteiligung ab 16 und der Beschränkung der Amtszeit der Minis-ter sowie eine zweite abschließende und bindende Befragung.

22. Januar 2014: Unter dem Vorsitz von Alex Bodry beschließt die größtenteils neu besetzte Verfassungskommission, in der gleichen Weise wie ihre Vorgänger weiter am Text zu arbeiten. Gilles Roth (CSV) kündigt den im März 2013 beschlossenen Kompromiss zum Ausländerwahlrecht auf.

22. September 2014: Die Koalition beschließt die vier im Regierungsprogramm definierten Fragen per Referendum zu stellen. Im April hatte Premierminister Xavier Bettel erklärt, es müsse nicht zum Referendum kommen, sollte ein Kompromiss mit der CSV zustandekommen.

Januar 2015: Es kommt zu einem Kompromiss zwischen der Regierung und den Glaubensgemeinschaften. Die 4. Frage entfällt.

März 2015: Die Verfassungskommission schließt die Arbeit am zwei-
ten Entwurf ab. Aufgrund der Kritik des Staatsrates sind die Funktionen des Großherzogs wieder umfassender als im Text von 2009.

7. Juni 2015: Referendum über das Ausländerwahlrecht, das Wahlrecht ab 16 und die Begrenzung der Amtszeit für Minister.

bis Juli 2015: Bürger können ihre Vorschläge zur Verfassungs-reform einreichen.

Anfang-Mitte 2016: Der Staatsrat legt sein Gutachten zum zweiten Entwurf vor.

2017: Das Parlament stimmt in erster Lesung über den endgültigen Verfassungstext ab.

Oktober 2017: Parallel zu den Gemeindewahlen findet das abschließende Referendum über den gesamten Text der neuen Verfassung statt.

2018: Mit etwas Glück tritt die neue Verfassung 150 Jahre nach je-ner von 1868 in Kraft. 2019 wäre mit dem 100-jährigen Jubiläum der Einführung des allgemeinen Wahlrechts ebenfalls symbolträchtig.

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