Im Sportgestz vom März 1976 zeigt der Gesetzgeber ein erstes Mal offiziell auf das Phänomen „Freizeitsport“ hin und erklärt es gar zu einer Bewegung öffentlichen Nutzens. Laut Gesetz verpflichtet sich desweitern der Staat ebenso wie die Gemeinden, den Freizeitsport zu unterstützen und dies sowohl durch den Bau und die Ausstattung von Sportstätten, als auch durch […]
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