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In der Gemeinde Niederanven:

Kommerz gegen Wohnqualität

Im Jahr 1970 wohnten in der Gemeinde Niederanven 2015 Menschen. 1979 waren es bereits 3179. Bei dem mit der Bevölkerungszunahme verbundenen Bauboom war ein Bebauungsplan überfällig geworden, der am 26. Oktober 1978 definitiv gestimmt wurde. Derselbe war ausgelegt auf 6000 Einwohner. Er sah vor, dass zwischen den Ortschaften Oberanven, Niederanven, Senningen und Hostert eine Grünzone als "zone récréative" oder "zone agricole spéciale" erhalten werden sollte. Ohne diesen Freiraum wäre das Zusammenwachsen der Dörfer zu einer Stadtballung nicht aufzuhalten. Ausser den Wohnsiedlungen und den zu erhaltenden Grünflächen waren vorgesehen einige "zones d’industrie légère", "zones commerciales" und "zones d’aménagement différé".

Dann war das Erstaunen der Bevölkerung gross, als zu erfahren war, dass ein Teil der Grünzone, genannt "im Acker", provisorisch in eine "zone commerciale" umgewandelt worden war, da dort ein Einkaufszentrum errichtet werden sollte. Spontan bildete sich eine Vereinigung, welche dies zu verhindern suchte. An fast alle Einwohner der Gemeinde wurden Flugblätter verteilt, in denen sie aufgefordert wurden, ihre Bedenken anzumelden. 54 Beschwerdeschreiben liefen bei der Gemeinde ein. Einzeln wurden die sich Beschwerenden, wie das Gesetz es vorsieht, zur Unterredung mit dem Schöffenrat gebeten. Folgende Argumente wurden dabei vorgebracht:

  1. Die Grünzone als Ganzes ist bedroht. Die Änderung des Bebauungsplanes droht Schule zu machen und allmählich wird die "grüne Lunge" einem zweifelhaften Fortschritt geopfert werden. (Siehe hierzu den Abschnitt: Grünzonen, überflüssiger Luxus?")

  2. Ein Einkaufszentrum "im Acker" gefährdet das anstossende Schilfgebiet. (Siehe dazu: "Plaidoyer für ein Feuchtgebiet".)

  3. Ein- und Ausfahrt des Einkaufszentrums, beide an derselben Stelle in die dichtbefahrene Triererstrasse einmündend, führen zu grossen Verkehrsschwierigkeiten, welche nicht durch weitere Strassen zu lösen sind. Überdies würden diese Strassen eine zusätzliche Bedrohung der Grünzone darstellen.

  4. Ein Einkaufszentrum in direkter Nähe des neuen Schulzentrums gefährdet die Sicherheit der Schulkinder.

  5. Es gibt andere "zones commerciales" oder "zones d’aménagement différé", die ja als solche vorgesehen sind ("in den Braaken", "in der Millewies", "um Breedewüß"), die sich besser für den Bau eines Einkaufszentrums eignen. Die Änderung des Bebauungsplanes ist also nicht notwendig gewesen.

Das Schöffenkollegium lehnte all diese Einwände ab, und am 26. Januar 1981 kam es zur definitiven Abstimmung. Mit 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen wurde die Umklassierung der "zone agricole spéciale" gelegen "im Acker" zur "zone commerciale" vorgenommen.

Einige Bürger haben allerdings von ihrem Recht Gebrauch gemacht, Einspruch beim Innenministerium zu erheben. Es bleibt zu hoffen, dass nun endlich andere Lösungen ernsthaft in Erwägung gezogen werden.

Association pour la Défense du Cadre de Vie des villages de la Commune de Niederanven.

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