Dieser Inhalt wurde anhand eines gescannten Dokuments mithilfe von optischer Zeichenerkennung (OCR) und künstlicher Intelligenz (KI) digitalisiert. Er kann Fehler oder Ungenauigkeiten enthalten.
Der Inhalt des Begriffs "Zentralismus" ergibt sich aus dem Wesen der ökonomischen Verhältnisse und den davon abhängigen Interessen und Machtbestrebungen, Staat und Gesellschaft von einem Zentrum aus zu lenken. Der Zentralismus entstand aus dem Kampf der aufstrebenden jungen Bourgeoisie gegen die den gesellschaftlichen Fortschritt hemmende feudale Zersplitterung; er sollte durch die Herausbildung einer starken, der kapitalistischen Produktionsweise entsprechenden staatlichen Zentralgewalt, die kapitalistischen Gesellschaftsverhältnisse durchsetzen und sichern.
Auch in Luxemburg kam es im Zuge der Französischen Revolution – mit Verspätung allerdings – zur Bildung eines zentralisierten Nationalstaates.
Das im Großherzogtum existierende Regime wird – fußend auf dem Prinzip der Souveränität der Nation – in Artikel 51 der Verfassung als "parlamentarische Demokratie" bezeichnet.
Da die Nation aus materiellen Gründen die souveräne Gewalt jedoch nicht in ihren breitgefächerten Möglichkeiten ausüben kann – so die Begründung der Verfassungsgeber- muß auf die Idee der Stellvertretung oder der indirekten Regierung zurückgegriffen werden, d. h. die Nation delegiert ihre Macht den Staatsorganen, deren Entscheidungen dann jene der ganzen Nation sind; die Rolle des Volkes beschränkt sich dementsprechend auf den Wahlakt.
Der Luxemburger Staat ist seit seinem Bestehen und bis heute ein äußerst straff zentralisierter, dessen Zentralgewalt oder Exekutive, dem zentralstaat-
lichen Prinzip entsprechend, in ministerielle Departemente, Staatsverwaltungen, öffentliche Macht, Staatsfinanzen und Staatsbeamte – die unter der Aufsicht des jeweils kompetenten Ministers stehen – strukturiert ist.
Nun hatten die politischen Vertreter der Nation aber schon im vorigen Jahrhundert erkannt, daß ein extrem zentralisierter Staat, der alle öffentlichen Dienste von seiner Hauptstadt aus leisten muß, sehr schwerfällig funktioniert und lokale Interessen oft wegen Unkenntnis der Situation nicht wahrnehmen kann.
Eine Dezentralisierung der Staatsgewalt drängte sich also auf, und die einzige Anwendung des Prinzips der territorialen Dezentralisierung im Luxemburger Staat blieb bis heute die Gemeinde. Verwaltungstechnisch gesehen, bildet die Gemeinde eine Kollektivität, welche ihr Gebiet, ihr Vermögen und ihre spezifischen Interessen de iure autonom verwaltet. De facto genießen die Gemeinden zwar einen gewissen Spielraum, bleiben der Kontrolle der Zentralgewalt jedoch weiter unterstellt. Um diese eiserne Kontrolle oder Bevormundung ("tutelle administrative") zu rechtfertigen, wird immer wieder und bis in den Bericht der parlamentarischen Gemeindekommission vom 16. November 1987 der diffuse Begriff des "intérêt général du pays" vorgeschoben, ohne daß dieser Begriff bis dato umfassend und präzis mit Inhalten gefüllt worden wäre.
Einer der wesentlichen Aspekte in der Geschichte des Luxemburger Staates seit seinem Bestehen ist übrigens der Kampf der lokalen PolitikerInnen für die Anerkennung, Absicherung und Ausweitung ihres Rechts auf lokale Verwaltungsautonomie und
Ein zentralisierter Staat funktioniert schwerfällig.
Trotz des
"neuen"
Gemeinde-
gesetzes
bleibt die
Gemeinde-
autonomie
weiterhin
toter
Buchstabe.
gegen die Tendenzen der Zentralgewalt, immer mehr
Bereiche des gesellschaftlichen Lebens an sich zu
reißen und zu vereinheitlichen. In diesem Kampf ist
eine reelle Gemeindeautonomie gegenüber der staat-
lichen Bevormundung mit schöner Regelmäßigkeit
auf der Strecke geblieben, eine Tatsache, die durch
folgende rezente Aussage eindeutig belegt wird: "Ce
système (de la tutelle administrative) se manifeste de
plusieurs manières. D’abord, les conseils commu-
naux doivent soumettre à l’autorisation ou à l’ap-
probation du Grand-Duc, du Ministre de l’Intérieur
ou des commissaires de district un grand nombre
d’actes parfois peu importants (…). Ensuite, il in-
combe au Grand-Duc de suspendre ou d’annuler les
actes des autorités communales qui sont contraires à
la loi ou à l’intérêt général. Le Ministre de l’Intérieur
peut suspendre les mêmes actes en attendant la déci-
sion du Grand-Duc. (…) Enfin, lorsque les autorités
communales refusent de satisfaire aux demandes qui
leur sont faites par le Ministre de l’Intérieur ou les
commissaires de district, ceux-ci peuvent, dans la
forme prévue par la loi, envoyer dans la commune un
ou plusieurs commissaires spéciaux, aux frais person-
nels des autorités communales pour exécuter les me-
sures prescrites (…). Finalement, dans de rares cas
énumérés par la loi, notamment en matière budgê-
taire, le Ministre de l’Intérieur peut se substituer aux
autorités communales pour agir à leurs lieu et place."
(Projet de loi N 2675 portant réforme de la législa-
tion communale p. 4)
Seit rund 15 Jahren wird die im Gesetz von 1843 ver-
ankerte Bevormundung der Gemeinden durch den
Staat immer mehr als übertrieben und demokratie-
hemmend empfunden, und es ist fast ein Gemein-
platz geworden zu behaupten, die eigentliche De-
mokratie beginne im Lokalen oder wie es in der
Präambel der am 15. Oktober 1985 in Strassburg un-
terschriebenen "Europäischen Charta für lokale Au-
tonomie" heißt, "que les collectivités locales sont
l’un des principaux fondements de tout régime
démocratique".
Seit rund 15 Jahren wird die im
Gesetz von 1843 verankerte
Bevormundung der Gemeinden
durch den Staat immer mehr als
übertrieben und
demokratiehemmend empfunden.
In ihrer Erklärung vom 24. Juli 1979 nennt die Regie-
rung das Hauptanliegen einer Reform des bestehen-
den Gemeindegesetzes: "Les institutions commu-
nales seront démocratisées davantage. Par ailleurs, le
fonctionnement des institutions sera amélioré. Le
principe de l’autonomie communale sera réaffirmé
et la tutelle administrative sera allégée."
Es sollte allerdings bis zum Jahre 1988 dauern, bevor
diese frommen Absichten oder das, was letztendlich
daraus wurde, vor den Gesetzgeber kamen.
Andere werden an anderer Stelle kleine Erleichterun-
gen in der Prozedur als Abbau der staatlichen Bev-
ormundung der Gemeinden und die Einführung des
beratenden kommunalen Referendums als Sieg der
Basisdemokratie feiern – wie dies z. B. der LSAP-
Abgeordnete J. Asselborn in einem Gespräch im
"tageblatt" vom 5.Juli 1988 tut -, um besser von der
entscheidenden Tatsache abzulenken, daß trotz des
"neuen" Gemeindegesetzes, die Gemeindeauton-
omie weiterhin toter Buchstabe bleibt, weil die Zen-
tralgewalt Hand in Hand mit der Lobby der "députés-
maires" nicht willens ist, ihren Zugriff auf die Ge-
meinden auch nur einen Deut zu lockern.
Der Kommentar der parlamentarischen Gemeinde-
kommission zu Artikel 105 des neuen Gesetzes
spricht in diesem Sinne Bände: "La Commission
s’est étonnée de constater que la nouvelle énuméra-
tion des actes soumis à l’approbation du Gouverne-
ment n’était pas tout à fait conforme avec les réflex-
ions de l’exposé des motifs sur l’allégement de la tu-
telle administrative. (…) La Commission a dû
constater que, dans bien des cas, le nouveau texte
proposé soumettait à l’approbation du Ministre de
l’Intérieur des actes qui en étaient affranchis
jusqu’ici, p. ex. les actes d’acquisition ou de dispo-
sition portant sur des biens meubles. (…) La Com-
mission a supprimé la nécessité d’une approbation
pour les acquisitions, ventes ou échanges de meubles
ou droits mobiliers. Elle a relevé à 300.000 francs les
limites proposées pour les acquisitions ou aliénations
d’immeubles et de droits financiers, de même que
pour les constructions et démolitions, ainsi que pour
les transactions et arbitrages. Les taux d’immeubles,
quels qu’ils soient, ne sont soumis à approbation que
si leur durée dépasse 3 ans et si le loyer est supérieur
à 150.000 francs par an. (…) Même ainsi élaguée, la
liste des actes soumis à l’approbation du Ministre de
l’Intérieur est encore très impressionnante. Et elle est
loin d’être complète. Qu’on pense aux actes soumis
à approbation dans le domaine de l’urbanisme, de
l’enseignement, les nominations et promotions des
fonctionnaires, tous régis par des lois particulières.
Parfois, il faut l’approbation de deux ministres à la
fois, ainsi en matière de circulation, en matière de ré-
glementation des campings, en matière d’extension
du périmètre de construction. Peut-on vraiment affir-
mer que la tutelle administrative soit allégée par rap-
port à 1843?" (p. 16-17)
2. Mehr Demokratie wagen!
Beim Studium des Begriffes "(Gemeinde)auton-
omie" fallen fast immer die gleichen Bestandteile
einer Definition auf: Selbständigkeit, Dezentralisie-
rung, Recht, sich seine eigenen Gesetze zu geben,
Unabhängigkeit (besonders in bezug auf die Verwal-
tung)…
An solchen Inhalten gemessen, ist und bleibt die Ge-
meindeautonomie wie sie in der Luxemburger Ge-
setzgebung vorkommt und in der Praxis funktioniert,
leerer Windbeutel, da die meisten Ansprüche nicht
mal im Ansatz erfüllt werden.
Im Raum steht also nach wie vor folgende Frage:
Wenn im Lokalen die Keimzelle der Demokratie
überhaupt liegt, wäre es dann nicht an der Zeit, den
Zentralstaat mit seiner Stellvertreterdemokratie und
seinem Machtmonopol abzuschaffen, und durch die alles umfassende Basisdemokratie zu ersetzen? Schließlich stehen Zentralismus und Basisdemokratie naturgemäß in einem diametralen Gegensatz zueinander!
Daß die 3 staatstragenden Parteien nicht bereit sind, die Quelle ihrer Macht freiwillig versiegen zu lassen, versteht sich von selbst, auch wenn politische Schizophrenie die jeweils nicht an der Regierung beteiligte(n) Partei(en) des öfteren nach einer Dezentralisierung der Entscheidungen schreien läßt.
Aber auch die Umweltgewerkschaft "Mouvement écologique" hat bislang zur Staatsfrage nicht eindeutig Stellung bezogen und ringt – wenn auch mit einleuchtenden Beispielen belegt – nach dem "goldenen Mittelweg". "Gefragt ist weder eine übertriebene Gemeindeautonomie noch eine staatliche Bevormundung", heißt es auf Seite 4 der MECO-Broschüre "Fir eng ekologisch Gemengepolitik". Und weiter: "Als ökologische Bewegung sehen wir die Gemeindeautonomie als grundlegende Voraussetzung für eine Dezentralisierung der Entscheidungsprozesse und eine größtmögliche Beteiligung der Bürger an. Dies wirkt einer Monopolstellung des Staates entgegen. In der Tat muß hervorgehoben werden, daß die finanzielle Situation der Gemeinde und die Hilfestellung des Staates sowie der Verwaltungen entscheidende Faktoren der Gemeindeautonomie sind. In verschiedenen Bereichen sollte das Mitspracherecht der Gemeinden deshalb ausgebaut werden, z.B. im Strassenbau … . In verschiedenen Bereichen ist aus umweltpolitischer Sicht jedoch ein Kompromiß zwischen Gemeindeautonomie und staatlicher Intervention zu finden, so z.B. im Bereich Raumplanung und Urbanismus … . So ist es notwendig, teilweise die Staatskompetenz zu erweitern, doch dies unter der Bedingung, daß das Mitspracherecht der Gemeinde größer wird, als es im Gesetz von 1974 über die Landesplanung vorgesehen ist, sowie daß eine bessere Information der Gemeinden gewährleistet ist. "(S.4) Und wenn sogar die "Greng-Alternativ", deren erklärtes Ziel es ist, mit allen möglichen und noch unmöglichen Mitteln die politische Entscheidungsgewalt an die Basis zurückzuholen, nicht vor Tendenzen verschont bleiben, die der repräsentativen Demokratie gar nicht grundsätzlich an den Pelz, sondern sie "ergänzen (möchten) durch eine direktdemokratische Einrichtung: das Referendum durch Volksinitiative" (méi Greng(s) an d’Gemeng; DEI GRENG-ALTERNATIVE 1987 S.10), kann man sich fragen, ob denn in der ökologischen und alternativen Bewegung in Luxemburg zur Zeit überhaupt der Wille besteht, den grundsätzlichen Charakter des Zentralstaates als das zu entlarven, was er ist: nämlich ein mit mal mehr grünem, mal mehr sozialem Mäntelchen getarntes Instrument zur Ausbeutung von Mensch und Natur, im mehr oder weniger direkten Dienste der Herrschenden.
Worüber ein Konsens in der öko-alternativen Szene zu bestehen scheint, ist die Ablehung der permanenten und umfassenden Delegation der politischen Entscheidungsgewalt an Parteien und die Befürwortung eines Ausbaus der direkten Demokratie, besonders auf Gemeindeebene. Als größtes Hindernis bei der
Verwirklichung dieser Ideen wird meistens die staatliche Bevormundung genannt. Wenn es allerdings um die Beurteilung der "tutelle administrative" geht, riskieren die Geister, die sich eben gefunden hatten, sich schon wieder zu scheiden. Ein paar Beispiele zur Illustration:
Beispiel 1: Der Bebauungsplan der Gemeinde muß vom Innenminister genehmigt werden. Dieser kann der Absicht eines Bürgermeisters Einhalt gebieten, unter dem Druck eines Promotors die Landschaft zu zersiedeln; leider zeugen unzählige Beispiele im ganzen Land von der Untätigkeit der aufeinanderfolgenden Minister.
Beispiel 2: Für Projekte außerhalb des Bauperimeters ist eine Genehmigung des Umweltministers notwendig. Dieser hat es in der Hand, z. B. wertvolle Biotope vor der Zerstörung zu retten. Kann und will er sich jedoch den jeweiligen ökonomischen Sachzwängen entziehen?
Beispiel 3: Die Gewerbeinspektion ist zuständig für Auflagen und Kontrollen von Industrien, der Bürgermeister für die Baugenehmigung. Solange Betriebs- und Baugenehmigung nicht aneinander gekoppelt sind, kann es vorkommen, daß der Betrieb schon steht, bevor er eine Produktionserlaubnis hat.
Beispiel 4: Bei Nationalstrassen und C.R. (chemins repris) ist die Gemeinde nicht oder nur beschränkt zuständig. Die Zweiteilung von Ortschaften durch Reißbrettäter kann die Folge sein. Wie mindestens zwei dieser Beispiele zeigen, könnte die staatliche Bevormundung sich durchaus positiv auf das "Allgemeinwohl" auswirken. Nur sollten die Befürworter einer übergeordneten staatlichen Kontrolle, denen sich in vielen Fällen die Zögerer und Zauderer anschließen, endlich damit aufhören, den Leuten weiszumachen, die GemeindepolitikerInnen seien die Brüderlein und Schwesterlein der RegierungspolitikerInnen und -beamtenInnen und müßten zu ihrem eigenen Wohle an der kurzen Leine gehalten werden. Schließlich haben in der neueren Geschichte in den meisten Fällen nicht Gemeindeverantwortliche Militärlager installiert und Kriege angezettelt, Atomkraftwerke gebaut und ganze Landschaften mit Autobahnen zubetoniert, sondern die großen Brüder und Schwestern aus den Regierungen mit dem angeblich richtigen Verantwortungsbewußtsein und der umfassenden Kompetenz, offen oder versteckt auf Geheiß der Wirtschaft. Und schon sind wir wieder bei der Rolle des Staates, welche die wenigsten zur Zeit so richtig wahrnehmen möchten. Von wegen Neutralität und Ausübung der Macht im Namen des Volkes – das Allgemeinwohl läßt grüßen!
Von wegen Neutralität und Ausübung der Macht im Namen des Volkes – das Allgemeinwohl läßt grüßen!
Wesentliche Voraussetzung für selbständigere Gemeinden ist ohne Zweifel eine substantielle Verbesserung ihrer finanziellen Situation. Da die Gemein-
definanz an anderer Stelle dieses "Dossiers" behandelt werden, und der MECO in seiner Broschüre "Fir eng ekologesch Gemengepolitik" seine Ansichten zur aktuellen Steuerverteilung resp. ihrer Reform darlegt (S. 14-16), soll hier zusammenfassend nur eine stärkere Zuweisung von Staatssteuern an die Gemeinden und ein neuer Verteilungsschlüssel der Gewerbesteuer zugunsten der "communes de résidence" gefordert werden. "Um dem bisherigen planlosen Wildwuchs in der Industriezonen- und Gewerbeansiedlungspolitik entgegenzuwirken, sollten dabei gerade auch diejenigen Gemeinden bevorzugt werden, die sich bewußt an der Erhaltung von natürlicher Umwelt und ökologischer Lebensqualität orientieren." (méi Greng(s) an d’Gemeng a.a.O. S. 32)
Die Alternative zur bisherigen blinden Priorität für Wirtschaftsförderung in Form von umweltbelastenden Betrieben inmitten von Ortschaften darf nicht heißen: "industrielle Großbetriebe um jeden Preis und in immer zahlreicheren Industriezonen quer durchs Land, sondern Wiederbelebung und Schaffung integrierter Geschäfts-, Handwerks- und Produktionsstrukturen, die örtlich angepaßt sind und für regionale oder interregionale Märkte (Saar, Rheinland-Pfalz, Lothringen, Province de Luxembourg) produzieren, (also) Förderung regional vernetzter Wirtschaftsstrukturen im Bereich von Klein- und Mittelbetrieben, die in sozial nützliche und ökologisch sinnvolle und verantwortbare Produktionen investieren". (méi Greng(s) an d’Gemeng a.a.O. S. 32)
"Da eine Zusammenarbeit auf technischer Ebene zwischen mehreren Gemeinden durchaus sinnvoll ist, eine Zentralisierung der politischen Verantwortung aber gegen das Prinzip der Basisdemokratie verstößt, (sollten) wir für die Schaffung von technischen Syndikaten ein(treten), die jedoch ökologischen Zielsetzungen entsprechend einer demokratischen Kontrolle von unten unterliegen." (méi Greng(s)… S.10)
Wir müssen uns bewußt sein, daß die Gemeinde keine selbstverwaltete Insel sein kann im kapitalistischen Zentralstaat, dessen finanzielle und administrative Zwänge von heute auf morgen nicht mehr greifen würden.
"Nichtsdestoweniger ist es unsere Aufgabe aufzuzeigen, daß es möglich ist (viel) mehr Demokratie zu wagen, daß die Gemeinde der Platz sein kann, wo Demokratie und Selbstverwaltung geprobt werden können (…) (in) der Gegenwehr gegen jede Ausweitung der Staatsgewalt, gegen die Überwachung und Bevormundung, (…) gegen alle Beherrschung durch Staatsautorität und gesellschaftliche Machtgruppen aus Wirtschafts- und Finanzkreisen. (…) Auf kommunaler Ebene fordern wir deshalb als Sofortmaßnahmen:
-
Öffentlichkeit aller Sitzungen, einschließlich der Kommissionen, des Schöffenrats;
-
regelmäßiges Informationsbulletin, das die Gemeindevorhaben darlegt und den BürgerInnen als Meinungsforum dient;
-
regelmäßige Bürgerversammlungen;
-
Hearings bei größeren Projekten;
-
reelle Einsicht in alle Gemeindeakten, in die Öffentlichkeit betreffenden Verwaltungsakten und sämtliche Unterlagen;
-
kostenlose Plakatierwände für alle Vereinigungen und Einzelpersonen. Kurzfristig ist die Kontrolle der BürgerInnen über die Gemeinderatsentscheidungen grundsätzlich durch folgende Maßnahmen herbeizuführen:
-
erhöhte Beteiligung von BürgerInnen in ständigen beratenden Kommissionen;
-
Anhörungsrecht bei den GemeindevertreterInnen im Falle von spezifischen lokalen Problemen;
-
Einspruchrecht der direkt Betroffenen gegen die Beschlüsse der Gemeinde, welches zu einer öffentlichen Bürgerversammlung und zu einem "Überprüfungsverfahren" führen sollte;
-
Initiativrecht der EinwohnerInnen, durch welches eine Gemeinde gezwungen werden kann, über ein bestimmtes Anliegen zu entscheiden. (…) Langfristig stellen wir uns als konkrete Utopie folgendes Modell vor: Basisdemokratie am Alltag: Kontrolle über die Institutionen schaffen! 1. Um die aktive Kontrolle der BürgerInnen über die lokalen Institutionen zu erlauben, brauchen wir organisierte Bürgerversammlungen in jedem Viertel bzw. jeder Gemeinde: – Dieser Ausdruck der Gegenmacht der Beherrschten gegenüber den Institutionen der Herrschenden und ihres Staates soll alle BewohnerInnen des Viertels bzw. der Gemeinde (LuxemburgerInnen und AusländerInnen) versammeln, sowie sämtliche Leute, die hier ihren Arbeitsplatz haben;
-
In das Kompetenzgebiet der organisierten Bürgerversammlungen fallen alle größeren Entscheidungen, die das Viertel bzw. die Gemeinde betreffen: Investitionsentscheidungen (z.B. Kontrolle über die anzusiedelnden Betriebe), Bodennutzungsentscheidungen usw.
-
Die organisierten Bürgerversammlungen müssen über eine Infrastruktur (Versammlungs- und Büroräume, materielle Unterstützung,…) verfügen können, die ihnen von seiten der Gemeindeverwaltung zur Verfügung gestellt wird.
-
An den Gemeindekommissionen sollen die Bürgerversammlungen durch gleichberechtigte VertreterInnen (mit imperativem Mandat) beteiligt werden.
- Basisdemokratie in der Gestaltung des Alltags bedeutet Kontrolle der BürgerInnen über ihre Lebensqualität. Um diese Kontrolle zu ermöglichen, schlagen wir folgende Maßnahmen vor: – Der Gemeinderat wird die de-facto-Entscheidungsgewalt über Bodennutzung, öffentliche Bauvorhaben sowie Verwendung der seit mehr als 3 Monaten leerstehenden Wohnungen, die in Privatbesitz sind und vermietet waren, an die Bürgerversammlungen abtreten müssen. – Die Gestaltung des Kulturlebens, der Freizeit- und Quartier-Animation sollen von den Bürgerversammlungen organisiert werden. – Die Bürgerversammlungen sind eng an der Gestaltung und Organisation des öffentlichen Transports zu beteiligen. – Ebenso ist den Bürgerversammlungen die Verwaltung und Gestaltung von in Gemeindeeigentum bestehenden oder zu überführenden So-
zialeinrichtungen (Kinderkrippen, Wäschereien, Kantinen, usw.) zu übertragen. – Neben den organisierten Bürgerversammlungen ist der Gemeinderat verpflichtet, die lokalen Vereinigungen der Gewerkschaften der Werktätigen sowie der gewerkschaftsähnlichen Organisationen des "Cadre de vie", wie z.B. "Mouvement écologique", "Union des locataires", usw., an seinen Entscheidungen zu beteiligen sowie materiell und infrastrukturell zu unterstützen. – Anstelle von ParteivertreterInnen sind die entsprechenden Gemeindekommissionen mit VertreterInnen der jeweils interessierten Vereinigungen zu besetzen. "(méi Greng(s) …S. 8-9
3. Basisdemokratie als konkrete Utopie!
Manche Kritiker der Basisdemokratie – nicht nur aus dem herrschenden Lager – bezeichnen die Idee einer dezentralen kommunalen Selbstverwaltung als naivromantische Vorstellung, die angesichts der komplexen Lebens- und Herrschaftsverhältnisse in hochentwickelten Industriegesellschaften nicht ausreiche. So schlagen dann immer wieder Grüne und Alternative, wie z. B. die bekannten bundesdeutschen Realos Ch. Garbe, H. Kleinert und W. Schoppe, nur Flickwerk am System der Stellvertreterdemokratie vor: "An der Repräsentation als politischen Grundgedanken von Demokratie halten wir fest. Wir wollen ihn nicht abschaffen. Das können wir auch gar nicht, denn nicht alle wollen und können ständig über alles entscheiden – eine Binsenweisheit. Und auch das Bedürfnis der Menschen, mal einfach ihre Ruhe haben zu wollen, ist nur zu legitim. Deshalb muß es für uns vor allem (darum) gehen, plebiszitäre Elemente in das Verfassungsgefüge einzufügen. Die Menschen (…) müssen selber Gesetze artikulieren, formulieren und in einem breiten Diskussionsprozeß die parlamentarischen Gremien zu ihrer Befassung veranlassen können. Dies könnte z. B. durch ein Volksabstimmungsgesetz institutionalisiert werden." (H. Kleinert, Ch. Garbe, W. Schoppe: Von der Mühsal grüner Reformpolitik in: Von der Mühsal der Ebenen und der Lust der Höhen; DIE GRUENEN Bonn März 1988 S. 35)
Glücklicherweise sind diejenigen, die kleinere Verwaltungseinheiten und kleinere, regionenbezogene Staaten fordern, noch nicht am Aussterben. Sie glauben, daß vom Staat als Nation Gefahr ausgeht, weil die Zentralisierung der Macht sich unweigerlich in wirtschaftlicher Konzentration, Ausbeutung und Kriegen niederschlägt. Viele von ihnen haben Max Webers Einschätzung, der Staat sei der Sitz legitimierter Gewalt, übernommen; sie sind überzeugt, daß kleinere Bevölkerungseinheiten in jeder Beziehung eine friedlichere Welt garantieren würden und möchten die Grenzen entsprechend kulturellen und ökologischen Zusammengehörigkeiten ziehen. Sie bevorzugen kooperative Handelsbeziehungen und eine Koordination, die sich auf das Notwendigste (z.B. das Verkehrswesen) beschränkt. Ihre ökologisch-dezentrale Politik will Überschaubarkeit in allen wirtschaftlichen, sozialen und politischen Strukturen. Auf das richtige Maß kommt es an.
Eine wesentliche Schwierigkeit mit der Zentralismus- und Staatskritik besteht darin, daß Zentralisierung auf politischer wie auf ökonomischer Ebene in der Tradition sozialistischen Denkens ein fast durchweg anerkannter Grundsatz war und ist. Zwei Beispiele, die mehr als 100 Jahre auseinanderliegen: Einerseits die Marxsche Befürwortung des angeblich "revolutionsfördernden" Konzentrationsprozesses; andererseits die Absicht der Luxemburger Sozialisten, das Monster "Gesamtschule" einzuführen. Ein ökologisches Zukunftsprojekt wird sich radikal auch von sozialistischer Zentralisierungsstrategie verabschieden müssen. "Basisdemokratie, Kontrolle von unten, Entwicklung individueller Kreativität und Geborgenheit sind schlichtweg unvereinbar mit großen Einheiten, wie etwa hochzentralisierten Produktionsprozessen oder großräumigen Verwaltungseinheiten. (…)
Was zum Zentralismus gesagt wurde, gilt – im Prinzip ähnlich – auch für den Staat als Instrument von Politik. Staatliche Apparate sind – sofern sie über den Rahmen einer vom Individuum kontrollierbaren Größe hinausgehen – mit basisdemokratischen Prinzipien unverträglich und im Kern antiemanzipativ, weil eine Staatstätigkeit lediglich als Beschäftigung von "Abkömmlich-Gemachten" denkbar ist. Aufgabe eines ökologischen Zukunftsentwurfs wäre es, den Glauben an eine auch nur potentiell positive Rolle des Staates – etwa in der Produktionsorganisation oder auch im Bildungs- und Versorgungswesen – radikal in Frage zu stellen. Ein Staatswesen, dessen ausführender Apparat nicht mit den von ihm betroffenen Menschen identisch ist, bedeutet in letzter Konsequenz immer Unterdrückung des Individuums. In diesem Sinne kann ökologische Utopie nur Rückbesinnung auf kleineinheitliches Gemeinwesen beinhalten. Dies zu erkennen, bedeutet keineswegs den Verzicht auf beharrliche Arbeit in den staatlichen Strukturen, um diese auch von innen her zu reformieren. Es muß nur klar sein, wohin dieser "Marsch durch die Institutionen" uns führen soll, an welcher Utopie er sich orientiert. (…)
Aus der ökologischen Staatskritik folgt notwendigerweise die Ablehnung planwirtschaftlich organisierter Produktionsmodelle. Plan ist nur realisierbar über zentrale Erfassung (s. Volkszählung). Die Folgen derartiger "Verplanbarkeit" sind vom Individuum unter keinen gesellschaftlichen Umständen kontrollierbar. Die Planungsbürokratie würde über kurz oder lang mit basisdemokratischen Ansprüchen in Konflikt geraten. (…)
Die Grundidee des Kommunistischen Manifests, alles Privateigentum "in den Händen des Staates (!)… zu zentralisieren," hat sich als epochaler und auf schreckliche Weise auch geschichtsmäßiger Denkfehler erwiesen. Marx und Engels konnten sich die Lösung der Eigentumsfrage offenbar nicht anders als durch "Verstaatlichung" vorstellen. (…) DIE GRUENEN (täten) gut daran, einen Gedanken mehr auf das genossenschaftliche Wirtschaftsmodell zu richten. Die Genossenschaft als – nach innen egalitäre – Produktionsweise beseitigt das Privateigentum nicht, sondern überwindet lediglich seine Variante der Unterteilung in Unternehmer und Arbeiter.
Manche Kritiker der Basisdemokratie bezeichnen die Idee einer dezentralen kommunalen Selbstverwaltung als romantische Vorstellung
"Jeder Staat,
nicht nur der
bürgerliche
Staat, ist
repressiv."
Es existiert also zwischen Genossenschaften "auf
dem Markt" eine ähnliche Eigentumsbeziehung wie
zwischen Individualkapitalien oder etwa Aktienge-
sellschaften. Da bei ihnen die immensen Verluste
durch den Mangel an Eigenverantwortlichkeit (wie
wir sie in kollektivistischen Experimenten beobach-
ten können) entfallen, verwundert es nicht, daß ihre
entwickelsten Vertreter – etwa die noch näher zu un-
tersuchenden Kibbuzim in Israel – heute ökonomisch
an der Weltspitze liegen.
Darüber hinaus bietet das Genossenschaftsmodell
die Möglichkeit, neue (dezentrale) Strukturen bereits
hier und jetzt, innerhalb der alten Strukturen orga-
nisch wachsen zu lassen. Es bietet damit auch eine
Alternative zur bisher sehr abstrakt wirkenden For-
derung nach einer "Vergesellschaftung", die die Lö-
sung der Machtfrage in Form des "Systembruchs"
zur Voraussetzung hat. Ein Modell, bei dem die so
heiß herbeigeredeten "gerechteren Produktionsver-
hältnisse" nicht erst in der unendlich weiten Ferne
der "anderen Machtverhältnisse", sondern hier und
jetzt beginnen können – und das allen Jetzt-Lebenden
einen Wandel ihrer Lebensgewohnheiten nahelegt.
Die altsozialistische Vorstellung, die auch in den
Köpfen vieler GRUENER immer noch herumspukt,
lautet hingegen: Da wir nun mal nicht übers Kapital
verfügen, müssen wir durch staatliches Eingreifen
die Wirtschaft und den industriellen Apparat in die
richtigen Bahnen lenken: durch Umbaukomitees,
staatliche Subventionen, Gesetzesmaßnahmen und
im Zweifelsfall "Vergesellschaftung" soll der Macht
des Kapitals beigekommen werden.
Die leidvolle Erfahrung mit dem Scheitern solcher
Versuche (…) hat viele Menschen – zu Recht – miß-
trauisch gegenüber jeglichen utopischen Vorheißun-
gen werden lassen. Eine unserer zentralsten Auf-
gaben ist es daher, durch konkrete Utopien ohne in-
dividuellen Freiheitsverlust wieder das Vertrauen in
die Machbarkeit verbessernder Veränderungen zu
wecken." (E. Müller: Zukunft ist nicht nur ein Wort
in: Von der Mühsal… a.a.O. S.48-49)
Wir kommen also nicht umhin, auf die Frage: "Ist
dieser Staat noch unser Staat?" mit Th. Ebermann zu
antworten: "Dieser Staat ist Bestandteil eines Mili-
tärbündnisses, das gegenwärtig kleine Kriege führt
und große vorbereitet. Dieser Staat ist Repräsentant
und Befürworter einer Weltwirtschaftsordnung, die
Hunger und Verhungern millionenfach produziert,
damit es der hiesigen Wirtschaft gutgeht.
Dieser Staat selbst hat ein extrem taktisches Verhält-
nis zur bürgerlichen Demokratie – das kann man gut
erkennen, wenn man seine internationalen Bünd-
nisse beobachtet, wo ja die einzige Bedingung ist,
daß in den jeweiligen Bündnisstaaten Marktwirt-
schaft herrschen muß und die Staatsform – faschis-
tisch, despotisch oder demokratisch – keine Rolle
spielt. In den Notstandsgesetzen liegt ja sowas wie
Vorwegnahme oder auch Offenbarung des takti-
schen Verhältnisses zur bürgerlichen Demokratie
nach innen, d.h. dieser Staat ist fest entschlossen,
bürgerliche Demokratie außer Kraft zu setzen, wenn
Massenloyalität eines Tages mal nicht mehr so be-
steht wie heute.
Jeder Staat, nicht nur der bürgerliche Staat, ist re-
pressiv. Wer vom Staat des ganzen Volkes oder
ähnlichen Formeln spricht, verschleiert damit nur die
Despotie, die der Staat ausübt, oder beschönigt sie.
Gewaltfreiheit und staatliche Verfaßtheit einer Ge-
sellschaft schließen einander aus. (Wir) streben
daher eine Gesellschaftsformation an, die ein Abster-
ben des Staates, anders ausgedrückt: die Rücknahme
des Staates in die Gesellschaft ermöglicht. (…)
Absterbender Staat ist unvereinbar mit Staatwerdung
einer Partei. Und absterbender Staat ist unvereinbar
mit der Anmaßung, objektive Interessen einer Klasse
oder eines politischen Lagers zu vertreten und diese
Interessen notfalls auch mit staatlicher Gewalt gegen
selbige durchzusetzen.
Wenn ich von der Hoffnung auf eine Gesellschafts-
formation spreche, in der der Staat wirklich abstirbt,
dann denke ich dabei zuerst an die Pariser Commune,
die ja ganz starke Momente von Basisdemokratie,
von radikaler Demokratie, von Abwählbarkeit und
Rotation der Funktionsträger hatte." (Ist dieser Staat
noch unser Staat? Dialog zwischen Thomas Eber-
mann und Otto Schily, in: Von der Mühsal… a.a.O. S.
82-83)
Es ist also aus meiner Sicht richtig zu sagen: Es wird
keinen Staat geben, der meiner ist. Damit verwische
ich nicht die Unterschiede zwischen dem Staat, den
ich heute antreffe und entschieden kritisiere und be-
kämpfe, und einem Staat, von dem ich der Auffas-
sung sein könnte, der unterdrückt zwar auch, der ist
zwar auch ein Gewaltverhältnis, aber der unterdrückt
diejenigen, die die früheren schlechteren, ausbeuteri-
schen, naturzerstörerischen Zustände wieder herstel-
len wollen. (…)
Ich denke, (…) daß es (…) ist und viel attraktivere
Utopie und Zukunft bedeutet, zu sagen ich will
diesen Staat zerschlagen, um danach in neuen Kämp-
fen die Rücknahme des Staates in die Gesellschaft,
die Basisdemokratie, die elementare Demokratie zu
verwirklichen.
Daß es dabei dann so etwas geben wird wie Momente
von Zentralisation, das bestreite ich doch gar nicht.
Es wird doch so etwas geben müssen, daß in großen
Dimensionen geplant wird, wie denn das Ver-
kehrssystem aussehen soll. Es wird Delegation
geben. Warum sollte ich das bestreiten? Man kann
nicht alles in Vollversammlungen besprechen. Aber
die Rücknahme des Staates in die Gesellschaft als
einziger Weg, eine Gesellschaftsformation zu schaf-
fen, die weder Gewalt noch Krieg gegen andere Na-
tionen kennt, halte ich für eine extrem positive und
eine extrem richtige Utopie." (Ist dieser Staat noch
unser Staat? … a.a.O. S 88-89)
Nun ist das Konzept "Basisdemokratie" allerdings
nicht einheitlich belegt. Hauptsächlich 2 Modelle un-
terscheiden sich voneinander: "a) ein rätendemokrati-
sches, in dem die Notwendigkeit der Repräsentation
und Delegation eingeräumt wird, die Delegierten
aber strikten Bindungen der Basis unterworfen wer-
den, die verhindern sollen, daß es zu einer Abkoppelung dieser Delegierten von der sie delegierenden Basis kommt; b) ein dezentralistisch-autonomistisches, das eine Entzerrung und Entflechtung der Entscheidungszentren verfolgt, um die Entscheidungsgewalt von Basiseinheiten und damit die unmittelbare Beteiligung der Bürger zu stärken oder zu ermöglichen." (Alex Demirovic: Widersprüche in der Demokratieauffassung der Grünen in: Von der Mühsal … S. 99)
Daß die Wirklichkeit beide Politikformen einmal miteinander verknüpfen wird, ist nicht auszuschließen, besonders da ein allseitiges Engagement einzelner Personen, die tatsächlich auf allen Feldern der Politik gleichermaßen betroffen, kompetent und entscheidungsfähig wären, nicht erwartet werden kann. Nach grünem und alternativem Demokratieverständnis, das dem gewählten Repräsentanten des ganzen Volkes die unmittelbare Vertretung spezifischer sozialer Interessen durch die Betroffenen selbst gegenüberstellt, muß der Gemeinde eine herausragende Rolle zukommen.
"Die Politikformen in der Gemeinde (sind) weniger abstrakt und erfordern einen weniger hohen Organisationsgrad der politischen Interessen. Auf der kommunalen Ebene bestehen somit günstige Voraussetzungen, entsprechende dem Grünen Demokratieverständnis die Ideologie von der ‚repräsentativen‘ Demokratie als der einzig funktionierenden Form von Demokratie in hochkomplexen Industriegesell-
schaften zu durchbrechen – und zwar durch die Einführung unmittelbarer Formen von Demokratie wie Volksabstimmungen (Bürgerentscheide), Räten und anderen Modellen der direkten Bürgerbeteiligung." (H. Lommer u. J. Riess: Alternative Wahlbewegung und grüne Kommunalpolitik in: Von der Mühsal … a.a.O. S. 195)
Damit bringen Grüne und Alternative eine grundsätzlich neue Qualität in die Gemeindepolitik: Die berühmt-berüchtigte ‚Kirchturmpolitik‘ ist gezwungen, sich in vielen Details plötzlich mit Dingen auseinanderzusetzen, die früher im vermeintlich apolitischen Raum zwischen Stammtisch und Vetternwirtschaft geregelt wurden.
Unser Bild dessen, was wir manchmal hilflos ‚Basisdemokratie‘ nennen, ist noch ziemlich verschwommen. ‚Wir haben kein genaues Bild, wie denn eine Gesellschaft aussehen könnte, in der über imperatives Mandat, über Rätesystem eine unmittelbare Anknüpfung der Interessen der Produzenten an die Politik stattfinde. Aber die unendliche Überlegenheit dieses kurzen Experiments der Pariser Commune gegenüber einem System, in dem man alle vier Jahre einmal wählen darf und sonst gucken, was die Politiker machen und wie sie uns verarschen, die ist für mich absolut unbestreitbar.‘ (Ist dieser Staat noch unser Staat? … a.a.O. S.87)
J. Geisbusch
Le Monde
NICOLAS VIAL
Als partizipative Debattenzeitschrift und Diskussionsplattform, treten wir für den freien Zugang zu unseren Veröffentlichungen ein, sind jedoch als Verein ohne Gewinnzweck (ASBL) auf Unterstützung angewiesen.
Sie können uns auf direktem Wege eine kleine Spende über folgenden Code zukommen lassen, für größere Unterstützung, schauen Sie doch gerne in der passenden Rubrik vorbei. Wir freuen uns über Ihre Spende!