Glossar – Wahl-ABC

Von Auslandsluxemburger über Fake News zu Wahlerfolg

 

 

Eine Sammlung von Begriffen rund um das Thema Wahlen, zusammengestellt von Michel Cames, Samra Cindrak, Sophie Federspiel, Fernand Fehlen, Yannick Lambert, Pierre Lorang, Michel Pauly, Françoise Poos, Yves Steichen, Jürgen Stoldt, Raymond Weber und Jochen Zenthöfer.

AUSLANDSLUXEMBURGER

Die Auswanderungsbewegung des 19. Jahrhunderts ist zwar ein fester Bestandteil der Luxemburger Erinnerungskultur, doch die im Ausland lebenden 61.300 luxemburgischen Staatsbürger (2018) werden wenig thematisiert und deren politische Repräsentation schon gar nicht. Jeder, der noch in seiner Heimatgemeinde eingeschrieben ist, darf die Briefwahl dort beantragen.

Eine Sondergruppe von Auslandsluxemburgern stellen etwa Belgier, Brasilianer oder US-Amerikaner dar, die die Luxemburger Staatsbürgerschaft als Nachfahren von Luxemburger Ahnen in den letzten Jahren erlangt haben, ohne im Großherzogtum gelebt zu haben. Wenn diese Übergangsregelung zur Erlangung der Staatsbürgerschaft Ende dieses Jahres ausläuft, werden es wohl weit über 15.000 Neu-Staatsbürger sein. Auch sie können Briefwahl beantragen, in Ermangelung einer Heimatgemeinde werden sie in die Wahllisten der Hauptstadt eingetragen.

BUDGET

Damit eine Regierung irgendein Vorhaben verwirklichen kann, sei es den Bau einer neuen Straße oder die Besoldung von Lehrern oder Polizisten, braucht sie Geld. Das wird ihr jedes Jahr im Budget(gesetz) vom Parlament bewilligt. Im Budget sind sowohl die Einnahmen des Staates (Steuern, Taxen, Veräußerungen, …) als auch die Ausgaben der einzelnen Ministerien im Detail aufgelistet. Im Prinzip darf der Staat kein Geld erheben noch Geld ausgeben, wenn das nicht im Budgetgesetz vorgesehen ist.

Am Budget lässt sich die Ausrichtung der Regierungspolitik ablesen: Legt sie den Akzent eher auf Ausgaben zur Verringerung von sozialen Ungleichheiten und zur Verbesserung der Bildungschancen oder auf solche zugunsten von Armee oder Prestigeobjekten? Erhöht sie die Steuern auf Unternehmensgewinne oder die auf Konsumabgaben? 

CHAMBERLEAKS

Unter der Adresse www.chd.lu unterhält die Chamber eine Internetseite, deren seltsame Navigation schon seit vielen Jahren für Unverständnis und Spott sorgen. Der Parlamentspräsident hat vor anderthalb Jahren angekündigt, dieses zentrale Informationsangebot komplett erneuern zu lassen – aber leider erst nach den Wahlen.

Im März dieses Jahres stellte sich heraus, dass die Internetseite der Parlamentsverwaltung auch als internes Archiv diente. Ohne Verschlüsselung hatte das Parlament vertrauliche Dokumente direkt auf dem öffentlichen Server unter einer Adresse www.chd.lu/… als PDF abgespeichert. Wenn man die genaue Adresse kannte, konnte man Sitzungsprotokolle etwa der Geheimdienstkontrollkommission oder vertrauliche Personalakten einsehen. Leider gibt es Applikationen, die automatisch alle Dokumente herunterladen , die ein Server als PDF zur Verfügung stellt, selbst wenn man die genaue Endung der Adresse nicht kennt. Angesichts der Unübersichtlichkeit der Internetseite geschah, was geschehen musste: Ein Internetnutzer lud sich der Einfachheit halber einfach alle Dokumente auf seinen eigenen Server, um sie danach selber sinnvoll zu ordnen, und entdeckte zu seinem großen Erstaunen, was da so alles ungesichert zur Verfügung stand. Er informierte das Radio 100,7 und jetzt haben die Journalisten eine Anzeige des Parlaments am Hals wegen des unerlaubten Eindringens in ein informatisches System… .

DÉPUTÉ-MAIRE

Der französische Ausdruck bezeichnet eine/n Abgeordnete/n, der gleichzeitig Bürgermeister einer Gemeinde ist. Das war bis zu den Gemeindewahlen vom 18.10.2017 für 17 Abgeordnete von 60 der Fall. Bürgermeister werden gerne von den Parteien auch bei legislativen Wahlen als Kandidaten aufgestellt, damit die gesamte Liste von ihrer lokalen bzw. regionalen Popularität profitiert. Das Luxemburger Wahlsystem ermöglicht nämlich dem Wähler, seine Stimmen individuell quer durch alle Parteilisten zu verteilen; das nennt man ‘Panachage’. Offiziell wird das Doppelmandat auch damit begründet, dass Bürgermeister die ‘Sorgen des kleinen Mannes’ gut kennen und kompetent die Interessen ihrer Region in der Abgeordnetenkammer vertreten.

Es gibt zwar immer wieder Stimmen, sogar in den Parteien, die eine Trennung der lokalen und nationalen Mandate verlangen bzw. versprechen. Damit die lokalen Interessen nichts destotrotz im Parlament Gehör finden, wurde vorgeschlagen, neben dem Parlament, den Berufskammern und dem Staatsrat eine weitere Kammer der Bürgermeister bzw. Gemeindevertreter einzurichten, die dann ein Gutachten abgeben soll zu jenen Gesetzesprojekten, die kommunale Belange berühren. Doch solange das Panachage-System bestehen bleibt, wird wohl keine Mehrheit im Parlament jemals das Doppelmandat verbieten wollen. Am Wähler ist es zu prüfen, ob der/die Kandidat/in imstande oder willens ist, seine Aufgaben als Bürgermeister/in und Abgeordnete/r gleich gut zu erledigen. Dazu eine Testfrage: Erinnern Sie sich, dass die Bürgermeisterin der Stadt Luxemburg in den letzten Jahren in der Chamber durch eine Initiative, eine Frage an die Regierung oder einen Bericht in Erscheinung getreten wäre?

EUROPA

Die europäische Gesetzgebung hat für die Arbeit der Chamber eine entscheidende Bedeutung. Die nationalen Parlamente haben im Zuge der europäischen Integration einen guten Teil ihrer Gesetzgebungskompetenzen an Straßburg und Brüssel abgegeben. So geht ein Großteil der Gesetze, die das luxemburgische Parlament verabschiedet, und der Verordnungen, die unsere Regierung erlässt, auf gemeinsame europäische Rechtsakte zurück.

Diese europäischen Rechtsakte, die etwa den Binnenmarkt regeln oder Standards für Luftreinheit festlegen, werden in einem Zusammenspiel zwischen der Europäischen Kommission, dem Ministerrat (wo die Regierungen vertreten sind) und dem Europäischen Parlament erlassen. Das Europäische Parlament wurde in Luxemburg bislang zeitgleich mit der Chamber jeweils im Mai/Juni eines Wahljahres gewählt. Die Terminüberschneidung führte dazu, dass kein wirklicher Europawahlkampf aufkam, da die Nationalwahlen alle Aufmerksamkeit auf sich zogen. Die vorgezogenen Neuwahlen von Oktober 2013 eröffneten dem Gesetzgeber die Möglichkeit, die beiden Wahltermine endlich zu trennen.

Bei den Europawahlen werden die sechs luxemburgischen Mitglieder des Europäischen Parlaments bestimmt. Das ganze Land wird als einziger Wahlkreis behandelt, jede Partei stellt eine Liste mit sechs Namen auf und der Wähler hat maximal sechs Stimmen zu vergeben.

Die Europawahlen im Mai 2014 waren ein Dämpfer für die derzeitige Regierungskoalition: 3 Sitze gingen an die CSV, jeweils ein Sitz an DP, LSAP und déi gréng. Zur nächsten Europawahl im Mai 2019 hat u.a. Luc Frieden angekündigt, dass er für die CSV antreten und später Jean-Claude Juncker als Kommissar in Brüssel beerben will. Luc Frieden war Finanz- und Justizminister und ist heute Präsident der katarischen Banque Internationale du Luxembourg. Als Aufsichtsratsvorsitzender der Imprimerie Saint Paul, dem Herausgeber des Luxemburger Wort, hat er einen maßgeblichen Einfluss auf die Redaktionslinie der größten luxemburgischen Tageszeitung.

FRAKTION, FRAKTIONSZWANG

In der aktuellen Verfassung heißt es in Artikel 50: « La Chambre des Députés représente le pays. Les députés votent sans en référer à leurs commettants et ne peuvent avoir en vue que les intérêts généraux du Grand-Duché. » In anderen Worten: ein Abgeordneter ist nur seinem Gewissen verpflichtet und darf sich von keiner Seite unter Druck setzen lassen.

In der Praxis sieht das anders aus: Der/ die einzelne Abgeordnete gibt seine/ihre Stimme ab, so wie seine Partei entschieden hat, sich zu einem vorliegenden Gesetzesprojekt zu verhalten. Er/sie sitzt nämlich nicht als Individuum im Parlament, sondern ist Mitglied einer sogenannten Fraktion, offiziell als ‘groupe politique’ bezeichnet. Wenn mindestens fünf Abgeordnete ein und derselben Partei angehören, können sie eine Fraktion bilden; andernfalls können sie sich in einem ‘groupe technique’ zusammentun. Fraktionen haben den Vorteil, dass sie über mehr Redezeit verfügen als einzelne Abgeordnete.

Das bedeutet, dass eigentlich die politischen Parteien den Alltag im Parlament bestimmen und entscheiden, welcher Abgeordnete zu welchem Gesetzesprojekt das Wort ergreift und welche Stellungnahme er dabei abgibt. Vom Wortlaut des Verfassungsartikels 50 sind wir damit weit entfernt.

Diese Verpflichtung der Abgeordneten auf die Parteidisziplin lässt sich leicht verstehen, wenn man sich bewusst ist, dass der einzelne ja nur im Parlament sitzt, weil seine Partei bei den Wahlen eine bestimmte Anzahl von Mandaten errungen hat. Er verdankt also sein Mandat dem kollektiven Erfolg seiner Partei. Ohne eine solche Disziplin wäre auch die Regierungsarbeit sehr schwierig, weil man im Voraus nie sicher sein könnte, ob ein Gesetzesprojekt im Parlament eine Mehrheit findet.

Es gibt aber Ausnahmen zum Fraktionszwang, nämlich dann, wenn ethische Fragen zur Debatte stehen. So hatten alle Fraktionen bei der Abstimmung über das Gesetzesprojekt zur Einführung der Euthanasie den Fraktionszwang aufgehoben. In der Tat stimmte daraufhin eine CSV-Abgeordnete für das Gesetz, obschon die Partei ansonsten geschlossen dagegen war, während bei der LSAP drei Abgeordnete sich der Stimme enthielten, obwohl die Partei das Gesetz befürwortete.

FAKE NEWS

Fake News sind zwar älter als die Informationsgesellschaft und das Internet, haben aber in den letzten Jahren durch die Ausbreitung von sozialen Netzwerken und Medien wie Facebook und Twitter als Phänomen deutlich an Brisanz und Relevanz gewonnen – sie haben sich zu einem regelrechten politischen Schlagwort und Kampfbegriff entwickelt, der von unterschiedlichen Lagern benutzt wird.

Zum einen werden damit gefälschte oder vorgetäuschte Nachrichten – also Falschmeldungen – bezeichnet, die (überwiegend im Internet) von Einzelnen oder organisierten Gruppen mit dem bewussten Ziel verbreitet werden, Leser*innen zu manipulieren. Ziel dieser Fehlinformationen, die nur den Eindruck erwecken, dass es sich dabei um echte Nachrichten handele, ist eine aktive Einflussnahme auf das politische Geschehen bzw. Klima – sei es während eines Wahlkampfs oder gegenüber einem gesellschaftlichen Reizthema. Die Verfasser*innen von Fake News setzen darauf, dass die Nutzer*innen selbst die Falschnachrichten durch ihre Likes oder Retweets ungeprüft viral weiterreichen. Aufzuhalten ist die Verbreitung von Fake News nur sehr schwierig – auch deshalb, weil unabhängige Kontrollinstanzen nur mit eingeschränkter Reichweite agieren können und ohnehin stets die Gefahr ungerechtfertigter Zensur mitschwingt.

Daneben wird der Begriff Fake News jüngst aber auch von Politiker*innen eingesetzt, die damit eine unliebsame kritische Berichterstattung diffamieren möchten – Stichwort „Lügenpresse“. Es wird daher inzwischen angeraten, die Bezeichnung Fake News nicht auf inflationäre Weise auf lediglich schlecht recherchierte bzw. verfasste Artikel anzuwenden, um ebenjenes wachsende Misstrauen gegenüber traditionellen Medien nicht weiter zu befeuern.

FAIRNESS

Wie groß wird die Materialschlacht im Oktober? Wie viele Broschüren werden in unseren Briefkästen landen? Wieviel Geld wird von den Parteien maximal in Werbung gesteckt? Diese und weitere Entscheidungen stimmen die Parteien seit einigen Wahlgängen untereinander ab im Rahmen von Verhandlungen, die auch dieses Jahr in einem Wahlkampfabkommen münden werden. Darin verpflichten sich die Parteien, sich „fair und sachlich“ zu bekämpfen. So sollen u.a. Plakate anderer Parteien nicht beschädigt oder deren Wahlveranstaltungen nicht gestört werden. Auch soll Missbrauch in den Sozialen Medien verhindert werden, indem sich bspw. vom Einsatz von „Social Bots“ sowie von der Verbreitung von „Hate Speech“ oder persönlichen Diffamierungen klar distanziert wird. Jedoch bleiben dies immer freiwillige Vereinbarungen zwischen den unterzeichnenden Parteien, die zahlreiche Schlupflöcher aufweisen, und aus unterschiedlichen Gründen machen auch nicht alle Parteien mit.

Einigen gehen die Einschränkungen nicht weit genug, andere wollen sich einen größeren strategischen Spielraum erhalten. Zudem gestaltet sich die Kontrolle schwierig, und Konsequenzen bei Zuwiderhandlungen gibt es eher nicht. So bleibt lediglich die Drohung, dass bei groben Verstößen ein nächstes Mal auf ein solches Abkommen wohl ganz verzichtet wird. Eine Aussicht, die keiner der unterzeichnenden Parteien gefällt.

GERÜCHTE

Politik ist Wettkampf. Es gewinnt derjenige, der im tagtäglichen Ringen um öffentlichen Zuspruch am überzeugendsten den Eindruck erweckt, er liege richtig und die anderen lägen falsch. Bei diesem an sich ehrenwerten demokratischen Kräftemessen gelten ungeschriebene Regeln von Anstand, Fairness und intellektueller Redlichkeit. Doch nicht jeder mag sich immer und überall daran halten. Ein probates, weil unauffälliges Mittel, den Widersacher – dieser muss nicht zwingend bei der gegnerischen Partei sein – schlecht aussehen zu lassen, ist das Gerücht. Experten halten es für die wahrscheinlich älteste und zugleich wirkungsvollste Variante von Fake News. Dabei unterscheiden sie, je nach Absicht des Urhebers, zwischen drei Kategorien (die wiederum Überschneidungen nicht ausschließen). Man streut ein Gerücht: 1) um dem politischen Gegner oder parteiinternen Konkurrenten zu schaden; 2) um von eigenem Versagen oder Kellerleichen abzulenken; 3) um sich selbst großflächig ins Gespräch zu bringen.

Gerade in aufregenden Vorwahlzeiten haben Gerüchte Hochkonjunktur. Niemand weiß etwas Genaues, doch alle haben z.B. schon vernommen, dass dieser oder jene Gutelaune-Promi aus dem RTL-Stall in die Politik wechseln will bzw. eine beliebte Sportlerin des Jahres von mindestens drei Parteien zwecks Verstärkung/Verschönerung der Kandidatenliste umworben wurde. Als hilfreiche Gerüchteküche mit hohem Multiplikatoreffekt hat sich u.a. die satirische Wochenzeitung Feierkrop bewährt. So soll es, laut gut informierten Quellen, Politiker geben, die dem Blatt quasi als Freelance-Mitarbeiter dienen, um es tagesaktuell mit dem letzten Beschass aus dem Regierungsviertel zu versorgen. Wie bitte? Unmöglich, weil eines Hohen Hauses wie der Chamber unwürdig? Dann ist das bestimmt nur ein böswilliges Gerücht.

GROSSHERZOG

Eine der vielen juristischen Absonderlichkeiten der Situation des Großherzogs besteht darin, dass er in einem Land, in dem eigentlich Wahlpflicht herrscht, als einziger nicht über das Wahlrecht verfügt. Während also die ganze Familie am Wahlsonntag ins Wahlbüro pilgert, muss er zuhause bleiben.

Dafür kommt dem Staatschef nach den Wahlen die Aufgabe zu, einen Regierungsformateur zu ernennen, d.h. im allgemeinen den Chef der stärksten Partei mit der Bildung einer Regierung zu beauftragen. Bei den letzten Wahlen im Oktober 2013 hatten die kleineren Parteien (DP, LSAP und déi gréng) jedoch sofort am Wahlabend signalisiert, dass sie keine Koalition mit der stärksten Partei (der CSV) eingehen wollten. Der Großherzog setzte darauf mit dem Präsidenten des Verwaltungsgerichtes einen Informateur ein, um die Situation prüfen zu lassen. Nach Einzelgesprächen mit den Parteipräsidenten schlug dieser dem Großherzog vor, nicht Jean-Claude Juncker (CSV), sondern Xavier Bettel (DP) zum Formateur zu ernennen und mit der Regierungsbildung zu betrauen.

Nach der aktuellen Verfassung ist der Großherzog Teil der Exekutive (er ernennt die Regierungsmitglieder und übt formal die Regierungsgewalt aus), er ist Teil der Judikative (Justiz), indem er die Richter ernennt und Urteile in seinem Namen gesprochen werden, und er ist Teil der Legislative (Parlament), da er das Parlament auflösen kann und die Gesetze in seinem Namen veröffentlicht („promulgiert“) werden. In der zukünftigen Verfassung sollen diese Widersprüche in Sachen Gewaltentrennung, die dem Land immer wieder Kritik von Verfassungsrechtlern eingebracht haben, behoben werden. Die Rolle des Großherzogs soll in Zukunft auf die Exekutive beschränkt bleiben.

HINTERBÄNKLER

Der Hinterbänkler zählt zu den ambivalentesten Begriffen im Parlamentsjargon. Wortgetreu sind damit jene Abgeordneten gemeint, denen die Sitzordnung einen Platz in den hinteren Stuhlreihen des Plenums zuweist. Im britischen Unterhaus, der Mutter aller Parlamente, wo es tatsächlich noch Holzbänke gibt, heißen sie backbenchers (einige sind als backbench snipers gefürchtet). Die erste Reihe ist für die frontbenchers reserviert, die in der fraktionsinternen Rang- und Hackordnung die Spitzenpositionen bekleiden. In der Luxemburger Chamber, die aufgrund ihrer Kleinheit nur zwei Sitzreihen hat, sind das in der Regel neben dem Fraktionschef und seinen Stellvertretern die Abgeordneten mit dem höchsten Dienstalter, gegebenenfalls auch der Parteipräsident sowie frühere Regierungsmitglieder. Vorne also sitzt die Prominenz, hinten die anderen – womit gleich der übertragene Sinn der Wortschöpfung deutlich wird. Diplomatisch formuliert: Der Hinterbänkler ist in der öffentlichen Wahrnehmung weniger sichtbar als seine vorderen Kollegen. Drum wartet selbiger sehnsüchtig auf den Tag, an dem er dank ancienneté nach vorne, in die erste Reihe rutschen darf. Schließlich ist es nicht unbedingt angenehm, als Hinterbänkler und mithin – zur beliebigen Auswahl – als Statist, Claqueur, Spesenritter, Krümelputzer oder gar Faulpelz abqualifiziert zu werden. In Wahrheit kennt die Spezies nämlich auch Vertreter, deren Fachkenntnis sie zu unentbehrlichen Arbeitsbienen in den parlamentarischen Kommissionen macht. Andere wiederum haben den Schwerpunkt ihrer Tätigkeit auf kommunaler Ebene, im Schöffenrat oder als Député-maire … neben den begehrten, aber raren Ministerposten, die wahre Königsdisziplin der Luxemburger Berufspolitik.

ILLIBERALE DEMOKRATIE

Der Begriff wurde vom ungarischen Ministerpräsidenten Viktor Orbán popularisiert, um das politische System, das er in Ungarn anstrebt, von anderen (westeuropäischen) Demokratien zu unterscheiden. Illiberale Demokratien verfolgen das Ziel, die Machtverhältnisse zugunsten einer Partei oder Bewegung langfristig zu festigen, indem insbesondere Justiz, Presse und Minderheitenrechte geschwächt werden. Die Etablierung autoritärer Strukturen wird durch Wahlen und Referenda, also durch Rückgriff auf demokratische Verfahren legitimiert.

Die Türkei, Russland, Ungarn und mittlerweile z.T. auch Polen sind auf dem Spektrum der illiberalen Demokratien zu verorten. Ebenso weisen viele der klassischen liberalen Demokratien zunehmen illiberale Züge auf, angeführt von Donald Trumps USA mit seinen Angriffen auf Presse und Justiz. Aber auch Entwicklungen in Malta, der Slowakei und dem Vereinigten Königreich (im Hinblick auf die Situation der Presse) stimmen zur Sorge an. Obschon eine illiberale Demokratie durchaus durch den Volkswillen legitimiert sein kann, verrät sie jedoch die Prinzipien der klassischen liberalen Demokratie durch die Schwächung der politischen Vielfalt, die Störung des freien Informationsflusses und der politischen Kontrolle der Justiz.

JUGENDPARLAMENT

Nicht jeder will sich gleich in einer Partei engagieren! Für junge Leute, die politische Erfahrung sammeln wollen bzw. lernen wollen, wie Politik funktioniert, ist das Jugendparlament eine mögliche Alternative. Es steht allen Menschen zwischen 14 und 24 offen, egal ob sie in der Schule, Ausbildung oder Studium sind. Das Jugendparlament arbeitet wie ein richtiges Parlament: Es wählt einen Vorsitz, bildet Kommissionen (Arbeitsgruppen) und arbeitet Stellungnahmen aus. Diese Texte werden im Plenum vorgestellt und verabschiedet, im Anschluss werden sie den politischen Akteuren in Chamber und Regierung präsentiert. Dazu gibt es regel mäßige Treffen zwischen dem Jugendparlament und den Abgeordneten in der Chamber. Im Februar und Juli finden Plenarversammlungen statt, bei denen die Arbeit der Kommissionen im Fokus steht.

Im Rahmen des Jugendparlamentes haben alle Teilnehmer Gelegenheit, an Rhetorik- und Politikkursen teilzunehmen. Sie können so ihre Argumentationstechnik verbessern und sich neue Kompetenzen aneignen. Offizielle Arbeitssprachen sind Luxemburgisch, Französisch und Deutsch. Englisch wird aber auch gesprochen.

Informationen finden sich unter www.jugendparlament.lu und www.cgjl.lu. Die Einschreibung für die Saison 2018/19 beginnt im September. Es gibt keine Einschreibevoraussetzung oder Aufnahmeprüfung!

JUSTIZ

Luxemburg ist ein Rechtsstaat. Einzig das Recht (d.h. Verfassung und Gesetze) legitimiert die Ausübung staatlicher Macht und setzt die für alle Rechtssubjekte gleichermaßen verbindlichen Regeln des Zusammenlebens. Dabei gilt das Prinzip der dreigliedrigen Gewaltenteilung: Das Parlament (Legislative) macht die Gesetze; Regierung und Verwaltung (Exekutive) führen die Gesetze aus; die Justiz (Judikative) spricht Recht anhand der Gesetze. Ergo hat die Justiz keine politischen oder administrativen, sondern richterliche Funktionen, die von unabhängigen Richtern wahrgenommen werden.

In Luxemburg beruht das Justizwesen auf drei Säulen: Die ordentliche Gerichtsbarkeit ist zuständig für Streitfälle im Zivil-, Straf-, Handels- und Arbeitsrecht; die Verwaltungsgerichtsbarkeit regelt Konflikte zwischen öffentlichen Instanzen und Bürgern; die Sozialgerichtsbarkeit hat Entscheidungskompetenz im Sozialversicherungsrecht. Über all dem thront diskret der Verfassungsgerichtshof.

KUNST, KULTUR, KULTURPOLITIK

Der Kulturpolitik wird auf der Agenda der meisten politischen Parteien keine große Priorität zugesprochen. Und trotz einer dynamischen Kunstszene und eines oft innovativen Kulturraums, trotz der allseits akzeptierten Idee, dass Kulturpolitik Gesellschaftspolitik sein muss, trotzdem der Sektor mittlerweile Arbeitsplätze und Wirtschaftsleistung schafft, scheint das Thema Kultur eine Elite-Angelegenheit zu bleiben, die im Wahlkampf kaum eine Rolle spielt.

Was kulturelle Demokratie, kulturelle Rechte des Einzelnen, Kultur als Emanzipation… usw. sein soll, weiß keiner mehr. Als Demokratie brauchen wir aber einen öffentlichen Raum, in dem gesellschaftsrelevante Themen (z.B. auch die Ökonomisierung aller Lebensbereiche oder die Herausforderungen der Digitalisierung und der künstlichen Intelligenz) diskutiert werden. Den bieten die Medien, den bietet aber auch der Kunst- und Kultursektor.

Luxemburg hat immer noch kein zeitgemäßes Archivgesetz und die Reform des Denkmalschutzgesetzes wird seit über 15 Jahren hinausgezögert, es hat Dutzende Kulturhäuser, aber kein Geld, um dort Eigenproduktionen zu finanzieren, es hat eine lebendige Literatur- und Theaterszene, aber keinen Willen diese zu fördern. Vielleicht braucht Luxemburg einfach einmal einen Kulturminister, der das Thema ernst nimmt.

KOALITION

Eine Koalition (von lateinisch coalitio „Zusammenwachsen, Vereinigung, Zusammenschluss“) in der Politik ist ein temporäres Bündnis politischer Parteien. Im Luxemburg der Nachkriegszeit brauchte es bisher immer eine Koalition, um im Parlament die Mehrheit zu bilden. Bis zum Jahr 2013 wurden diese Koalitionen immer von zwei der drei größeren Parteien gebildet, nämlich CSV, LSAP und DP. Im Jahr 2013 wurde mit déi gréng erstmals eine vierte Partei als koalitionsfähig, und damit als regierungsfähig, angesehen. Seitdem regiert eine Koalition aus LSAP, DP und déi gréng.

Zu Beginn einer Koalition werden die gemeinsamen Ziele in einem schriftlichen Vertrag niedergelegt. Dieses Vorgehen ist aus Deutschland übernommen worden, wo es in den sechziger Jahren erstmals zu einem solchen Vertrag kam. Der Koalitionsvertrag ist ein politisches Dokument ohne rechtliche Bindung oder Bedeutung. Der Koalitionsvertrag von LSAP, DP und déi gréng von 2013 war 204 Seiten stark und trug den Titel „Ouverture, responsabilité, cohésion“. Er wurde gemeinsam geschrieben und in weiten Teilen auch tatsächlich abgearbeitet. Der Vertrag hat der Koalition damit als sehr ernst zu nehmende feuille de route gedient.

KONSENS

Luxemburg gehört zu den europäischen Demokratien, in denen politische Entscheidungen in der Regel durch einen möglichst breiten gesellschaftlichen Konsens getragen werden, um die wirtschaftlichen Herausforderungen der in Kleinstaaten üblichen hohen Volatilität abzufedern. Nur gemeinsam können die „forces vives de la nation“, bestehend aus der Regierung, den Arbeitgeberverbänden und den Gewerkschaften (unter anderem in der sogenannten „Tripartite“) zu einer tragfähigen Entscheidung kommen. Diese Art der Entscheidungsfindung hat den sozialen Frieden in Luxemburg nachhaltig sichern können, führt jedoch auch zu langsamen Entscheidungsprozessen, zu einem Mangel an Transparenz und zu Kompromissen auf kleinstem gemeinsamen Nenner. Die Konsensdemokratie steht der Konkurrenzdemokratie des Westminster-Modells, die dem Mehrheitsprinzip verhaftet ist, gegenüber.

LIBERALE DEMOKRATIE

Zum Selbstverständnis Luxemburgs gehört, dass es mit seinem politischen System zu den liberalen Demokratien der Welt gehört. Zu den Grundpfeilern eines solchen Systems gehören Rechtsstaatlichkeit, Gewaltenteilung in Exekutive, Legislative und Justiz, eine mehr oder weniger freie und/oder soziale Marktwirtschaft, Presse-, Rede-, Religions- und Versammlungsfreiheit sowie faire Wahlen. Darüber hinaus bestehen direkte und indirekte Mechanismen („checks and balances“), die die Wähler (Bürger) und die Gewählten (Abgeordnete und Minister) von Machtübergriffen schützen bzw. abhalten sollen. Viele Prinzipien der liberalen Demokratie, wie etwa die Gewalteneinteilung oder -trennung, gehen auf das Denken der Aufklärung zurück – sie sind etwa bei John Locke und Montesquieu schon abzulesen.

MITTE

Lange bevor sich das Konzept der politischen Mitte im Sprachgebrauch etablierte, lebte die parlamentarische Demokratie vom Gegensatz zwischen Rechts und Links. Die zwei Begriffe reichen zurück auf die Pariser Nationalversammlung nach der Französischen Revolution. Auf der linken Seite im Plenum saßen jene Kräfte, die „Fortschritt“ und „Bewegung“ forderten, zur Rechten hingegen die Befürworter von „Ordnung“ und „Bewahrung“. Als klassisches ideengeschichtliches Unterscheidungsmerkmal gelten insbesondere – aber nicht ausschließlich – die konkurrierenden Werte Freiheit und Gleichheit. Für Rechte gilt wirtschaftliche Freiheit als natürliches Grundbedürfnis des Menschen. Rechte Parteien vertreten folglich die Interessen der Besitzenden, der Bourgeoisie und – falls stramm rechts – marschieren gern fürs Vaterland. Linke wiederum glauben an die Gleichheit aller Menschen und sehen diese am besten durch den Staat gewährleistet. Entsprechend sehen linke Parteien sich als Stimme der Besitzlosen, des Proletariats und träumen von der besseren Welt.

In einer vergleichsweise homogenen, soziologisch nivellierten, von Ideologien entkernten und auf friedvolle Kohäsion kalibrierten Gesellschaft wie der unseren, die sich gerne damit schmückt, dass „Wohlstand für alle“ dank freier Marktwirtschaft einerseits und sozialstaatlich verordneter Solidarität andererseits weitgehend Realität geworden ist, hat der Antagonismus Rechts gegen Links viel von seiner früheren Mobilisierungskraft verloren. Die Wählerschaft ist volatil geworden, Wahlen werden heute in der volksparteilichen Mitte gewonnen. Wer also mitregieren will, zeigt sich von seiner schönsten Sowohl-als-auch-Seite: für Wachstum und Klimaschutz; für freies Unternehmertum und gehobene Sozialstandards, für nationale Souveränität und europäische Integration. Doch Vorsicht: Die Grenzen zwischen goldenem Mittelweg und lähmendem Mittelmaß können schon mal fließend sein …

NICHT-WÄHLER

Nicht alle Einwohner nehmen an den Wahlen teil, sei es dass sie nicht dürfen, nicht können oder nicht wollen. 45,5% der Einwohner Luxemburgs haben nämlich kein Wahlrecht, weil sie entweder noch keine 18 Jahre alt oder nicht im Besitz der Luxemburger Nationalität sind. Die Zahl derjenigen, denen das Wahlrecht per Gerichtsbeschluss aberkannt wurde, ist statistisch zu gering, um ins Gewicht zu fallen. Weitere 5% der Luxemburger sind über 75 Jahre alt und von der Wahlpflicht entbunden; wie viele von ihnen daher nicht mehr an den Wahlen teilnehmen, ist unbekannt. Wer unter 75 Jahren krankheitshalber nicht teilnehmen kann, muss sich beim Wahlleiter entschuldigen, da Wahlpflicht besteht. Wer am Wahltag im Ausland weilt, kann seit 1984 die Briefwahl anfordern. Ab 2018 darf man das auch ohne Angabe von Gründen. Trotz gesetzlicher Wahlpflicht gibt es Luxemburger, die nicht wählen wollen und dem Wahlgeschäft fernbleiben. Die Zahl liegt mit über 10% recht hoch. Nichtsdestoweniger werden diese Nicht-Wähler seit 1964 nicht mehr bestraft.

OPPOSITION

Kein Politiker gehört gern der Opposition an. Gemeint sind damit die Politiker bzw. Parteien, die nicht zur Regierungsmehrheit gehören. Da sie per definitionem in der Minderheit sind, sind sie in der Regel gegen die Vorschläge der Mehrheit. Zu den Grundregeln der Demokratie gehört aber, dass die Minderheit die Beschlüsse der Mehrheit akzeptiert.

In der politischen Praxis haben aber auch Oppositionspolitiker Gestaltungsmöglichkeiten. Einerseits können sie durch öffentliche Meinungsmache durchaus auch Mehrheitsvorhaben beeinflussen. Man erinnert sich an das Scheitern des Referendums vom 7. Juni 2015. Andererseits können sie durch konstruktive Vorschläge, die nicht gegen die Grundausrichtung eines Gesetzesvorschlags der Mehrheit verstoßen, gelegentlich durchaus Verbesserungen an Gesetzesprojekten durchsetzen. Das wird allerdings eher in den Kommissionssitzungen vorbereitet als im Kammerplenum entschieden, wo die Freund-Feind-Logik vorherrscht. Der Beitrag der Opposition kommt auch eher bei technischen Vorhaben zur Geltung, die dann einstimmig angenommen werden, als bei grundsätzlichen gesellschaftspolitischen Projekten.

Angesichts der eher geringen Einflussmöglichkeiten von Oppositionsabgeordneten ist der inhaltliche Beitrag der kleinen Parteien, die kaum Chancen auf Regierungsbeteiligung haben, umso bewundernswerter.

ORIENTIERUNG

Welcher Partei seine Stimme geben und welchem Kandidaten vertrauen? Wer vertritt eigentlich meine Positionen, wenn es um die Zukunft des Landes geht? Hohe Pensionen heute oder weniger Belastung für die Jüngeren morgen? Und was will ich selber? Mehr Natur oder doch mehr Freiheit für den Individualverkehr? Kaum ein Wähler stellt sich diese Fragen systematisch und versucht genau abzuwägen, wie und wem er seine Stimme geben soll. Wer die Wahl ernst nimmt, sollte eigentlich die Bilanz der einzelnen Parteien prüfen (inwieweit stehen sie zu ihren Versprechen?) und ihre Wahlprogramme studieren. Zusätzlich kann man auf Wahlversammlungen gehen und den Kandidaten auf den Zahn fühlen. Doch am Ende macht sich kaum ein Wähler diese Mühe und die meisten entscheiden lieber aus dem Bauch und dem tagespolitischen Frust heraus, oder aus Treue für bestimmte Kandidaten oder auch aus tiefer Überzeugung für eine liebgewonnene, aber nicht mehr zeitgemäße Weltsicht…

Für alle, die nicht zu viel Aufwand betreiben, aber es trotzdem genauer wissen wollen, entwickeln die Universität Luxemburg und das Zentrum fir politesch Bildung (ZpB) in Zusammenarbeit mit den Parteien eine Internet-Applikation, mit der jeder seine eigenen Überzeugungen mit den Positionen der Parteien und Kandidaten abgleichen kann. Pünktlich zu den Wahlen wird www.smartwielen.lu am 19. September online gehen und Orientierung bieten. Der Nutzer gibt in einem online-Fragebogen seine eigenen politischen Überzeugungen ein (zu so unter schiedlichen Themen wie Wirtschaftspolitik und Gesellschaft, Naturschutz und Mobilität, internationale und europäische Fragen usw…). Smartwielen.lu generiert danach automatisch die Information, wie nah oder fern die eigenen Ideale mit den Positionen der verschiedenen Parteien übereinstimmen. Das kann dann bei der Wahlentscheidung sehr praktisch sein, muss aber nicht: Man kann das Ergebnis auch standhaft ignorieren und weiterhin so wählen, wie der Familienclan schon immer gewählt hat.

PANACHAGE (LTZ, FR, ENGL), PANASCHIEREN (DT)

Bei der Parlamentswahl hat die Wählerin bzw. der Wähler so viele Stimmen wie Sitze in seinem Wahlkreis zu vergeben sind. Eilige oder Entschiedene machen einfach ein Kreuz über eine Liste und geben damit jedem der Kandidaten dieser Partei genau eine Stimme. Die Partei ist also gut beraten so viele Kandidaten aufzustellen, wie Sitze zu vergeben sind. Wer sich nicht an den Parteienvorschlag halten will, hat die Möglichkeit, seine Stimmen auf individuelle Kandidaten zu verteilen, indem er diesen eine oder maximal zwei Stimmen gibt. Dies nennt man üblicherweise Panaschieren. In der deutschen Fachsprache wird der Begriff Panaschieren allerdings in einem engeren Sinne gebraucht. Nach Duden: „bei einer Wahl seine Stimme für Kandidaten verschiedener Parteien abgeben“. Das Personalisieren innerhalb der Liste müsste nach Duden Kumulieren heißen.

Das Panaschieren erlaubt es dem strategischen Wähler, seine Unterstützung für einzelne Kandidaten oder für eine zukünftige Koalition zum Ausdruck zu bringen. Bei der Parlamentswahl 2013 waren 59% der abgegebenen Stimmen Listenstimmen, sind also für einzelne Listen als Gesamtheit abgegeben worden. Eine von der Universität Luxemburg durchgeführte Stichprobenauswertung von Wahlzetteln hat gezeigt, dass von den Wählern, die sich für den komplizierteren Modus des Panaschierens entschieden, knapp 30% ihre Stimmen innerhalb einer Liste verteilten. Ungefähr genauso viele verteilten ihre Stimmen auf zwei Listen. Weniger als ein halbes Prozent verteilten ihre Stimmen auf sämtliche Listen. Im Südbezirk war die CSV-LSAP Paarung die häufigste Kombination beim Panaschieren, in den anderen drei Bezirken lag die CSV-DP Paarung jeweils an erster Stelle.

Seit 1974 wird im Auftrag des Parlaments eine Stichprobe von Stimmzetteln untersucht. Von 1979 bis 2009 geht der Anteil der Listenstimmen kontinuierlich zurück, das Panaschieren zwischen Parteien nimmt stark zu. Genauer, der Anteil der auf mehrere Parteien verteilten Stimmen hat sich im Laufe dieser 30 Jahren praktisch verdoppelt (von 18% der abgegebenen Stimmen 1979 auf 37% 2009). Ein eindeutiges Zeugnis für eine Lockerung der Parteienbindung. Das Panaschieren innerhalb einer Liste blieb mehr oder weniger stabil. 1974 und 2013 bestätigen diesen allgemeinen Trend nicht. Bei beiden Wahlgängen wurde die CSV in die Opposition geschickt.

PARTEI

Den Parteien kommt die Aufgabe zu, das politische Leben zu organisieren. In westlichen Demokratien bewerben sie sich im Rahmen von Wahlen um die Gestaltungsmacht im Staat. In Luxemburg wurde ihre Rolle erst 2008 in die Verfassung eingeschrieben und zwar in Artikel 32bis: « Les partis politiques concourent à la formation de la volonté populaire et à l’expression du suffrage universel. Ils expriment le pluralisme démocratique. »

Das Vertrauen in politische Parteien nimmt europaweit ab. Neue Parteien entstehen, die sich jedoch ungern in das Spektrum „links-rechts“ einordnen lassen. Dabei sind die Parteiensysteme entlang grundsätzlicher gesellschaftlicher Konfliktlinien entstanden, welche Interessen- oder Wertekonflikte von sozialen Gruppen widerspiegeln. Vor ungefähr 100 Jahren grenzten diese Interessen und Werte Gruppen voneinander ab, je nachdem sie sich den Interessen der Kapitaleigner (Fabrikbesitzer) oder der Arbeiter zugehörig fühlten, beziehungsweise ob sie im Säkularisierungsprozess weiterhin dem katholischen Glauben Einfluss auf ihr Leben gewähren wollten oder nicht. Am Ende des 20. Jahrhunderts gesellte sich eine weitere Konfliktlinie hinzu: der Postmaterialismus mit seiner Sorge um Umwelt und Lebensqualität. Vor dem Hintergrund eines beschleunigten Gesellschaftswandels und veränderter Konfliktlinien versuchen etablierte Parteien heute manche Positionen neu zu ordnen.

PROTESTWÄHLER

Als Protestwahl kann man eine Stimmabgabe bezeichnen, die vom gewohnten Wahlverhalten einer Person abweicht. Protestwähler*innen geben ihre Stimme(n) in diesem Fall lieber kleinen Parteien ohne reelle Aussicht auf Regierungsbeteiligung als den traditionellen Volksparteien – bzw. sie wählen gar nicht.

Aus soziologischer Sicht ist das Phänomen der Protestwähler*innen nur schwierig zu analysieren, da der Protest eben im Stillen (bzw. im Geheimen) stattfindet und oft nicht nachvollziehbar ist, ob das Wahlverhalten aus tatsächlicher Verdrossenheit gegenüber den etablierten Parteien, aus politischem Kalkül (um letztere zum Umdenken ihrer Politik zu bewegen) oder doch aus Überzeugung motiviert ist.

Als Wahlphänomen ist die Protestwahl zeit- und kontextbedingt: Galt es in den achtziger Jahren (auch in Luxemburg) durchaus als Ausdruck des Protestes, einer neu gegründeten grünen Partei ohne politische Erfahrung eine Stimme zu geben (die heute zum Politikestablishment gehört), oder vor einigen Jahren der ähnlich unerfahrenen, aber technologie- und internetaffinen Piratenpartei, so würde man im Jahr 2018 die Protestwähler eher in der Nähe wertkonservativer Gefilde vermuten, die auf die anhaltenden Debatten um Zuwanderung und Sprachenvielfalt reagieren.

PARTEIENFINANZIERUNG

Wer soll in unserer Demokratie finanziell dafür aufkommen, dass die Parteien ihre Rolle erfüllen können? Diese Frage hat der Luxemburger Gesetzgeber mittlerweile klar beantwortet und Spenden von Unternehmen und anderen Organisationen an politische Parteien verboten. Lediglich Privatpersonen dürfen Parteispenden tätigen, jedoch darf dies nie anonym geschehen. Gibt dieselbe Person einer Partei mehr als 250 Euro im Jahr, wird die Identität des Spenders zudem veröffentlicht.

Um den Parteien dennoch die nötigen finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen, springt die Allgemeinheit ein. Die staatliche Unterstützung darf dabei 75 Prozent der globalen Einnahmen der Partei nicht überschreiten. Als Zulassungsbedingung und Basis für die Beitragshöhe dienen die Listenaufstellung der Parteien sowie die Wahlresultate aus den letzten Parlaments- und Europawahlen. Mit der Gesetzesänderung von 2016 werden die Parteien zudem finanziell abgestraft, falls sie bei den Parlamentswahlen und den Europawahlen nicht wenigstens eine gewisse Mindestquote beider (traditionellen) Geschlechter auf ihren Listen aufzuweisen haben. Neben dieser Grundunterstützung besteht zusätzlich noch eine staatliche Wahlkampfhilfe, die sich an der Anzahl der gewonnenen Abgeordnetensitze und der erreichten Prozent zahlen orientiert.

QUOTE

Sie bezeichnet eine geschlechtsbezogene numerische Verteilungsregelung von politischen Posten mit dem Ziel, den Anteil der Vertreter*innen des unterrepräsentierten Geschlechts zu steigern. Das langfristige Ziel besteht in einer paritätischen und damit dem Bevölkerungsanteil entsprechenden politischen Repräsentation. Die gleichberechtigte Teilnahme von Frauen und Männern im politischen Entscheidungsprozess gilt als eine Grundvoraussetzung für eine funktionierende repräsentative Demokratie.

Quotenregelungen können über gesetzliche und/oder freiwillige innerparteiliche Verpflichtungen umgesetzt werden. In Luxemburg sieht das Parteienfinanzierungsgesetz von 2016 finanzielle Einbußen für die Parteien vor, welche das Kriterium der 40%-Mindestquote für Frauen bei der Aufstellung der Wahllisten nicht einhalten.

 

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