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Der Europäische Konvent, – 105 Vertreter aus Parlament und Kommission der EU, aus nationalen Legislativen und Regierungen der Mitgliedsstaaten wie Beitrittsländern -, arbeitet derzeit unter Leitung des ehemaligen französischen Präsidenten Valéry Giscard d’Estaing an einer Verfassung für Europa, deren Text am 20. Juni 2003 vorliegen soll. Nach dem freien Verkehr von Gütern und Dienstleistungen, individueller Freizügigkeit, gemeinsamer Währung und in immer unübersichtlicheren Vertragswerken fixierten weiteren Verflechtungen könnte die Konstitution zum Meilenstein der Integration werden. Eine klare und verbindliche Basis würde die Union vom Dachverband kooperierender Nationen für den Bürger zum echten Staat verwandeln.
Dass bei einem Unternehmen solcher Tragweite grundlegende Differenzen aufbrechen, ist selbstverständlich. Am 28. Mai bezeichnete Romano Prodi, der Generalsekretär der Union, den Entwurf Giscard d’Estaings als visions- und ambitionslos. Unter vielen kontroversen Themen, etwa zur Präsidentschaft, dem Einfluss der kleinen Länder und der gemeinsamen Außenpolitik, streitet man um einen religiösen Passus. Ist angesichts der handfesten politischen und wirtschaftlichen Probleme diese religiöse Frage nicht ein zu vernachlässigender Nebenkriegsschauplatz?
Volker Zotz
Sollen Europas christliche Tradition oder gar Gott in der Verfassung erwähnt werden, wie Papst Johannes Paul II. mehrfach anregte? Da sich im Entwurf derartiges nicht findet, fordern Mitglieder des Konvents aus Deutschland, den Niederlanden, Luxemburg, Italien und Polen in einem Ergänzungsantrag, Gott sei explizit zu nennen. Andere lehnen solche Ambitionen rundum ab. Ein Vorstoß sozialistischer Mitglieder verlangte sogar die garantierte Trennung von Staat und Religion.
Europäische Realität: Zwischen Laizismus und Staatsreligionen
Ein Blick auf die Vielfalt der Staatsverfassungen europäischer Länder in und außerhalb der Union lässt verstehen, weshalb der Konvent in diesem Punkt derart gespalten ist. Es gibt Staaten wie Tschechien, deren Konstitutionen weder religiöse Bezüge noch andere Werte anführen. Sie regeln schlicht die Funktion der Staatsorgane und Rechte der Bürger. Bei Ländern des früheren kommunistischen Blocks hat solche Abstinenz ihren Grund oft darin, dass man nach dem Sozialismus als Ideologie und Aufgabe des Staates diesen wertneutral wollte. Aber auch im seinerzeit pro-westlichen Portugal ersetzte man 1989 im 1. Artikel das marxistisch angehauchte Staats-
ziell der „klassenlosen“ durch jenes „einer freien, gerechten und solidarischen Gesellschaft“.
Frankreich, das mit dem Bekenntnis zu Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit eine nicht religiöse Wertorientierung in der Verfassung kennt, definiert sich als „laizistische, demokratische und soziale Republik.“ Indem der Staat den Laizismus (noch vor Demokratie und sozialem Auftrag!) zu seiner Grundlage macht, wird die Religion aus dem öffentlichen Raum verbannt. Auch die Türkei bekennt sich in ihrer Verfassung unumstößlich zum Laizismus (Präambel und Artikel 2). Nicht nur sind Änderungsanträge gegen den Staats-Laizismus unzulässig (Artikel 4), sogar Grundrechte, wie das auf freie Meinungsäußerung, gelten als missbraucht, sobald man gegen den Laizismus argumentiert (Artikel 14). Dass es in dessen türkischer Variante im Unterschied zu Frankreich nicht um eine Trennung des Staates von freien und autonomen Religionsgemeinschaften, sondern um staatlichen Einfluss auf diese geht, zeigt Artikel 24, wo es unter anderem heißt: „Die Religions- und Sittenerziehung und -lehre wird unter der Aufsicht und Kontrolle des Staates durchgeführt. Religiöse Kultur und Sittenlehre gehören in den Primar- und Sekundarschulanstalten zu den Pflichtfächern.“
Doch sind Wertneutralität oder laizistische Dogmen in Staatsverfassungen keinesfalls typisch. Viele EU-Staaten, Beitrittskandidaten und Länder, die in weiterer Zukunft zur Union stoßen könnten, besitzen eindeutige religiöse Hinweise in ihren Verfassungen. Die Präambel des deutschen Grundgesetzes von 1949 sagt im ersten Satz, dieses sei im Bewusstsein der "Verantwortung vor Gott und den Menschen" gegeben. Die in der aktuellen Fassung erst drei Jahre alte schweizerische Bundesverfassung (2000) beginnt wie ihre Vorgängerinnen von 1848 und 1874 mit den Worten: "Im Namen Gottes des Allmächtigen!" Die Präambel der irischen Verfassung (1937/1999) lautet: "Im Namen der Allerheiligsten Dreifaltigkeit, von der alle Autorität kommt und auf die, als unserem letzten Ziel, alle Handlungen sowohl der Menschen wie der Staaten ausgerichtet sein müssen, anerkennen Wir, das Volk von Irland, in Demut alle unsere Verpflichtungen gegenüber unserem göttlichen Herrn, Jesus Christus, der unseren Vätern durch Jahrhunderte der Heimsuchung hindurch beigestanden hat." Darüber hinaus heißt es: "Alle Regierungsgewalt, die gesetzgebende, vollziehende und rechtsprechende, gehen nächst Gott vom Volke aus" (Artikel 6,1) und "Der Staat anerkennt, dass dem allmächtigen Gott die Huldigung öffentlicher Verehrung gebührt. Er erweist Seinem Namen Ehre und achtet und ehrt die Religion." (Artikel 44,1)
Die Verfassung Griechenlands (1975) setzt mit den Worten ein: "Im Namen der Heiligen, Wesensgleichen und Unteilbaren Dreifaltigkeit." Artikel 3 erwähnt die Vorherrschaft "der Östlich-Orthodoxen Kirche Christi" und stellt den Wortlaut der Bibel unter Schutz.
Andere Verfassungen enthalten religiöse Wertorientierungen, indem sie ohne direkte Anrufung Gottes die Bedeutung einer Konfession hervorheben. Die Tradition der Reformation als Grundlage des Staates festzuschreiben, geht in Nordeuropa weit über die bekannte Sonderstellung der Landeskirchen Schwedens und Englands hinaus. Islands Verfassung (1944) kennt eine lutherische Staatskirche (Artikel 62). Die finnische Konstitution von 1999 (§ 76) gibt gleichfalls der evangelisch-lutherischen Kirche eine besondere Stellung. Dänemarks Verfassung bezeichnet die lutherische Kirche als "Volkskirche" des Landes, die als solche vom Staat unterstützt wird (Kapitel 1, § 4). Das Staatsoberhaupt muss Lutheraner sein (Kapitel 2, § 6), was auch Artikel 4 der Verfassung Norwegens gebietet: "Der König soll sich immer zur evangelisch-lutherischen Religion bekennen, sie ausüben und beschützen."
Maltas Verfassung (Artikel 2) hebt die römisch-katholische Kirche als Religion des Landes her-
vor, verpflichtet deren Autoritäten zu lehren, was richtig und falsch sei, und erklärt die katholische Religion zum Pflichtfach an staatlichen Schulen. Die Verfassung Bulgariens (1991) hebt in Artikel 13 hervor: "Die traditionelle Religion in der Republik Bulgarien ist das östlich-orthodoxe Glaubensbekenntnis." Die Slowakei beschließt ihre Verfassung von 1992 laut Präambel auch "im Sinne des geistigen Erbes von Kyrillios und Methodios", also der christlichen Orthodoxie.
Jedes dieser Länder, die Gott in der Verfassung anrufen oder der Religion staatstragende Rollen zuweisen, garantiert individuelle Freiheiten des Bekenntnisses. Dass hier kein Widerspruch besteht, zeigt die 1995 revidierte norwegische Verfassung, wenn sie in Artikel 2 beides nebeneinander stellt: "Alle Einwohner des Reichs haben das Recht auf freie Religionsausübung. Die evangelisch-lutherische Konfession verbleibt öffentliche Religion des Staates. Die Einwohner, die sich zu ihr bekennen, sind verpflichtet, ihre Kinder in derselben zu erziehen." Mit anderen Worten: Jeder kann ungehindert glauben und praktizieren, was er will. Doch die Riten und Werte des Bekenntnisses der überwiegenden Mehrheit gelten im öffentlichen Raum und sollen von ihren Anhängern bewahrt werden.
Das laizistische Dogma
Es gibt also eine breite europäische Praxis, sich unter Wahrung vollständiger Glaubensfreiheit des Einzelnen direkt oder durch die besondere Stellung einer Konfession indirekt auf Gott zu berufen. Der Grund des religiösen Bezugs in der Verfassung liegt zumeist in der herausragenden Bedeutung der jeweiligen Kirche in Geschichte, Kultur und Selbstverständnis eines Volkes, der Reformation in Skandinavien, der orthodoxen Kirche in Griechenland, des Katholizismus in Malta und Irland.
Eine Verfassung, die für EU-Staaten und künftige Beitrittsländer integrierende Kraft haben soll, darf dies nicht ignorieren. Es wäre allein unter demokratischen Gesichtspunkten unmöglich, Länder zur Aufgabe ihrer von Mehrheiten getragenen Traditionen und unter ein Laizismusgebot nach französischem Muster zu zwingen. Das türkische Beispiel zeigt, wie eine laizistische Staatsideologie restriktiver sein kann als das verfassungsmäßige Bekenntnis zu einer Religion im öffentlichen Raum. In Norwegen steht es jedem frei gegen Martin Luther zu sein und dies zu publizieren. In der Türkei ist Staatsfeind, wer den Laizismus in Frage stellt.
Wie eine religiöse Minderheit gegenüber einer laizistischen Mehrheit, die in Frankreich bestehen mag, nicht verlangen kann, ihre Riten im staat-
Sollte sich denn keine Formel finden lassen, die das griechische, römische und jüdische Erbe, das Christentum in seiner orthodoxen, katholischen und reformierten Gestalt, die philosophische Tradition, die Aufklärung, die Arbeiterbewegung, den Nihilismus und all das andere berücksichtigt, was sonst noch wesentlich zum Werden Europas beitrug?
lichen Bereich und ihre Werte als Unterrichtsgegenstand an Schulen repräsentiert zu sehen, muss der Laizist akzeptieren, dass in weiten Regionen Europas breite Mehrheiten den religiösen Bezug im Staat gut heißen. Dass viele der diesbezüglich angeführten Verfassungen in neuester Zeit revidiert oder verabschiedet wurden, spricht hier eine deutliche Sprache. Die Auffassung, Religion sei Privatsache und habe aus dem öffentlichen Raum zu verschwinden, ist nur eine unter vielen möglichen Denkweisen. Andere Menschen wollen in der Religion keine reine Privatsache sehen und denken, dass ohne Gott, die Bibel, den Koran oder einen buddhistischen König kein Staat zu machen sei.
Sicher darf das künftige Europa als solches keine religiöse Konfession bevorzugen, es steht ihm aber auch nicht die explizite oder implizite Bevorzugung des Dogmas zu, es sei ein Zeichen von Fortschritt, die Religion aus dem öffentlichen Raum zu verbannen. Eine „Garantie“, sprich Zwang, auf Trennung von Kirche und Staat widerspräche der Realität in vielen Ländern Europas.
Die künftige Verfassung wird ausgesprochen oder stillschweigend die in vielen Ländern gewachsenen Verhältnisse akzeptieren müssen. Aber wie steht es über solches Dulden hinaus mit einem Hinweis auf das religiöse Erbe oder Gott in der EU-Verfassung?
Eine Möglichkeit bestünde darin, sich auf ein reines Auflisten von Grundrechten und eine Funktionsbeschreibung der Organe der Union zu beschränken. Vermiede man so die Auseinandersetzung zwischen Religion und Laizismus, bliebe das Ergebnis zutiefst unbefriedigend, weil es im Umgehen der Wertfragen geistige Orientierungslosigkeit dokumentierte. Die Europäische Union entwickelte sich aus einer Wirtschaftsgemeinschaft. Von Beginn an standen keine Ideale und Visionen vom gemeinsamen Haus Europa, seiner Geschichte und geistigen Traditionen auf der Tagesordnung, sondern es ging um ökonomische Interessen. Bevor man sich eine Charta der Grundwerte zulegte, die beiläufig das „spirituelle Erbe“ erwähnt, schloss man Handels- und Zollabkommen, konzipierte die gemeinsame Währung. Es wuchs eine Union des Konsums und Profits, des Geldbeutels und Magens. Geschah dies auch zum materiellen Nutzen eines großen Teils der Bürger, lebt der Mensch bekanntlich nicht vom Brot allein. Um die Menschen für das Europa, das da kommen soll, zu begeistern, genügen sicher keine Formeln über Grundwerte in der Verfassung. Doch ihre bloße Existenz wäre ein Signal, dass es im Leben des Einzelnen und der Gesellschaft um mehr geht als die ökonomische Basis.
„Gott“?
Könnte der Hinweis auf die Verantwortung vor Gott eine taugliche Formel sein? Es versteht sich von selbst, dass die Verfassung einer so vielfältigen Union weder eine bestimmte Konfession herausstellen noch wie in den Konstitutionen Irlands und Griechenlands das konfessionelle Gottesbild der Dreifaltigkeit anrufen darf. Aber wie steht es einfach mit „Gott“?
Das Beispiel Deutschlands, wo Gott in der Verfassung auf keine Tradition wie in Griechenland oder Irland zurück geht, zeigt, wie dies nicht im Hinblick auf eine Kirche verstanden werden muss. Weder die Paulskirchenverfassung (1849) noch die Reichsverfassungen von 1871 und 1919 erwähnten die „Verantwortung vor Gott“. Nach der Barbarei der Nazi-Diktatur sollte mit „Gott“ angedeutet werden, dass menschliches Wollen und Tun Grenzen finden muss, dass der Mensch sich zu bescheiden hat. Dies als „Verantwortung vor Gott“ anzusprechen, ging auf keine christliche Initiative einer kirchlichen Lobby zurück, sondern wesentlich auf den Liberalen Theodor Heuß. Hier klingt ebenso der Gott an, von dem Sokrates glaubte, er würde von ihm zum Fragen und Forschen gedrängt, wie der Gott der Bibel, der dem Menschen das Töten verbietet. Eine mehr als zweitausendjährige abendländische Geistestradition verbindet den unfassbaren „Gott“ mit der Idee des Wahren und Guten, lässt ihn in seiner Unfassbarkeit ständig den Menschen und sein Tun in Frage stellen.
Nun müssen die vielen, für die Gott in dieser Weise eine Mahnung des Menschen zum Guten und zur Verantwortung bedeutet, auch die Probleme jener verstehen, die den Bezug auf Gott in einem Verfassungstext ablehnen. In Cees Nootebooms Roman Rituale findet sich ein aufschlussreicher Satz, der die – oft wohl gar nicht bewussten – Vorbehalte gegen den Begriff auf den Punkt bringt: „Gott klingt wie eine Antwort, und das ist das verderbliche an diesem Wort, das so oft als Antwort gebraucht wird. Er hätte einen Namen haben müssen, der wie eine Frage klingt.“ Gott wird derart nicht als die große Frage und sein ebenso großes Infragestehen des Menschen verstanden, sondern als abgestecktes Konzept, das fertige Antworten liefert. In diesem Sinn steht das Wort „Gott“ nicht mehr für die Offenheit gegenüber dem, was den Menschen übersteigt.
Vaclav Havel, gewiss kein Advokat einer religiösen Konfession, schrieb vor wenigen Jahren, wir erlebten „die erste atheistische Zivilisation in der gesamten bisherigen Geschichte. Zugleich ist sie die erste Zivilisation, die den ganzen Planeten umspannt. Der Atheismus dieser Zivilisation steht in einem Zusammenhang mit der Hyper-
Politiker, die sich mit Quellensteuer, Milchquoten, Sozialversicherungspleiten und der Bekämpfung der akuten Arbeitslosigkeit befassen, sind bei allem Respekt, den wir ihnen schulden, für fundamentale Wertfragen im Verfassungstext denkbar ungeeignet.
trophie der Partikularinteressen und Partikularverantwortlichkeiten und der Krise der globalen Verantwortung. Ist nicht die Tatsache, dass der Mensch nur in den Grenzen des Überschaubaren denkt und nicht im Stande ist, auch an das zu denken, was danach kommt – zeitlich oder räumlich –, die Folge des Verlustes der metaphysischen Gewissheiten, Fluchtpunkte und Horizonte. Ist nicht der ganze Charakter der gegenwärtigen Zivilisation mit ihrer Kurzsichtigkeit, der stolzen Betonung des menschlichen Individuums als Höhepunkt und Herr der Schöpfung, dem grenzenlosen Vertrauen in die Fähigkeit des Menschen, das Universum mit den Instrumenten seiner rationalen Erkenntnis begreifen zu können – ist nicht dies alles schlicht die natürliche Folge des Verlustes von Gott. Oder genauer: des Respekts vor der Ordnung des Seins, dessen Schöpfer wir nicht sind, sondern nur dessen Bestandteil. Für Havel hat die Krise der heute so notwendigen globalen Verantwortung „ihre Ursache im Verlust unserer Gewissheit, dass das All, die Natur, das Sein und unser Leben Werke der Schöpfung sind, die von einer bestimmten Absicht geleitet ist und ein bestimmtes Ziel verfolgt. Und dass wir zusammen mit dieser Gewissheit folglich alle Demut vor dem verloren haben, was über uns hinausweist und uns umgibt.“ (Moral in Zeiten der Globalisierung, Reinbek 1998, S. 47–48).
Hier ist gesagt, was viele bewegt, die für die „Verantwortung vor Gott“ in der europäischen Verfassung eintreten. Es geht nicht um die Macht der Kirchen. Die griechische Orthodoxie, die Lutheraner Skandinaviens und der Papst werden nicht mehr oder weniger Anhänger finden, wenn die Verfassung Gott erwähnt. Es geht schlicht darum, dass die Union sich nicht Kategorien wie Herkunft, Sinn, Respekt und Demut im Sinne Havels verschließt. Die „Verantwortung vor Gott“ in der Verfassung wäre somit kein Bekenntnis für den Einzelnen, auch wenn einige dies so lesen mögen und dürfen sollten, sondern das Bekunden einer umfassenden Verantwortung.
Keine Aufgabe der Politik
Dass sich in dieser Frage unterschiedliche Lager bei gegenseitigem Verständnis einigen können, zeigt die polnische Verfassung von 1997, ein historischer Kompromiss zwischen Katholiken und Marxisten. Die Konstitution beschlossen, wie es in der Präambel heißt, „alle Staatsbürger der Republik, sowohl diejenigen, die an Gott als die Quelle der Wahrheit, Gerechtigkeit, des Guten und des Schönen glauben, als auch diejenigen, die diesen Glauben nicht teilen, sondern diese universellen Werte aus anderen Quellen
ableiten“. Die Verfassung erwähnt „die Kultur, die im christlichen Erbe des Volkes und in allgemeinen menschlichen Werten verwurzelt ist“ und wird „im Bewusstsein der Verantwortung vor Gott oder vor dem eigenen Gewissen“ gegeben.
Der vorliegende europäische Verfassungsentwurf des Konventspräsidiums spricht vage vom „spirituellen, religiösen und humanistischen Erbe“ Europas, seiner „hellenistischen und römischen Zivilisation“ und den „philosophischen Strömungen der Aufklärung.“ Schon kamen Proteste der katholischen und griechisch-orthodoxen Kirche. Warum die Dinge nicht beim Namen nennen?
Sollte sich denn keine Formel finden lassen, die das griechische, römische und jüdische Erbe, das Christentum in seiner orthodoxen, katholischen und reformierten Gestalt, die philosophische Tradition, die Aufklärung, die Arbeiterbewegung, den Nihilismus und all das andere berücksichtigt, was sonst noch wesentlich zum Werden Europas beitrug? Eine Formel, die zeigt, dass Europa von Menschen gestaltet wurde, die Fragen nach dem Sinn stellten, die Visionen und Utopien hatten und verwarfen, denen die Frage nach dem Woher, dem Wohin und der Wahrheit wichtig war? Dass dieses Europa auch irrte und fehlte, etwa im Kolonialismus, Faschismus, Stalinismus? Eine Formel in der wir uns mit unseren Wegen und Irrwegen finden, unseren Unterschieden und Gemeinsamkeiten?
Eine solche Präambel, die prägnant das europäische Erbe zeigte, mit berechtigtem Selbstbewusstsein und gebotener Selbstkritik, ist freilich keine Aufgabe für Politiker. Diejenigen, die sich mit Quellensteuer, Milchquoten, Sozialversicherungspleiten und der Bekämpfung der akuten Arbeitslosigkeit befassen, sind bei allem Respekt, den wir ihnen schulden, dafür denkbar ungeeignet. Sie sollten sich auf die praktischen Aspekte der Verfassung und das Funktionieren der Union konzentrieren, doch die Fragen nach dem historischen, religiösen und philosophischen Erbe, nach den Werten und Gott an einen Konvent aus 105 führenden Philosophen, Historikern, Theologen und Dichtern Europas delegieren. Ein solcher Akt der Bescheidenheit der Politik wäre schon in sich bedeutsam als ein Zeichen, was das alte, neue Europa sein könnte. Vielleicht brauchte dieser Konvent ein Jahr, vielleicht fünf, um eine zehnseitige Präambel zu verfassen. Aber was dabei herauskäme, hätte Chancen noch zu stehen, wenn die Struktur der Union schon Hunderte Male modifiziert wurde.
Es geht nicht um die Macht der Kirchen. Die griechische Orthodoxie, die Lutheraner Skandinaviens und der Papst werden nicht mehr oder weniger Anhänger finden, wenn die Verfassung Gott erwähnt. Es geht schlicht darum, dass die Union sich nicht Kategorien wie Herkunft, Sinn, Respekt und Demut verschließt.
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