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Mit Genugtuung hat die WIERT IECH!-Bewegung für Demokratie und Umweltschutz festgestellt, daß die Initiative zur Rettung des Stadtgrundes hauptsächlich von heutigen Einwohnern des Viertels getragen wird. Obwohl die Anregung von außerhalb kam und anfänglich von Leuten unterstützt wurde, die sich eher um das Stadtbild sorgten, konnten die Einwohner des Stadtgrundes bei der Gründung des provisorischen Komitees ihre viel handfesteren Interessen an einer menschenwürdigen Sanierung des Viertels geltend machen.

Wir von der WIERT IECH!-Bewegung für Demokratie und Umweltschutz, die von unserem Selbstverständnis her die Selbstorganisation der betroffenen Bevölkerung als bevorzugte Form politischen Handelns ansehen, unterstützten die Einwohner von Stadtgrund in ihrem Kampf für ein menschenwürdiges Wohnen in ihrem Viertel.

Selbstorganisation der betroffenen Bevölkerung scheint heute gerade im Stadtgrund das einzige Mittel zur Verbesserung der Wohnsituation zu sein. Wir erinnern daran, daß alle bisherigen Initiativen zur „Erhaltung“ und „Sanierung“ der Unterstädte dieses Anliegen geflissentlich ignorieren. So, z.B. der 1977 von Staat und Gemeinde erstellte Renovierungsplan, der hauptsächlich den Aspekt der

Denkmalpflege herausstreicht oder auch die ominöse Gesellschaft „Vieux Luxembourg S.A.“, die zwar keinen Gesamtplan, dafür aber ziemlich klare Vorstellungen einer Renovierung hat: Die Häuser werden aufgekauft und renoviert; kann der bisherige Mieter die neue, stark erhöhte Miete nicht bezahlen, so muß er ausziehen … oder der Staat soll die Differenz bezahlen! Ein solches Vorgehen führt bestenfalls zu einer teilweisen Verbesserung des Stadtbildes — an den akuten Problemen der Einwohner (schlechte sanitäre Einrichtungen, undichte Dächer, Ratten und Mäuse in den Häusern, …) ändert es insgesamt sehr wenig. Darüberhinaus bewirkt diese Vorgehensweise jedenfalls, daß die angestammte Bevölkerung langsam aber sicher aus ihrem Viertel verdrängt wird.

Unverständlich erscheint es angesichts dieser Umstände, daß ein Regierungsvertreter wie Herr Norbert Weber aus dem Kulturministerium (der im Verwaltungsrat des Spekulantenvereins „Vieux Luxembourg S.A.“ wohl Sitz und Stimme hat, jedoch stets durch Abwesenheit glänzt!) anläßlich der bereits erwähnten Gründungsversammlung im Grund unverfroren die Frage aufwerfen konnte, ob es nicht besser wäre, mit den 10 Millionen Staatsgeldern (welche der Gesellschaft „Vieux Luxembourg S.A.“ für ihre Geldsacksanierung zugestanden wurden) 15

bis 20 Häuser in einen bewohnbaren Stand zu setzen, anstatt 3 Häuser picobello zu restaurieren! Will der Herr Norbert Weber auf diese Art und Weise vergessen lassen, daß es bis jetzt die öffentlichen Instanzen, Staat und Gemeinde, waren, die durch ihre unverantwortliche „Laissez-aller“-Politik einerseits den Stadtgrund (und nicht nur dieses Vorort-Viertel!) verkommen ließen und andererseits den privaten Spekulanten à la „Vieux Luxembourg S.A.“ das Feld überließen?

Es ist noch immer Zeit für die öffentliche Hand, in diesem Fall die Gemeindeverwaltung, den Stadtgrund zum Sanierungsgebiet zu erklären und, wie es das „Comité pour le sauvetage du Grand“ fordert, mit Hilfe des Gesetzes vom 25. Februar 1977 „concernant l’aide au logement“ eine sofortige Instandsetzung der Wohnungen durchzuführen. In der Tat bietet dieses Gesetz eine Reihe von Vorteilen: Dem Eigentümer, der im Stadtgrund wohnt, zahlt der Staat die Hälfte der Kosten, um seine Wohnung mit modernem Komfort zu versehen, während der Mieter berechtigt ist, weiterhin in seiner angestammten Wohnung zu bleiben und seine Miete entsprechend seinem Einkommen berechnet wird.

Mitgeteilt von „Alternativ Lescht WIERT IECH“

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