Für die breite Öffentlichkeit sind Homosexuelle asoziale, kriminelle, bestenfalls kranke Menschen. Der Gesetzgeber sieht im Homosexuellen den Verführer and versucht über den Artikel 372 bis der Homosexualität entgegenzuwirken. Die den Homosexuellen entgegengebrachten Vorurteile sind nicht zu begründen, die Betroffenen haben unter denselben zu leiden. Die gesellschaftliche Ablehnung, die soziale Ausgrenzung und rechtliche Sonderbehandlung Homosexueller haben […]

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