Inszenierungen der Monarchie

Singende und nicht-singende Parlamentarier

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Inszenierungen der Monarchie

Die Reaktionen auf die zur Jahrtausendwende erfolgte Ankündigung eines für September 2000 bevorstehenden Wechsels an Thron und Staatsspitze haben, ebenso wie die Modalitäten dieser Ankündigung selbst, deutlich gemacht, dass Monarchie und Dynastie im heutigen Luxemburg Themen darstellen, deren unbefangene Handhabung den politischen Akteuren und den sie begleitenden Medien nicht leicht fällt und die auch, entgegen dem, was man sich landläufig versichert, nicht zwingend Einheit stiften.

Neben den Polemiken in der geschriebenen Presse um den unglücklichen und glücklosen Versuch, die Nachricht über die großherzogliche Absichtserklärung mittels Embargo bis zur letzten Minute geheimzuhalten¹, zeigten dies besonders deutlich die Bilder, die RTL Heiligabend von der außerordentlichen Parlamentssitzung vom selben Morgen, dem 24. Dezember 1999, sendete, und die, trotz einer ganz auf Harmonie ausgerichteten Inszenierung, Verkrampfungen und Brüche auch für den Zuschauer unter dem Tannenbaum augenfällig werden ließen. Die Rekapitulation dieses Medienereignisses beleuchtet einige Aspekte der Inszenierung von Monarchie im heutigen Luxemburg und sie zeigt, wo die luxemburgische Monarchie-Debatte heute steht.

Der Bericht als Ereignis

Am 24. Dezember 1999, Heiligabend, pünktlich nach der Zeitangabe von 19.00 (Crémant Poll-Fabaire – Le Penchant irrésistible) erscheint, ohne entsprechende Vorankündigung in den ausgedruckten Programmzeitschriften, im Anschluss an einen Vorspann mit feierlicher Musik, großherzoglichem Wappen und Szenen, die das Thema der Thronnachfolge antizipieren, der Fernseh-

journalist Maurice Molitor nicht im gewohnten RTL-Nachrichtenstudio, sondern hei um Krautmaart, an der Chamber, dem jüngst (bekanntlich nicht zu aller Wohlgefallen) renovierten Parlamentsgebäude. Wir befinden uns damit nicht nur thematisch, sondern auch innenarchitektonisch in historischem Rahmen,

Zur allgemeinen Emotionalisierung trägt bei, dass trotz des verunglückten Embargos die Akteure durch kleinere Ungenauigkeiten in der Chronologie die Fiktion von der großherzoglichen Absichtserklärung als eines ursprünglich aufgetretenen, quasi spontanen Ereignisses aufrechterhalten.

was die Kamera noch dadurch unterstreicht, dass sie den Fernsehjournalisten zwischen zwei Wandleuchtern vor einem überlebensgroßen, aus den Anfängen des zwanzigsten Jahrhunderts stammenden Gemälde von Großherzog Wilhelm IV zeigt, und zwar so, dass der Goldrah-

men Maurice Molitor gleich mitumrahmt. Im schwarzen Anzug, festlich gekleidet so wie die Mehrzahl seiner Zuschauer daheim, erläutert der Moderator: „Zu Lëtzebuerg könntest sich den Thronwiessel un“.

Allein die durch das Fenster am Bildschirmrand erkennbaren, nichtrenovierten Altstadtfassaden der Rue de l’Eau, im Volksmund hannert dem Palais, wollen nicht recht zum prunkvollen Innern passen, und wir werden sie auch nach den beiden ersten Anmoderationen nicht mehr zu Gesicht bekommen. Aufnahmen von der Außenwelt finden während des nachfolgenden, von Bildreportagen unterbrochenen Gesprächs mit dem Historiker Gilbert Trausch, das in einem anderen, nicht minder festlichen Raum des Parlamentsgebäudes gedreht wurde, nur noch in den dokumentarischen Filmcollagen statt: ein festlicher Glanz von innen her umhüllt ab jetzt die Sendung ganz.

Der dazu passende gedämpfte Tonfall, ebenso wie die zurückgenommene Körperhaltung und die betont verhaltene Gestik und Mimik der beiden Interviewwpartner vermitteln dem Zuschauer das Gefühl, es handele sich um eine Live-Sendung weniger aus dem Parlament als aus dem angrenzenden Palais grand-

ducal, von wo aus in der Tat Grand-Duc Jean seine in derselben Sondersendung übertragene Weihnachtsansprache an die Luxemburger gerichtet haben könnte, um sie persönlich von seinem Rücktrittsvorhaben in Kenntnis zu setzen.

Die berichteten Ereignisse

Auf der Ebene des eigentlichen Nachrichtengeschchens war die Rede des Großherzogs auch das Hauptanliegen der Sondersendung, und die morgendliche außerordentliche Chamber-Sitzung stellte ihre formalisierte Vorwegnahme im parlamentarischen Rahmen dar. Premierminister Jean-Claude Juncker verlas einen entsprechenden Brief von Grand-Duc Jean an den Regierungschef und Ersten Volksvertreter. Juncker und nach ihm Parlamentspräsident Jean Spautz knüpften daran eigene Worte der Würdigung, worauf abschließend die Nationalhymne erklang.

Mehr als die Inhalte frappierte freilich die stark emotionalisierte und ritualisierte Form ihrer Darbietung. Premier Juncker, der im politischen Alltagsgeschäft eher das Bild eines hartgesottenen Profis abgibt, wirkte bei seiner Rede spürbar aufgeregt und bekannte sich dazu auch öffentlich in einem späteren Interview: „J’étais très ému en faisant cette déclaration, et je ne voulais pas le cacher“.² Über die subjektive Befindlichkeit hinaus passt dies freilich auch zum offiziellen Anlass: die öffentliche Gefühlsregung steht dem Staatsminister insofern gut zu Gesicht, als sie dem Zuschauer und Bürger bedeutet, das, worum es gehe, sei ein höheres Gut, dem auch der gewählte Regierungschef seinen Tribut zu zollen habe.

Zur allgemeinen Emotionalisierung trägt weiterhin bei, dass trotz des verunglückten Embargos die Akteure durch kleinere Ungenauigkeiten in der Chronologie die Fiktion von der großherzoglichen Absichtserklärung als eines ursprünglich aufgetretenen, quasi spontanen Ereignisses aufrechterhalten, so als wäre das Geschehen umso überwältigender, je weniger es im voraus bekannt gewesen wäre. So trifft etwa in Premier Junckers Eröffnungssatz „De Grand-Duc huet mech chargéiert, …eng wichteg Déci-

sioun bekannt ze maachen, déi hie mer den 22. Dezember an engem Bréif matgedeelt huet“ die Zeitangabe zwar zu als Datierung des Briefes, nicht aber als Datierung der eigentlichen Mitteilung.³ Auch der Fernsehjournalist Molitor hält es nicht allzu genau mit der Chronologie, wenn er noch in der besprochenen RTL-Sondersendung die Rede des Großherzogs von Heiligabend mit der fragwürdigen Zeitangabe anmoderiert: „…et ass, wéi mer zanter e puer Stonne wëssen, déi lescht vum Grand-Duc Jean“.

Erschien die Figur des Regierungschefs aufgrund ihrer emotionalen Beteiligung in eigentümlich abgemildertem Licht, so fand sich das Parlament als Ganzes unübersehbar relativiert. Fotografen in Windjacken dominierten das Feld und genossen ungehinderte Bewegungsfreiheit, während die Parlamentarier auf ihren Bänken ausharrten. Auch TV-Kameras standen im parlamentarischen Rund, obwohl als eine der herausragendsten Leistungen des jüngsten Umbaus stets die Einrichtung einer zentral gesteuerten Gesamtaufnahmeleitung gepriesen worden war, die derart unfierliche Presseauftritte endgültig der Vergangenheit angehören lassen würde.

Bemerkenswert ist, dass trotz vereinzelter Proteste⁴ der in die Statistenrolle verwiesenen Parlamentarier, die Fotografen für die Dauer der ganzen Zeremonie hindurch frei herumgehen durften, anstatt dass man sie nach einem angemessen befristeten Fototermin aus dem Saal gebeten hätte. Der Eindruck drängt sich auf, dass das Ballett der auf der Suche nach dem besten Schnappschuss sich drehenden und wendenden Pressefotografen einen kleinen Tumult auf der parlamentarischen Bühne aufführen sollte, gewissermaßen stellvertretend für das Volk, das früher vor dem großherzoglichen Palais bei besonderen nationalen Anlässen jubelte. Es scheint, dass vor der Logik dieser Inszenierung die Würde des Parlaments zurückzutreten hatte.

Denselben Eindruck einer Zurückstellung der parlamentarischen Würde zugunsten maximaler Inszenierungseffekte gewinnt man bei den Fernsehbildern vom Zelebrieren der Hémecht, wo lange Kamerafahrten über die Regierungsbank (tonlose) Nahaufnahmen der singenden Minister liefern, wie sie sonst nur von der Übertragung von Fußballländerspielen bekannt sind. Als weitere Konzession an die Mediendemokratie

Welche Form der Inszenierung wird für September 2000 gewählt?
Im Bild: Der Thronwechsel 1964. © Photothèque de la V. de L.

  • gelungene Bildschirmscheinungen
    münzen sich bekanntlich in Wähler-
    stimmen um -, mag sich der eine oder
    andere Parteienmanager im Anschluss
    gefragt haben, ob die Fähigkeit, derartige
    TV-Auftritte erfolgreich zu meistern, in
    Zukunft ins Kandidatenprofil angehen-
    der Minister einzuschließen sei. Kaum
    zu bezweifeln ist aber, dass die Bilder
    der Abgeordneten, die singen anstatt zu
    debattieren, zur allgemeinen Emotiona-
    lisierung von Sondersendung und Son-
    dersitzung beitragen, und dass sie die
    besondere Übereinstimmung der Volks-
    vertreter mit Herrscherhaus und Nation
    beglaubigen sollen. Den Ton hatte Par-
    lamentspräsident Spautz vorgegeben, als
    er verkündete, die weihnachtliche
    Atmosphäre werde mit der positiven
    Gestimmtheit der Menschen gegenüber
    Großherzog Jean und seiner Familie
    zu einem guten Ganzen verschmelzen:
    „Ech si fest dervun iwwerzeegt, datt den
    Owend, no der traditioneller Chrëschtus-
    prooch vum Grand-Duc, d’ganzt Land
    mat grousser Veréierung un hien a seng
    Famill denkt, an datt si esou, an där
    ganz besonnescher Atmosphär vum Hel-
    legen Owend, a jidfer Famill an an
    allen Häerzer nach méi wéi soss present
    sinn.“ So zeichnet sich das Ideal einer
    weihnachtlichen Herzensbegegnung ab,
    in deren inniger Nähe es keiner Sprache
    und keiner Aussprache bedarf.⁵ Dazu
    passt, dass im Schwung des zeremoni-
    ellen Ablaufs die Musik zur Hémecht
    zu früh einsetzte, so dass den sich
    erhebenden Parlamentariern nicht einmal
    die Möglichkeit der Zustimmungsbekun-
    dung durch Händeklatschen beschieden
    war: es musste gleich gesungen werden.

Wenn einer denn singen wollte. Denn
den wenigsten Fernsehzuschauern dürfte
entgangen sein, dass beileibe nicht alle
Abgeordneten in den Gesang einstimm-
ten, sondern dass mehrere so da standen
wie die Nichtgläubigen in der Kirche,
die beim Segen zwar Haltung anneh-
men, ohne sich aber zu bekreuzigen oder
niederzuknien. Tatsächlich hatte Parla-
mentspräsident Spautz durch sein über-
leitendes Zitat aus der vierten Strophe der
Hémecht, womit er das Land dem Schutz
anheimstellte „vun deem do newen, deem
seng Hand duerch d’Welt d’Nationen
leet“, die parlamentarische Würdigung
der Nationalhymne, die zumeist in der

ersten Strophe gesungen wird, bedenk-
lich in die Nähe einer religiösen Glau-
bensbezeugung gerückt. Wer der Vielfalt
der im Parlament repräsentierten gesell-
schaftlichen und politischen Strömun-
gen inne wird, ahnt, dass dies kaum
im Sinne aller anwesenden Volksvertre-
ter gewesen sein kann. So greifen auch
die Leserbriefe zu kurz, die später das
Nicht-Singen auf mangelnde Textkennt-
nis zurückführen wollten. Die deutli-
che, zum Teil demonstrative Enthaltung
mehrerer Parlamentarier beim Singen
der Nationalhymne wirft nicht die Frage
eines Nicht-Könnens auf, sondern die
eines Nicht-Wollens. Sie markiert Hei-
ligabend den Bruch in einer ganz auf
Harmonie ausgerichteten Inszenierung,
und sie bezeugt, auf das Land bezogen,
die Existenz divergierender Strömungen
auch in den grundlegenden Fragen der
parlamentarischen und nationalen Selbst-
darstellung.

Die deutliche, zum Teil

demonstrative Enthaltung
mehrerer Parlamentarier
beim Singen der
Nationalhymne wirft nicht
die Frage eines Nicht-
Könnens auf, sondern die
eines Nicht-Wollens. Sie
markiert Heiligabend den
Bruch mit einer ganz auf
Harmonie ausgerichteten
Inszenierung.

Es ist hier nicht der Ort, über mögliche
Enthaltungsgründe im Einzelfall zu mat-
maßen. Gewiss aber sind sie vielfältig
verknüpft mit der gesellschaftlichen
Modernisierung und der sie begleitenden
Protestbewegungen der späten sechziger
und frühen siebziger Jahre, die auch am
Großherzogtum nicht spurlos vorüberge-
gangen sind. Nicht alle, aber viele Ange-
hörige der Nachkriegsgenerationen bis
weit in die fünfziger Jahre hinein, die
noch als Schulkinder vor dem groß-
herzoglichen Palais begeistert VIVE!
gerufen oder beim Staatsbesuch des thai-
ländischen Monarchenpaares – d’Sirikit
an de Bummibol kommen! – mit derselben
Begeisterung Fähnchen geschwenkt

hatten, fühlten sich in Zeiten anti-tra-
ditionalistischen Aufbegehrens plötzlich
fremd gegenüber solch eigenem patrioti-
schem Überschwang. Selbst die Gemä-
ßigten und Schüchternen, die sich in
allzu lautem Protest sowieso nicht wie-
derfanden und mit ihrem unkonventio-
nellen Äußeren einfach nur Mode und
Zeitgeist folgten, taten sich als Jugendli-
che der späten sixties und frühen seven-
ties zunehmend schwer mit nationalen
Symbolen. Spürbar wurde dies etwa beim
Lännermatch im hauptstädtischen Sta-
dion, wenn beim Erklingen der Natio-
nalhymne ältere Zuschauer, denen die
Hémecht in Krieg und Vorkriegszeit alles
bedeutet hatte, nachdrücklich die Ehren-
bezeugung aller, auch derer mit den
langen Haaren, forderten. Spätestens
seit den achtziger und neunziger Jahren
nehmen die einst aufbegehrenden oder
weniger konformistischen Teile der
Nachkriegsgenerationen durch die Aus-
übung ihres aktiven und passiven
Wahlrechts am gesellschaftlichen Wil-
lensbildungsprozess teil, und diejenigen
mit den im weitesten Sinne kritischen
Identifikationen im Lebensgepäck
bringen, wie in der Sondersitzung vom
24. Dezember 1999 geschehen, als
nicht-singende Parlamentarier alter und
neuer Parteicoleur die Frage ihres
abhanden gekommenen patriotischen
Überschwangs auf die politische Tages-
ordnung.

Rückblick 1964

Bei der großherzoglichen Absichtsbe-
kundung zur Thronübergabe handelt es
sich keineswegs um ein festgeschriebe-
nes Zeremoniell nach historisch überlie-
fertem Ritual. Sie ist, soweit erkennbar,
in der Verfassung nicht vorgesehen und
beruht auf einer freien Entscheidung des
Staatsoberhauptes. Eine Erklärung der
Rücktrittsabsicht hat es in der luxem-
burgischen Geschichte bislang auch erst
einmal gegeben, und zwar 1964, als in der
Parlamentssitzung vom 25. März 1964
der damalige Staatsminister und Regie-
rungschef Pierre Werner einen entspre-
chenden, auf den 21. März 1964 datierten
Brief ⁶ von Großherzogin Charlotte
verlas, nicht ohne dabei abschließend
die Freiwilligkeit dieser Absichtsbekun-
dung als besondere Aufmerksamkeit
ausdrücklich zu würdigen: „Les Lux-

embourgeois … seront touchés … par la délicate attention de l’annonce anticipée de l’abdication…".7 Die Erklärung der Rücktrittsabsicht bietet also, ebenso wie ihre Veröffentlichung, formalen wie inhaltlichen Gestaltungsspielraum, dessen spezifische Ausschöpfung Hinweise auf den jeweiligen Stand der Dinge gibt.8

Aus einem ersten Vergleich zwischen 1964 und 1999 ergibt sich folgender Befund:

  1. 1964 fand keine parliamentarische Sonder-Sitzungstatt. Die Verlesung des großherzoglichen Briefes erfolgte im Rahmen einer normalen Sitzung, worin, nach einer viertelstündigen Unterbrechung (vermutlich um den Gästen auf der Zuschauertribune Zeit zu geben, den Raum zu verlassen), die parlamentarische Arbeit mit Budgetberatungen fortgesetzt wurde.
  2. Am selbst Abend gab es eine Fernseh-(Radio?)-Ansprache durch Regierungschef Werner, nicht aber durch Grande-Duchesse Charlotte.
  3. Die Abgeordneten hörten der Verlesung des großherzoglichen Briefes und den anschließenden kurzen Würdigen durch Staatsminister und Parlamentspräident stehend zu, und es werden Beifallsbekundungen im veröffnlichen Protokoll an zwei Stellen mit (Trés bien! Sur tous les bours) registriert. Doch nach allen vorliegenden Unterlagen zu urteilen, ist die Nationalhymne nicht gesungen worden, und es gab auch keine sonstige musikalische Untermalung.

Der Eindruck einer damals größeren Gelassenheit und minderen Dramatisierung bestätigt sich bei einer raschen Durchsicht der größten luxemburgischen Tageszeitungen. Die Berichterstattung vom nachfolgenden 26. März 1964 ist im Luxemburger Wort auf die (fast ganze) Titelseite beschränkt (!), während das Tageblatt sich auf seiner Frontseite gar mit einem vergleichsweise kleinen, in zwei Zeilen kommentierten Foto begnügt und ansonsten auf seinen „heutigen Kammerbericht“ verweist.9

Die kurze Gegenüberstellung von 1964 und 1999 legt nahe, dass, im Vergleich zu ihren Vorgängern Mitte der sechziger Jahre, die gegenwärtigen politischen Akteure und die sie begleitenden Medien

ein verstärktes Bedürfnis zur Sicherung eines geregelten Thronwechsels empfinden.

Die Tatsache, dass im Großherzogtum der Jahrtausendwende die Ankündigung des Thronwechsels beinahe so wie dieser selbst begangen worden ist, dürfte nicht nur auf das Faszinosum der runden Millenniumsjahreszahl zurückzuführen sein. Sie wirft auch nicht nur die Frage auf, welchen Nutzen die einzelnen Protagoni-

Die Gegenüberstellung von 1964 und 1999 legt nahe, dass, im Vergleich zu ihren Vorgängern Mitte der sechziger Jahre, die gegenwärtigen politischen Akteure und die sie begleitenden Medien ein verstärktes Bedürfnis zur Sicherung eines geregelten Thronwechsels empfinden.

sten im politischen Tagesgeschäft daraus ziehen. Auf einer tieferen Ebene ist vielmehr die Sorge spürbar, es könnten im Zuge des Thronwechsels Dynastie und Monarchie, und damit wichtige Bausteine des luxemburgischen Gesamtgefüges, in Frage gestellt werden oder sonstwie Schaden erleiden. Dem entspricht, dass im großherzoglichen Redetext von Heiligabend 1999 der Ausdruck Stabilität sechs Mal vorkommt, während er in den vorherigen neun Weihnachtsansprachen von 1990 bis 1998 nur einmal, in einer nicht auf Luxemburg bezogenen Verwendung, gebraucht wurde.10 Auch lässt sich in Pierre Werners parlamentarischer Erklärung von 1964 kein entsprechendes Pendant zu Staatsminister Junckers Versicherung in der parlamentarischen Sondersitzung von Weihnachten 1999 finden „Diese Wiessel um Troun émersträcht déi onkomplicéiert Kontinuität um eiser héchster Institution, an och déi permanent Stabilität um eiser National“.

Was als selbstverständlich empfunden wird, kommt nicht ausdrücklich zur Sprache.

André LINDEN

1 Sie endeten schließlich mit einem Appell des Luxemburger Journalistenverbandes "sowohl an die Medien als auch an die offiziellen Seiten, die Praxis des Embargos in einem vernünftigen und glaubhaften Maß zu handhaben, dies im Interesse der Information der Bürger".

2 Le Jeudi, 30. décembre 1999, p. 2.

3 Vgl. z. B. Tageblatt, 24./26. Dezember 1999, S.2: "Hofmarschall und Staatsminister hatten der luxemburgischen Presse das Scenario (sic) der großherzoglichen Ankündigung bereits am Freitag, den 17. Dezember mitgeteilt". – Vgl. dazu auch die in Fußnote 6 wiedergegebene Formulierung Pierre Werners von 1964.

4 In den Aufnahmen der besprochenen RTL-Sendung deutlich erkennbar z.B. seitens Innenminister Michel Wolter.

5 Für eine Rekonstruktion dieses Beziehungsmodells im Luxemburg der fünfziger Jahre, siehe: LINDEN, André, ‚Un beau PETIT pays?‘ Bilder und Diskurse um das Luxemburg der fünfziger Jahre, in WEY, Claude (ed.), Le Luxembourg des années 50. Une société de petite dimension entre tradition et modernité, Luxembourg, 1999.

6 "Je suis chargé de porter à la connaissance de la Chambre des Députés et de la population luxembourgeoise un message de Notre Souveraine qui se dégage d’une lettre qu’il a plu à Son Altesse Royale Madame la Grande-Duchesse d’adresser au Président du Gouvernement, sous la date du 21 mars 1964, et qui est conçue en ces termes", Chambre des Députés, mercredi, 25. mars 1964 (47me Séance) p. 1881.

7 Analog würdigt Premier Juncker in seiner Rede "…de weise Geste vun haut".

8 Vgl dazu CANNADINE, David, The Context, Performance and Meaning of Ritual: The British Monarchy and the ‚Invention of Tradition‘, c. 1820-1977, in HOBSBAWM, Eric, RANGER, Terence (ed.), The Invention of Tradition, Cambridge, 1996, p. 101-164, p.106 und passim.

9 Nur Le Républicain Lorrain kommt mit seinen insgesamt vier Seiten, einschließlich in Nationalfarben umrahmter Fotosuite und Kommentar, den heutigen Sonderbeilagen erstaunlich nah. Inwieweit dies ein Zeichen ist für eine besondere Nähe zur Dynastie, für eine besonders ausgeprägte politische Sensibilität für die Befindlichkeiten der Luxemburger, oder für ein verstärktes Bemühen, auf dem luxemburgischen Zeitungsmarkt Fuß zu fassen, könnte nur eine vertiefte Analyse herausarbeiten.

10 "Stabilität a Süd-Ost Asien", 1994. Nach Aussage des ehemaligen Hofmarschalls Guy de Muyser in der RTL-Diskussionsrunde Impuls vom 16. Januar 2000, die dem Thema Monarchie gewidmet war, sind die großherzoglichen Reden zum Jahresende inhaltlich mit der Regierung abgestimmt.

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