In Frankreich gelten zwei völlig verschiedene Systeme. Das Gesetz vom 9. Dezember 1905 hat die Trennung von Kirche und Staat eingeführt. Ausgenommen von dieser Regelung sind die drei östlichen Elsass- und Moseldepartements. Das Gesetz von 1905 sieht unter anderem folgendes vor: Artikel 1: Die Republik garantiert die Gewissensfreiheit und die freie Ausübung des Gottesdienstes mit […]
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