Das rechte Verständnis von Arbeit und Mitbestimmung als sozialer Grundrechte ist nur möglich, wenn man von der Tatsache ausgeht, dass die katholische Soziallehre Laborismus ist. Was damit gemeint ist, wird deutlich, wenn wir den Ausgangspunkt und das Fundament der kirchlichen Sozialverkündigung in den Blick nehmen. Papst Johannes XXIII. bezeichnet als ihren „obersten Grundsatz“ die Tatsache, …