Lokale Bodenverschmutzung in Luxemburg
Beim Thema Bodenverschmutzung sollte man zunächst grundsätzlich zwischen der lokalen Bodenverschmutzung und der diffusen Bodenverschmutzung unterscheiden. Bei einer lokalen Bodenverschmutzung sind die zugrundeliegenden Schadstoffquellen lokal verortet und zumeist individuell identifizierbar. Umgangssprachlich werden diese lokalen Bodenverschmutzungen oft als Altlasten bezeichnet. Da allerdings auch heute noch solche lokalen Verschmutzungen verursacht werden, ist diese Bezeichnung etwas irreführend. Diffuse Bodenverschmutzungen werden durch allgemeine menschliche Aktivitäten wie Verkehr, Heizen oder ähnliches verursacht und können individuellen Quellen nicht zugeordnet werden.
Das Kataster der lokalen und der potenziellen lokalen Bodenverschmutzungen CASIPO (Cadastre des sites pollués) wird von der Umweltverwaltung gepflegt und geht auf die Abfallgesetzgebung der 1990er Jahre zurück.1 Das Ziel war, sämtliche Flächen, welche durch Abfalllagerung oder andere Aktivitäten eine Bodenverschmutzung aufweisen könnten, zu registrieren. Diese Herangehensweise führte dazu, dass das aktuelle CASIPO mehrere tausend Flächen beinhaltet. Diese große Anzahl lässt sich unter anderem darauf zurückführen, dass alle Flächen unabhängig von ihrer Größe aufgenommen wurden und auch bereits untersuchte und sanierte Flächen weiter im Kataster verbleiben. Somit reicht die Spanne von wenigen Quadratmetern bis zu einigen Hektar. Zudem ist zu beachten, dass nicht jede potenziell verschmutzte Fläche tatsächlich verunreinigt ist und vor allem, dass nicht jede dieser Flächen auch ein Risiko für den Menschen oder die Umwelt darstellt. Dies muss orts- und situationsbezogen von Experten bewertet werden und kann nicht verallgemeinert dargestellt werden.
Das CASIPO kann von jedem interessierten Bürger über das Internetportal Géoportail unter der Rubrik „Umwelt“ aufgerufen werden. Durch das Anklicken einer Kataster-Parzelle kann ein Auszug aus dem „CASIPO“ beantragt werden, welcher kostenlos per E-Mail zugesandt wird. Die lokalen Verschmutzungen in Luxemburg gehen zumeist auf Mineralöl-Kohlenwasserstoffe (Benzin, Diesel, Heizöl etc.), polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) oder auch Schwermetalle zurück. In selteneren Fällen sind auch Lösungsmittel vertreten.
Der aktuelle gesetzliche Rahmen, welcher die Untersuchung und ggf. die Sanierung dieser Flächen regelt, ergibt sich aus der Abfallgesetzgebung (loi modifiée du 21 mars 2012 relative à la gestion des déchets) und der sogenannten Commodo-Gesetzgebung2. Diese stellen sicher, dass bei der Stilllegung eines Commodo-Betriebs Bodenuntersuchungen und ggf. eine Sanierung erfolgen. Zudem sind das Ausbaggern sowie das Entsorgen von belastetem Boden genehmigungspflichtig.
Obwohl das Management lokaler Bodenverschmutzungen von beiden Gesetzgebungen behandelt wird, fehlt es aktuell an klaren Prozeduren, transparenten Entscheidungshilfen sowie an juristischer Sicherheit. All diese Aspekte sind jedoch notwendig, um eine konsequente Erfassung und ein langfristiges Management der betroffenen Flächen zu ermöglichen. In den meisten Ländern der EU werden diese bereits in speziellen Bodenschutzgesetzen behandelt. Auch in Luxemburg ist ein solcher Gesetzesvorschlag 2018 von der Umweltministerin im Parlament vorgelegt worden. Dieses Gesetzesprojekt sieht vor, die Luxemburger Gesetzgebung an den internationalen Standard anzupassen (Dossier parlementaire n° 7237: Projet de loi sur la protection des sols et la gestion des sites pollués).
Im Rahmen dieses Bodenschutzgesetzes ist auch vorgesehen, das CASIPO neu zu bewerten und weiterzuentwickeln, um es als Kernelement der neuen Prozedur einzusetzen. Hierbei sollen auch die potenziell belasteten Flächen neu bewertet werden. Diese Neubewertung läuft bereits und hat bis jetzt zu einem Ausschluss von ca. 20 % der ehemalig vorhandenen Flächen geführt.
Ein weiteres Hauptaugenmerk des Gesetzesprojektes liegt in der klaren Abgrenzung der Verantwortlichkeiten zwischen Verursacher, Nutzer und Besitzer, sowie der Möglichkeit, eine Person, nachdem sie ihrer Verantwortung gerecht geworden ist, aus dieser zu entlassen. Zudem sieht der Text die Option vor, dass sich eine Person die Verantwortung freiwillig auferlegt bzw. diese von einer anderen Person übernehmen kann. Das ist besonders bei der Entwicklung historischer Industriebrachen von erheblicher Bedeutung. Unter der aktuellen Gesetzgebung liegt die Verantwortung entweder beim Verursacher (falls dieser bekannt ist), beim Betreiber eines Commodo-Betriebes im Rahmen der Betriebsstilllegung oder beim Besitzer der Fläche.
Im Kontext des bevorstehenden Treffens (COP26) der Vertragsstaaten der UN-Klimarahmenkonvention in Glasgow sollte die Rolle des Bodens als nicht erneuerbare Ressource und Kohlenstoffspeicher hervorgehoben werden.
Dies wird z. B. dadurch verdeutlicht, dass durch die Versiegelung von einem Hektar Grasland circa 400 mg CO2 freigesetzt werden. Allein durch Urbanisierung wurden somit in Luxemburg im Jahr 2019 eine geschätzte Menge von 33.000 mg CO2 emittiert. In Anbetracht dieser Tatsache, u. a. im Hinblick auf den Klimaschutz, sollte die Notwendigkeit der Schaffung eines klaren gesetzlichen Rahmens, welcher die Nutzung von belasteten Brachflächen zu Gewerbe- und Wohnzwecken erleichtert, klar sein.
- Loi abrogée du 17 juin 1994 relative à la prévention et à la gestion des déchets, https://data.legilux.public.lu/file/eli-etat-leg-memorial-1994-57-fr-pdf.pdf (letzter Aufruf: 22. September 2021).
- Loi modifiée du 10 juin 1999 relative aux établissements classés, https://data.legilux.public.lu/file/eli-etat-leg-memorial-1999-100-fr-pdf.pdf (letzter Aufruf: 22. September 2021).
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