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ADR-Fraktion
Das von den Befürwortern ins Gefecht geführte Argument, den ausländischen Mitbürgern müssten die gleichen Rechte wie den Luxemburgern zugesprochen werden, gilt für Luxemburg nicht.
Die EU-Bürger können an den Kommunalwahlen und an den Wahlen zum Europaparlament teilnehmen. Und auch die letzte Bastion Luxemburger Ausschließlichkeit, der öffentliche Dienst, wurde weitgehend liberalisiert, das heißt für die EU-Bürger geöffnet. Dass es dennoch in Ausnahmefällen doppelte Staatsbürgerschaften geben muss, weil die Aufgabe der bisherigen Staatsbürgerschaft nicht möglich ist, das halten wir für selbstverständlich. Das soll auch so bleiben und das ist auch jedem Bürger vermittelbar.
Die doppelte Staatsangehörigkeit wirkt jedoch nicht integrationsfördernd. Die Einbürgerung kann nur Abschluss, nicht aber Ausgangspunkt einer erfolgreichen Integrationspolitik sein. Mit der generellen Hinnahme der doppelten Staatsangehörigkeit entfällt für Ausländer, die emotional noch eng an ihre Heimat gebunden sind, der Anreiz für eigene Integrationsbemühungen, wie z. B. die Verbesserung der eigenen Sprachkenntnisse oder die weitere Öffnung hin zu den rechtlichen, sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Verhältnissen in Luxemburg. Die Beibehaltung der bisherigen Staatsangehörigkeit wirkt sich gerade in diesen Fällen eher integrationshemmend aus, weil sie eine eindeutige Hinwendung zu Luxemburg erschwert bzw. gar nicht fordert.
Anscheinend überschätzt die Regierung, wie viel gesellschaftliche Integration ein solcher Vorschlag wirklich leisten kann. Als Kompensation für integrationspolitische Defizite, die im Bereich der Erziehung, der Kultur und des Sports in Luxemburg bestehen, ist die doppelte Staatsbürgerschaft sicher nicht geeignet. Wenn aber mehr poli-
politische Integration gefordert sein sollte und die doppelte Staatsbürgerschaft ein Beitrag sein soll diese zu verwirklichen, so drängt sich uns der Eindruck auf, dass über den Umweg des Doppelpasses das Ausländerwahlrecht bei den Parlamentswahlen eingeführt werden soll. Der hohe Anteil von ausländischen Mitbürgern verbietet es diesen Weg einzuschlagen.
Integration bedeutet das Bemühen, in unserer gesellschaftlichen Wirklichkeit heimisch zu werden, und kein unverbundenes Nebeneinander auf Dauer. Integration fordert eine klare Entscheidung für Luxemburg als neue dauerhafte Heimat. Eine gesetzlich festgeschriebene generelle Spaltung in Nur-Luxemburger und Auch-Luxemburger fördert nicht die Integration, sondern bewirkt das Gegenteil.
Deswegen müssen wir auch ein Zwei-Klassen-Recht vermeiden, in dem es in Zukunft diejenigen geben wird, die nur über einen Pass verfügen, gegenüber denjenigen, die zwei oder mehr Pässe haben und so jeweils die Vorteile des anderen Staates für ihre jeweilige Lebenssituation nutzen könnten. Das schafft nicht nur Ungerechtigkeiten sondern auch Neid bei denjenigen, die über diese Möglichkeiten nicht verfügen. Zudem schaffen Mehrfachstaatsbürgerschaften Loyalitätskonflikte.
Die doppelte Staatsangehörigkeit schafft darüber hinaus weitere Rechtsprobleme. Probleme ergeben sich z.B. im Steuerrecht, wenn beide Staaten nach dem Nationalitätenprinzip verfahren und keine Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen worden sind.
Konflikte bei Doppelstaatlern sind auch im internationalen Privatrecht möglich. Die Staatsangehörigkeit ist häufig Anknüpfungsprinzip zur Bestimmung der anwendbaren Privatrechtsordnung. Bei Mehrstaatlichkeit kommt es hier zu erheblichen Rechtsunsicherheiten.
Bleiben die Konfliktfälle im Zivilrecht, etwa wenn Doppelstaatler heiraten, sich scheiden lassen oder erben. Daneben werden familienrechtliche Probleme, z. B. im Bereich der Eheschließung oder des Kindesaufenthaltes bei muslimischen Ehen eine Rolle spielen. Diese Probleme sind lösbar, jedoch oft kompliziert und führen zu langwierigen und kostspieligen Prozessen.
Schließlich werden sich erhebliche Probleme bei der Kumulation des Militärdienst, des diplomatischen Schutzes, des Auslieferungsrechtes und der Ausübung des Wahlrechts ergeben. Diese Probleme müssen mit jedem einzelnen Land vertraglich geregelt werden. Der politische und administrative Aufwand ist also enorm.
Wer glaubt, all diese Problemfelder ausklammern zu können, wer glaubt durch die Einführung der doppelten Staatsbürgerschaft das Allheilmittel für die Integration gefunden zu haben, der unterliegt einem Irrglauben. Mit der doppelten Staatsangehörigkeit werden wir die Zukunftsprobleme unseres Landes nicht lösen. Und gerade deswegen, als Konsequenz und als Bedingung für eine gelungene Integration zugleich, ist nach unserer festen Überzeugung, die Hinnahme der generellen doppelten Staatsbürgerschaft der falsche Weg.
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