Notwendigkeit und Aktualität der Euthanasiedebatte

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Die Euthanasie ist ein Thema, über das frei diskutieren zu können nicht immer evident ist. Als der australische Bioethiker Peter Singer 1989 in Deutschland über das Thema referieren sollte, widersetzten sich verschiedene gesellschaftliche Gruppen, vornehmlich Gruppen von Behinderten, den Auftritten Singers. Was sie besonders bei Singer schockierte, war die These, laut derer Eltern das Recht zugestanden werden sollte, ein stark behindertes Kind töten zu lassen. Bei Peter Singer heißt es etwa ausdrücklich:

"Der Kern der Sache ist freilich klar: die Tötung eines behinderten Säuglings ist nicht moralisch gleichbedeutend mit der Tötung einer Person. Sehr oft ist sie überhaupt kein Unrecht." (Peter Singer, Praktische Ethik, Stuttgart 1984, S.188)

Diese und ähnliche Äußerungen führten dazu, daß Singer von seinen extremsten Gegnern in die Schublade des Nationalsozialismus geworfen wurde, mit der Konsequenz, daß man quasi ein Redeverbot für ihn verlangte.

2. Dissense und die Notwendigkeit der Diskussion

Die Kontroverse um die Zulässigkeit der öffentlichen Auftritte Singers in Deutschland rief auch die Zunft der deutschen Philosophen auf die gesellschaftspolitische Bühne. In einem Manifest wiesen sie darauf hin, daß man zwar mit den Thesen Singers nicht einverstanden sein könnte, daß man ihm aber doch die Möglichkeit lassen sollte, diese Thesen öffentlich vorzutragen und der Kritik zu unterwerfen. "Eine rationale Diskussion dieses ganzen Bereichs" wird als "unverzichtbar" bezeichnet, und eine "solche Diskussion zu gewährleisten und zu führen, gehört mit zu den Aufgaben der praktischen Philosophie" (abgedruckt in: Rainer Hegselmann/Reinhard Merkel (Hrsg.): Zur Debatte über Euthanasie, Frankfurt/Main 1991, S.327). Desweiteren machen die anläßlich ihrer Wissenschaftlichen Tagung in Mainz anwesenden Philosophen darauf aufmerksam, daß die nationalsozialistische Vergangenheit der Diskussion in Deutschland eine "besondere Sorgfaltspflicht" (ebd. S.328) auferlege.

Mit dieser dezidierten und begrüßenswerten Stellungnahme brachten die Unterzeichner der Petition zum Ausdruck, daß gesellschaftlich problematisch gewordene Themen nicht verschwiegen werden dürfen, sondern daß der Dissens über diese Themen sich auf dem öffentlichen Platz ausdrücken sollte, und daß es zu den Aufgaben der Philosophie gehört, über diesen Dissens zu reflektieren und für soviel Klarheit wie möglich zu sorgen.

Eine allgemeine Frage, die sich in diesem Kontext stellt, ist: Worin besteht ein gesellschaftlicher Dissens über ein bestimmtes Thema? Kurz gesagt, man kann zwei Fälle unterscheiden:

  1. Allgemein akzeptierte Normen und Werte werden als solche problematisch (z.B. Solidarität mit den Schwachen wird nicht mehr allgemein als Wert akzeptiert).
  2. Eine bestimmte Interpretation von solchen Normen und Werten wird problematisch (z.B. Mitleid wird als vereinbar mit dem Töten eines menschlichen Lebewesens erklärt).

Im Falle der Euthanasie scheinen beide Fälle als Explikationsmuster herangezogen werden zu müssen. Unsere Gesellschaft verliert mehr und mehr den Geist einer konkret gelebten Solidarität, und bestimmte Normen, wie z.B. das Tötungsverbot werden anders interpretiert. Dieses Brüchigwerden von Normen und Werten bzw. deren Interpretation muß reflektiert und in dieser Reflexion konstruktiv verarbeitet werden, da nur so neue allgemein akzeptierbare Richtlinien sich herausbilden können. Und diese Reflexion, die eine philosophische Reflexion ist, darf nicht im stillen Kämmerlein, oder besser, auf den philosophischen Kongressen geführt werden, sondern in der breiten Öffentlichkeit. Die Philosophen mögen sich über die

letzt- oder nicht-letztbegründbaren normativen Hintergründe ihrer Dissense streiten und die Dissense dann auf die Ebene dieser normativen Hintergründe tragen. Die Bürger müssen hingegen in der öffentlichen Kommunikation nach einer für sie alle akzeptierbaren Lösung der konkret anstehenden Probleme suchen. Eine Gesellschaft kann sich zwar Dissense leisten, aber diese Dissense müssen immer vor einem Hintergrund bestehender Konsense – die zu einem späteren Zeitpunkt, wenn bezüglich der früheren Dissense ein neuer Konsens gefunden worden ist, auch wieder in Frage gestellt werden können – statthaben, ansonsten die Gemeinschaft zusammenbricht. Und dieser ganze Prozeß muß alle gesellschaftlichen Akteure miteinbeziehen.

Dies gesagt, möchte ich nun kurz auf die vorhin angesprochenen Veränderungen eingehen. Diese Veränderungen auf der normativen Ebene müssen in einen allgemeinen Rahmen gestellt werden, den wir jetzt kurz andeuten möchten. Es soll gezeigt werden, warum gerade heute die Euthanasiefrage wieder an Aktualität gewinnt.

3. Gründe für die Aktualität der Euthanasiedebatte

Seit Ende des letzten Weltkrieges ist das Thema der Euthanasie immer mehr in den Vordergrund der Diskussion geraten. Die letzten zwanzig Jahren haben das Entstehen von Vereinen gesehen, die sich für die Depenalisierung der Euthanasie einsetzen, und die manchmal sogar soweit gehen, daß sie ihren Mitgliedern zum ’sanften Tod‘ verhelfen. Wenn auch viele dieser Vereine in erster Linie das – in ihren Augen – Wohl des Kranken und Leidenden im Auge haben, so soll doch nicht verschwiegen werden, daß die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben, unter dem Vorsitz von Hans Henning Attrott, eine Bereicherungsmaschinerie Attrotts war.

Wir sehen auch, daß in vielen Ländern eine Revision der euthanasiebezüglichen Gesetzgebung verlangt wird bzw. schon durchgeführt wurde. Das bekannteste Beispiel dürfte in diesem Zusammenhang die Niederlande sein. Das neue Euthanasiegesetz der Niederlande garantiert in bestimmten Fällen einen Freispruch für Ärzte, die einem Patienten beim Ster-

Eine Gesellschaft kann sich zwar Dissense leisten, aber diese Dissense müssen immer vor einem Hintergrund bestehender Konsense statthaben, ansonsten die Gemeinschaft zusammenbricht. Und dieser ganze Prozeß muß alle gesellschaftlichen Akteure miteinbeziehen.

ben geholfen haben. Auch in Luxemburg ist das Thema einer liberaleren Euthanasiegesetzgebung wieder aktuell geworden.

Wie läßt sich die Aktualität der Euthanasiedebatte in den letzten 40 Jahren erklären? Ich glaube, die Erklärungsansätze sollten auf mehreren Ebenen gesucht werden. Zumindest einige sollen im folgenden angeführt werden.

3.1 Die medizinisch-technische Ebene

Auf der medizinisch-technischen Ebene sehen wir uns mit einer Vielfalt von neuen Instrumenten und Verfahren zur Lebensverlängerung konfrontiert. Dadurch, daß die Patienten an diese Apparate angeschlossen werden, oder diese Verfahren auf sie angewendet werden, können sie heute auch noch in solchen Fällen monatelang am Leben gehalten werden, in denen sie vor noch vielleicht 70 Jahren binnen weniger Stunden gestorben wären. Der Prozeß des Sterbens, der in vielen Fällen grausam sein kann, wird somit prinzipiell verlängerbar. Unter diesen Umständen wird Euthanasie als Mittel denkbar, um die oft grausamen Leiden des apparativ verlängerten Sterbensprozesses zu verkürzen.

3.2 Die allgemeinmedizinische Ebene

Auf der allgemeinmedizinischen Ebene ist festzustellen, daß immer mehr schwerkranke Menschen ihr Leben in der enthumanisierten Welt des Krankenhauses beenden, da die eben erwähnten Apparate und Verfahren ihren Ort im Krankenhaus haben. Somit sind die Krankenhausbetten, trotz einer eifrigen Neubaupolitik in den letzten Jahrzehnten, eine seltene Sache geworden. Euthanasie wird als Mittel denkbar, um in den Krankenhäusern Freiraum für therapierbare Patienten zu schaffen.

3.3 Die sozialmedizinische Ebene

Auf sozialmedizinischer Ebene haben die gerade angesprochenen Tatsachen zu dem allerorts gefürchteten Defizit im Krankenkassenbudget geführt. Die Apparate und Verfahren der Lebensverlängerung einerseits, und die Pflege der Kranken im Krankenhaus andererseits, gibt es nicht umsonst. Die Kosten, die die Gemeinschaft dafür tragen muß, werden immer höher. Ein Kind das mit Trisomie 21 – sog. Mongolismus – auf die Welt kommt, kann die Krankenkasse

Zeit seines Lebens Millionen kosten. Euthanasie wird als Mittel denkbar, um die Defizite der Sozialversicherung zu verringern.

3.4 Die gesellschaftliche Ebene

Auf gesellschaftlicher Ebene ist das Verschwinden der Großfamilie als Solidarbund zu vermerken. Während es vor rund einem Jahrhundert keine Seltenheit war, daß drei, oder sogar manchmal vier Generationen unter einem Dach lebten, hat sich heute die Familie zerstückelt, und mit der räumlichen Entfernung haben sich auch die familiären Solidarbande abgeschwächt. Das oft anonyme und sterile Krankenhaus wird zum Ort, an den die älteren Kranken abgeschoben werden. Euthanasie wird als Mittel denkbar, um einem nicht mehr in der familialen Solidarität verankerten Leben ein Ende zu setzen. Für den betroffenen Kranken selbst wird sie zur Flucht aus der Einsamkeit.

3.5 Die individuelle Ebene

Auf individueller Ebene sind mehrere Tatsachen bedeutsam. Es sollen deren drei hier angeführt werden.

3.5.1 Das Recht auf Selbstbestimmung

Erstens werden sich die Individuen immer mehr ihrem Recht auf Selbstbestimmung bewußt. Der Einzelne will nicht mehr bevormundet werden oder sich passiv den natürlichen Prozessen unterwerfen. Er will selbst über wichtige Ereignisse in – oder hier am Ende – seinem Leben entscheiden. Euthanasie erscheint ihm dann als Mittel, dieses Recht auch noch in dem letzten Augenblick seines Lebens in Anspruch zu nehmen, und zwar besonders dann, wenn er, aus welchem Grund auch immer, keinen Selbstmord begehen kann oder will.

3.5.2 Die Bequemlichkeitsmentalität

Zweitens verlangen die Individuen nach immer mehr Bequemlichkeit und d.h. nach immer weniger Leiden und prima facie unerwünschten Erfahrungen. Schon Wittgenstein hatte 1948 festgehalten, "daß die Erziehung der Menschen heute dahingeht, die Leidensfähigkeit zu verringern (…), denn Leiden soll es nicht geben, sie sind eigentlich veraltet" (Ludwig Wittgenstein, Vermischte Bemerkungen/Culture and Value, Oxford 1984, reprint S.71). Euthanasie erscheint den

Carlo Schmitz

Menschen als bequemes Mittel, um schnell aus einer Situation zu flüchten, für deren Meisterung sie keine inneren Mittel mehr aufbringen können. Dabei wird ihnen oft fälschlicherweise von bestimmten Leuten gesagt, Euthanasie durch Einnahme von z.B. Zyan-kali sei immer schmerzlos und schnell.

3.5.3 Der Wunsch nach Perfektion

Drittens werden die Ansprüche der Paare bezüglich der von ihnen gewünschten Kinder immer höher. Bei unterlassener Pränatal- oder heute sogar schon Prä-implantationsdiagnostik – letztere im Rahmen der in-vitro-Befruchtung, die sich somit als geeignetes eu-genisches Instrument erweist – wird die Euthanasie nicht-idealer Kinder zum Mittel, den Weg für neuer-zeugte ‚bessere‘ Kinder zu ebnen. So argumentiert etwa Singer dahingehend, daß Eltern ihren schwer-behinderten Säugling sterben lassen dürfen, wenn sie dadurch die Chancen für die Geburt eines gesunden Kindes erhöhen.

3.6 Die ideengeschichtliche Ebene

Auf ideengeschichtlicher Ebene bemerken wir heute den schwindenden Einfluß der großen Heilslehren und vor allem des Christentums. Was immer man auch sonst vom Christentum halten mag, so läßt sich doch nicht bestreiten, daß es während Jahrhunderten ein wichtiges Instrument der Leidensbewältigung dargestellt hat. Der Glaube an ein jenseitiges Leben und an einen wohlwollenden Gott waren für den vor-aufklärerischen Menschen wichtige Instrumente der Leidensbewältigung. Wo diese Instrumente fehlen, und keine funktional äquivalenten an ihre Stelle ge-treten sind, öffnet sich der Weg für den schnellen Tod per Euthanasie.

3.7 Die mentalitätsgeschichtliche Ebene

Auf mentalitätsgeschichtlicher Ebene lassen sich die letzten 200 Jahre als Zeitalter der Enttabuisierung darstellen. Unsere säkularisierte moderne Gesell-schaft kennt fast keine allgemein akzeptierten Tabus mehr, und das Beenden des Lebens eines Menschen wird nicht mehr als an und für sich schlecht angese-hen, sondern wird jeweils situativ bewertet. Somit erscheint die Euthanasie nicht mehr allgemein als an und für sich verdammenswert.

vermittelt jedoch ein genügendes Verständnis dafür, daß die Euthanasiefrage gerade heute wieder aktuell ist und zu einer oft stark emotional geladenen, gesell-schaftlichen Debatte geführt hat. Im folgenden soll nun auf einige im Rahmen dieser Debatte angeführ-ten Argumente eingegangen werden.

4. Die Argumente

Die Befürworter der Euthanasie – und damit meine ich vornehmlich: der Depenalisierung der Euthana-sie – führen eine Reihe von Argumenten ins Feld, die hier nur kurz angedeutet werden sollen:

  1. Sie entspricht dem Recht auf Autonomie der Person (Autonomieargument).
  2. Sie erlaubt dem wohlwollenden Mitleid, sich straflos in die Praxis umzusetzen (Mitleidargument 1).
  3. Sie erlaubt eine größere Transparenz, und damit Prävention von Mißbräuchen (Transparenzargument).
  4. Sie erlaubt es, therapierbare Menschen zu heilen, indem in den Krankenhäusern Betten frei werden (Mitleidargument 2).
  5. Sie erlaubt einen Abbau des Defizits der Sozialversicherung (ökonomisches Argument).
  6. Sie erlaubt eine ‚Verbesserung‘ der vitalen Qualität der Individuen, und damit der Gesellschaft insgesamt (eugenisches Argument).

Dem stehen u.a. folgende Argumente der Gegner der Euthanasiegegenüber:

  1. Sie ebnet den Weg für eine allgemeine Entwertung des Lebens (Heiligkeit-des-Lebens-Argument).
  2. Sie verstößt gegen göttliche Gebote (religiöses Argument).
  3. Sie ebnet den Weg für die schlimmsten Mißbräuche (Argument der glitschigen Bahn).
  4. Sie stellt dem Schwinden des Solidaritätsgefühl keine Hindernisse in den Weg, und läßt die Solidargemeinschaft ihrem Ende zugehen (Solidaritätsargument).
  5. Sie verhindert qua Bequemlichkeitslösung ein ernsthaftes Auseinandersetzen mit den gesellschaftsmedizinischen Problemen (Umgehungsargument).

Was immer man auch sonst vom Christentum halten mag, so läßt sich doch nicht bestreiten, daß es während Jahrhunder-ten ein wichtiges Instrument der Leidens-bewältigung dargestellt hat.

In diesem Zusammenhang muß auch erwähnt werden, daß das Töten in unserer Kultur immer mehr akzep-tiert wird, wobei besonders die Me-dien das ihre dazu beitragen. Wenn ein Kind vor seinem 15. Lebensjahr Tausende von Morden auf dem Bild-schirm oder dem Nintendoschirm beobachten oder selbst inszenieren konnte, dann darf man sich nicht dar-über wundern, daß die Akzeptanz des Tötens wächst, und daß das Tö-ten eventuell zu etwas Alltäglichem wird.

Dieser Überblick über die Entwick-lungen, die zu einer Aktualisierung der Euthanasiefrage geführt haben, ist bei weitem nicht vollständig. Er

5. Gegenargumente

Diesen eben angeführten Argumenten einer jeden Partei stehen natürlich Gegenargumente der anderen Partei gegenüber. Auch sie sollen hier kurz angeführt werden.

Den Befürwortern wird entgegengehalten, daß:

  1. die persönliche Autonomie ihre Grenzen hat.
  2. nicht zwischen Töten aus Mitleid und Töten aus Eigeninteresse unterschieden werden kann.
  3. der Hoffnung auf eine Reduzierung der Mißbräuche eine genausogroße Gefahr der Zunahme der Mißbräuche entgegensetzt.
  4. niemals ein Menschenleben geopfert werden darf, um eines anderen Menschen Leben willen.
  5. ökonomische Überlegungen keinen Einfluß auf die Entschei dung über Leben und Tod einer Person haben dürfen.
  6. Eugenik an und für sich verdamenswert ist und daß es darüberhinaus nicht möglich ist, objektiv festzulegen, welche Eigenschaften ‚gut‘, und welche ’schlecht‘ sind.

Die Gegner sehen sich mit folgenden Gegenargumenten konfrontiert:

  1. Nicht das Leben als solches ist ‚heilig‘, sondern höchstens das sich selbst bewußte, autonom entscheidende Leben.
  2. Religiöse Argumente binden höchstens die Gläubigen und sind demnach nicht allgemeinverpflichtend.
  3. Mißbräuchen kann durch eine geeignete gesetzliche Regelung und durch strenge Kontrollen entgegengewirkt werden.
  4. Töten aus Mitleid ist auch eine Form von menschlicher Solidarität.
  5. Ein dogmatisches Nein zur Euthanasie verhindert eine ernsthafte Auseinandersetzung mit dem Thema und mit den rezentesten medizinischen Entwicklungen.

6. Das Recht und die Euthanasie

Mit diesen und anderen Argumenten und Gegenargumenten sieht sich der Jurist konfrontiert, der über die Frage der Depenalisierung der Euthanasie zu befinden hat bzw. den Politikern Vorschläge für eine gesetzliche Regelung machen muß. Ihm obliegt es, einen gesetzlichen Rahmen zu schaffen, in dem sowohl den Argumenten der Befürworter wie auch den Argumenten der Gegner der Euthanasie Rechnung getragen wird. Der Jurist muß dabei stets die doppelte Funktion des Rechtes im Auge behalten.

Einerseits hat das Recht eine positive Funktion. Es soll mir erlauben, das zu tun, was ich tun möchte, und was nicht mit der gemäß Gesetzen eingeschränkten Freiheit meiner Mitmenschen in Konflikt tritt. Wenn ich somit den ’sanften Tod‘ wünsche, und wenn durch meinen ’sanften Tod‘ niemandes nach Gesetzen geregelte Freiheit in Frage gestellt wird, dann soll das Gesetz erlauben, daß ich den Weg des ’sanften Todes‘ gehe. Dabei soll mit allem Nachdruck darauf gepocht werden, daß kein Arzt dazu gezwungen werden darf, einen Akt der Euthanasie zu vollziehen, bzw. angeklagt werden darf, weil er dem Willen des Patienten zum ’sanften Tod‘ nicht stattgegeben hat.

Das Recht hat andererseits auch eine negative Funktion. Es soll verhindern, daß ich ohne allgemein einsichtigen Grund auf eine Art und Weise behandelt werde, der ich nicht zustimmen kann.

Wenn ich es ablehne, ‚euthanasiert‘ zu werden, dann sollte niemandem ein Recht gewährt werden, mich zu töten. Während das Recht mir in seiner positiven Funktion Freiheitsräume eröffnet, umschließt es mich in seiner negativen Funktion mit einer Sicherheitsgrenze.

Angesichts des bestehenden allgemeinen Dissenses bezüglich der Depenalisierung der Euthanasie sollten wir es vermeiden, in sterile Debatten zu verfallen, in denen sich Gegner und Befürworter mit den verschiedensten Schimpfworten bezeichnen. Es sollte vielmehr versucht werden, nach Inseln des Konsenses im Ozean des Dissenses zu suchen, und das heißt

Angesichts des bestehenden allgemeinen Dissenses bezüglich der Depenalisierung der Euthanasie sollte versucht werden, nach Inseln des Konsenses im Ozean des Dissenses zu suchen, nach Punkten, wo sich die Meinungen der meisten Gegner und Befürworter überschneiden.

Carlo Schmitz

konkret, nach Punkten zu suchen, wo sich die Meinungen der meisten Gegner und Befürworter überschneiden. Eine solche Suche setzt aber voraus, daß man sich die Komplexität der Euthanasiefrage vor Augen führt, und daß dieser Komplexität dann auch im rechtlichen Rahmen Rechnung getragen wird. Und eine Aufgabe der Philosophie besteht u.a. darin, diese Komplexität zu reflektieren.

Euthanasie ist nicht Euthanasie. Neben dem fraglichen Unterschied zwischen passiver und aktiver Euthanasie, gibt es auch noch den deutlicheren Unterschied zwischen freiwilliger, nicht freiwilliger und aufgezwungener Euthanasie, und in beiden letzteren Fällen muß gesehen werden, wer die Befugnis zugesprochen bekommt, über die Euthanasie zu entscheiden. Dann ist auch zu sehen, welche Alternativen zur Euthanasie sich jeweils anbieten. Die Situation ist nämlich grundverschieden, je nachdem ob eine funktionierende palliative Medizin vorhanden ist oder nicht. Auch sollte berücksichtigt werden, wie und wo und unter welchen Bedingungen dem freiwilligen Wunsch nach Euthanasie entgegengekommen wird. Auf weitere nötige Differenzierungen will ich hier nicht eingehen.

Ich glaube behaupten zu können, daß sich die meisten Gegner und Befürworter der Depenalisierung der Euthanasie darin einig sind, daß der Staat niemals das Recht bekommen soll, darüber zu entscheiden, wer weiterleben soll und wer nicht. Auch bin ich mir sicher, daß die Befürworter und die Gegner sich darüber einigen können, daß der Kranke nicht unter Druck gesetzt werden darf, damit er den ’sanften Tod‘ akzeptiert, und daß auch die Eltern eines behinderten Kindes in keiner Weise unter – sei es staatlichen oder gesellschaftlichen – Druck gesetzt werden dürfen, damit sie den Tagen dieses Kindes, auf eine wie sanfte Art und Weise auch immer, ein Ende setzen.

Nach solchen Konsensinseln zu suchen ist heute eine zentrale Aufgabe all derjenigen, die von der Euthanasie betroffen werden können – und das sind wir alle. Und diese Fragmente von Konsensen müssen so schnell wie möglich rechtliche Kraft erlangen, um bestimmten gefährlichen Tendenzen einen Riegel vorzuschieben. Was wir heute brauchen, sind keine großen Reden über die Würde des Menschen, sondern gesetzliche Regelungen, die zumindest das Schlimmste ausschließen. Wir werden uns wahrscheinlich nie darüber einigen können, was das Beste ist, aber wir können uns heute noch darüber einigen, was das Schlimmste ist, und daß dieses Schlimmste vermieden werden sollte. Institutionalisieren wir zumindest diese partiellen Konsense, bevor auch sie brüchig werden. Und halten wir an diesen Konsensen fest, denn solange es sie geben wird, werden Gegner und Befürworter der Depenalisierung der Euthanasie noch miteinander diskutieren können.

7. Den Rückgriff auf Euthanasie unnötig machen

Zum Schluß dieses Beitrags möchte ich noch kurz meine eigene Position zum Thema Euthanasie darstellen. Ich bin der Meinung, daß alle moralisch vertretbaren Mittel eingesetzt werden sollten, um den Rückgriff einzelner Menschen auf die Euthanasie unnötig zu machen. Wir sollten uns also in Richtung einer Welt bewegen, in der schwer leidenden Menschen auch anders geholfen werden kann als dadurch, daß man ihrem Leben ein Ende bereitet.

Mein Argument für diese Position läßt sich ungefähr folgendermaßen formulieren: Immer dann, wenn eine Praxis die Möglichkeit erheblicher Mißbräuche enthält, sollte alles moralisch Vertretbare unternommen werden, um diese Praxis unnötig zu machen. Wenn sie unnötig geworden ist, dann läßt sich ein allgemeines Verbot rechtfertigen, wodurch die Mißbräuche auch unterbunden werden. Auf eine Kurz-

formel gebracht: Die Praxis unnötig machen, die Mißbräuche unmöglich machen. Dabei bin ich mir natürlich durchaus bewußt, daß ein Gesetz noch lange nicht die Garantie in sich birgt, daß ihm niemand zuwiderhandelt.

Die Euthanasie ist nun in meinen Augen eine Praxis, die mißbraucht werden kann, und deren Mißbrauch die schlimmsten Konsequenzen für unsere gesamte Kultur haben kann. Solange bestimmte Leiden nicht anders als durch das Herbeiführen des Todes des Leidenden gemildert werden können, sollte die Euthanasie unter ganz strikten Bedingungen erlaubt sein. Die Ärzte, das Pflegepersonal, die gesundheitspolitischen Instanzen und jeder von uns sollte aber stets auf eine Gesellschaft hinstreben, in der sogar die Menschen, die sich heute noch eine schnelle Herbeiführung ihres Todes wünschen, weiter am Leben bleiben wollen.

8. Handlungsanleitungen

Wie macht man die Praxis der Euthanasie unnötig? Auf diese Frage möchte ich am Ende dieses Beitrages noch kurz eingehen und dabei mehrere Handlungs-ebenen unterscheiden.

8.1 Die medizinisch-pharmazeutische Forschung

Auf der medizinisch-pharmazeutischen Ebene sollte die Forschung im Bereich der schmerzstillenden Mittel beschleunigt vorangetrieben werden, wobei die Entwicklung neuer Analgetika immer unter dem Imperativ stehen sollte, daß die neu entwickelten Mittel das Bewußtsein der kranken Person so wenig wie möglich ‚ausschalten‘.

8.2 Die Ebene der Gesundheitspolitik

Auf der gesundheitspolitischen Ebene sollten die Anstrengungen in mehrere Richtungen gehen.

8.2.1 Der Beruf des Pflegehelfers

Einerseits sollte der Beruf des ‚aide-soignant‘ oder der Krankenschwester deutlich aufgewertet werden. Es geht nicht an, daß diese Menschen, die Tag für Tag mit den schlimmsten physischen und psychischen Leiden konfrontiert sind, nur die Hälfte oder ein Drittel des Gehaltes eines Arztes oder eines Gymnasiallehrers verdienen, nicht zu sprechen von der freigestellten Zeit. Insofern der Beruf des ‚aide-soignant‘ auf einer Intensivstation zumindest ebenso anstrengend ist wie der Lehrerberuf, sollten die beiden Berufsarten auch gleich behandelt werden. Dabei spielt es in meinen Augen keine Rolle, daß der Lehrer ein Universitätsstudium von vier Jahren absolviert hat, während der ‚aide-soignant‘ nur seine 116me paramédicale plus Krankenpflegerschule hinter sich hat. Solche Milchmädchenrechnungen sind hier fehl am Platz.

8.2.2 Hospize

Auf gesundheitspolitischer Ebene sollte dann auch möglichst schnell dafür gesorgt werden, daß ein funktionsfähiges Netz von Hospizen eingerichtet wird. Hier sollten angemessen formierte Menschen sich derjenigen Leidenden annehmen, die nicht zuhause bleiben können. Diese Hospize sollten nicht zu ‚mouroirs‘, Todesstätten werden, sondern die Kranken sollten hier in den letzten Augenblicken ihres Lebens noch einmal die Möglichkeit erhalten, sie selbst zu sein, in einer Gemeinschaft von gegenseitig sich achtenden und unterstützenden Menschen.

8.2.3 Das Problem der Finanzierung

Die Einrichtung von Hospizen, wie auch die vorige Maßnahme schlagen natürlich deutlich in das Budget der Krankenkassen ein, und viele politisch Verantwortlichen werden hierin einen Grund sehen, diese Maßnahmen nur zögernd durchzuführen. Ihnen allen sei an dieser Stelle gesagt, daß das bestehende Defizit der Krankenkassen zunächst einmal gründlich auf

seine Ursachen hin analysiert werden sollte. Bei einer solchen Analyse wird man dann feststellen, daß viele Gelder für die Behandlung solcher Krankheiten ausgegeben werden, die auf unsere Lebensweise zurückzuführen sind. Und diese Lebensweise gälte es zunächst einmal radikal zu hinterfragen.

Bei einer solchen Analyse käme dann auch wahrscheinlich zum Vorschein, daß viele Arztbesuche und medikamentöse Verabreichungen eigentlich unnötig sind. Wieviele Millionen bezahlt die Krankenkasse jährlich an solche Menschen zurück, die nur zum Arzt gegangen sind, um einen Schein zu erhalten, den sie als Entschuldigung für ihr Fernbleiben vom Studium oder Arbeitsplatz vorlegen können? Um hier nicht mißverstanden zu werden möchte ich sogleich hinzufügen, daß z.B. der einzelne Schüler, der sich einen Schein besorgt, mit dem er sein "Blaumachen" entschuldigen kann, sich nicht bewußt ist, daß er sich eigentlich unsolidarisch verhält. Doch wage ich zu bezweifeln, ob er anders handeln würde, wenn er darüber Bescheid wüßte.

8.3 Gesellschaftliche Solidarität

Und damit wären wir schon bei der gesellschaftlichen Ebene. Es wird höchste Zeit, daß wir uns alle auf die gesellschaftliche Solidarität zurückbesinnen. Und dies nicht nur im Zusammenhang mit der Euthanasiefrage. Die großen Probleme der modernen Gesellschaften, wie z.B. das Umwelt- oder das Einwanderungsproblem, um nur diese zu nennen, kön-

nen nur angemessen im Rahmen einer Solidargemeinschaft gelöst werden, die sich zugleich die nötigen insitutionellen Mittel für deren Lösung gibt. Ein Bewußtseinswandel allein genügt noch lange nicht, da das Bewußtsein oder der Wille nur so permanent und langfristig effizient ist wie die Strukturen gut sind, in denen sie sich zum Ausdruck bringen. Wie diese Strukturen beschaffen sein sollen, vermag ich im Augenblick noch nicht klar zu erkennen. Allerdings bin ich davon überzeugt, daß der Schule eine wichtige Funktion in diesem Zusammenhang zukommt.

9. Schlußfolgerung

Was die Implementierung der eben beschriebenen Maßnahmen betrifft, so hege ich eher einen schwachen Pessimismus denn einen freudigen Optimismus. Das für eine wahrhaft menschliche, demokratische Gesellschaft notwendige solidarischen Ethos ist heute brüchig und es läßt sich durch keinen Zaubertrick wieder zusammenkleben. Appelle zur Solidarität – einer Solidarität, die mehr sein soll als das Überweisen von 500 Franken auf das Konto von der Organisation XY – können eine katalytische Funktion haben, aber sie können auch an der rissig gewordenen Solidarität abprallen. Trotz alledem sollten wir aber alle weiter für eine Solidargemeinschaft kämpfen.

Norbert Campagna

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