Nur ein Schritt zur Entspannung
Mitteilung zur Ernennung von zwei Weihbischöfen für das Bistum Chur
Dieser Inhalt wurde anhand eines gescannten Dokuments mithilfe von optischer Zeichenerkennung (OCR) und künstlicher Intelligenz (KI) digitalisiert. Er kann Fehler oder Ungenauigkeiten enthalten.
Die Schweizerische Aufbruch-Bewegung sieht sich nicht in der Lage, die allgemeine Zufriedenheit zu teilen, mit der in kirchlichen Kreisen auf die Ernennung von zwei Weihbischöfen für das Bistum Chur durch Papst Johannes Paul II. reagiert wurde und gibt ihrer Verwunderung darüber Ausdruck.
-
Die Ernennung der Weihbischöfe löst das eigentliche Grundproblem, das Ursache für die leidvolle Situation im Bistum Chur ist, nicht. Sämtliche diözesanen Gremien und Instanzen, vor allem auch die 14 der 16 Dekane des Bistums, wurden in der Vergangenheit nicht müde, zu betonen, dieses Grundproblem bestehe in der Persönlichkeit und im Leitungsstil von Bischof Wolfgang Haas. Es sei nur dadurch zu lösen, daß Wolfgang Haas vom Papst als Bischof von Chur abberufen werde. Wir stellen fest, daß auch nach dem jüngsten Entscheid des Vatikans Wolfgang Haas Diözesanbischof mit allen Rechten und Pflichten bleibt.
-
Verschiedene Rechtsgutachten haben den Beweis erbracht, daß bei der Ernennung von Wolfgang Haas zum Bischofskoadjutor gegen Prinzipien des Völkerrechts und gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstossen wurde. Was gestern unrecht war, kann heute nicht Recht sein. Dadurch, daß Wolfgang Haas im Amt bleibt und ihm zwei Weihbischöfe beigegeben werden, wird er als Diözesanbischof aufgewertet und definitiv legitimiert.
-
Im Brief des Papstes an den Präsidenten der Bischofskonferenz ist nicht davon die Rede, daß die
beiden neuernannten Weihbischöfe "mit besonderen Vollmachten", so wie dies das Kirchenrecht für schwierige Situationen vorsieht, ausgestattet werden. Als Hilfsbischöfe können sie also nicht gleichberechtigt am Amt und an den Aufgaben des Diözesanbischofs partizipieren, da sie ihm untergeordnet sind. Die schwierige Situation im Bistum Chur hätte erfordert, daß die beiden Weihbischöfe mit besonderen Vollmachten eingesetzt worden wären.
- Wir sind befremdet über die Art und Weise der beiden Bischofsernennungen, die ohne Mitwirkung, Mitsprache oder auch nur Konsultation der Ortskirche vorgenommen wurde. Sie macht einmal mehr deutlich, wie dringlich eine Reform des Bischofswahl- und Ernennungsrechtes auf weltkirchlicher Ebene ist.
Nach Auffassung der schweizerischen Aufbruchbewegung kann die Ernennung der beiden Weihbischöfe nur ein Schritt zur Entspannung der Lage im Bistum Chur sein. Sie bittet die neuen Weihbischöfe von Chur, darauf hinzuwirken, daß die von Bischof Wolfgang Haas in seiner bisherigen Amtszeit gefällten, das Rad der Konzilszeit zurückdrehenden, Sach- und Personalentscheide nach Möglichkeit rückgängig gemacht werden. Ihre Ernennung stellt für die Aufbruch-Bewegung keinen Grund dar, von ihrer Forderung nach Abberufung von Wolfgang Haas als Diözesanbischof von Chur Abstand zu nehmen..
Freiburg, 8. März 1993
Als partizipative Debattenzeitschrift und Diskussionsplattform, treten wir für den freien Zugang zu unseren Veröffentlichungen ein, sind jedoch als Verein ohne Gewinnzweck (ASBL) auf Unterstützung angewiesen.
Sie können uns auf direktem Wege eine kleine Spende über folgenden Code zukommen lassen, für größere Unterstützung, schauen Sie doch gerne in der passenden Rubrik vorbei. Wir freuen uns über Ihre Spende!