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In Erwägung, daß es keinen sichtbaren Grund gibt, der ein mündig gewordenes menschliches Wesen von Bürgerrechten und Freiheiten ausschließt, wie das dem weiblichen Geschlecht geschieht;
in Erwägung, daß die Frauen nicht gewillt sind, diesen Zustand der Entrechtung, in welchem sie im Laufe der Zeiten versetzt wurden, ferner zu ertragen;
in weiterer Erwägung, daß namentlich die täglich sich immer mehr zuspitzenden Gegensätze innerhalb der bürgerlichen Gesellschaft auch die sehr große Mehrzahl der Frauen in immer schlimmere soziale und wirtschaftliche Verhältnisse versetzt und eine Hebung und Verbesserung dieser Verhältnisse ein Gebot der dringendsten Notwendigkeit ist, aber ohne den Besitz politischer Rechte und Freiheiten nicht herbeigeführt werden kann,
fordern die Frauen nachdrücklichst
die gleichen bürgerlichen und politischen Rechte
wie die Männer und besonders
die Gewährung des allgemeinen, gleichen, direkten und geheimen Wahlrechts.

(Diese von der Berliner Frauenagitationskommission unter Emma Ihrer erarbeiteten Resolution wurde am 5. und 6. Februar 1895 in vier überfüllten Volksversammlungen nach Reden von August Bebel, Wilhelm Liebknecht, Emma Ihrer und Ottilie Baader einmütig beschlossen. Sie wurde dann von der sozialdemokratischen Fraktion unter Führung August Bebels noch im gleichen Monat im deutschen Reichstag eingebracht, verlesen und begründet und – mehrheitlich abgelehnt)

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