Resolution zum Frauenwahlrecht
Berlin 1895
In Erwägung, dass es keinen sichtbaren Grund gibt, der ein mündig gewordenes menschliches Wesen von Bürgerrechten und Freiheiten ausschliesst, wie das dem weiblichen Geschlecht geschieht; in Erwägung, dass die Frauen nicht gewillt sind, diesen Zustand der Entrechtung, in welchem sie im Laufe der Zeiten versetzt wurden, ferner zu ertragen; in weiterer Erwägung, dass namentlich die […]
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