Diese drei Begriffe definieren die Kernaufgaben eines jeden Archivs. Doch seit Jahrzehnten kann das Nationalarchiv diesen Auftrag nur sehr eingeschränkt erfüllen. Es gibt erstens kein Archivgesetz, das klar regeln würde, wann und welche Dokumente eine Verwaltung ans Nationalarchiv übergeben muss. Bereits 2001 warnte Paul Spang, der damalige Direktor der Einrichtung, dass Beamte aus Unwissenheit oder …