Unter „sozialer Verteidigung“ versteht man Kampfformen, die einer voll demokratischen Gesellschaft erlauben, sich ohne Anwendung von Gewalt wirksam gegen einen Angreifer zur Wehr zu setzen, auch wenn dieser mit Gewalt vorgeht. Historische Beispiele solchen gewaltlosen Widerstandes sind etwa der Ruhrkampf von 1923 (die deutschen Arbeiter streiken gegen die franz.-belgische Besetzung des Ruhrgebietes), der norwegische Widerstand […]
Dieser Text ist frei zugänglich, jedoch nur in der PDF-Version verfügbar. Bitte nutzen Sie den PDF-Button rechts neben dem Erscheinungsdatum, um den Beitrag anzuzeigen.