Verbarrikadierte Berufschancen
Eine neue Schulorganisation
Dieses Dossier behandelt die Problematik der Schulabänger, die keine Lehre mehr beginnen dürfen. Laut „Règlement grand-ducal“ vom 11.8.1982 muss nämlich ein Schüler, um zu einer Lehre zugelassen zu werden, ab Schuljahr 82/83 mindestens eine 9e secondaire technique, filière III bestanden haben. Bisher dagegen genügte es, 15 Jahre alt zu sein, und 9 Jahre lang die […]
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