Personenbezogene Daten sollen gelöscht werden, sobald der Ursprungszweck nicht mehr besteht, für den sie erhoben wurden, plante die Kommission. Andere Dokumente sollen größtenteils nur in anonymisierter Form aufbewahrt werden. Die Pläne der Europäischen Kommission visieren dabei vor allem Datenkraken wie Google und Facebook. Bei Archivdokumenten ergibt sich hingegen ein Konflikt zwischen dem Recht eines jeden …