Von Füchsen, Hasen und Rehen

Jagd in Luxemburg

In Luxemburg wurden zum Verzehr und zur Reduktion von Wildschäden in der Land- und Forstwirtschaft in den letzten Jahren vor allem Rehe (6000 pro Jahr) und Wildschweine (5000 pro Jahr) geschossen, aber auch etwa 900 Stockenten, 700 Hasen, 600 Ringeltauben, 320 Hirsche, 100 Damhirsche und 100 Mufflons.

Wildkaninchen werden weniger als 100 im Jahr geschossen. Dies ist wenig, angesichts der über 20000, die noch in den 70er Jahren erlegt wurden. Damals wurde das Kaninchen nahezu als Pest betrachtet, dann brach jedoch die Myxomatose (eine Viruserkrankung) aus, und seitdem ist es nur noch kleinräumig, vor allem an relativ trockenen Wiesenstandorten anzutreffen.

Füchse, von denen in den letzten Jahren etwa 3500 pro Jahr in Luxemburg geschossen wurden, haben es in letzter Zeit öfter als üblich in die Presse gebracht. Der Grund hierfür ist das Jagdverbot für das Jagdjahr 2015/16. Steinmarder haben diesen Schritt schon hinter sich: Sie unterliegen seit 2007 einer ganzjährigen Schonzeit.

In Luxemburg können wir auf die Fuchsjagd verzichten, da wir das Fuchsfleisch nicht essen und die Nutzung der Felle in Vergessenheit geraten ist. Als anpassungsfähiger Allesfresser und Prädator ernährt er sich, je nach Angebot, von Regenwürmern, Insekten, Obst und kleinen Wirbeltieren. Natürlich verzehrt er auch gelegentlich Hühner und seltene Vögel. Vor allem aber frisst er auch Aas, was ihm den guten Ruf als „Wald-Gesundheitspolizist“ beschert. Zwar hat er einen schlechten Ruf als Träger und Öberträger von Krankheiten, allerdings trifft dies auf alle Arten zu, auch auf die vorher genannten Ratten und Mäuse, die zudem, wenn sie in hohen Dichten auftreten, erhebliche Ertragsverluste in der Landwirtschaft verursachen können.

Was passiert, wenn man aufhört, den Fuchs zu bejagen?

Die Verluste durch die Jagd (und Autounfälle) haben die Fuchspopulation bisher nicht beeinträchtigt, und dort wo sie nicht bejagt wurde (z.B. in Städten) hat die Population sich auch nicht übermäßig entwickelt. Hierzu liegen konkrete Daten aus dem Genfer Kanton und der Region Brüssel-Hauptstadt vor, dort wird der Fuchs nicht (oder seit Jahrzehnten nicht mehr) bejagt und in den letzten 20 Jahren auch nicht mit anderen Mitteln bekämpft. Die Statistiken und Erfahrungen aus diesen zwei Gegenden zeigen, dass keine signifikanten Änderungen zu erwarten sind.

Da das Jagdverbot keine besonderen Auswirkungen auf die Fuchspopulation hat, steigt die Gefahr — anders als es die Fuchsjagdbefürworter behaupten — einer Fuchsbandwurminfektion nicht. Um das ohnehin geringe Risiko zu verringern, gilt es, grundlegende Vorsichts- und Hygienemaßnahmen zu respektieren: Mäuse fressende Haustiere sind regelmäßig zu entwurmen und nach der Gartenarbeit soll man sich die Hände gründlich waschen. Weitere Details hierzu stehen in der Broschüre „Füchse in Luxemburg“.1

Nicht nur Adelige

Gemäß Artikel 5 des Luxemburger Jagdgesetzes vom 25. Mai 2011 versteht man unter Jagdhandlung,jede freiwillige Handlung, die in Verbindung steht mit dem Aufsuchen, dem Nachsetzen oder dem Auflauern des Wildes, mit dem Ziel oder Resultat der Tötung des Wildes. Da die Tiere nicht gehalten, gefüttert oder transportiert werden, ist verantwortungsvoll durchgeführte Jagd eigentlich eine sehr nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen.

In der Steinzeit war der Mensch Jäger und Sammler und hat sein Öberleben durch die Jagd gesichert. Heute muss man nicht mehr jagen, um zu überleben und die Jagd ist in verschiedenen gesellschaftlichen Milieus verankert. Sowohl Bauern, Arbeiter, Waldbesitzer, Besserverdienende als auch Adelige gehen auf die Jagd.

Die Verpachtung des Jagdrechts

Der Grundbesitzer, sei es eine Privatperson, eine Gemeinschaft, eine Gemeinde oder der Staat verpachtet das Jagdrecht. Die Besitzer sind in Syndikaten zusammengeschlossen und wählen ihre Vertreter. Privatpersonen können sich aus ethischen Gründen weigern, das Jagdrecht zu verpachten. Bisher greifen kaum Besitzer auf diese Möglichkeit zurück: Dies trifft in Luxemburg lediglich auf etwa 5,5 ha zu, also ca. 5 Fußballfelder.

Schäden, die in landwirtschaftlichen Flächen von jagdbaren Arten verursacht werden, entschädigt der Jagdpächter dieser Flächen. Bei Schäden durch Wildschweine oder Hirsche wird ihm ein Teil über einen Fonds zurückerstattet, in den alle Jagdscheininhaber einzahlen, ein anderer Teil wird vom Syndikat übernommen.

Wer kann Jäger werden?

In Luxemburg gibt es zurzeit etwa 2000 Jagdscheininhaber. Jeder muss eine Jagdprüfung ablegen, jährlich einen Auszug aus dem Strafregister und eine gültige Jagd-Haftpflichtversicherung vorweisen sowie 221 Euro bezahlen. Zusätzlich muss er oder sie noch einen Waffenschein haben und alleine oder mit Jagdfreunden ein Jagdlos pachten (im Durchschnitt etwa 13 Euro pro ha im Jahr), oder vom Pächter eines Jagdloses die Erlaubnis bekommen, dort zu jagen.

Die Jägerprüfung besteht aus 5 Teilen: einem 8-monatigen Praktikum, einer schriftlichen, einer mündlichen, einer praktischen Prüfung (Sicherheitsparcours), sowie einer Schießprüfung. Im Praktikum begleitet der Kandidat seinen Lehrmeister, einen Jagdpächter, der ihn in das Jagdwesen einführt: Kenntnis der Wildtiere, Spurenlesen, Sicherheit, Ansitz (der Jagd vom Hochsitz aus), Pirsch, Treibjagd, Nachsuche von verletztem Wild, Versorgen des erlegten Tieres, Unterhalt der jagdlichen Einrichtungen, und vieles mehr wird ihm in der Praxis beigebracht. Die luxemburgische Jägerprüfung gehört damit zu den anspruchsvollsten in Europa.

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