Welche Ziele und welche Konzepte für den Jugendschutz ?

Das Jugendschutzgesetz vom 10. August 1992 beabsichtigt, Kinder und Jugendliche vor Fehlentwicklungen zu schützen, indem es vorsieht, sie vor Gewalteinflüssen, vor schädlichen (moralischen) Einflüssen Dritter oder vor sich selbst zu bewahren. Von der Rechtsgrundlage her wird unter anderem Heimerziehung als ein zentrales Reaktionsmittel auf solche Fehlentwicklungen eingesetzt. Bei diesem Denkansatz geht man davon aus, dass […]

Dieser Artikel ist digital frei zugänglich, jedoch ausschließlich in der PDF-Version. Nutzen Sie hierfür den PDF-Button rechts neben dem Erscheinungsdatum.

Das komplette Heft als Printausgabe können Sie selbstverständlich weiterhin käuflich erwerben.