- Natur
Wolf und Mensch
Eine belastete Beziehung mit langer Geschichte
Ende September letzten Jahres brachte die Mehrheit der 27 Mitgliedstaaten im EU-Rat (Consilium) eine Initiative auf den Weg, den Schutzstatus des Wolfes herabzusetzen. Das erfolgte mit expliziter Unterstützung der Luxemburger Regierung. Im Anschluss wurde von der Europäischen Kommission beim Ständigen Ausschuss der Berner Konvention ein entsprechender Antrag hinterlegt. Die Runde der Experten und Expertinnen in Bern wie auch der Umweltrat der EU haben Anfang Dezember 2024 ihr Einverständnis gegeben. Jetzt muss als letzte Hürde nur noch das Parlament in Brüssel zustimmen.
Die Berner Konvention, 1979 vereinbart, soll eigentlich den Schutz und Erhalt freilebender Tiere und Pflanzen und deren Habitate dauerhaft sicherstellen. Von der Kommission wurde nun beantragt, den Wolf (Canis lupus) von der Aufzählungsliste Zwei (Appendix II – Strictly protected fauna species) auf die nächstniedrigere (Appendix III – Protected fauna species) herunterzustufen. Die praktische Folge davon wäre, dass Wölfe in Zukunft, v. a. um ihre Bestände zu regulieren, leichter bejagt werden können. Begründet wurde dies im Brüsseler Proposal, also der gesetzgeberischen Initiative der EU-Kommission, in den Punkten 13 und 14 wie folgt: „In spite of remaining threats to the wolf species, the successful recovery of its population and its increased range across the continent in recent decades are evidence of the strong adaptability and resilience of the species. At the same, the continued expansion of the wolf’s range in Europe and its recolonization of new territories have led to increasing socio-economic challenges with regard to coexistence with human activities. This is due, in particular, to harm to livestock, which has reached significant levels, affecting more and more regions in EU Member States and beyond.“1

Als wissenschaftliche Basis dienen der Kommission zwei Publikationen: einerseits die der hauseigenen N2K Group (Natura-2000)2 und andererseits ein Bericht der Large Carnivore Initiative for Europe an den Europarat in Straßburg über den aktuellen Schutzzustand des Wolfes.3 In Europa – ohne Weißrussland und Russische Föderation, bei der Ukraine nur im Karpaten-Gebirge und bei der Türkei nur in deren europäischem Teil – wuchs die Wolfspopulation von rund 17 000 in 2016 auf geschätzte 20 300 im Jahr 2023 an. Gegenüber den Schätzungen stellt das eine überproportionale Zunahme dar. Aus historischer wie wildbiologischer Sichtweise ist das allerdings nicht wirklich überraschend, denn die Spezies Wolf zählt zu den Anpassungsweltmeistern unter den fleischfressenden Säugetieren und wird in dieser Kategorie hinsichtlich Verbreitung und Flexibilität wohl nur vom Homo sapiens auf die Plätze verwiesen. Insgesamt nehmen sich (auch) diese zwei Reporte zur Entwicklung der europäischen Wolfspopulation nicht als Gefälligkeitsgutachten für „Wolfsgegner“ aus. Es gibt tatsächlich ein Problem – nur welches?
Die politische Problematisierung in Luxemburg führte lediglich zu einer kurzen, in der Öffentlichkeit ausgetragenen Debatte, die eher vom frischen Regierungswechsel und anlasssuchender Kritik der Opposition gekennzeichnet war, denn von sachorientierter Argumentation: Nach dem Bettelverbot zeigte die Ministerriege der neuen Koalition nun auch beim Wolf ihr „unmenschliches“ Gesicht und ist nur von Klientelbedienung motiviert, so der Tenor. Dagegen steht aber, dass selbst die deutsche, als tiefgrünster Ableger der europäischen Grünbewegung, unter ihrem Parteikollegen und Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir, die Initiative schließlich unterstützte. Für seine luxemburgische Kollegin Martine Hansen (CSV) stand wie bei ihren Fraktionskollegen und -kolleginnen der Europäischen Volksparteien besonders der Aspekt der Solidarität mit in Bedrängnis geratenen Landwirten und Viehzüchtern im Vordergrund. Luxemburg handelte dann so, wie es das, seiner diplomatischen Tradition zufolge, bei transnationaler Regierungsarbeit am liebsten tut: sich in den Rahmen mitverhandelter Vorgaben auf EU- oder anderer völkerrechtlicher Ebene einzustellen und diese als Landesgesetze und Verordnungen umzusetzen. Naturschutzverbände befürchten nun, dass nach dem Wolf auch bei anderen „unbequemen“ (die historische Bezeichnung auf Französisch ist „nuisible“) Arten wie Fischotter, Biber oder Bär der Schutzstatus aufgeweicht wird.
Apropos zunehmende sozioökonomische Herausforderungen: dass die Statusänderung ökonomischer Notwendigkeit entspringen soll, ist nur schwer nachvollziehbar. Im Zeitraum 2020-21 wurden EU-weit rund 16,5 Millionen Euro an Entschädigungen im Zusammenhang mit Schäden durch Wölfe ausbezahlt, d. h. für rund 40 000 „Nutztiere“ (v. a. Schafe). Das entspricht gerade einmal 0,065 % des Schafbestands der EU-Mitgliedstaaten von 60 Millionen Tieren. Angesichts eines für die Periode 2021-27 mit 1,2 Billionen Euro projektierten EU-Agrarbudgets, das allein 38,2 Milliarden an Direktzahlungen für Landwirte in einem Jahr (2019) vorsah, nehmen sich die Schadensfallzahlungen wie Peanuts aus.4
Auch im Großherzogtum sind die Bedingungen für eine Rudel- und Revierbildung als dauerhafte Rückkehr so günstig wie noch nie, weil auch von Seiten der Bewohner Bereitschaft gezeigt wird, dem Wolf einen geduldeten Aufenthaltsstatus zu gewähren.
Dass die in manchen Ländern, wie am Balkan, in Griechenland, Spanien oder Italien, signifikant höhere Entschädigungszahlung für wolfsverursachte Verluste auf die dort fehlenden Alternativen an Wildbeutetieren zurückzuführen ist, also Großraubtiere einfach Haustiere als Wildersatz schlagen müssen, bleibt fraglich. In Frankreich gilt es als offenes Geheimnis, dass hiesigen Nutzviehhaltern die Anzeige von Rissen sehr großzügig angerechnet wird. Zum Vergleich: Von den zwischen September 2015 bis Juni 2020 dem Wolf zugeschriebenen 13 Tötungen (elf Haustiere und zwei Hirsche) in Luxemburg konnte dieser Spontanverdacht nur in zwei Fällen durch Genproben zweifelsfrei bestätigt werden.5 Dass Wölfe Weidetiere reißen und gezielt Hüter- und Haushunde töten, steht außer Frage; dass sie unter Haustieren Angst und Schrecken verbreiten bzw. Almwirten schlaflose Nächte bereiten können, ebenfalls. Existenzgefährdend ist das aber nicht – schlimmstenfalls gibt es hier weidewirtschaftliche Ausnahmefälle. Irreparabler wirtschaftlicher Schaden im Agrarsektor liegt nicht vor, denn alternative Abschreckungsmethoden zeigen auch Erfolge. Der Wolf und andere beutereißenden Tiere sind bei den „socio-economic challenges with regard to coexistence with human activities“ (s. o.) wohl eher als Herausforderung auf der sozial-mentalen und gesellschaftspolitischen Seite zu verorten, denn auf wirtschaftlicher. Dies insbesondere in den von Wölfen „re-kolonialisierten“ Zonen Europas, zu denen auch Luxemburg gehört. Denn die Angst vorm Wolf sitzt tief.
Nach Ausrottung und Verdrängung die Rückkehr
In einem langen 19. Jahrhundert vom Ende des Ancien Régimes bis in die Zwischenkriegszeit wurden auf luxemburgischem Territorium (bis 1830 auch die belgische Province de Luxembourg mitgerechnet) rund 2 000 Wölfe erlegt, was auch mit Prämienauszahlungen belegt werden kann.6 Das erfolgte in Wellen und vollzog sich mit einem Strukturwandel, der letztendlich die Ausrottung der Spezies erst möglich machte. Diese war im Hinblick auf Luxemburg und seine Nachbarländer beschränkt regional und nicht europaweit koordiniert der Fall. Bis zur Rückkehr nach Luxemburg – als offizielles Datum gilt der 15. Juli 2017 – wurden einzelne Wölfe auch nach dem berühmten letzten Wolf des Landes, geschossen vom Richter Eduard Wolff 1893 bei Roodt-sur-Syre, erlegt.7 Der angesprochene Strukturwandel ging mit der Nationalstaatenbildung einher. Einst wurden Wölfe und ihre Bestände nur in absoluten Krisenzeiten, also bei für die Bewohner unerträglichen Situationen, systematisch bejagt und von den Obrigkeiten dafür Prämien ausgelobt. Das hatte zum Ziel, die Bestände lokal niederzuhalten bzw. mit einer größeren Kampagne kurzfristig überregional eine größere Dezimierung zu erwirken. Ab der Mitte des 19. Jahrhunderts kumulierten diese nun dauerhaft und nationalstaatweit geführten Aktionen parallel mit den Anrainerstaaten zu einer Ausrottung in zwei Phasen. Wolfsbestände wurden von da an nicht mehr nur dezimiert, sondern durch die neue Intensität wurde eine reproduzierende Rudelbildung, also ihre Sesshaftwerdung, unterbunden. Nach einem Kipppunkt, den man in Luxemburg ca. in den 1860er-Jahren ansetzen kann, wurden nämlich immer weniger Jung- und Nestwölfe den Behörden vorgelegt, was als Indikator für diese Entwicklung steht. Gleichzeitig wurden grenzüberschreitende Wanderwölfe aus europäischen Rückzugsgebieten (östliches Europa und ital.-frz. Alpen) auf der Suche nach neuen Revieren schon bei ihrer Ankunft gestellt.
Bis Ende des 19. Jahrhunderts blieb auch die Gefährdung von Menschen latent, insbesondere durch Tollwutübertragung. Vor der Entwicklung einer Schutzimpfung durch Louis Pasteur kam die Ansteckung einem Todesurteil gleich, welche nach einem dramatischen Krankheitsverlauf in Agonie endete – auch als psychologische Belastung für die Angehörigen. Und vor dem Aufkommen der modernen Turbolandwirtschaft konnte der Verlust auch einzelner Weidetiere einen herben Verlust für die Halter bedeuten. Trotz der grundsätzlichen Scheu vor Menschen darf die direkte Gefahr der Spezies für den Menschen nicht heruntergespielt werden. Der Wolf verschwand zwar zusehends aus dem Großherzogtum, blieb zwischen Verklärung und Horror aber besonders in Zeitungsmeldungen aus fernen Ländern und als literarisches Motiv stets präsent.
Die Situation hat sich jetzt verkehrt. Auch im Großherzogtum sind die Bedingungen für eine Rudel- und Revierbildung als dauerhafte Rückkehr so günstig wie noch nie, weil auch von Seiten der Bewohner Bereitschaft gezeigt wird, dem Wolf einen geduldeten Aufenthaltsstatus zu gewähren. Für das Anthropozän, das Erdzeitalter mit dem Menschen als wichtig(st)em Einflussfaktor auf die biologischen und geologisch-atmosphärischen Prozesse des Planeten, ist die Vermenschlichungstendenz von den einst als schlimmsten Lebensraumkonkurrenten wahrgenommenen tierischen Mitbewohnern ein Symptom – insbesondere findet das aber vorzugsweise in Weltgegenden statt, die sich das im wahrsten Sinne des Wortes leisten können. Ein Nachbar Wolf kann aber nur mit einer begleitenden Regulierung der Bestände möglich werden, was als Kompromiss zwischen Wolfsbefürwortern und -gegnern kommuniziert werden muss. Grundsätzlich entscheidet der Mensch als absoluter Apex-Prädator darüber – und auch über den Umfang als letztinstanzlicher Regulator, denn in der freien Wildbahn ist wenig von einem natürlichen Gleichgewicht übriggeblieben.
Übrigens, die durch Hobbes berühmt gewordene Sentenz homo homini lupus heißt in voller Länge: „Denn der Mensch ist dem Menschen ein Wolf, kein Mensch. Das gilt zu mindestens solange, als man sich nicht kennt.“ 8
Thomas Kolnberger ist Historiker am Institut für Geschichte an der Universität Luxemburg.
1 Proposal T-PVS/Inf(2024)15, 27. September 2024, insbesondere Abschnitt III.
https://www.coe.int/en/web/bern-convention/ (alle Internetseiten, auf die in diesem Beitrag verwiesen wird, wurden zuletzt am 21. November 2024 aufgerufen).
2 Juan Carlos Blanco, Kerstin Sundseth, The situation of the wolf (Canis lupus) in the European Union – An in-depth analysis, Publications Office of the European Union, 2023. Natura 2000 ist ein Netz von Schutzgebieten der EU, das seit 1992 im Rahmen der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie Brüssels errichtet wird.
3 Assessment of the conservation status of the Wolf (Canis lupus) in Europe, Strasbourg, 2. September 2022
https://rm.coe.int/inf45e-2022-wolf-assessment-bern-convention-2791-5979-4182-1-2/1680a7fa47.
5 Neben wildernden Haushunden waren es Füchse, siehe: Laurent Schley u. a., „First wolves in Luxemburg since 1893, origination form the Alpine and Central European populations”, in: Mammalia 85/3 (2021), S. 193-197 (Tab. 1).
6 Der folgende Abschnitt bezieht sich auf einen Artikel des Autors, der bei der Zeitschrift Hémecht eingereicht wurde („Der Wolf in Luxemburg: Verdrängung und Ausrottung im langen 19. Jahrhundert“). An dieser Stelle noch die zwei wichtigsten Literaturhinweise zum Thema: Marie-Hélène Delguste-Van der Kaa, Histoire des loups dans les deux Luxembourg, Florenville, Histoire Collective, 2003 und Jos A. Massard, Wölfe in Luxemburg, Lëtzebuerger Almanach, 1987, S. 353-374.
7 Siehe Endnote 5.
8 Titus Maccius Plautus, Asinaria, 495 (Übersetzung nach dem Projekt Gutenberg-DE), siehe: https://www.projekt-gutenberg.org/plautus/asinaria/asinaria.html).
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