Zwischen vielen Stühlen

Geschichte des Protestantismus in Luxemburg

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Klaus Loetsch

Zwischen vielen Stühlen

Geschichte des Protestantismus in Luxemburg

Eigentlich dürfte es die Protestanten so und heute in Luxemburg nicht geben. In der Tat zerbrach in unserer Gegend um 1540 eine letzte große Offensive des Protestantismus am Widerstand des Trierer Abtes Johannes Harder, letzter Abt des Dominikanerklosters Neumünster. Eine richtiggehende Reform in Glaubensdingen hat es in Luxemburg also nie gegeben. Das führte unter anderem dazu, dass 1763 General Baron von Gemmingen, der als österreichischer Festungs-Gouverneur in Luxemburg verstarb, auf dem Wallgang der Zitadelle Heiliggeist beigesetzt wurde und nicht auf dem städtischen Friedhof „… weil er reformierten lutherischen Bekenntnisses war.“(1)

Als sich dann im Jahre 1768 ein Kaufmann mit Namen Ambrosius Henke in der Enneschtgaass Ecke Chimaystraße niederlassen wollte, gingen die damaligen 13 Stadtmeister wie auch die Provinzstände die Kaiserin Maria-Theresia dringend darum an, diese Schändung der Stadt nicht zuzulassen und das Eindringen der Ketzerei in ihre reinen Mauern zu verhüten. Man berief sich dabei auf die lange Reihe von Verordnungen, die seit den Tagen Karls V. gegen die Reformation ergangen waren und machte geltend, dass mit dem ersten Durchbrechen des Prinzips die Einheit des Glaubens selbst im Lande in Frage gestellt würde.

Achtzig Seiten umfasste die Akte über die Zulassung des mutigen protestantischen Kaufmannes, dem schließlich der Geheime Rat die Erlaubnis zur Ansiedlung doch gab, da er in den Umtrieben gegen die Zulassung vor allem meinte, Handelsinteressen und Geschäftsneid zu erkennen.

Gegen das von Joseph II. erlassene Toleranzedikt wurde noch im Jahre 1781 in Luxemburg agiert. „Die Einführung der Protestanten in dieser Provinz sei gleichbedeutend“, so führte ein Protestschreiben aus, „mit dem Bruch der

Die Politik und die Geschichte sorgten dafür, dass auch in Luxemburg der Protestantismus Fuß fassen konnte.

Glaubenseinheit, die seit den ersten Jahrhunderten des Christentums stets ihre Bewohner im selben Geiste am Fuße der Altäre gesammelt habe. Sie bedeute die Zerstörung des Friedens und der Ruhe, sie treibe die Eindringlinge in einen ewigen Gegensatz zu den Angessenen, der umso gefährlicher sei, als der Unterschied in der Religion das Volk am tiefsten errege. Man setze dadurch endlich die Schwachen, die ungebildete Masse und vielleicht auch noch andere der Gefahr aus, vom rechten Wege abzuirren und gar die so genannte Reforma-

tion anzunehmen, um desto leichter den Leidenschaften frönen zu können.“(1)

Die Politik und die Geschichte sorgten aber dafür, dass auch in Luxemburg der Protestantismus Fuß fassen konnte. Es war allerdings nie ein einheimischer Protestantismus, sondern er wurde von den verschiedenen Ländern Europas nach Luxemburg importiert.

Luxemburg im deutschen Bund

Am 9. Juni 1815 erhob der Wiener Vertrag das Herzogtum Luxemburg zu einem Großherzogtum und stellte es unter die Herrschaft von König Wilhelm I. von Holland als Entschädigung für die an Preußen abgetretenen Fürstentümer Nassau-Dillenburg, Siegen, Hadamar und Dietz. Außerdem kam das neue Großherzogtum in den Deutschen Staatenbund. Eine Militärkonvention zwischen dem niederländischen König Wilhelm I. und König Friedrich Wilhelm III. von Preußen regelte das militärische Zusammenleben in der Festung. Eine besondere Klausel sah den Ersatz der Hessischen Truppen zwischen 1831 und 1839 durch Truppen

aus Preußen und den Niederlanden vor. Diese Truppen waren in der Mehrzahl Calvinisten und Protestanten. In Artikel 11 der Militärkonvention steht darum: „Der preußische Teil der Garnison genießt freie Religionsausübung, und die Stadt wird ihm auf Forderung des Gouverneurs einen dazu geeigneten Raum zur Verfügung stellen …“(1)

Dazu wurde die von den französischen Truppen verwüstete Kongregationskirche bestimmt. Nach einer gründlichen Renovierung konnte sie der Bundesbesatzung am 18. Oktober 1818 feierlich als Garnisonskirche übergeben werden.

Es dauerte allerdings noch bis zum Jahre 1832, bis erste Versuche gemacht wurden, die zivilen evangelischen Christen in Luxemburg zusammen zu fassen. Ein Jahr später gibt eine Denkschrift von Pfarrer Fürer Aufschluss über den Zustand der jungen Gemeinde: „Im Laufe der Jahre war die Zahl evangelischer Zivileinwohner allmählich zu einer nicht unbeträchtlichen Größe angewachsen. Ehemalige Militärpersonen ließen sich nach Ablauf ihrer Dienstzeit häuslich (in Luxemburg) nieder, erwarben Grundbesitz und verheirateten sich mit Luxemburgerinnen. Auch aus anderen deutschen Staaten siedelten sich Einwohner an. Handwerker, die hier in Arbeit standen, blieben zurück und gründeten ein eigenes Hauswesen. Im Allgemeinen befand sich diese so genannte Evangelische Zivilgemeinde in einem äußerst verwahrlosten Zustand. Die meisten besuchten nie den Gottesdienst, viele nannten sich aus Furcht (vor den Nachbarn) Katholiken und verbargen ängstlich ihre Herkunft, etliche lebten in wilder Ehe, noch andere trieben unehrliche Hantierungen.“(1)

Am 25. Oktober 1841 schrieb der um die Gemeinde hoch verdiente Kaufmann Lorenz an die Stadtregierung von Luxemburg: „Seit länger als 20 Jahren haben sich nach und nach gegen 100 Bürger evangelischen Glaubens aus verschiedenen Gegenden Deutschlands und der Niederlande in Luxemburg niedergelassen. Da keine evangelische Zivilgemeinde hier bestand, so sahen sie sich genötigt, ihren Gottesdienst in der Garnisonskirche abzuhalten. Die Herren Garnisonsprediger hatten bisher auch die Güte, alle geistlichen Verrichtungen gerne zu übernehmen. Ich halte es für meine Pflicht, den Verfügungen des Gesetzes vom 17. Juni 1791 nach

dem Rundschreiben Sr. Exzellenz des Herren Gouverneurs des Großherzogtums vom 31. Dezember 1827 nicht zuwider zu handeln, und erlaube mir, im Namen des Vereins, Sie, hochelle Herren, zu bitten, uns eine evangelische Gemeinde anerkennen zu wollen, damit wir künftig gesetzmäßig und ungestört unsere religiösen Verrichtungen begehen können.“

So bildete sich im Jahre 1842 eine erste protestantische Zivilgemeinde als lose Vereinigung mit bis zu 90 Mitgliedern.

Diese Zivilgemeinde war weder offiziell anerkannt, noch besaß sie eine eigene Kirche noch einen eigenen Seelsorger, sie schloss sich vielmehr der Militärgemeinde an.

Skandal in Echternach

Ab Dezember 1849 wünschten sich auch die evangelischen Christen, welche außerhalb der Festungsstadt wohnten, dass vier Mal im Jahr vom Divisionsprediger aus Luxemburg ein protestantischer Gottesdienst gesichert werde, ent-

Im Regierungsviertel gelegen: Die Kongregations-, später Garnisonskirche und seit 1868 Kirche der protestantischen Gemeinde. © Photothèque de la Ville de Luxembourg Foto: Bally Fischer

weder in Echternach oder in Diekirch, wo jeweils ein Kontingent stationiert war. Da kein passender Raum für diesen Gottesdienst in Echternach zu finden war, schlug Pierre Mertens, der Leutnant-Kommandant, 1850 vor, die Sakristei der ehemaligen Abteikirche zu diesem Zwecke einzurichten. Das stieß natürlich auf gewissen Widerstand, und so schreibt der damalige Vikar aus Echternach, Jean-Pierre Blum, am 7. Januar 1850 dem Apostolischen Provi-kar Nikolaus Adames: „Ich habe gestern aus sicherer Quelle vernommen, dass der Generalverwalter der Militärangelegenheiten, Herr Norbert Metz, mit dem Plan umgeht, den Protestanten hiesigen Kontingentes die Kapelle der großen Klosterkirche zu räumen und einrichten zu lassen. (…) Ich beeile mich, Ihnen diese Nachricht mitzuteilen, damit sie noch rechtzeitig genug die notwendigen Schritte tun können, ein Vorhaben zu vereiteln, das den religiösen Frieden des Landes und ganz besonderes unserer Stadt bedeutend stören und demselben viele Kosten verursachen würde“.(2) Die Gottesdienste werden trotzdem abgehalten, und dem Pfarrer wird 1850 eine Entschädigung zum periodischen Abhalten von Gottesdiensten in den Garnisonsstädten Diekirch und Echternach vom König-Großherzog bewilligt. Die Frage, ob katholische Militärmusiker gezwungen werden können, in einem protestantischen Gottesdienst zu spielen, beschäftigte zu dieser Zeit die Gemüter bis in die höchsten kirchlichen und politischen Stellen.

Durch den am 11. Mai 1867 abgeschlossenen 2. Londoner Vertrag änderte sich die Lage der protestantischen Gemeinde in Luxemburg in ungünstiger Weise. Die Großmächte ordneten die Schleifung der Festung Luxemburg an und die preußische Garnison musste Luxemburg verlassen.

Am 20. Juli 1867 wurden die Herren des provisorischen Vorstandes und der bisherige Seelsorger der Zivilgemeinde zur Audienz zum Prinzen-Statthalter beordert. Über den Erfolg des Gespräches findet sich nichts Näheres in den Akten. Dagegen bewilligte das preußische Kriegsministerium das Gesuch um Überlassung des Kircheninventars mit Ausnahme einiger Gegenstände und der Kirchenbücher.

Als die preußische Garnison dann am 6. September 1867 aus Luxemburg abzog

und das Land neutral wurde, hörte logischerweise auch die Militärgemeinde zu bestehen auf und die angeschlossene Zivilgemeinde war ihres Rückhaltes beraubt. Es musste nun dringend eine Lösung für die schon so lange anhaltende Unsicherheit gefunden werden.

Nach 50 Jahren Garnisonskirche wurde die Kongregationskirche am 18. November 1868 offiziell der (gesetzlich nicht bestehenden!) zivilen protestantischen Gemeinde übergeben.

Darum wandte sich der Vorstand der Zivilgemeinde an die Großherzogliche Regierung, um die Genehmigung zur Konstituierung und – angesichts des notorischen Geldmangels – eine Erhöhung des Zuschusses zu erlangen. Unter anderem schrieb er, es müsse auch im Interesse der Regierung liegen, aus Rücksicht auf den alljährlich mit seinem Hofe längere Zeit im Lande residierenden Prinzen-Statthalter Heinrich der Niederlande, den evangelischen Kultus würdig auszustatten. Man suchte auch darum nach, dass die bisherige Garnisonskirche weiterhin dem evangelischen Kultus erhalten bleibe. Daraufhin erklärten mehr als 70 selbstständige über 24 Jahre alte evangelische Männer (später sogar über 100), dass sie bereit seien, der Zivilgemeinde beizutreten und zu ihrem Unterhalt nach Kräften beizutragen.

Die Verbindung mit Sachsen-Weimar

Da bis zum 12. Oktober 1867 zur Frage der Konstituierung noch keine Antwort von der Regierung eingegangen war, wurde der Antrag erneuert mit dem Hinweis, dass die Seelsorge der Pfarrer, welche abwechselnd zu jeder kirchlichen Handlung aus Trier anreisten, nur ein provisorischer Zustand sein konnte. Eine Kopie dieses Briefes ging an den Prinzen-Statthalter und eine Denkschrift an seine Gattin, Prinzessin Amalia von Weimar.

Es lag nahe, an eine Hilfe aus Sachsen-Weimar und der dortigen Landeskirche zu denken, weil die Gemahlin des Hohen Protektors der Kirche, Prinz Heinrich

der Niederlande, Prinzessin Amalia eine Prinzessin von Sachsen-Weimar war. Schon Anfang 1868 war die Zusammenarbeit geregelt und Großherzog Karl Alexander von Weimar übernahm persönlich das Patronat der kleinen evangelischen Gemeinde in Luxemburg. Dem Dreigestirn Prinz Heinrich, Prinzessin Amalia und Großherzog Karl Alexander hatte die protestantische Kirchengemeinde in Luxemburg ihre weitere Entwicklung in den nächsten 25 Jahren zu verdanken. Zu dieser Zeit stand schon fest, dass die zukünftige Kirchengemeinde als evangelisch-uniert konstituiert werden solle.

Die Statuten der neuen protestantischen Zivilgemeinde wurden am 10. Februar 1868 an Staatsminister Emmanuel Servais übergeben. Da die Situation der Protestanten auf keiner legalen Basis beruhte, hatte die Regierung, um keine Entscheidungen treffen zu müssen, die Anfrage auf offizielle Anerkennung an den Staatsrat weitergeleitet. Durch die gegensätzlichen Standpunkte – Prinz Heinrich dafür, die Regierung dagegen – kam es zu keiner Entscheidung. Aber nach 50 Jahren Garnisonskirche wurde die Kongregationskirche am 18. November 1868 offiziell der (gesetzlich nicht bestehenden!) zivilen protestantischen Gemeinde übergeben.

Die Industrialisierung verlangt nach Seelsorge

Blieb bis jetzt der Protestantismus mehr oder weniger auf Luxemburg, Echternach und Diekirch beschränkt, so wurden infolge der Industrialisierung auch Protestanten in anderen Landesteilen gezählt, da um 1870 in Esch die ersten Hüttenwerke durch die Gesellschaft Metz & Cie und Forges de Sarrebruck gebaut wurden und 1871 übernahm das Deutsche Reich die Verwaltung der Wilhelm-Luxemburg-Bahn. Durch die dadurch bedingte Zuwanderung von ausländischen Arbeitern kamen auch viele Protestanten ins Land. Die Zahl der Gemeindemitglieder betrug bereits um die 400 Personen und in Esch fanden ab 1873 die ersten Hausgottesdienste statt.

In Luxemburg wurde bereits im Juli 1870 unter dem Protektorat I.K.H. der Prinzessin Amalia und unter tatkräftiger Mitwirkung des Weimarschen Gustav-Adolf-Vereins die evangelische

Amalienschule gegründet. Die Schule war in einem Flügel der früheren Kaserne am Bäderplatz untergebracht. Mitte der 1890er Jahre wurde sie wieder aufgegeben.

Der Protestantismus in Luxemburg breitete sich immer weiter aus, und 1876 wurden auch in Rodingen sowie in Düdelingen Gottesdienste und Religionsstunden angeboten. Das englisch-französisch-deutsche Mädchenpensionat in Diekirch wünschte ebenfalls kirchliche Betreuung. Um die schwierigen kirchlichen Arbeiten in der Diaspora zu erleichtern und zu vervollständigen, wurden oft erstmal nur Erbauungsschriften wie Sonntagsblätter, vor allem aber Bibeln dorthin versandt.

Im Jahre 1885 wurden im Großherzogtum 1100 Protestanten gezählt. 1887 wurde ein offizieller Antrag des Presbyteriums auf staatliche Anerkennung der evangelischen Kirchengemeinde zurückgezogen, weil die Zugehörigkeit zu auswärtigen Mächten und Behörden (in diesem Fall die Kirche von Sachsen-Weimar) sich als schier unüberwindliches Hindernis erwies, weil diese Verbindung vom Gesetz her nicht zulässig war.

Im gleichen Jahr wurde in Esch der Grundstein zum Bau eines Bethauses gelegt. Die Pläne dazu stammen vom Staatsarchitekten Arend, welcher auch die Bauaufsicht übernahm. Beide Dienste wurden unentgeltlich geleistet, und verdienen noch heute Anerkennung. Erster Vikar in Esch war Pfarrer Aleck. Er blieb aber nur ein Jahr. Da im Escher Kanton nur 7 Protestanten mit Luxemburger Nationalität lebten, lehnte der Staat einen Zuschuss zum Vikargehalt ab. Dabei stieß das Aufbringen der Mittel (etwa 2200 Mark jährlich) für die Besoldung des Pfarrvikars auf größte Schwierigkeiten.

Ein protestantisches Herrscherhaus für Luxemburg

Es kam 1889 die Zeit der ersten Regentschaft von Herzog Adolph in Luxemburg. Bei der Eidesleistung des späteren Großherzogs gab es am 12. April 1889 für den katholischen Bischof Koppes eine Audienz am Hof. Dabei sollen der Regent und sein Sohn dem Bischof die Hand „kalt“ gereicht haben. Dieser Empfang musste dem Bischof keineswegs gefallen haben, denn am Palm-

Adolph I. © Photothèque de la Ville de Luxembourg
Foto: Théo Mey

sonntag „erzählte er missvergnügt den Hergang der Audienz.“ P. Nilles schreibt aus Innsbruck an den Seminar-Professor Dominik Hengesch, die graue Eminenz in der Diözese Luxemburg: „Den Jubel, in dem die Heimat schwimmt, habe ich aus dem Sonntagsblatt erfahren. Gott gebe, dass der protestantische Hof keinen nachteiligen Einfluss auf kleingläubige Streber ausübe.“(2)

«…C’est le Grand-Duc lui même, paraît-il qui se regarde comme le Pape céans, comme le protecteur né du protestantisme…», Bischof Koppes in einem vertraulichen Brief an den Internuntius am 2. Dezember 1890.

Am Palmsonntag 1889 wurde Herzog Adolph auf das „feierlichste im protestantischen Tempel empfangen“. Aber noch immer stand die protestantische Kirche Luxemburgs unter der Leitung von Weimar, und die Großherzogliche Oberkirchenbehörde in Weimar nahm die vom Presbyterium ausgearbeitete und in einer vom General-Superintendenten geführten Sitzung überprüften, „Gemeindeordnung für die Protestanten im Kanton Esch“ an.

Wilhelm IV. © Photothèque de la Ville de Luxembourg
Foto: Charles Grieser

Die Nachricht von der Genesung des König-Großherzogs Wilhelm III. erreichte Luxemburg am 1. Mai 1889. Die Regentschaft von Adolph war damit beendet, und unter großer Anteilnahme reiste er aus Luxemburg ab.

Als sich am 5. November 1890 der Gesundheitszustand des König-Großherzogs zusehends verschlechterte, leistete Herzog Adolph ein zweites Mal den Eid auf die Luxemburger Verfassung, und als der König-Großherzog Wilhelm III. am 23. November starb, erlosch mit ihm das männliche Geschlecht des Hauses Oranien-Nassau, Ottonische Linie.

Am gleichen Tage übernahm Herzog Adolph von Nassau aus der Walramschen Linie den Thron als Großherzog von Luxemburg. Sowohl Herzog Adolph wie auch seine 2. Gemahlin Prinzessin Adelheid von Anhalt-Dessau, beide evangelischer Konfession, haben sich in hervorragender Weise der protestantischen Kirche in Luxemburg angenommen. So übernahm die Großherzogin schon 1890 das Protektorat über den protestantischen Frauenverein im Großherzogtum Luxemburg. Das von Pfarrer Fürer im Jahre 1832 beschriebene, negative Bild hatte sich inzwischen gründlich gewandelt.

Bischof Koppes schrieb am 2. Dezember 1890 in einem vertraulichen Brief

an den Internuntius unter anderem: «…C’est le Grand-Duc lui même, paraît-il qui se regarde comme le Pape céans, comme le protecteur-né du protestantisme…». Es war vorauszusehen, dass es zwischen Fürstenhaus und katholischer Kirche kriseln würde. Am 15. Dezember schrieb Bischof Koppes an den Kardinalsekretär Rampolla und ärgerte sich darüber, dass der Großherzog den Eid auf die Verfassung nicht in seine Hände abgelegt hatte. Auch zeigte er sich beleidigt, dass er an die gleiche Tafel wie der protestantische Pastor von Luxemburg geladen worden war und dass dieser denselben Rang wie ein Generalvikar eingenommen hatte.(2)

Am 31. Januar 1894 fand unter dem Vorsitz Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs eine Konferenz statt, an welcher der Staatsminister Herr Dr. Eyschen, der Präsident des Staatsrates Herr Dr. Thilges, der Präsident des obersten Gerichtshofes Herr Dr. Banners, der Präsident der Großherzoglichen Finanzkammer Herr Baron von Dungern und ein Referent teilnahmen. Aufgrund dieser Beratungen fasste der Großherzog den Entschluss, dass von einer Gesetzesvorlage abgesehen und die protestantische Kirchenordnung in genaue Übereinstimmung mit dem Gesetz vom 18. Germ. X gebracht werden solle.

Im Memorial Nr. 19 vom 24. April 1894 steht dieser Beschluss vom 16. April 1894, wodurch, auf Grund der Organischen Artikel vom 18 Germ. X und auf Grund der Statuten des protestantischen Konsistoriums vom 14. April 1894, die Statuten dieser Gemeinde approbiert und veröffentlicht wurden. Der Großherzog hatte seinen Entscheid in Wien unterzeichnet und auf den 16.04.1894 datiert. Die protestantische Gemeinde in Luxemburg war von nun an eine eigene Konsistorialkirche und bestand aus der Hauptkirche in der Stadt Luxemburg und aus dem Vikariat Esch/Alzette. Erst später folgte noch ein Vikariat Differdingen.

In einer Sitzung der Abgeordnetenkammer vom 19. April 1894 äußerte der Abgeordnete Aug. Collart: „Abgesehen von einigen Ketzern und Schismatikern zählt das Land nur Katholiken“. Pfarrer Kranichfeld protestierte in einem Schreiben an den Staatsminister gegen solche Ausdrucksweise. „Das Konsistorium“, so schreibt er, „hat bisher die Schmähungen, mit welchen besonders

die protestantischen Geistlichen seit dem Bestehen der Gemeinde fortgesetzt verfolgt wurden, ruhig hingenommen, da dieselben von unerwachsenen Personen und der weniger gebildeten Bevölkerung ausgingen, doch kann dasselbe nicht schweigen, wenn von höherer und weithin vernehmbaren Stelle Worte, die alle Protestanten aufs tiefste beleidigen müssen, gebraucht werden, ohne dass in der Kammer bislang … ein Ordnungsruf oder eine Richtigstellung erfolgt ist.“

Alte Postkarte mit dem Portal der protestantischen Kirche Luxemburg © Ch. Maroldi

In der Abgeordnetenkammer kam die Protestantenfrage am 8. Mai 1894 zur Sprache. Der Reihe nach sprachen der Staatsminister Paul Eyschen und die Abgeordneten Emile Servais, Emile Prüm, Xavier Brasseur, Felix de Blochausen und Joseph Brincour, der meinte, „ein Luxemburger lasse sich kaum für die protestantische Sache gewinnen.“ Die Zivilpersönlichkeit der protestantischen Gemeinde wurde schließlich mit 20 Stimmen gegen 12 Stimmen bei einer Enthaltung angenommen.

Am 4. April 1902 trat der kränkelnde Monarch Großherzog Adolph, 85jährig, die Regentschaft an seinen Sohn, Erbgroßherzog Wilhelm, ab. Er verstarb am 17. November 1905 auf Schloss Hohenburg. Die protestantische Gemeinde hatte damit ihren bedeutendsten Gönner verloren.

Mit der Regentschaft von Großherzog Wilhelm ist ein Ende des protestantischen Herrscherhauses abzusehen. Großherzog Wilhelm hatte bereits am 21. Juni 1893 auf Schloss Fischhorn bei Bruch und Zell am See die Infantin Maria-Anna von Braganza, Tochter von Dom Miguel, König von Portugal, und der Prinzessin Maria-Adelheid von Loewenstein geheiratet. Die Trauung wurde vorgenommen durch den Fürst-Erzbischof Johannes Haller von Salzburg und geschah nach der von ihnen getroffenen Vereinbarung nach römisch-katholischem Ritus, „nach dem die erforderliche Dispens für diese konfessionell gewünschte Ehe durch die vorhergegangene Sicherstellung der katholischen Kindererziehung erlangt war.“ Das bedeutete, dass die zukünftigen Kinder des Großherzoglichen Paares katholisch erzogen werden sollten, und somit auch, dass es ein protestantisches Fürstenhaus in Luxemburg nicht mehr geben würde. Allerdings haben alle Generationen des Großherzoglichen Hauses bis heute stets ein besonderes Interesse an der evangelischen Gemeinde Luxemburgs bewiesen und in der protestantischen Kirche gibt es heute noch eine Fürstenloge.

Als am 25. Februar 1912 der Staatsminister dem Volke die Trauernachricht mitteilte, gegen 19 Uhr sei Großherzog Wilhelm nach langer schwerer Krankheit im Alter von 60 Jahren auf Schloss Berg verschieden, wurde das Herrscherhaus wieder katholisch und hatte somit die gleiche Religion wie die überwältigende Mehrheit der Bewohner des Großherzogtums. In der protestantischen Kirche in Luxemburg wurde am 4. März 1912 eine eindrucksvolle Trauerfeier für den verstorbenen Monarchen zelebriert.

War bis dahin die protestantische Monarchie auch ein Garant für den engen Zusammenhalt der Protestanten in Luxemburg, so sollte sich diese Situation nun schon bald ändern und auf die Protestanten kamen viele schwere Jahre zu.

Protestanten: „eng preisësch Kierch“?

Am 8. Dezember 1912 trat Pfarrer A. Jacoby aus Weitersweiler im Elsass sein Amt in Luxemburg an. Er leitete die Kirche bis 1943. Pfarrer Jacoby

genoss hohes Ansehen sowohl bei den Gemeindegliedern als auch allgemein im Luxemburger Land. In der Abgeordnetenkammer wurde das Gesetzesprojekt seiner Anstellung am 22. April 1913 diskutiert. Der Berichterstatter Kayser aus Esch, seinen eigenen Aussagen nach Freidenker und ausgesprochener Anhänger der Trennung von Kirche und Staat, bescheinigte Jacoby hervorragende Studien, besondere Herzensseigenschaften, einen besonderen Ruf als Philanthrop und Lehrer, dem es gelungen sei, sich zu diesem Posten herauf zu schwingen. Die Gesetzesvorlage wurde einstimmig angenommen und vom zweiten Votum entbunden.

Es ist kein Geheimnis, dass die protestantische Kirche insbesondere in der Zeit zwischen den Weltkriegen stark deutschlastig war. Schon 1914 wurde deshalb für einen Gottesdienst zum Kaisergeburtstag verlangt, dass dieser so gestaltet wird, dass Luxemburger nach normalem Urteil daran keinen Anstoß nehmen können. Pfarrer Jacoby erinnerte dran, dass alle „Überschwänglichkeit“ zu unterlassen sei. Das Konsistorium verlangte zusätzlich dass die Kriegervereine, die diesen Gottesdienst angeregt hatten, sich eines offiziellen Aufzuges mit Musik zur Kirche zu enthalten hätten.

Im Winter 1914-1915 hatten einige Mitglieder der protestantischen Kirche sich zusammengeschlossen und einen freiwilligen Hilfsausschuss gebildet mit der Absicht durch Sammeln von Gaben, die Mittel aufzubringen, um die Familien der deutschen Kriegsteilnehmer in

Nach dem Ersten Weltkrieg wurden die Protestanten in Luxemburg meistens als „d’Preisësch Kierch“ angesehen. Bei der Volkszählung 1927 wurden dann auch 4 001 Protestanten gezählt, davon waren 3 416 Personen (= 85%) Ausländer.

Luxemburg zu unterstützen. In dieser Zeit ist Pfarrer Jacoby ein wichtiger Ansprechpartner für das Auffinden vermisster Soldaten. Es existiert zu diesem Thema ein reger Briefwechsel zwischen dem Roten Kreuz, der protestantischen Kirche und den verschiedenen Militärbehörden. Später wird Jacoby des Öfteren angeschrieben, um gefallene und schon begrabene Soldaten in die Heimat überführen zu lassen. Frau Jacoby, die Gattin von Pfarrer Jacoby, bekommt

1917 vom Lebensmittelamt der Stadt Luxemburg im ersten Stock des Stadthauses einen Saal zur Verfügung gestellt „für die Erteilung von Anweisungen zur Herstellung von Schuhwerk.“

Nach dem Ersten Weltkrieg wurden die Protestanten in Luxemburg meistens als „d’Preisësch Kierch“ angesehen. Bei der Volkszählung 1927 wurden dann auch 4 001 Protestanten gezählt, davon waren 3 416 Personen (= 85%) Ausländer. So war es denn nicht verwunderlich, dass am 19. September 1927 der Escher Kirchenrat vom Konsistorium in Luxemburg verlangte, dass in Zukunft unbedingt ein deutscher Pfarrer nach Esch kommen solle. Und als 1932 die Pfarrstelle in Esch vakant wurde, bemühte man sich von Seiten der vorwiegend Reichsdeutschen Kirchenmitglieder, des Konsistoriums und der deutschen Gesandtschaft, einen deutschen Pfarrer für diese Stelle zu gewinnen. Es handelte sich hierbei um den badischen Pfarrer Steiger.

Steiger machte sofort auf sich aufmerksam, denn unter der Überschrift „Ein nationalsozialistischer Propagandist in Esch-Alzette“, schrieb das Escher Tageblatt am 16. Juli 1932 folgendes: „Gen. Thilmany hat eine Interpellation angekündigt über die Umtriebe eines gewissen Dr. Steiger im Luxemburgischen. Dr. Steiger ist protestantischer Pfarrer in Esch-Alzette und gehört anscheinend der nationalsozialistischen Partei an. Am 18. Juni sprach er in Trier in einer nationalsozialistischen Versammlung über Sonnenwende – Schicksalswende.“ Daraufhin bekam Steiger vom Düdlinger Stadtrat quasi ein Predigtverbot für Düdlingen und Staatsminister Besch teilte Hofprediger Jacoby in einem Gespräch am 4. August 1932 mit, dass Dr. Steiger seine Stelle spätestens bis zum 1. Januar 1933 aufgeben müsse und er bis dahin keine Ursache zur Beanstandung geben dürfe. Verschiedene Mitglieder der protestantischen Gemeinde in Esch hatten dagegen eine Bittschrift an die Großherzogliche Regierung eingereicht, um Pfarrer Steiger weiter im Amt zu belassen. Dieser Bitte will und kann die Regierung Besch nicht entsprechen.

Die Verhandlungen über eine Neubesetzung der Stelle gestalteten sich recht schwierig. Ein Kandidat für das Escher Amt, Pfarrer Richtmann, warf dem Vorsitzenden des Konsistoriums vor, er

Monatsblätter der protestantischen Kirche im Großherzog Luxemburg (1914)

Monatsblätter

der

protellantlichen Kirche im Großherzogtum Luxemburg.

denke „zu gering von dem Anschluss an die Heimat und an die Heimatkirche.“ Richtmann war der Überzeugung, dass ein deutscher Pfarrer auch und gerade auf einem Posten wie in Luxemburg da stehe „als Vertreter der deutschen evangelischen Sache“.(3)

Am 15. Mai 1933 übernahm der badische Vikar Erich Fuhr die Escher Pfarrstelle. Im Gegensatz zu Hofprediger Jacoby suchte Fuhr sofort einen engeren Kontakt mit Deutschland. Der von Pfarrer Fuhr 1936 ins Leben gerufene Jugendbund in Esch umfasste zu dieser Zeit 15 Jungen und 12 Mädchen. Über das Verhältnis dieses Jugendbundes zur HJ oder dem BDM geben die Akten keine Auskunft.

In einer Bilanz vom 10. Mai 1940 kam Pfarrer Fuhr zu dem Schluss, dass die 3000 „Gemeindemitglieder schon immer als deutschstämmige, – entweder direkt Reichsdeutsche oder solcher Nachkommen, dann durch Option oder Naturalisation eingebürgerte Luxemburger und wenige Elsässer – einer Verbindung mit der Deutschen Evangelischen Kirche zugeneigt“ waren, und dass ihnen gegenüber die 200 Mitglieder anderer protestantischer Konfessionen wie z.B. Apostolische, Bekenntnislose, Chusten, Mennoniten usw. nicht ins Gewicht fallen würden. Sowohl das luxemburgische Konsistorium als auch der CdZ strebten nun eine Angliederung der luxemburgischen Landeskirche an die Kirchenprovinz Rheinland an.

Hofprediger A. Jacoby erkrankt 1942 schwer und erlag am 10. Oktober 1943 seinem schweren Leiden. Es war sein großer Verdienst, dass die protestantische Kirche ihre Eigenart als „Luxemburgische Landeskirche“ zu seinen Lebzeiten nicht verlor, indem er ihren Anschluss an die Rheinisch-Westfälische Kirche immer wieder hinauszuschieben wusste. Dr. Jacobys Begräbnis auf Fetschenhof wurde so auch zu einer großen geistigen Kundgebung gegen das Hitlertum.

Nach dem Tode von Hofprediger Jacoby siedelte Pfarrer Fuhr im November 1943 von Esch nach Luxemburg über. Er war damit der alleinige Seelsorger aller protestantischen Gemeinden. Doch nicht alle Gemeindemitglieder waren mit der neuen Kirchenleitung zufrieden, denn ein früheres Konsistoriumsmitglied erklärte in einem Brief an die Protestan-

tische Kirche in Luxemburg seinen Austritt folgendermaßen: „Bei einem Gottesdienste in Esch durch den Präsidenten erlaubte sich (dieser) Diener Gottes von der Kanzel herab die Ausstoßung der ihm nicht genehmen Mitglieder des Kirchenrates zu verkünden um gleichzeitig mitzuteilen, dass er gegen mich bei der Staatsanwaltschaft vorstellig werde und bei der deutschen Gesandtschaft meine

Unter Pfarrer Päutz und durch Vermittlung der Gattin vom damaligen Staatsminister Pierre Werner erblühte auch in Luxemburg die Ökumene zwischen der protestantischen und der katholischen Kirche.

Ausweisung beantragen werde.“(4) Pfarrer Fuhr verließ am 1. September 1944 mit den braunen Horden ohne Abschied das Land und zog sich nach Deutschland zurück. Auch einige Gemeindemitglieder zogen es damals vor, sich östlich der Mosel niederzulassen.

Schwerer Neubeginn

Nach dem Krieg wurde in der evangelischen Dreifaltigkeitskirche ein erster Lesegottesdienst durch Herrn Müller abgehalten. Später hält Chaplain Capt. MacDonald den ersten amerikanischen Militärgottesdienst in der Kirche. Die Militärprediger lösen sich bis in den Sommer 1945 in beständiger Folge ab und halten auch Gottesdienste in Esch und Oberkorn. Radio Luxemburg sendete nach dem Krieg sonntags um 18 Uhr eine evangelische Andachtsstunde.(1)

Auf Antrag des Kultusministeriums wurde am 24. Oktober 1945 dem jungen Pfarrer Nic. A. Housse die Genehmigung zur Anstellung in der protestantischen Kirche Luxemburgs erteilt. Ausschlaggebend dabei dürfte wohl gewesen sein, dass er Luxemburger war (allerdings in Bassum geboren), der erste und einzige Luxemburger bis heute. Dabei wurden geflissentlich seine Ausbildungslücken übersehen. Housse hatte nämlich kein Abitur und seine Ausbildung in einer freikirchlichen Predigerschule gemacht. Trotz massiven Widerstands ließ Nic. A. Housse sich 1951 zum Bischof weihen. Da dieser Titel für einen protestantischen Pfarrer in der luxemburgischen

Gesetzgebung nicht vorgesehen ist, wurde der Titel vom Staat auch nicht anerkannt. Wegen seiner eigenwilligen Kirchenführung wurde Housse schließlich 1961 entlassen.(4)

Unter dem nachfolgenden Pfarrer Päutz und durch Vermittlung der Gattin vom damaligen Staatsminister Pierre Werner erblühte auch in Luxemburg die Ökumene zwischen der protestantischen und der katholischen Kirche. Eine Ökumene, die heute von beiden Seiten sorgsam gepflegt, gelebt und ausgebaut wird.

Schon anfangs des 20. Jahrhunderts traten Differenzen mit den, durch die Industrialisierung erstarkten, Annegemeinden im Süden des Landes auf. Es ging dabei um mehr Selbstständigkeit und eine eigene Verwaltung. Der „Großherzogliche Hofprediger“ Schenk antwortet in einem längeren Schreiben auf die Vorwürfe aus den Südgemeinden. „Ein Teil der dortigen Gemeindemitglieder, darunter gerade kirchlich interessierte, haben für gesetzliche Bestimmungen kein rechtes Verständnis. Sie möchten die heimatlichen kirchlichen Zustände als selbstverständlich in den Wohnort des Auslandes übertragen sehen …“ Schlussendlich hatte die Gesetzgebung in Luxemburg, welche die Pfarrer in der Hauptstadt nicht umgehen wollten, dazu geführt, dass die Kirche in der Stadt Luxemburg als eigenständige Kirche vom Staat anerkannt wurde, während sich alle anderen Gliederungen als Annexe der Konsistorialkirche in Luxemburg angliedern mussten. Eigenständige Kirchgemeinden konnten nur nach einer Gesetzesänderung eingeführt werden, für die in der Abgeordnetenkammer bis 1982 aus verschiedenen Ursachen niemand zu motivieren war. Nach dem zweiten Weltkrieg eskalierte der Streit um Macht und Geld und es mussten sogar die Gerichte bemüht werden. Schließlich kam es zur Konstituierung einer „Protestantisch-Reformierte Kirche Luxemburgs“ mit Sitz in Esch/Alzette.(4)

Die Allianz protestantischer Kirchen in Luxemburg

Die evangelische Kirche Luxemburgs war seit jeher multikulturell. In einem Tätigkeitsbericht von 1947 wurde die „Seelenzahl“ für Luxemburg mit 803, für Esch mit 429 und für Differdingen

mit 84 angegeben. Folgende Nationen waren zu dieser Zeit in der protestantischen Kirche Luxemburgs vertreten: Luxemburger, Schweizer, Elsass-Lothringer, Deutsche, Belgier, Amerikaner, Engländer, Russen, Holländer, Italiener, Estländer und Polen. Noch 1930 lebten über 3200 eingetragene Protestanten in Luxemburg. In den 50er Jahren bildeten sich in Luxemburg evangelische Auslandsgemeinden (Deutsche, Dänen, Franzosen und Niederländer) unter der Verantwortung der jeweiligen Landeskirchen. Schuld daran war einerseits möglicherweise die eigenwillige Kirchenführung von Pfarrer Housse, andererseits dürften es Sprachprobleme gewesen sein, welche die Bildung der Auslandsgemeinden begünstigt hatten.

Schon unter Pfarrer Imbert wurde deshalb 1993 die Allianz Protestantischer Kirchen in Luxemburg gegründet. Darin sind die protestantische Kirche Luxemburgs, die Protestantisch-Reformierte Kirche Luxemburgs, die Paroisse Francophone, die Danske Kirke i Luxemburg, die Evangelische Gemeinde deutscher Sprache in Luxemburg und die Nederlandse Protestantse Gemeenschap als Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossen.

Als dann 1994 der Elsässer Pfarrer Michel Faullimmel das Pfarramt in Luxemburg übernahm, begann eine Zeit des stetigen Aufschwungs für die protestantische Gemeinde. Unter Faullimmel wurde mit dem Staat am Reformationstag des Jahres 1997 eine Konvention abgeschlossen, welche das alte Statut vom 16. April 1894 ersetzt. Dabei wurden der Gemeinde eine zweite Pfarrstelle und eine Konsistorialsekretärstelle genehmigt. Auch setzte sich Pfarrer Faullimmel für eine Angliederung der kleinen Luxemburger Kirche an die Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa (Leuenberg) und an die Konferenz Europäischer Kirchen (KEK) ein. Außerdem integrierte sich die A.S.B.L. Eglise Protestante Européenne d’Expression Française als autonome Pfarrgemeinde in die protestantische Kirche Luxemburgs.

Heute befindet sich die protestantische Kirche dank einer umsichtigen Kirchenpolitik im Aufwind. In Ettelbrück und Wiltz gibt es Annexgemeinden, in denen regelmäßig Gottesdienste abgehalten werden. Die Kontakte zum Herrscherhaus, zur Regierung und zur katholischen Kirche sind überaus positiv, wie es gelegentlich der Gedenkfeier zum

  1. Todestag von Großherzog Adolph zu erleben war.

Die Kirche wird verwaltet von einem 12-köpfigen Konsistorium, dessen Vorsitzender seit einigen Jahren ein Laie ist. Die Gottesdienste und auch andere Veranstaltungen werden in der Regel mehrsprachig abgehalten. Die Kirche, nahe der Kathedrale und mitten im Regierungsviertel, ist tagsüber immer geöffnet und steht in- und ausländischen Gästen für einige stille Minuten zur Verfügung. Auch finden viele kulturelle Veranstaltungen in der Kirche statt. Auf diese Weise möchte die protestantische Gemeinschaft der Öffentlichkeit einen weiteren Dienst erweisen. Das gleiche möchte sie mit der zukünftigen Instandsetzung des protestantischen

Pfarrzentrums in Clausen, in dem auch Versammlungssäle integriert werden, erreichen.

Quellenangaben:

(1) Handschriftliche Notizen des Ehren-Kurators G.A. Müller-Dove
(2) Jean Malget, in: Heimat und Mission 9/92
(3) Emile Krier, Deutsche Kultur und Volkstumspolitik von 1933-1940 in Luxemburg
(4) Kirchenarchiv
(5) Alexis Pauly, Les cultes au Luxembourg, 1989
Weitere Informationen finden Sie auch unter www.protestant.lu

Das ehemalige Pfarrhaus und zukünftige Gemeindezentrum der protestantischen Kirche in Clausen

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