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Ein böses Wort. Vielleicht haben auch Sie, gleich nachdem Sie den Titel gelesen haben, schnell den Namen des Verfassers gesucht. Das kann nur ein Linker, ein Systemveränderer sein, der den linken Politjargon schon in der Ueberschrift nicht lassen kann… Doch vielleicht lesen Sie trotzdem weiter.
Eigentlich fängt es schon damit an, dass die Justiz nicht kostenlos ist. Das fehlte gerade noch? Nun, auch die Polizisten, die für unsere Sicherheit sorgen sollen, werden vom Staat entlohnt. In Holland z.B. ist zwar der Nulltarif noch nicht eingeführt, doch wer weniger als etwa 30 000Lfr monatlich verdient, darf den Justizapparat gratis beanspruchen. Weshalb ist uns die Chancengleichheit in der Bildung ein so selbstverständlich anstrebenswertes Prinzip, über die Chancengleichheit sogar in Zivilprozessen aber wird verhältnismässig wenig geredet.
Wer beispielsweise ein Haus gebaut hat, hat oft seine finanziellen Mittel erschöpft. Wenn er nun nachträglich Baumängel feststellt, wird er es sich zweimal überlegen, ob er den Unternehmer vor Gericht zitiert. Das Risiko, wegen Beweismangel zu den Prozesskosten verdonnert zu werden, wird er meist nicht eingehen wollen. Aus noch viel triftigerem Grund wird etwa ein Querschnittgelähmter kaum versuchen, seinem Arzt oder einem Krankenhaus den Prozess zu machen. Ein Paradox mehr unserer Gesellschaft ist in diesem Zusammenhang, dass man sich für alle Fälle gegen solche Chancengleichheit ‚versichern‘ kann. ‚Wir wollen, dass Sie Ihr Recht bekommen‘ müsste die Devise eines jeden Rechtsstaates sein! In der BRD wurden kürzlich Polizeibeamten befragt, ob alle Angeklagten gleiche Chancen hätten. 83% äusserten die Ansicht, dass reiche Leute in der Regel besser davonkommen, nur 11% waren anderer Meinung. Polizeibeamte müssten es eigentlich wissen…
Doch die Kostenschranke ist nicht das einzige Problem, das dem Normalbürger den Zugang zum Gericht erschwert. Die meisten kennen ihre Rechte nicht oder wissen nicht
wie sie sie durchsetzen können. Ein erster Schritt dies zu durchbrechen, ist die vor einiger Zeit geschaffene Auskunftstelle, die dem Bürger hilft, sich im Labyrinth der Justizinstanzen besser zurechtzufinden. Doch von einem kostenlosen und leicht zugänglichen Rechtsauskunfts- und -beratungssystem sind wir noch weit entfernt. Im Gegenteil, der Rechtsanwalt darf auch wirtschaftlich Schwache nicht kostenlos beraten! Ein Rechtsparadox, erklärbar durch in langer Tradition gewachsene Rechtspraxis, in der die Privilegien einer gewiss nicht zu den Unbemittelten zählenden Berufsgruppe wohl auch in naher Zukunft noch vor dem Interesse des Arbeiters, des kleinen Angestellten oder Beamten rangieren werden. U.E. ist nicht einzusehen, weshalb etwa Sozialhelfer, Sicherheitsbeamte oder Rechtssprecher öffentliche Beamte sind, Rechtsverteidiger jedoch freiberuflich und auf eigene Rechnung dem Bürger Beistand leisten.
Die abschreckende Wirkung, die jede Verwaltung auf den Bürger ausübt, tritt wohl im Justizapparat am krassesten zutage. Der Mensch wünscht lebendigen, mündlichen Kontakt er kann sich nur sicher fühlen, wenn er in seiner Sprache mit dem Menschen reden kann, der über sein Anliegen entscheidet. Doch unsere Justiz ist eine Schreibjustiz. Hier spielt nicht das klärende Gespräch die Hauptrolle, sondern das auf verstaubten Vorschriften beruhende, umständliche und in anachronistischer Sprache abgefasste schriftliche Vorbringen der ‚Parteien‘, das zu Gerichtsakten genommen wird. Dass eine solche bürokratische Struktur besonders die bildungsschwächeren unterprivilegierten Teile der Bevölkerung benachteiligt, braucht wohl nicht eigens auseinandergelegt zu werden. Ein einfaches Beispiel zeigt ganz klar, dass unsere Ueberlegungen
nicht aus der Luft gegriffen sind: Hat man je gehört, dass ARBED-Verantwortliche vom Gericht zu Gefängnisstrafen verurteilt worden wären, weil sie lieber höhere Versicherungsprämien als Investitionen zugunsten von grösserer Sicherheit am Arbeitsplatz zahlen? Und doch, haben sie nicht mehr Tote durch Arbeitsunfälle zu verantworten (ganz zu schweigen von den lebenslangen Krüppeln und ’nur‘ zeitweilig Verwundeten), als die allermeisten Gemeinverbrecher, um deren Prozesse die Presse soviel Rummel macht? (vgl. Statistiken über Arbeitsunfälle in ‚forum‘ Nr.1)
Wer kann den nur schwer durchdringlichen Vorhang von Distanz und Abstraktion durchbrechen? Am Anfang müsste eigentlich die Aufklärung stehen. In die ach schon so überfüllten Lehrpläne unserer Schulen müsste die Information über das Rechtswesen verstärkt aufgenommen werden und auch in Zusammenhang mit Politik und Wirtschaft behandelt werden. Die ‚Vermenschlichung‘ der bürokratischen Justizmaschine müsste noch wichtiger sein als die ohnehin notwendige, technische Verbesserung der gerichtlichen Verfahren und der Gerichtsorganisation.
Sabadel
Es geht nicht um Verwaltungsreform, sondern um Gesellschaftspolitik. Solange nicht sichergestellt ist, dass der einfache Mann ebensoviel Recht bekommt wie der an Geld oder Bildung überlegene Bürger, sind die Luxemburger vor dem Recht aufgeteilt. Sie dürfen das benennen, wie sie wollen. Sie dürfen die Aufteilung nuancieren oder relativieren, wie sie wollen. Wir meinen, dass der Begriff Klassenjustiz nicht bloss ein linkes Schimpfwort in unserm Rechtsstaat ist. Leider.
csst
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