Rationalisierung gegen den arbeitenden Menschen?

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Die zunehmende Härte der Arbeitskämpfe in den letzten Monaten ist weitgehend auf eine Angst unter den Arbeitern und Angestellten zurückzuführen, durch die Einführung neuer Techniken, insbesondere im Bereich der Elektronik, die Arbeitsplätze zu verlieren. In der Druckindustrie wird die Tätigkeit des Setzers, bisher eine hochqualifizierte und gut bezahlte Arbeit, in absehbarer Zeit nur noch in bestimmten Randbereichen gebraucht werden. Aber Ähnliches steht auch in anderen Bereichen bevor. Der Computer und die vollautomatisierte Produktionsstraße ersetzen immer mehr die Arbeit des Menschen. Wie ist diese Entwicklung zu bewerten unter der Rücksicht einer humanen Gestaltung der Wirtschaft? Wendet sich der technische «Fortschritt» nicht am Ende gegen den Menschen selbst?

Dabei wird man sich zunächst darüber klar werden müssen, ob es überhaupt sinnvoll ist, sich solche Fragen zu stellen. Wenn sich nämlich die Entwicklung der Wirtschaft nach strengen Gesetzen vollzöge, die wir nicht beeinflussen können, wären Überlegungen zu einer menschlicheren Gestaltung unserer Arbeitswelt nutzlose Spekulationen. Ein solches deterministisches Verständnis der wirtschaftlichen Entwicklung ist aber weit verbreitet, nicht nur im Einflußbereich des marxistischen historischen Materialismus. Man läßt dann kulturkritische Reflexionen über die menschlich vertretbaren Ziele des Wirtschaftens wie schöne Sonntagspredigten über sich ergehen in einer Einstellung frei nach Bert Brecht: «Wir wären gut – anstatt so roh. Doch die Verhältnisse, die sind nicht so», und nimmt das Gege-

bene als unausweichlich hin.

Demgegenüber muß betont werden, daß es in unsere gemeinsame gesellschaftliche Verantwortung gelegt ist, wie sich unsere Wirtschaft entwickelt. Der einzelne als einzelner wird sich zwar in ökonomische Zwänge hineingestellt erfahren, in denen er nur über einen geringen Handlungsspielraum verfügt. Beispielsweise mag der einzelne Unternehmer sich zu bestimmten Rationalisierungsmaßnahmen gezwungen sehen, auch wenn dadurch Arbeitskräfte freigesetzt werden, die anderswo keine Beschäftigung finden. Er kann als einzelner wenig Rücksicht darauf nehmen, ob eine solche Rationalisierung gesamtwirtschaftlich als sinnvoll erscheint. Einzelwirtschaftliche und gesamtwirtschaftliche Rationalität sind nicht völlig deckungsgleich. Es ist aber Aufgabe der staatlichen Wirtschaftspolitik, solche Rahmenbedingungen zu setzen, daß das einzelwirtschaftlich vernünftig Erscheinende auch dazu führt, gesamtwirtschaftlich vernünftige Ziele zu erreichen. Unternehmerverbände und Gewerkschaften sollten sich an Zielen orientieren, die allen Beteiligten ein besseres Leben ermöglichen. Darum ist es keine müßige Überlegung, nach der Bedeutung der Arbeit für den Menschen zu fragen und Kriterien zu entwickeln, von denen her die Sinnhaftigkeit einer bestimmten technischen Entwicklung beurteilt werden kann.

GEDANKEN ZU EINER PHILOSOPHIE DER ARBEIT

Überlegungen über die Bedeutung der Arbeit für den Menschen werden anzusetzen haben nicht bei dem Ergebnis, dem durch die Arbeit geschaffenen Gegenstand, als vielmehr fragen müssen, was mit dem Menschen selbst in der Arbeit geschieht. Im Gegensatz zu den Tätigkeiten der Tiere (Nestbau, Nahrungssuche, Fortpflanzung), die instinktmäßig abgesichert und mit Funktionslust verbunden sind, gehört die Arbeit nicht zu den naturgegebenen Funktionen des Menschen, die rein instinktmäßig erfolgen.$^{1}$ Arbeit ist bewußtes Tun, ist Praxis des Menschen, in der er sich selbst verwirklicht. Als bewußtes Tun setzt sie eine Motivation voraus. Warum arbeitet der Mensch?

Das unmittelbare Arbeitsmotiv ist die wirtschaftliche Existenzsicherung. Wie der Mensch die Welt um sich herum jeweils vorfindet, genügt sie seinen Bedürfnissen nicht. Darum muß er sie durch Arbeit gestalten. Arbeit ist darum als Weltgestaltung zu verstehen.

Arbeit als Mühsal

Hier wird nun schon ein Aspekt der Arbeit erkennbar, der häufig fälschlicherweise als zentral angesehen wird: Die Notwendigkeit der Arbeit legt sich dem Menschen als ein Zwang auf, den er als unangenehm erfährt. Das liegt schon in der etymologischen Bedeutung des Wortes «Arbeit», das sich aus einer alten Wurzel ableitet (ahd. Ar[a]beit, mhd. Ar[e]beit, idg. Stamm orbho-, germ. arb- = verwaist), die vor allem den Charakter der Mühsal, Pein, Not, Last körperlicher Tätigkeit betont. Ins Slawische ist dieser Stamm als Rabota = Knechtsarbeit, Frondienst eingegangen, von dem sich wieder das Wort «Roboter» ableitet. Ähnliche Wortbedeutungen finden sich in anderen Sprachen, beispielsweise im lateinischen Wort Labor, aus dem das englische Labour gebildet wurde, für körperliche Arbeit, das ursprünglich das Wanken unter einer Last bedeutet. Ähnlich wird das französische Travail auf das lateinische Trabs, Trabes oder Tripalium zurückgeführt, das den Balken bedeutet, insbesondere das Gerät, um Ochsen und Pferde beim Beschlagen festzuhalten. In all diesen Wortbedeutungen kommt zum Ausdruck, daß der Arbeitsvollzug vom Menschen als mühevoll, als Last empfunden wird.

Derselbe Gedanke von der Arbeit als Mühsal, durch die der Mensch nur knapp der Erde seinen Lebensunterhalt abgewinnen kann, kommt zum Ausdruck im biblischen Schöpfungsbericht. Nach dem Sündenfall der Stammeltern spricht Gott einen Fluch über die Erde aus, durch den sie auf die Arbeit des Menschen mit weitgehendem Versagen der erwarteten und mit Hervorbringen unerwünschter Früchte (Dornen und Disteln) antwortet. Der Mensch kann nur noch mit Mühsal («im Schweiß des Angesichtes» Gen 3, 17) seine Nahrung dem Ackerboden abringen. Modern sprechen wir von der disutility of labour, dem Arbeitsleid, für das der Arbeitende durch einen entsprechender Lohn entschädigt werden soll. Tatsächlich arbeiten viele Menschen sicher nur gezwungen von der Notwendigkeit, sich ihren Lebensunterhalt zu verdienen.

Arbeit als Wirken

Aber dieser negative Aspekt, die Arbeit als Mühsal, ist dennoch nicht die eigentliche Kernbedeutung der Arbeit für den Menschen. Der Mensch hat auch ein natürliches Bedürfnis nach Arbeit. Dies wird deutlich gerade zu Zeiten einer Arbeitslosigkeit, in der das Nicht-arbeiten Können – auch unabhängig vor der Einkommenseinbuße – als bedrückend empfunden wird.

Lager, Hann. Allgemeine

Über die Motivation hinaus, sich die Mittel zur Befriedigung seiner Bedürfnisse zu verschaffen, wird Arbeit vielfach positiv als eigentlicher Lebensinhalt erfahren. Sie hat nicht nur Nutzwert im Hinblick auf andere Ziele, sondern der Arbeitsvollzug selbst vermag dem Menschen eine gewisse Befriedigung und Erfüllung des Lebens zu vermitteln. Das Bewußtsein, etwas Sinnvolles oder Bedeutendes zu leisten, und die Anerkennung, die der einzelne dafür erfährt, sind für ihn Grund für ein berechtigtes Selbstwertgefühl. Im deutschen Sprachgebrauch wird deshalb auf die Frage, «was einer sei», der Beruf angegeben, d.h. die Arbeit, die er regelmäßig ausübt.

Dieser Gedanke, daß Arbeit ein Schaffen sei, ein Hervorbringen, etwas Kreatives, steht auch in der Bibel an erster Stelle noch vor und über dem Hinweis auf die Mühsal. Wenn nämlich die biblische Schöpfungsgeschichte als ein Siebentagewerk Gottes dargestellt wird, dann bedeutet das im Umkehrschluß, daß im menschlichen Arbeiten etwas Ähnliches gesehen wird wie in der Schöpfertätigkeit Gottes. Wie Gott im Alten Testament durchweg als ein Wirkender, nicht als ein rein Beschaulicher geschildert wird, so kommt es auch dem Menschen zu, die Erde im Namen Gottes sich untertan zu machen (Gen 1, 27) und – in der Paralleiste im nächsten Kapitel – das Paradies, in das er von Gott versetzt ist, zu bestellen und zu behüten (Gen 2, 15). Die Arbeit als solche ist also nicht etwas, das sich als Fluch Gottes erst aus der Sünde ergäbe, sondern nur ihre Härte und Schwierigkeit. In der Arbeit als Tun, als Weltgestaltung, als Entfaltung von Kreativität wird der Mensch dem wirkenden Gott ähnlich.

Auseinandersetzung mit der Gegenständlichkeit

Von hier aus läßt sich nun der Begriff der Arbeit noch etwas schärfer fassen. Von Zielsetzung und Ablauf her muß die Arbeit vor allem gegenüber Spiel, Sport und Erholung abgegrenzt werden. Auch diese Tätigkeiten können Anstrengung verlangen,

können mühsam sein. Aber der ökonomische Aspekt, die Beschaffung des Lebensunterhaltes, ist nicht das wesentliche Unterscheidungskriterium. Auch wer eine Tätigkeit ehrenamtlich ausübt, kann Arbeit leisten. Klassisch geworden ist die Definition von Hellpach: «Arbeit ist jede fortgesetzte, angespannte und geordnete Tätigkeit, die der Erzeugung, Beschaffung, Umwandlung, Verteilung oder Benutzung von materiellen und ideellen Daseinsgütern dient.»² Nach dieser Definition kann man auch die Tätigkeiten des Politikers, Künstlers, Forschers, Priesters als Arbeit ansehen, obwohl der allgemeine Sprachgebrauch hier unsicher wird.

Entscheidendes Element einer Definition der Arbeit ist vielmehr ihr Bezug auf Gegenständlichkeit, diese verstanden als Gegenbegriff zum Selbst-Sein: Das Andere des Selbst, zunächst die stoffliche Natur, aber auch der andere Mensch, auch der eigene Leib. Im Spiel und auch im Sport folgt der Mensch eigenen, von ihm selbst geschaffenen Regeln, an die er sich frei gebunden hat, eben den Spielregeln. In der Erholung kann sich der Erholungssuchende ganz seinen Wünschen überlassen. Der Arbeitende hingegen muß sich bewußt nach dem Gegenstand richten, sich an dessen immanente Gesetzmäßigkeit binden, «bei der Sache sein». Er ist nicht «bei sich selbst», vielmehr beim «Anderen seiner Selbst», auch wenn dieses «Andere» die von Menschen gestaltete Welt der Geschichte ist. So kann man in einem wahren Sinne davon sprechen, daß in der Arbeit der Mensch sich selbst entfremdet wird, weil er «aus sich herausgehen» muß, sich selber einsetzen muß für das von ihm zu Schaffende, wenn es mehr werden soll als bloßes Spiel. Das ist der eigentliche Grund dafür, warum der Mensch die Arbeit als Last erfährt.

Diese Art von «Entfremdung» in der Arbeit ist grundsätzlich unaufhebbar und nicht an eine bestimmte Wirtschaftseise oder Gesellschaftsordnung geknüpft. Sie hängt vielmehr unmittelbar mit der Endlichkeit und Geschöpflichkeit des Menschen zusammen, insofern Vollzug menschlichen Seins, Verwirklichung des Selbstseins, nur im Durchgang durch das Andere seiner selbst, im Geschehenlassen der Gegenständlichkeit möglich ist. Der Mensch ruht nicht selbstgenügsam in sich oder hat wie das Tier eine Reihe von Bedürfnissen, nach deren Befriedigung er zur Ruhe kommt, sondern er erfährt sich als aufgerufen zum Besorgen der Welt, zum Eingehen auf deren Gesetzmäßigkeiten, zur Produktion von Gütern und Verwirklichung von Werten. Nicht jedes bloße «Sich-Beschäftigen» ist Arbeit, sondern nur das Erbringen einer «Leistung» im weitesten Sinne dieses Wortes.

Dabei darf Arbeit, die der Befriedigung menschlicher Bedürfnisse dient, nicht eingeschränkt verstanden werden nur auf die Beschaffung der materiellen Güter des Lebensunterhaltes. Zur Welt des Menschen gehört auch seine gesamte soziale Umwelt: die menschlichen Institutionen, die öffentlichen Einrichtungen, Anstalten, Betriebe politischer und sozialer Natur. Selbst wenn – in Marxens utopischer Zukunftsgesellschaft eines vollendeten Kommunismus – alle rein wirtschaftlichen Motive und Zwänge zur Arbeit wegfielen, wenn der Bedarf an materiellen Gütern auf absehbare Zeit als völlig gedeckt erschiene, bleibe die Notwendigkeit der Arbeit im Sinne der Weltgestaltung bestehen, nämlich als Erhaltung, Besorgung und Weiterführung der kulturellen Welt des Menschen.³

Gesellschaftlicher Charakter der Arbeit

Abschließend sei noch ausdrücklich auf den gesellschaftlichen Charakter der Arbeit aufmerksam gemacht. Die «Gegenständ-

lichkeit», mit der sich der einzelne in der Arbeit auseinandersetzen muß, ist schon je immer geschichtlich und gesellschaftlich vorgeformt; Arbeit ist nie ein reiner Prozeß zwischen Mensch und Natur. Die Ziele, auf die hin die Welt zu gestalten ist, die Bedürfnisse, die der einzelne zu befriedigen sucht, was als Arbeitsleistung Anerkennung findet, all das ist bereits sozial vermittelt. In seinem Arbeiten gliedert sich der Mensch in die Gesellschaft ein, erfährt Bestätigung oder Zurückweisung, Geborgenheit oder Ausschuß. Für das glückliche Leben hängt viel davon ab, ob die gesellschaftlichen Bedingungen dem einzelnen die Selbstverwirklichung in der Arbeit ermöglichen und erleichtern oder durch gesellschaftliche Entfremdung noch zusätzlich erschweren. Karl Marx hat diese gesellschaftliche Entfremdung der modernen Industriegesellschaft vor allem darin begründet gesehen, daß dem Arbeitenden die Produktionsmittel nicht selbst gehören. Entscheidender erscheint es aber, ob und inwieweit das Gesellschaftssystem dem einzelnen erlaubt, seine Anlagen und Kräfte frei zu entfalten. Seine höchste Fähigkeit zu echter Leistung, zur Schaffung menschlich bedeutsamer Werte, die ihm Lebenserfüllung bieten, erreicht der Mensch nicht unter äußerem Zwang, sondern in einer Harmonie der rationalen und irrationalen Kräfte, durch ein Arbeiten, das auch spielerische Elemente enthält.

Diese Kreativität der Arbeit läßt sich um so fruchtbarer entwickeln, je mehr der einzelne selbst bestimmen kann, wie und in welcher Form und zu wessen Gunsten er arbeitet. Durch die zunehmende Arbeitstellung und die Rationalisierung der Produktionsverfahren vollzieht sich aber in den modernen Industriesystemen – nicht nur in der privatkapitalistischen Wirtschaft des Westens, sondern ebenso und noch mehr in der Planwirtschaft des Ostblocks – die Arbeit weitgehend fremdbestimmt. Über die Arbeit des einzelnen verfügt die Leitung des Unternehmens. Zwischen den Interessen des Unternehmens im Westen wie im Osten und den Interessen der im Unternehmen arbeitenden Menschen besteht aber keine volle Identität. Die Kritik an der «Leistungsgesellschaft» des Westens, wenn man sie auf ihren berechtigten Kern zurückführt, wendet sich gegen gesellschaftliche Zwangsmechanismen, die den arbeitenden Menschen unter einen unnötigen, nur vom Wirtschaftssystem bedingten Leistungsdruck stellen, dessen Ertrag die «menschlichen Kosten» nicht rechtfertigt und der vielfach anderen als den Arbeitenden selbst zugute kommt.

In der Sprache der Wirtschaftswissenschaft formuliert, müßte das Arbeiten so organisiert sein, daß der Ertrag der Arbeit die Kosten übersteigt. «Ertrag» muß aber in diesem Zusammenhang definiert werden nicht in Geldgrößen, sondern in menschlicher Befriedigung und Lebenserfüllung. «Kosten» müssen definiert werden in menschlichem Aufwand und menschlicher Mühe. Sicher lassen sich diese Begriffe kaum operational exakt bestimmen. In der Vergangenheit besaß der einzelne aber vielfach die Freiheit zu entscheiden, ob der Ertrag den Aufwand rechtfertigte. Heute ist der Arbeitsprozeß so vermittelt durch gesellschaftliche Instanzen, daß sich die Frage stellt, ob wir noch Regelmechanismen besitzen, die von sich aus einen solchen Ausgleich herstellen.

RATIONALISIERUNG UND ARBEITSLOSIGKEIT

Hier stellt sich nun die Frage, ob durch – einzelbetrieblich vernünftig erscheinende – Rationalisierungsmaßnahmen tatsächlich eine Verbesserung des Verhältnisses von gesellschaftlichem Ertrag zu menschlichen Kosten erreicht wird oder nicht. Welche Folgerungen lassen sich aus den vorausgegangenen Erwägungen im Hinblick auf diese Fragestellung ziehen?

Es dürfte deutlich geworden sein, warum Arbeitslosigkeit, auch wenn durch die Arbeitslosenversicherung der Einkommensausfall sich für den einzelnen in erträglichen Grenzen hält, ein echtes Übel, eine bittere Härte für den Arbeitslosen ist. Er verliert die Möglichkeit, eine von der Gesellschaft geschätzte, als nützlich angesehene und deshalb auch bezahlte Leistung zu erbrin-

² Willy Hellpach, Die Arbeitstellung im geistigen Leben. Eine Untersuchung ihrer hauptsächlichen Formen, Gesetze und Triebkräfte, in: Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik 35 (1912) 665–700; 36 (1913) 79–124.

³ Vgl. Herbert Marcuse, Über die philosophischen Grundlagen des wirtschaftswissenschaftlichen Arbeitsbegriffes, in: Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik 69 (1933), abgedruckt in: Kultur und Gesellschaft 2, Frankfurt 1965, 7–48.

gen. Er muß sich unnütz vorkommen. Selbstverständlich kann er sich in vielerlei Weise beschäftigen, hat Zeit, seine Hobbies zu pflegen, all das zu tun, wozu er früher häufig nicht gekommen ist. Aber es sind das frei gewählte Tätigkeiten, keine von der Wirklichkeit des Lebens selbst gestellten Aufgaben.

Arbeitslose nehmen in gewisser Weise am gesellschaftlichen Leben nicht mehr teil. Für viele ist nämlich der Arbeitsplatz der Ort, wo er am meisten mit anderen zusammentrifft und Gesellschaft erfährt. Wer entlassen wird, verliert den Kontakt mit den Arbeitskollegen, auf die er sich – im Guten wie im Bösen – eingestellt hat, deren zu erwartende Reaktionen er kennt, auf die er sich einigermaßen verlassen kann. Selbst wenn er wieder eine neue Arbeitsstelle bekommt, weiß er noch nicht, wie es ihm dort ergeben wird. In der Zwischenzeit ist er auf sich selber, seine Familie und nächsten Freunde zurückgeworfen. Arbeitslosigkeit macht einsam.

Die Stellung im Beruf verleiht gesellschaftliche Anerkennung. Der einzelne vermag eine Rolle zu spielen, mehr oder weniger bedeutend, für die ihm Achtung gebührt. Der Familienvater leitet seine Autorität vielfach aus der Tatsache ab, daß er das Geld nach Hause bringt. Wer arbeitslos ist, hat sich keine derartige Stellung erkämpft, daß er unersetzlich geworden wäre.

All diese belastenden Erfahrungen macht der Arbeitslose unabhängig davon, wie die Gesellschaft reagiert. Tatsächlich muß er

Zeichnung: Wolters

„Mach‘ mal Platz, Kollege! Ich bin die Arbeitsplatzbeschaffungsinvestition!“

aber noch gegen das Vorurteil ankämpfen, die Entlassung oder Nichteinstellung sei auf sein persönliches Versagen zurückzuführen. Vielfach wird ihm unterstellt, er wolle gar nicht arbeiten, sondern nur Arbeitslosengeld kassieren, für das die anderen arbeiten müssen. Daß es selbstverständlich auch solche Fälle gibt und keiner weiß, wie zahlreich sie sind, macht die Sache nur schlimmer für den, den die Arbeitslosigkeit ohne seine Schuld getroffen hat. Mit einem Wort: Arbeitslosigkeit ist ein schlimmes Übel. Dabei bleiben hier die volkswirtschaftlichen Auswirkungen der Arbeitslosigkeit noch unberücksichtigt.

Recht auf Arbeit – ein Grundrecht?

Mit gutem Grund wird deshalb davon gesprochen, aus der Personwürde des Menschen ergebe sich ein eigentliches «Recht» auf Arbeit. So ist es formuliert in der Erklärung der Allgemeinen Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948. Für die katholische Kirche erklärte Papst Johannes XXIII. in der Enzyklika «Pacem in terris» (Nr. 18): «Es ergibt sich für den Menschen aufgrund des Naturrechtes nicht nur, daß ihm Arbeitsmöglichkeit gegeben werden muß, sondern auch, daß er seine

Arbeit frei übernimmt.» Daß das Grundgesetz der BRD kein derartiges «Recht auf Arbeit» als Grundrecht enthält, wird von vielen als ein ernster Fehler angesehen, der korrigiert werden müsse.

Wenn mit «Recht auf Arbeit» gemeint sein soll, daß der Staat und auch gesellschaftliche Kräfte die Pflicht haben, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um die Arbeitslosigkeit zu überwinden, dürfte dieser Gedanke eines «Rechts auf Arbeit» unbedingt zu bejahen sein. Aber er steckt im Grunde schon in der Sozialstaatsklausel (Art. 20 GG), und ausdrücklich wird die Vollbeschäftigung als Ziel staatlicher Wirtschaftspolitik im Stabilitätsgesetz genannt. Von der Sache her ist ein «Recht auf Arbeit» also nichts Neues.

Eine ganz andere Frage ist es, ob ein «Recht auf Arbeit» ausdrücklich in den Katalog der Grundrechte der deutschen Verfassung aufgenommen werden solle. Zunächst wird damit kein einziger Arbeitsloser von der Straße weggeholt, kein einziger neuer Arbeitsplatz geschaffen. Nicht Grundsatzproklamationen, sondern nur konkrete Maßnahmen können die Beschäftigungslage verbessern.

Nun könnte man aber hoffen, daß eine derartige ausdrückliche Formulierung eines Rechts auf Arbeit wenigstens die geistige Einstellung der Öffentlichkeit positiv beeinflussen und auf diese Weise die Arbeitslosigkeit überwinden helfen könnte. Dem stehen aber gewichtige Bedenken gegenüber. Die Väter des deutschen Grundgesetzes haben es sich nämlich wohl überlegt, warum sie das Recht auf Arbeit nicht unter die Grundrechte aufgenommen haben, und zwar nicht bloß deswegen, wie Theodor Heuß damals halb im Scherz bemerkte, dann müsse auch ein Recht auf Faulheit ins Grundgesetz aufgenommen werden, sondern weil sie die Grundrechte dieser Verfassung als unmittelbar geltendes Recht (Art. 1 Abs. 3 GG) formuliert wissen wollten, also nicht als bloße Programmsätze im Sinne von Zielvorstellungen wie in der Weimarer Verfassung oder manche Artikel der bayrischen oder hessischen Verfassung, die im streng juristischen Sinne unverbindlich bleiben. Vielmehr sind unsere Grundrechte so gestaltet, daß sie auch vollziehbar sind, d.h. daß einer sehr Grundrecht, sobald es verletzt wird, auch einklagen kann.

Wenn nun das Recht auf Arbeit unter die Grundrechte der Verfassung aufgenommen würde, obwohl keiner so recht weiß, wie man den Arbeitslosen dieses Recht auf Arbeit auch gewähren könnte, würden damit die anderen Grundrechte der Verfassung ausgehöhlt. Ohne die Möglichkeit, einem eine bestimmte Arbeit auch zwangsweise zuweisen zu können, wäre ein Recht auf Arbeit kaum vollziehbar. Es hat also nichts mit mangelnder sozialer Einstellung gegenüber den Arbeitslosen zu tun, wenn man der Forderung entgegentritt, ein Recht auf Arbeit in das Grundgesetz aufzunehmen.

Rationalisierung vernichtet Arbeitsplätze

Nun macht zweifellos die Rationalisierung bestimmte Arbeiten überflüssig, nimmt Menschen ihre Arbeitsplätze weg. Muß sie nicht deshalb skeptisch beurteilt werden, vor allem in Zeiten einer Arbeitslosigkeit? Hier soll dennoch die These vertreten werden, daß Rationalisierung und Technisierung des Arbeitsablaufs notwendig und nützlich sind, und erst anschließend sollen einige Einschränkungen zu dieser These gemacht werden.

Aus den grundsätzlichen Erwägungen über die Bedeutung der Arbeit ergibt sich, daß nur jene Arbeit als sinnvoll angesehen werden kann, die tatsächlich unter den gegebenen Umständen der Erzeugung, Beschaffung, Umwandlung, Verteilung oder Benutzung von materiellen und ideellen Daseinsgütern dient. Nicht jedes bloße «Sich-Beschäftigen» ist Arbeit; eine bloße «Beschäftigungs» Politik entspricht nicht der Würde des Menschen als eines Arbeitenden. Wenn Rationalisierung die Möglichkeit bietet, dieselben Güter leichter, mit weniger Kostenaufwand und somit billiger zu erstellen, dann sollte diese Möglichkeit ergriffen werden. Arbeit als Gestaltung der Welt im Hinblick auf menschliche Bedürfnisse, als Auseinandersetzung mit der Gegenständlichkeit, bedeutet gerade auch Rationalisierung im Sinne einer möglichst zweckmäßigen, unnötigen Aufwand vermeidenden Form des Arbeitsvollzugs.

Außerdem bleibt zu bedenken, daß durch eine arbeitssparende Rationalisierungsinvestition gesamtwirtschaftlich nicht so viel Arbeit eingespart wird, wie es vom Einzelbetrieb her erscheint, sondern die Arbeit nur verlagert auf den anderen Betrieb, der das betreffenden Investitionsgut herstellt. Bei dieser Schaffung eines neuen Produktionsumwegs werden bestimmte Arbeitsplätze vernichtet, andere neu geschaffen, insgesamt allerdings ein Teil der Arbeit eingespart; sonst würde die Rationalisierung nicht zu einer kostengünstigeren Produktion führen. Nur bleibt zu bedenken: Die durch diese Umstellung freigesetzten Arbeitnehmer mit ihren Fähigkeiten werden unter Umständen so nicht mehr gebraucht. Ihnen muß geholfen werden, einen anderen Arbeitsplatz zu finden, an dem sie einen sinnvollen Beitrag zur Wirtschaft leisten können. Wenn dies völlig unmöglich erscheint, müßte man sich die Frage noch einmal stellen, ob eine zu rasch vorangetriebene Rationalisierung nicht gesamtwirtschaftlich unrationell sein könnte. Allgemein gilt aber: Wenn neue, arbeitssparende Produktionsweisen zur Verfügung stehen, ist es nicht vertretbar, sie nicht anzuwenden. Eine Tätigkeit, die objektiv nicht mehr notwendig ist, kann nicht als eigentliche Arbeit angesehen werden, weil Auseinandersetzung mit den objektiven Notwendigkeiten ein zum Begriff der Arbeit gehörendes Element ist. Eine soziale Hilfe für die durch die technische Entwicklung in Not Geratenen mag geboten sein; sie ist kein Lohn als Arbeitsentgelt.

Was ist echte Rationalisierung?

Allerdings muß hier noch eine qualitative Einschränkung gemacht werden. Wenn «Rationalisierung» definiert werden kann als «Erleichterung des Arbeitsvollzugs», wird man sich fragen müssen, ob alles diesem Ziele wirklich dient, was in der modernen Technik als Rationalisierung gilt. Wird der Kostenaufwand, nun nicht nur gerechnet in Geldgrößen, sondern in Verschleiß menschlicher Kräfte, in «Arbeitsleid», durch die Rationalisierung tatsächlich geringer, oder wird die Arbeitskraft möglicherweise gerade im durchrationalisierten, «arbeitssparenden» Betrieb mehr beansprucht und verbraucht als in einer früheren Form der Produktion? Eine eindeutige Antwort auf solche Fragen ist nicht leicht möglich, so sehr sich die Arbeitswissenschaftler darum mühen. Offensichtlich ist der menschliche Organismus auf ein bestimmtes Maß körperlicher Bewegung und Tätigkeit programmiert, deren Ausfall sich auch in physiologischer Belastung bemerkbar macht (Schlaflosigkeit, Kopfweh, Rückenschmerzen, vegetative Dystonien). Reizverarmung und mangelnde körperliche Auslastung bei der Arbeit können zu einer Art Teilermüdung führen, nämlich zu physiologischer Erschöpfung ohne jene körperliche und muskuläre Müdigkeit, wie sie normalerweise eine Vorbedingung des Schlafes ist. Es wird dann nötig, diese Ausfallerscheinungen durch Ausgleichssport, Unterbrechung der Tätigkeit und bewußt gesuchte Abwechslung wieder zu überwinden.

Entscheidender noch ist aber der Gedanke, daß die Arbeit für den Menschen nicht ein bloßes Mittel darstellt, damit er außerhalb der Arbeitszeit glücklich zu leben vermag, sondern selbst einen Teil seines Lebensinhalts darstellt. Er verbringt ja heute einen großen Teil seiner wachen Lebenszeit im Betrieb und außerhalb seiner Familie. Darum hängt für sein Lebensglück viel davon ab, ob es gelingt, die Arbeitsprozesse und das gesamte Betriebsklima so zu gestalten, daß er nicht erst außerhalb der Arbeit in der sogenannten «Freizeit» zu sich kommt, wo er dann viel zu erschöpft ist, um noch viel Sinnvolles anfangen zu können.

Hinter dem Schlagwort von der «Humanisierung der Arbeitswelt» steht also der völlig richtige Gedanke, daß jeder Betrieb

nicht nur Güter und Dienstleistungen für den Absatzmarkt produziert, sondern zugleich auch höhere oder mindere Lebensqualität der Mitarbeiter. Durch Schaffung eines entsprechenden Betriebsklimas läßt sich zwar vielfach auch die Leistungsbereitschaft verbessern, doch ist dieser Gesichtspunkt nicht allein entscheidend. Man hat schon dagegen eingewandt: «Glückliche Mitarbeiter leisten mehr – manchmal sind sie aber auch bloß glücklich!» Wenn damit ausgedrückt werden soll, daß nicht jede betriebliche Aufwendung für Verbesserung der Arbeitsbedingungen sich immer durch eine unmittelbare Produktivitätssteigerung bezahlt macht, bleibt doch zu bedenken, daß das Nebenprodukt «menschliches Lebensglück der Mitarbeiter» in gewissem Umfang einen Eigenwert darstellt, der zu Recht in den Katalog der Unternehmensziele aufgenommen zu werden verdient. Eine Rationalisierung, die zwar die in Geld ausdrückbaren Produktionskosten senkt, den menschlichen Kostenaufwand aber erhöht, ist gesamtwirtschaftlich unrationell. Wenn von «Rationalisierung» die Rede ist, wird man daher nicht nur an Maßnahmen zur Senkung der betrieblichen Kosten denken dürfen, sondern allgemeiner an eine Anpassung des betrieblichen Arbeitsvollzugs an die Bedürfnisse des Menschen.

Verteilung der knappen Arbeit

Wenn durch Rationalisierungsmaßnahmen zunehmend Arbeitskräfte freigesetzt werden, stellt sich die Frage, ob damit die Arbeit selbst nicht ein «knappen Gut» wird, das man auf die vorhandenen Arbeitskräfte gerecht verteilen muß, um nicht neue Klassenprobleme entstehen zu lassen zwischen denen, die einen Arbeitsplatz besitzen, und den Arbeitsuchenden. Dazu noch einige Bemerkungen.

Durch Rationalisierung lassen sich die Güter und Dienstleistungen, die bisher für den gewohnten Lebensstandard genügen, mit weniger Arbeitsaufwand herstellen. Um Vollbeschäftigung zu sichern, stehen dann zwei Wege offen: Man kann entweder die Arbeitszeit verkürzen oder den Lebensstandard erhöhen. In beiden Fällen hat die Rationalisierung positive Auswirkungen.

Verkürzung der Arbeitszeit kann bedeuten: Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit; späteren Eintritt ins Berufsleben, d. h. Verlängerung der Schulzeit;

früheres Ende der Erwerbstätigkeit, d. h. vorgezogenes Rentenalter oder frühere Pensionierung; ferner längere Urlaubszeit einschließlich Bildungsurlaub usw. Alle diese Möglichkeiten sind diskutabel, vorausgesetzt, man ist bereit, die vollen Kosten dieser Arbeitszeitverkürzung in Anschlag zu bringen. Darum sind Initiativen durchaus zu begrüßen, die darauf abzielen, dem einzelnen eine größere Wahlmöglichkeit zu geben, wie lange er arbeiten oder wieviel Freizeit er in Anspruch nehmen will, vorausgesetzt, er ist bereit, sich in seinen Ansprüchen entsprechend einzuschränken. Eine solche Umstellung würde zwar einige organisatorische Schwierigkeiten verursachen, die auch in Rechnung gestellt werden müßten, aber sie wäre als Zuwachs an Freiheit des Arbeitnehmers zu begrüßen. Unrechtlich erscheint nur eine Diskussion der Arbeitszeitverkürzung ohne negativen Lohnausgleich.

Ob durch solche Maßnahmen die Arbeitslosigkeit zurückgedrängt werden kann, ist eine ganz andere Frage. Es ließe sich denken, daß durch den Nachfrageausfall die konjunkturelle Arbeitslosigkeit eher noch verschärft würde. Außerdem findet, wie schon oft geltend gemacht wurde, ein Bauarbeiter im Bayri-

schen Wald nicht deshalb leichter Arbeit, weil eine Sekretärin in Düsseldorf weniger arbeitet.

Hinter der Forderung nach Arbeitszeitverkürzung steht aber oftmals der Gedanke, die Rationalisierung verursache Arbeitslosigkeit, weil gar nicht mehr genügend Arbeitsmöglichkeiten zur Verfügung stünden, weil wir in einer «gesättigten Wirtschaft» lebten, weil sich der Lebensstandard gar nicht mehr sinnvoll erhöhen ließe. Diese Auffassung, die schon von dem amerikanischen Präsidenten Franklin D. Roosevelt während der großen Depression vorgetragen wurde und immer wieder in Zeiten von Arbeitslosigkeit auftaucht, ist falsch. Die menschlichen Bedürfnisse sind grundsätzlich unbegrenzt: es gibt wenige Menschen, die so viel verdienen, daß sie nicht mehr wüßten, wie sie ihr Geld ausgeben könnten.

Der richtige Kern dieser Auffassung liegt vielmehr darin, daß unsere Haushalte mit jenen Gütern, die sich leicht industriell herstellen lassen, also Kühlschränken, Waschmaschinen, Radio- und Fernsehgeräten, Automobilen usw. im allgemeinen so hinreichend ausgestattet sind, daß ein Wirtschaftswachstum in dieser Richtung weder als wahrscheinlich noch als besonders wünschenswert anzusehen ist. Was diese materiellen Güter angeht, ist der Durchschnittshaushalt in den westlichen Ländern mit dem Notwendigen versorgt, und kein großer neuer Durchbruch ist in Sicht. Aber ein Wirtschaftswachstum muß nicht notwendigerweise in dieser Richtung gehen. Wenn Rationalisierung eine Einsparung von Arbeitskräften in diesen Sektoren der Wirtschaft mit sich bringt, könnte eine Umschichtung in andere Bereiche erfolgen, die mehr zu echter «Lebensqualität» beitragen, beispielsweise auf das Bildungs- und Sozialwesen. Daß der Dienstleistungsbereich in den westlichen Industrieländern immer mehr an Bedeutung gewinnt, darauf ist schon oft hingewiesen worden.

Hier macht sich aber eine andere Schwierigkeit geltend: Diese sozialen Dienste (im weitesten Sinne) werden vorwiegend von öffentlich-rechtlichen Trägern zur Verfügung gestellt und durch Zwangsabgaben finanziert. Es besteht also kein eigentlicher Markt, auf dem sich diese Bedürfnisse ausdrücken und auf dem sich Angebot und Nachfrage entsprechend einpendeln könnten. Es muß politisch entschieden werden, was zu mehr oder weniger Nulltarif allen an solchen Diensten zur Verfügung gestellt wird, mit all den Nachteilen einer solchen Regelung. Es sind auch noch keine Wege gefunden, wie sich das ändern ließe.

Zwei Fragenkreise wurden bewußt ausgeklammert, weil sie zu umfassend sind, als daß sie in diesem Rahmen auch nur einigermaßen zufriedenstellend behandelt werden könnten. Sie seien aber wenigstens genannt. Zum einen hätte als Gegenstück zur Arbeit auf die Umwelt mit ihren Rohstoffen eingegangen werden müssen. Ein schonenderer Umgang mit Umwelt und Rohstoffen bedeutet einen höheren Arbeitsaufwand bei gleichbleibender Bedürfnisbefriedigung. Eine Technologie und Industrie des Umweltschutzes und energie- und rohstoffsparender Produktionsformen muß erst noch entwickelt werden. Auch dafür sind mehr Arbeitskräfte erforderlich.

Zum anderen können die westlichen Länder nicht so tun, als lebten sie auf einer Insel und ginge sie der Rest der Welt nichts an. Sehr verkürzt ausgedrückt: Würden die westlichen Länder einen Teil ihrer Industrie dafür verwenden, den Ländern der Dritten Welt jene vielleicht relativ einfachen Investitionsgüter zu liefern, die jene für ihr Überleben brauchen, müßte man sich hier über Arbeitslosigkeit keine Sorgen machen. An Aufgaben, für die Arbeitskräfte auch bei hohem Rationalisierungsgrad sinnvoll eingesetzt werden könnten, besteht kein Mangel. Schwierigkeiten bereitet vielmehr die gesellschaftlich-organisatorische Seite, nämlich eine derartige Abstimmung von Anreizen und Lenkungsmechanismen, daß bei größtmöglicher persönlicher Freiheit die vordringlichen Bedürfnisse der Menschen zuerst erfüllt werden. Eine Diskussion, die sich in den traditionellen Bahnen «Freiheit oder Sozialismus?» bewegt, dürfte dabei an den eigentlichen Problemen weit vorbeiführen. Für das Problem der Rationalisierung geht es vor allem darum, daß monetäre und humane Kosten nicht allzu weit auseinanderklaffen. Die durch Fortschritt der Technologie verursachte Arbeitslosigkeit rückt nur die vielfach vergessene gesellschaftliche und politische Aufgabe wieder ins allgemeine Bewußtsein, daß die Entwicklung der Wirtschaft so gesteuert werden muß, daß sie echt dem Menschen dient.

Walter Kerber, München

DER AUTOR, DDr. Walter Kerber SJ, ist Professor für Ethik und Sozialwissenschaften an der Hochschule für Philosophie, München.

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