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" L’ensemble des vols, par exemple, représente un coût social beaucoup moins important que la délinquance économique.
La justice reflète les intérêts de la classe dominante. Les juges sont recrutés dans la petite bourgeoisie et sont solidaires de la classe dominante pour des raisons culturelles. Cette classe est sévère avec les infractions qu’elle ne commettrait pas, comme le vol, et indulgente avec les infractions qu’elle commettrait, comme la délinquance fiscale. "

( Jean-Denis Bredin, avocat à la Cour de Paris, "La justice passe à côté du justiciable", interview accordé à Télérama, 23-29.4.1977, page 24 )

Anfang Juli 1978 wurde vor dem Zuchtpolizeigericht Luxemburg drei Ausländern, Bürgern eines vor der Küste Englands, auf einer alten Kriegsfestung gelagerten Inselstaates, der sich unabhängig nennt, der Prozess gemacht. Den Angeklagten, unter ihnen der "Aussenminister" dieses "Staates", wurde vorgeworfen, Handel mit Briefmarken, Münzen und Diamanten ohne entsprechende Erlaubnis betrieben zu haben. Der Vorwurf des Betruges wurde fallengelassen, die Angeklagten wurden zu einer Geldstrafe von je 30 000 Fr. verurteilt. Die beschlagnahmten Münzen, Briefmarken und Dokumente wurden eingezogen. Dies veranlasste die Presse mit Recht zu behaupten, dass "das Urteil die millionenschweren Diamantenhändler nicht allzusehr treffen dürfte. Die läppischen 30 000 Fr. pro Kopfwerden sie mit einem Achselzucken berappen, und ihre unlauteren Geschäfte andererorts weiterführen. (1)"

Weiterhin konnte man aus der Presse entnehmen, dass die drei Angeklagten das Gericht durch ihre widersprüchlichen Aussagen mehr als einmal verwirrten (2) und es grossartig verstanden sich über die luxemburgische Justiz lustig zu machen (3). Fazit dieses Prozesses: "Das Gericht scheint diesen ‚white-collar criminels‘ auf keinen Fall gewachsen zu sein, zumal diese mit allen Wassern gewaschen sind." (4) (5)

Dieser Prozess steht zumindest in krassem Gegensatz zu zahlreichen Strafprozessen in denen meist unbemittelte Angeklagte ohne viel Federlesen abgeurteilt werden. In den Häftlingssitzungen des Zuchtpolizeigerichtes Luxemburg (in denen inhaftierte Beschuldigte vor den Richter geführt werden) wird der Zuhörer manchmal an die Schnellverfahren der 23. Strafkammer des Bezirksgerichtes Paris erinnert (6) (siehe Kasten S.28)

NICHT WIR SAGTEN ES …

" Ein Zuchtpolizejurteil ist an für sich keine erbauliche Lektüre. Den meisten fehlt die ach so wichtige Urteilsbegründung. Unseren Richtern genügt es meistens festzustellen: ‚dass der Beschuldigte im Laufe der Verhandlung schuldig befunden wurde …‘ Die Urteilsbegründung ist vom Gesetz ausdrücklich vorgesehen. Unverständlich ist es auch, wieso die Richter, die in Zivilsachen seitenlange komplizierte Schlussfolgerungen ziehen, so einfach über die Angelegenheiten, die des Öfteren über die Zukunft eines Mannes entscheidend sind, hinweggehen."

(PK, tageblatt, 14.6.1973)

Immer öfters kommt es vor, dass die Presse von der Missachtung der Rechte der Verteidigung berichtet!

In der Sitzung des Zuchtpolizeigerichtes Luxemburg vom 7.10.1977 konnte ein Prozess nicht stattfinden, der Anwalt des Angeklagten war vom Prozessbeginn nicht informiert worden (7). In der Sitzung vom 14.10.1977 protestierte der Pflichtverteidiger gegen die offenkundige Schlamperei der Gerichtsbehörden gegenüber der Verteidigung (8). Handelt es sich bei dieser lückenhaften und leider des öfteren einseitigen Justiz nur um mangelnde Erfahrung verschiedener Richter und Staatsanwälte (9) oder handelt es sich ganz einfach um krasse Fälle von Klassenjustiz?

(1) tageblatt 8.7.1978 "Sealänder nur zu Geldstrafen verurteilt"
(2) tageblatt 8.7.1978
(3) tageblatt 14.6.1978 "Sealand-Farce"
(4) tageblatt 14.6.1978
(5) Bei der Sealand-Affäre handelt es sich um eine der seltenen Fälle von Wirtschaftskriminalität, die nicht im Untersuchungsstadium versandet sind (siehe IOS -Skandal)
(6) Christian Hennion, Chronique des flagrants délits, Stock
(7) tageblatt 8.10.1977 "Der Anwalt war nicht informiert worden."
(8) tageblatt 15.10.1977 "Juristischer Epilog einer Messerstecherei."
(9) – rapport d’activité des cours et tribunaux concernant l’année 1975-76, annexe de l’exposé budgétaire 1977 du Ministre de la Justice

  • tageblatt 26.11.1976 "Vertrauen in die Justiz."

"… Meissner (1) hat Hunderte von Millionen gestohlen und viele kleine Sparer ruiniert, zahlt 2 Millionen (sicher vom gestohlenen Geld) und wird ohne Urteil entlassen! Wie will man da einem W, welcher für einige wirklich unbedeutende Diebstähle 4 Jahre bekam, welche vor dem Appellgericht auf 8 Jahre verdoppelt wurde, klarmachen, dass er gerecht verurteilt worden ist …"

(Auszug aus einem Brief des Gefangenen S )

(1) Meissner war leitender Mitarbeiter von Bernard Cornfeld, einem der Hauptverantwortlichen des IOS-Finanzskandals. Nach Zahlung der Kaution wurde Meissner aus der Untersuchungshaft entlassen und wurde in Luxemburg nicht mehr wiedergesehen.

Entrée en matière
il ne suffit pas
de nous mettre
dans la peau

des hommes traqués
il faut encore
nous mettre
dans leur tête

Guy Rewenig

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