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Am 21.1.1977 meldete die Presse (1), dass ein Waldhüter durch das Zuchtpolizeigericht Luxemburg zu einer Geldstrafe von 12 000 Franken verurteilt wurde, weil er ohne jede Notwendigkeit einen Schäferhund durch zwei Schüsse verletzt hatte. Der Waldhüter hatte zwar zu seiner Verteidigung erklärt der Hund hätte ihm ’seine Zähne gezeigt‘. Ein Zeuge, ein im Ruhestand befindlicher Gendarm, hatte jedoch, zum Pech des Waldhüters, diese Behauptung widerlegt.
Einige Wochen vor dieser Angelegenheit wurde ein Einwohner der Stadt Luxemburg durch Urteil des Zuchtpolizeigerichts der Stadt Luxemburg vom 31.11.1976 zu einer Geldstrafe von 7500 Franken verurteilt weil er, so das Gericht, unabsichtlich einen Einbrecher durch Revolverschüsse verletzt hatte. Der Hergang dieses Vorfalles lässt sich gemäss Luxemburger Wort vom 1.12.1976 wie folgt zusammenfassen:
‚Am Morgen des 22.8.1975 setzte eine Nachbarin den Angeklagten telefonisch davon in Kenntnis, dass sie an der Fassade des Wohnhauses seiner im Ausland weilenden Eltern Spuren bemerkte, die auf Einbrecher schliessen liessen. In Begleitung seines Bruders und seiner Schwägerin begab sich der Angeklagte zur elterlichen Wohnung auf Howald. Bei sich trug er einen Revolver ‚Smith & Wesson‘ vom Kaliber 38, dessen Gebrauch ihm vom Justizminister genehmigt worden war zwecks Durchführung von Kontrollrunden im Betrieb und sportlicher Betätigung auf dem Schiessfeld. Aufgrund des vorgefundenen Durcheinanders gelangte das ‚Familientrio‘ zur Einsicht, dass wirklich ein Einbruch verübt worden war. Gemeinsam begab man sich infolgedessen auf die Suche. Im Schlafzimmer entdeckte die Schwägerin zwei Jugendliche, die sich hinter dem Bett kauerten. Auf die Hilferufe der Frau hin eilte der Angeklagte panikartig herbei und feuerte, in der Tür stehend, sechs Schüsse auf das Bett ab. Als einer der Einbrecher sich erhob, traf ihn eine Kugel am Kopf, wodurch er schwer verletzt wurde.‘
Bei den Einbrechern handelte es sich um zwei 15-jährige, die aus der Erziehungsanstalt Dreiborn ausgebrochen waren.
Anstatt die Polizei zu rufen, wurde ein 15-jähriger grundlos zum Krüppel geschossen(2).
Stellt man die beiden Urteile gegenüber so müsste man schlussfolgern, dass in Luxemburg das Leben eines Schäferhundes mehr Wert ist als das eines Menschen.
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