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Nun sind die Natur- und Umweltschutzvereinigungen auch noch gegen ein neues Naturschutzgesetz! Vielen Mitbürgern wird dies wohl schwer verständlich sein, und doch haben wir unsere guten Gründe.
Hauptanliegen eines neuen Naturschutzgesetzes müsste es sein, einen verbesserten Naturschutz zu gewährleisten. Um dies zu erreichen, empfehlen wir dem Minister,
ter, endlich das Gesetzprojekt über Naturparke und Naturschutzgebiete aus dem Jahre 1973 zu aktualisieren und der Abgeordnetenkammer zum Votum vorzulegen. Somit könnte nach allzulanger Wartezeit resolut aktive und positive Naturschutzpolitik betrieben werden. Als Ergänzung zur Umweltschutzverwaltung müsste auch eine Naturschutzverwaltung geschaffen werden.
Im nun vorliegenden Gesetzprojekt um den Schutz der natürlichen Umwelt scheint es vor allem darum zu gehen, das Bauen ausserhalb der Ortschaften wieder zu ermöglichen, und hierin liegt auch der Kernpunkt unseres Anstosses.
Logischerweise müsste das Gesetz über Städteplanung aus dem Jahre 1937 die Probleme des Bauens lösen. Leider fand dieses Gesetz jahrelang keine Anwendung. Ohne Planung wucherten die Wohnhäuser in die Landschaften hinein und vermehrten sich entlang der Staatsstrassen; Wochenendhäuser und Wohnwagen verunzierten die schönsten Landschaften. Das Naturschutzgesetz von 1965 sollte der Zersiedlung der Landschaft einen Riegel vorschieben. Leider wurde dieses Ziel
nicht erreicht. Das Bauen in freier Landschaft wurde höchstens etwas abgebremst. Es blieb dem zuständigen Minister überlassen, nach Gutdünken Baugenehmigungen auszuteilen, und das Problem der Wohnwagen hatte niemand im Griff. Von Seiten des Ministeriums für öffentliche Arbeiten wurde daraufhin ein zusätzliches Gesetz geschaffen, um wenigstens das Bauen entlang der Staatsstrassen zu verhindern.
Das Naturschutzgesetz von 1978 verbietet das Bauen und das Aufstellen von Wohnwagen ausserhalb der Ortschaften. Zur Durchführung des Gesetzes fehlt es aber der Regierung und der zuständigen Verwaltung an Durchschlagskraft. Augenblicklich wird sogar, entgegen den klaren Bestimmungen des Gesetzes, auf und in unmittelbarer Nähe von unbedingt schützenswerten Gebieten gebaut. Eine unglaubliche Tatsache! Freie Landschaften und Naturschutzgebiete dienen als Bauzonen, obschon das Gesetz klar zum Ausdruck bringt, dass Wohnhäuser in Ortschaften gehören.
Durch das im Entwurf vorliegende Naturschutzgesetz soll nun wieder die Möglichkeit geschaffen werden, zu legalisieren, was durch das Gesetz von 1978 verboten ist. Das scheint des Guten zuviel.
Laut Gesetzesentwurf wäre primär wieder das Gesetz über Städteplanung aus dem Jahre 1937 für das Bauen massgebend, und es wird dem Naturschutzminister zugestanden, Abstriche bei allzu ausgedehnten Bauvorhaben zu machen. Wir können uns nicht vorstellen, wie Naturschutzminister die es bisher nur in den seltenen Fällen fertig brachten, Einzelbauten ausserhalb der Ortschaften zu verhindern, es nun bewerkstellten sollten, grössere Projekte zu verbieten. Aehnlich wie das Naturschutzgesetz von 1965, werden die neuen Bestimmungen nur eine bremsende Wirkung haben, jedoch schwächer als nach 1965, da in den neuen Bestimmungen keine messbare Richtlinie mehr vorhanden ist.
Und hier stossen wir zum Kernstück der ganzen Problematik. Auch dem Städteplanungsgesetz von 1937 fehlen Richtlinien und Normen, an denen die Planung sich orientieren müsste.
Die Lösung des Problems ist sicher nicht durch eine erneute Zweckentfremdung des Naturschutzgesetzes herbeizuführen. Hierzu ist ein neues,
Zeichnung: Sigg/Deike (Präsent)
durch strikte urbanistische Regeln untermauer- tes Städteplanungsgesetz unverzüglich in Angriff zu nehmen.
Das Naturschutzgesetz soll sich mit Naturschutzauf- geben beschäftigen, die dringend zu lösen sind:
- Schutz und Pflege der Landschaften durch Schaffung von Naturparken und Landschaftsschutzgebieten
- Erhaltung und in verschiedenen Gegenden Ausdehnung der Waldfläche
- Durchgrünung der Ortschaften und Einbindung der Ortschaften in das Landschaftsbild
- Erhaltung und Betreuung der Biotope von Tier- und Pflanzenarten, durch Schaffung von Naturschutzge- bieten
- Verstärkte Erziehung zum Naturschutzdenken
Wir richten einen dringenden Appell an die Regierung und an die Abgeordneten, sich dieser Tatsachen be- wisst zu werden und auch danach zu handeln. Konflikt- te sollte man tunlichst vermeiden. Oder müssen in Zukunft die Natur- und Umweltschutzvereinigungen bei jedem Bebauungsplan und bei jeder Abänderung dieser Pläne durch Opposition ihren Standpunkt zu verteidi- gen suchen? Wir verzichten gerne auf dieses mühsame und für beide Seiten aufreibende Unternehmen.
Natura-Mitteilung.
Mein Jahrhundert
Welche Freude aber,
mein Jahrhundert,
zu sehen, daß Gott wahrlich nicht
egoistisch ist.
Wie der Schöpfer und Vater
sich freut,
aus dem Menschen einen
Mit-Schöpfer zu machen,
so will der Gottessohn,
der Erlöser des Menschen und
des Universums,
uns als Mit-Befreier!
Christus, der menschgewordene
Sohn Gottes,
der sich zu unserem Bruder
gemacht hat,
ruft uns immer lauter dazu auf,
uns selbst und unsere Brüder
von der Sünde
und ihren Folgen
und vom Egoismus und
seinen Folgen zu befreien.
Helder Camara
Aus: „Meditation für dies Jahrhundert.“
Jugenddienst-Verlag
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