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Art. 92 des Code des Assurances Sociales hält fest, dass als Berufsunfall, jeder Unfall als solcher zu betrachten ist, welcher dem berufstätigen Arbeiter oder Beamten beim Ausüben seiner Arbeit zustösst. Hat also ein Arbeiter oder Beamte das Unglück, sich auf seinem Arbeitsplatz oder auf dem Weg zur Arbeit und zurück, eine leichtere oder schwerere Verletzung zuzuziehen, dann steht nachdem der Unfall frist- und formgerecht gemeldet wurde, seiner Anerkennung nicht mehr allzuviel im Wege.
Anders ist es aber mit der Anerkennung einer Berufskrankheit. Über die Anerkennung einer Berufskrankheit als solche gibt es eine Reihe von Theorien. Berufsbedingte Krankheiten treten vorwiegend an Haut und Atmungsorganen auf, die durch gesundheitsschädliche Arbeitsstoffe am Arbeitsort hervorgerufen werden können. Stoffe, die beim Menschen z.B. bösartige Geschwülste (Krebs) verursachen können, sind Asbest in Form von Staub, Steinkohlenteer, chromhaltiger Staub, um nur diese zu nennen, weil hier eindeutig erwiesen ist, dass der Umgang mit diesen Stoffen sowie deren Verarbeitung, Krebs hervorrufen können.
In der Welt werden derzeit 6000 Stoffe produziert und jährlich kommen 2000 bis 3000 hinzu. Viele Stoffe, die bereits seit Jahren produziert werden, erweisen sich plötzlich als gefährlich und bewirken oft Spätschäden beim Menschen. Oft dauert es jahrelang, bis sich in einem Betrieb Gesundheitsschäden sichtbar machen, die von Arbeitsstoffen hervorgerufen werden können, welche aber immer als ungefährlich angesehen wurden.
In der Giesserei in Düdingen z.B. wird nicht mehr nach den alten Methoden geformt und gegossen. Der alte bisher bewährte schwarze Sand, bestehend aus Quarz, Ton und Kohlenstaub, welcher auch nicht ungefährlich war, wird auf einmal durch weissen Meeressand ersetzt, welcher durch Beimischung von chemischen Produkten, Säuren und Harzen so schnell zum Erhärten gebracht wird, dass das Trocknen der Formen sich erübrigt und schon nach ein paar Stunden die Form abgegossen werden kann. Wie giftig und schädlich die Verarbeitung und die Abgase aber sind, das weiss bis heute noch keiner der Arbeiter. Wer sich in diesem Betrieb vor bösen Überraschungen schützen möchte, sollte es nicht unterlassen, sich einer permanenten medizinischen Kontrolle zu unterziehen. Bestand bei diesen Arbeitern die Gefahr der Silicose als noch nach den alten Methoden gearbeitet wurde, so sind sie jetzt bestimmt anderen und weitaus gefährlicheren Gesundheitsschäden ausgesetzt.
Ein weiteres Beispiel ist die C.A.S.A. von Dommeldingen, welche in grösseren Mengen Vanadium als Zusatz zur Gewinnung besonders harter Stahlqualitäten verarbeitet. Jedem Leser sind die Hilferufe der Dommeldinger Einwohner noch in Erinnerung. Wenn es jetzt ruhiger geworden ist, dann nur weil die Firma die nötigen Vorkehrungen treffen musste, um die Umwelt weniger zu gefährden. Der Hilferuf, der in den Anlagen Beschäftigten, sowie deren behandelnden Ärzte, blieb aber bis heute ungehört.
Bei mehreren Arbeitern machen sich schon seit längerer Zeit Atembeschwerden bemerkbar. Dies veranlasste sie auch, bei der gewerblichen Unfallversicherung Antrag auf Berufskrankheit zu stellen.
In der Arbeitsmedizin sind wir leider in Luxemburg nicht zum besten ausgestattet und sind darum auch fast immer auf Gutachten aus dem Ausland angewiesen. Dies hat für die Antragsteller leider nur Nachteile. Ein erster Nachteil ergibt sich aus der Prozedur der Anerkennung. Nicht nur Monate, sondern Jahre dauert es, bis eine Berufskrankheit anerkannt wird. Ein weiterer Nachteil besteht darin, dass der mit der Expertise beauftragte Professor der denkbar beste Mediziner sein kann, aber leider nur den Patienten, aber nicht die Umwelt sieht, in der der Patient arbeiten muss. In den allermeisten Fällen geben die Professoren dann auch ein negatives Urteil ab, trotzdem der oder die behandelnden luxemburgischen Ärzte in ihrem Innersten davon überzeugt sind, dass Vanadium sich sehr gesundheitsschädlich auf die dort Beschäftigten und ihre Umwelt auswirkt. Siehe dazu den Bericht von Dr. Parini.
Ein Umdenken in der Arbeitsmedizin drängt sich in Luxemburg unweigerlich auf. Wir haben schon des öfteren darauffingewiesen, dass das Commodo und Incommodo nicht mehr unter die Schirmherrschaft der Gewerbeinspektion, sondern der Umweltkommission gehört. Desweiteren muss der Arbeitsmedizin eine grössere Bedeutung zugemessen werden. Seriöse, ordentliche Kontrollen der neu auf den Markt kommenden Stoffen dürfen nicht nur auf dem Papier stehen.
Periodische medizinische Untersuchungen der mit gefährlichen und auch nur verdächtig gefährlichen Arbeitsstoffen arbeitenden Beschäftigten müssen zur Pflicht werden, wenn wir diese Leute wirklich vor grösseren Gesundheitsschäden schützen möchten. Es ist dies doch unsere verdammte Pflicht und Schuldigkeit. Jede durch eine leichtsinnige Kontrolle übersehene Berufskrankheit ist ein Verbrechen an diesen Menschen.
DUNKEL Henri
Sozialsekretär des LCGB
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