Laut Gesetz stehen den Frauen 8 Wochen Schwangerschaftsurlaub vor und 8 Wochen Mutterschaftsurlaub nach der Geburt ihres Kindes zu. Stillt die Frau ihr Kind, wird der Mutterschaftsurlaub gegen Vorlage eines ärtzlichen Attests, urn vier Wochen verlängert. Falls sie noch stillt, wenn sie ihre Arbeit wieder aufnimmt, hat sie Recht auf folgende Arbeitszeitreduktionen: – wenn ihr […]
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