Aufklärung einiger Missverständnisse

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Unter dem Titel "Der Bischof kneift" gibt m.p. in der letzten "forum"-Nummer (128-129) einen Überblick über die einzelnen Reaktionen zum Fall Jupp Wagner. Dabei geht er auch auf meine Stellungnahme in der "Wissbei" ein. Ohne der Angelegenheit mehr Gewicht beilegen zu wollen, als sie es verdient, möchte ich dennoch in aller Deutlichkeit klarstellen, daß ich mich dabei von m.p. gründlich mißverstan-

den fühle. Hat m.p. meinen Beitrag in der "Wissbei" nicht genau genug gelesen, oder habe ich mich wirklich so unklar ausgedrückt? Wie dem auch sei, m.p. schreibt mir Ansichten zu, die nicht die meinigen sind.

Zuerst wirft er mir vor, ich würde "die wahren Möglichkeiten, die aufrichtige Christen durchaus im Dialog mit einer säkularisierten Gesellschaft haben"

H. Hausemer
antwortet auf
Artikel "Der
Bischof
kneift", in:
"forum" Nr.
128-129.

verkennen, ich verkenne diese Möglichkeiten keinesfalls, bin aber der Meinung, daß es einen erheblichen Unterschied macht, ob man mit Andersdenkenden z.B. über den Religionsunterricht in der Schule, dialogiert bzw. diskutiert (ich selbst habe jahrelang bei solchen kontroversen Gesprächen mitgemacht, und zwar in der damals sogenannten Forumgruppe der christlichen Erwachsenenbildung), oder ob Jupp Wagner am selben Strick zieht mit Leuten, die nicht nur den RU (wie übrigens auch den Moralunterricht überhaupt) in der Schule abschaffen wollen, sondern das auch noch aus völlig anderen (wenn nicht sogar entgegengesetzten) Motiven wie J.W. Vielleicht hat m.p. nicht bemerkt, daß ich in dieser Hinsicht J.W. nur in Bezug auf seinen Auftritt bei der "Liberté de conscience" kritisierte, nicht aber seine Gefechte mit Nelli Moia und andern.

Sodann schüttelt m.p. den Kopf über meine Behauptung, die Sanktion gegen J.W. gehe formaljuridisch in Ordnung. Hier gilt es, gleich mehrere Mißverständnisse zu beheben. Erstens hat m.p. ein kleines Wort in meinem Text übersehen; da steht nämlich zu lesen: "Rein formaljuridisch scheint mir die Sanktion in Ordnung zu gehen." So versiert bin ich nicht auf dem Gebiet des Kirchenrechts, daß ich mir daselbst dogmatische Behauptungen erlaubte. Und dementsprechend ließe ich mich da auch gerne von m.p. belehren.

Was mir nun aber m.p. in dieser Beziehung als Argument serviert, bringt diesmal mich dazu, mein graues Haupt zu schütteln: "Wie können in unserer Diözese …Auffassungen…sanktioniert werden…wenn diesel-

ben…in Nachbardiözesen Gesetz sind?" Einmal vorausgesetzt, das mit den Nachbardiözesen stimmt, so ist damit noch keineswegs bewiesen, daß die Praxis in unserer Diözese falsch ist. Unterschiedliche Auffassungen und Verhaltensweisen in verschiedenen Diözesen können, und sollen sogar, zum Denken veranlassen, aber zwingend sind sie damit noch nicht. Gewiß gilt auch für J.W. der von m.p. zitierte Kanon aus dem neuen Kirchengesetzbuch. Ich glaube aber kaum, daß sich damit alle möglichen Unternehmungen absegnen lassen.

Zum dritten Mißverständnis: m.p. unterschiebt mir, ich bringe "Verständnis für die Zwangspensionierung" auf. Mir schien bisher die Ausdrucksweise: "rein formaljuridisch geht dies oder das in Ordnung" klar folgendes zu bedeuten: "zwar wurde der Buchstabe des Gesetzes gewahrt, aber nicht dessen Geist, und somit handelt es sich um eine Fehlentscheidung." Und so war der betreffende Satz auch von mir gemeint. Wenn ich mich auf diese Weise zur Sanktion geäußert habe, so wollte ich also damit gerade mein Unverständnis deklarieren.

Dazu kommt, daß m.p., im selben Atem- oder Schriftzug, wo er mir dieses vermeintliche Verständnis unterjubelt, zugleich feststellt, ich selbst nenne die betreffende Maßnahme "katastrophal". Entweder hätte er mir hier einen Widerspruch ankreiden müssen (bzw. Schizophrenie), oder einsehen müssen, daß es sich mit diesem angeblichen Verständnis nicht so verhält, wie er es schließlich darstellt. Und nebenbei bemerkt: weshalb eigentlich erwähnt m.p. mit keiner Silbe mein öffentliches Bekenntnis zur Petition des Info-Video-Center? Muß nicht meine gesamte Stellungnahme zur Niederanvener Affäre von da aus gelesen und interpretiert werden?

Damit hoffe ich, meine Ansicht diesmal klar und eindeutig dargestellt zu haben. Es wäre noch vieles zu sagen zur Argumentation und Verhaltensweise der Kontrahenten in dieser traurigen Angelegenheit, und auch so manches zu der Art von Journalismus, die m.p. hierzu betreibt. Aber die Gemüter sollen nicht noch mehr erhitzt werden, als sie es schon sind.

Hubert Hausemer

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