Kinderrechte sind Menschenrechte

Zur Situation der Minderjährigen in den Erziehungsanstalten in Luxembourg

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In den «Centres Socio-Educatifs de l’Etat» von Dreiborn (Jungen) und Schrassig (Mädchen) wird die zeitweilige Isolationshaft angewandt. Das «Reglement Grand-Ducal» vom 9. September 1992 sieht diese Form der Bestrafung vor. Die Jugendlichen können maximal bis zu 20 Tagen isoliert werden. Die Strafe wird angewandt bei Gewaltanwendung, bei Flucht oder sogar nur wegen Cannabis-Konsum innerhalb der Anstalt.

Im Prinzip wird diese Entscheidung vom Jugendrichter gefällt, in der Praxis obliegt sie aber dem Direktor, der innerhalb von 24 Stunden Meldung beim Jugendgericht und bei der «Commission de coordination de surveillance» machen muß.

In der Praxis werden diese Bestrafungen unterschiedlich von einem «Centre» zum anderen gehandhabt. In Dreiborn variiert die Dauer des Einschlusses zwischen drei und vier Tagen. Allerdings gibt es Aussagen einer Mutter, die darauf hinweisen, daß ihr Sohn im November 1996 acht Tage hintereinander in der «cellule disciplinaire» saß. Das Reglement sieht vor, dass ein Arzt die Isolierten mindestens zweimal pro Woche besuchen muß – eine Regel, die in der Vergangenheit allerdings nicht immer respektiert wurde.

Heute kann die Sanktion von einigen Stunden bis zu mehreren Tagen dauern. Der Jugendliche kann wählen, ob er für zweimal sechs Stunden isoliert wird oder einmal zwölf, zum Beispiel während einer Nacht.

Bis 1997 hatte die Isolationszelle eine Größe von 2 x 2,30 Metern, ohne Fenster, mit defekter Entlüftung. Als Lichtquelle diente nur die Beleuchtung vom Gang. In der Zelle gab es keine Heizung, sie war also zu kalt im Winter und zu heiß im Sommer. Als einziges «Mobiliar» diente eine Matratze und ein Eimer als Toilette. Der einzige Kontakt zur Außenwelt beschränkte sich auf die tägliche Visite eines Erziehers. Wegen der katastrophalen Ausstattung und der hygienischen Zustände in den Zellen verweigerte es ein Arzt, die Jugendlichen zu isolieren.

Seit kurzem gibt es neue Isolationszellen, die den elementarsten hygienischen Anforderungen entsprechen. Diskutiert wird derzeit die Einrichtung eines Isolationsblocks mit sechs Zellen und einem Gemeinschaftsraum.

Im «Centre Socio-Educatif» in Schrassig kann die Isolationshaft länger sein. Das Gesetz sieht vor, daß 20 Tage nicht überschritten werden dürfen; dieses Limit wird von den Verantwortlichen allerdings gelegentlich konsequent ausgeschöpft. Die jungen Mädchen verbringen ihre Isolation lediglich mit einem Nachthemd bekleidet. Das CPT (*) war im März 1997 zu Besuch in Schrassig, komischerweise ist bis heute noch kein Bericht über diese Visite veröffentlicht worden.

Gegen die verhängte Isolationshaft haben die betroffenen Jugendlichen keinerlei Einspruchsmöglichkeiten. Hier fehlt ganz klar die von vielen Institutionen verlangte Ombudsperson, die sich im Sinne des Jugendlichen einsetzen würde.

Beide Erziehungsanstalten sind personell unterbesetzt, und auch die Ausbildungsmöglichkeiten sind sehr begrenzt. Die in Dreiborn und Schrassig praktizierte Isolationshaft verstößt unserer Meinung nach gegen die Kinderrechtskonvention, im speziellen gegen Artikel 28 a und b über die Erziehungsmöglichkeiten des Jugendlichen und gegen die in Artikel 37c festgeschriebenen Persönlichkeitsrechte jedes Jugendlichen.

Unserer Meinung nach sollte kein Ombudskomitee zur Überwachung dieser Rechte eingesetzt werden (wie in letzter Zeit vorgeschlagen), sondern es muß eine einzelne Person verantwortlich sein. Diese muß ungehinderten Zugang zu allen Jugendstrafeinrichtungen und zum Gefängnis haben und muß Zugriff auf alle relevanten Informationen, die den Jugendlichen betreffen, erhalten. Daß diese Ombudsperson, die selbstverständlich unabhängig von staatlicher Einflußnahme sein soll, so bald wie möglich gewählt werden muß, steht für Info-Prison außer Frage. Eine der vordringlichsten Aufgabengebiete der Ombudsperson müßte es sein, sich für die Dezentralisierung beider «Centres Socio-Educatifs» einzusetzen. Würden diese etwa nach dem Vorbild der staatlichen Kinderheime neu strukturiert und in der Umgebung der Hauptstadt eingerichtet, ließe sich sicherlich auch das Angebot an Ausbildungs- und Arbeitsmöglichkeiten verbessern. Gleichzeitig müßten die psychosozialen Dienste ausgebaut werden, wiederum nach dem Vorbild der staatlichen Kinderheime.

André Thomé

Info Prison:

2, rue de la Boucherie, L-1247 Luxbg, Tel/Fax 22 68 86

(Info Prison auf Radio Ara: Freitagabends zwischen 19 und 21 Uhr)

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