Der Weg zur Anerkennung ihrer Rechte
Minderheiten und bedrohte Völker
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Minderheiten und bedrohte Völker:
Der Weg zur Anerkennung ihrer Rechte
Die Rolle der Vereinten Nationen und der Europäischen Union
Die Verabschiebung vor fünfzig Jahren der allgemeinen Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen schaffte eine neue Grundlage für die Absicherung der Rechte eines jeden Menschen auf der Welt. Im Sinne einer modernen Gesellschaftskonzeption, dessen Prägung von verschiedenen Ländern aus der Dritten Welt manchmal als zu ‚westlich orientiert‘ kritisiert wird, soll jede Person eine möglichst grosse Freiheit und Emanzipation geniessen können.
Es gibt aber auch in der Menschenrechtserklärung einige Ansätze für eine Erweiterung dieser Rechte auf Gemeinschaften oder Gruppierungen von Menschen, die gemeinsame Eigenschaften und Ideale teilen. Im Artikel 17 der Erklärung wird ausdrücklich das Landrecht erwähnt, das sich nicht nur auf eine einzelne Person beziehen kann, sondern auch auf eine Kollektivität. Ausserdem wird im Artikel 30 hervorgehoben, dass keine Bestimmungen der Erklärung einem Staat, einer Gruppierung oder einem Individuum das Recht geben, eine Aktivität auszuüben, die auf die Zerstörung der Rechte oder der Freiheiten anderer Menschen hinzielt. Für die Zukunft wird die Bedeutung dieses Artikels immer wichtiger werden, weil dem Eingriffspotential in die Naturverhältnisse und in die Gesellschaftsstrukturen in Verbindung mit dem
rasanten technischen Fortschritt der letzten Jahrzehnten fast keine Grenzen mehr gesetzt sind.
In den vergangenen fünfzig Jahren wurde die Menschenrechtserklärung von einer Reihe von internationalen Konventionen ergänzt. Währenddessen gingen die Bemühungen für den Aufbau einer internationalen Anerkennung der spezifischen Rechte für Minderheiten
In vielen Fällen wird die Frage der Minderheiten und bedrohten Völker den Bedürfnissen der nackten wirtschaftlichen Interessen untergeordnet und behält nur noch einen Alibicharakter.
und bedrohte Völker nur sehr mühsam voran, obwohl die Vielfalt der Völker in einem bedrohlichen Mass abnimmt. Die Internationale Organisation für Arbeit (ILO) in Genf erarbeitete nach einer ersten Konvention Nr. 105 im Jahre 1957 eine neue, erweiterte Konvention Nr. 169 im Jahre 1989 über die indigenen Völker. In diesem Dokument wurde zum ersten Mal in einem internationalen Gremium der Vereinten Nationen ein Konzept entworfen für die Berücksichtigung der sozialen, kulturellen, religiösen und ethnischen Eigenschaften dieser Völker, die zu ihrer
Eigenständigkeit beitragen, sowie ein Katalog der damit verbundenen und geforderten spezifischen Rechte, die von den Staaten anerkannt werden müssen, damit die selbständige Entwicklung dieser Völker in ihrem eigenen Lebensraum auch weiterhin möglich sein soll.
Im Rahmen der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen besteht eine spezielle Arbeitsgruppe mit Vertretern der indigenen Völker, die in den letzten Jahren den Entwurf einer Erklärung über die Rechte der indigenen Völker ausgearbeitet hat. Diese Erklärung muss aber noch von den verschiedenen Gremien der Vereinten Nationen begutachtet werden, bevor sie gegebenenfalls von der Generalversammlung offiziell verabschiedet werden kann. Dieser Prozess gestaltet sich als ganz langwierig. Länder wie Indien bestreiten oder stellen in Frage die Existenz von einer indigenen Bevölkerung auf ihrem Territorium, obwohl zum Beispiel die Adivasis die grösste indigene Völkergemeinschaft auf der Welt bilden. Zusätzlich verknüpfen manche Staaten eine Anerkennung der Völkerrechte automatisch mit dem Gedanken der Unabhängigkeit für diese Völker, obwohl viele Autonomieformen möglich sind. Die vor kurzem ausgehandelte Minderheitenregelung für die Katholiken in Nordirland zeigt, dass solche neue Modelle auch vorerst funktionieren können.
In diesem Jahr hat die Kommission der Europäischen Union ein Papier ausgear-
beitet für eine Bestimmung des Ministerrates über die Zusammenarbeit mit den indigenen Völkern und die Unterstützung derer Anliegen. In dem Papier wird auf dem europäischen Plan ein erster Meilenstein gesetzt für die spezifische Anerkennung dieser Völker im Bereich der internationalen Kooperation. Dieses Papier soll nicht nur einen Einfluss haben auf die Strategien und Programme der Europäischen Kommission, sondern auch auf diejenigen der Mitgliedstaaten. Die rein politischen Aspekte, die eine Rolle spielen können bei den internationalen Vereinbarungen und Verhandlungen, werden aber weiterhin in diesem Dokument nicht direkt behandelt.
Für die Fragen der Minderheiten in Europa ist auf der politischen Ebene vornehmlich der Europarat, dem auch die Türkei angehört, zuständig. Seine Hauptinstrumente sind die Rahmenkonvention zum Schutz nationaler Minderheiten und die Charta der Regional- und Minderheitensprachen. Sie werden in diesem Artikel nicht näher behandelt. Leider hat der Europarat vor kurzem die Empfehlungen der Schweizer Berichterstatterin Vermot-Mangold in Bezug auf die Situation der Kurden in der Türkei unter dem Druck der türkischen Diplomatie derart verwässert, dass diese Frau vom ‚Abschied des Europarates von der Menschenrechtspolitik zugunsten einer Komplizenschaft‘ sprach.
Die Frage der Landrechte
In verschiedenen Ländern, wie in Equador und in den Philippinen wurden die Landrechte der indigenen Völker ausdrücklich in die Landesverfassung eingeschlossen. Doch die Verabschiedung entsprechender Ausführungs-gesetzte ist bislang oft ge-scheitert. Hingegen werden neue Gesetze für
Grossprojekte zur Ausnutzung der natürlichen Rohstoffe mit Hilfe ausländischer Investoren zügig umgesetzt. Die indigenen Bewohner entsprechender Territorien sollen mit Geld abgefunden werden, wenn sie überhaupt ihre traditionellen Ansprüche auf das Land geltend machen können. Wem gehört das Land, und wer darf es nutzen? Darum geht es bei der Klage, die jetzt von indigenen Organisationen und Umweltschützern beim Obersten Gerichtshof von Venezuela eingereicht wurde gegen die Regierung, die den Bodenschatzabbau auf dem Gebiet der Indianer offiziell rechtfertigt mit dem Ziel einer ’nachhaltigen und sinnvollen Nutzung zum Nutzen der dort lebenden Bevölkerung‘. Diese ist aber niemals befragt worden, was für sie denn von Nutzen sei.
Auch in Luxemburg sorgte neulich das Problem der Landrechte für Aufsehen. Im Laufe der Jahre hat sich eine enge
Partnerschaft entwickelt auf der Basis eines politischen Austauschs und eines Entwicklungsprojektes zwischen der Gemeinde Roeser, den Nichtregierungsorganisationen ASTM, SHR und Chiles Kinder, dem luxemburgischen Aussenministerium und der indianischen Gemeinschaft der Kollas aus der Provinz Salta in Argentinien. Diese Partnerschaft trägt massgeblich dazu bei, dass die Kolla-Gemeinschaft eine neue Selbstständigkeit aufbauen konnte in einem Gebiet an den Hängen der Anden in der Nähe der bolivianischen Grenze. Auf einem Teil ihres traditionellen Territoriums befindet sich ein ökologisch intaktes Waldgebiet mit dem Namen ‚Yunga‘, wo sich die letzten Jaguars in Argentinien aufhalten. Jetzt hat die belgische Firma Tractebel einen Auftrag bekommen für die Verlegung einer Gasleitung mitten durch dieses Gebiet auf der Basis einer Studie, bei der Tractebel mit Absicht weder die ökologische Viel-
falt noch die Unklarheit der Landrechte erwähnte. Damit wurden die Rechte der Kollas einfach übergangen. Die Firma Tractebel, die in Luxemburg gut bekannt ist wegen dem geplanten Bau einer neuen Elektrizitäts- und Wärmekopplungsanlage in Esch, setzt sich bei Projekten in Ländern wie Argentinien skrupellos über die Regeln einer seriösen Impaktstudie hinweg und will nichts wissen von einer Entschädigung für die angerichteten Schäden. Dieser Fall wurde vor kurzem erörtert aus Anlass des Besuches einer Kolla-Delegation in Luxemburg bei Unterredungen mit der luxemburgischen Staats-sekretärin im Aussenministerium Lydie Err und dem belgischen Aussenminister Eric Derijk sowie bei einer Gegenüberstellung mit Vertretern der Firma Tractebel im belgischen Fernsehen. Leider sind solche Fälle, wo europäische Unternehmen in der Dritten Welt an der
Nuba. Photo: Leni Riefenstahl
Zerstörung der Vielfalt von Menschen und der Natur beteiligt sind, keine Seltenheit. Die Berichterstattung darüber in der Presse ist oft sehr spärlich und wird manchmal von Nichtregierungsorganisationen übernommen.
Alternativlösungen im Sinne einer breiten Autonomie mit verbrieften Landrechten und einer zukunftsorientierten Auslegung der Menschenrechte sind aber möglich, wenn zumindest der politische Wille dazu besteht. Nächstes Jahr, am 1. April 1999 wird der gesamte hohe Norden Kanadas an die Inuit übergeben zur territorialen Selbstverwaltung im Rahmen des kanadischen Föderationsstaates und wird fortan Nunavut (unser Land in der Sprache der Inuit) heissen. Für eine junge Inuit-Frau, die nach den Studien in ihr Land zurückkehrt, das nur mit einem Flugzeug oder einem Schiff erreichbar ist, kann dieses Ereignis mit dem Fall der Berliner Mauer verglichen werden.
Die Haltung Luxemburgs
Dass Luxemburg ein kleines Land ist, wird oft verbunden mit einer beschränkten Handlungsfähigkeit auf dem internationalen Parkett. Dem muss aber entgegengesetzt werden, dass das Land ein vollwertiger Partner in der Europäischen Union und bei den Vereinten Nationen ist und somit die politische Richtung mitgestalten kann bei Gelegenheit. Auf bilateraler Basis bestehen auch privilegierte Beziehungen zwischen Luxemburg und verschiedenen auserwählten Ländern ausserhalb Europas in den Bereichen des Aussenhandels und der Entwicklungskooperation. Mit diesen Ländern bestehen zusätzliche Möglichkeiten, das Thema der Menschenrechte in die allgemeinen Verhandlungen und Abkommen miteinzubeziehen. Es gibt Anzeichen, dass die luxemburgische Regierung die Überprüfung der Menschenrechtslage in die Beziehungen mit anderen Staaten eingliedert. Dabei ist die Tätigkeit von Vereinigungen wie Amnesty International, Association luxembourgeoise pour les Nations Unies, Iwerliwen fir bedreete Volleker, usw. notwendig, um zu helfen, die Absicherung der Menschenrechte, die auch in unserer Zeit
schwer verletzt werden, voranzutreiben. Anfang Dezember 1997 wurde unter der luxemburgischen Präsidentschaft des europäischen Ministerrates der Beschluss gefasst, die Kandidatur der Türkei auf eine Mitgliedschaft bei der EU vorerst zurückzustellen infolge der brutalen inneren Oppression und dem stillen Krieg gegen die kurdische Minderheit im Osten des Landes. In anderen Fällen aber wird die Frage der Minderheiten und bedrohten Völker den Bedürfnissen der nackten wirtschaftlichen Interessen untergeordnet und behält nur noch einen Alibicharakter. Dass die schnelle, vorbehaltlose Entwicklung des Aussenhandels mit China die rasch voranschreitende Kolonisierung und Unterdrückung des tibetischen Volkes nur noch beschleunigt und die Jahre des Weiterbestehens von Tibet nach den Aussagen des Dalai Lama nunmehr gezählt sind, daran stören sich die europäischen Staaten, inklusiv Luxemburg, nicht.
Während mehreren Jahren war Dänemark das einzige Land der Europäischen Union, das die vorhin erwähnte ILO Konvention Nr. 169 ratifiziert hatte. Letztes Jahr unternahmen die Niederlanden denselben Schritt und entkräfteten das Argument, dass sich die Konvention eigentlich nur auf diejenigen Länder beziehen würde, in denen auch indigene Völker wohnen. In der aktuellen Entwicklung der internationalen wirtschaft-
Angola, 1975. Photo: Sebastiao Salgado
lichen Verflechtungen zwischen den Ländern verschiedener Kontinente werden die Territorien indigener Völker immer stärker beeinflusst durch den zwischenstaatlichen Handel, den Tourismus, den Transport, die Investitionen… Die niederländische Regierung will die Konvention gebrauchen, um sinnvolle Entscheidungen zu treffen im Bereich der Kooperation, die eine Auswirkung auf die indigenen Völker und ihre Territorien haben können. Ausserdem wird durch die Ratifizierung ein politisches Signal in der Europäischen Union gesetzt im Sinne einer Aufwertung der Anerkennung der indigenen Völker und Minderheiten. Am niederländischen Beispiel könnte sich Luxemburg wohl inspirieren und so auch in diesem Bereich eine Vorreiterrolle spielen.
Die indigenen Völker und die Minderheiten haben oft einen engen Kontakt mit der Natur und der Umwelt entwickelt und verfügen dementsprechend über Erfahrungen. Sie werden manchmal als die Wächter der Erde und des Waldes bezeichnet. Wenn diese Verbindung gebrochen wird, so sterben mit den Wäldern die Menschen. Die bedrohten Völker haben eine Rolle zu spielen in der internationalen Gemeinschaft, wofür sie die notwendige Anerkennung und Unterstützung verdienen.
André Rollinger
(Iwerliwen fir bedreete Volleker)
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