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Eine unabhängige und kritische Presse ist in Luxemburg sicher keine Selbstverständlichkeit, genauso wenig wie die Trennung der Gewalten. Der Einfluss der politischen Parteien auf die öffentlichen Institutionen ist so groß wie in keinem unserer europäischen Nachbarstaaten. Dementsprechend klein ist der gesellschaftliche Raum, in dem eine interessenunabhängige Diskussion stattfinden kann.
Lex Folscheid
Seitdem RTL die Bombenleeër-Affäre wieder aufgerollt hat, müssen wir jedoch mit ansehen wie durch immer neue Pannen und Skandale, den öffentlichen Institutionen zusätzlich schwerer Schaden zugefügt wird. Die Grundsätze, die auf dem Spiel stehen sind die Fundamente unseres demokratischen Rechtsstaates: Gewaltenteilung, Pressefreiheit und Rechtssicherheit. Die Entwicklung der letzten Monate gibt deshalb Anlass zur Sorge. Wenn die Luxemburger Politik bereit ist, fundamentale Rechte zu biegen und zu brechen, wenn sie bereit ist, sich in die Ermittlungen der Justiz einzumischen und sie zu beeinflussen, sie sich immer mehr Rechte und Kompetenzen verschafft und sich dabei nicht kritisch hinterfragt, dann ist der Rechtsstaat in Gefahr.
Vom Rechts- zum Sicherheitsstaat
In einer parlamentarischen Kommission wurde am 25. Januar das Gesetz über den genetischen Fingerabdruck einstimmig für gut befunden, es soll demnächst zur Abstimmung vorgelegt werden. Der Justizminister sprach sich einige Tage zuvor für die Schaffung einer Sonderkommission zur Bekämpfung des „westafrikanischen Drogenhandels“ aus und sagte, er werde „jede Initiative“ der Polizei, die in diese Richtung gehe, unterstützen. Den Oppositionspolitiker Aly Jaerling beruhigte er unterdessen, die Luxemburger Sicherheitskräfte seien im Besitz eines „Interventionsplanes“, um auf Unruhen wie in den französischen Vororten zu reagieren und die „öffentliche Ordnung“ wiederherzustellen. Der discours sécuritaire hat bereits seit einiger Zeit Eingang in die Luxemburger Politik gefunden.
Parallel zu der rechtlichen und materiellen Aufrüstung des Sicherheitsapparates, hatte die Justiz sich im Januar mit vermeintlichen Polizeiübergriffen auf eine tunesische Familie zu beschäftigen, die fälschlicherweise für gewaltbereite islamische Fundamen-
Fundamentalisten gehalten wurden. Sowohl die übertriebene Härte bei der Festnahme, als auch die Tatsache, dass nie ein Verfahren gegen den Familienvater eingeleitet wurde, lassen die Ermittlungsbehörden in einem schlechten Licht erscheinen. Auf eine Entschuldigung braucht die Familie unterdessen nicht zu warten. Der Staatsapparat ist in solchen Fällen alles andere als konziliant. Gegen die Verurteilung des Staates in erster Instanz ging man prompt in Revision und verwickelte die Familie damit in einen langjährigen Rechtsstreit. Dies ist die Schattenseite der Luxemburger Law and Order Politik.
Wie kein anderer steht Justizminister Luc Frieden (CSV) für diese Haltung. Sowohl in der Flüchtlingsfrage, als auch in der Bekämpfung des Drogenhandels hat sich Frieden in der Vergangenheit als Hüter des Gesetzes inszeniert. Seine repressiven Maßnahmen haben ihn zu einem der populärsten aber auch umstrittensten Politiker des Landes gemacht. Dabei gab er stets vor, nichts anderes zu tun, als die Gesetze anzuwenden.
Doch Friedens Haltung zum Gesetz variiert je nach Fall zwischen Übereifer und systematischer Verzögerung. Seine beiden Antworten auf die parlamentarischen Anfragen zum Jugendschutz (siehe S. 65 in diesem Heft) und der „Hotmail“-Affaire (siehe weiter unten) haben gezeigt, dass Frieden durch äußerst abwegige und provokante Auslegungen versucht, die Rechtslage nach seinen Vorstellungen zurecht zu biegen. Dabei zeigt das Urteil des Auslandes, dass Luxemburg etwa in den Bereichen Asyl und Immigration oder Jugendschutz seit Jahren systematisch gegen internationale Abkommen verstößt, ohne dass die nationale Politik darauf gebührend reagieren oder die breitere Öffentlichkeit daran Anstoß finden würde. Dabei bleiben fundamentale Rechtsgrundsätze wie etwa die UN-Charta der Kinderrechte oder auch die Pressefreiheit auf der Strecke.
Vom Sicherheitsstaat zum Unrechtsstaat
In dieses innenpolitische Klima fielen die Hausdurchsuchungen bei den Internetanbietern Post, Luxembourg Online und Broadcasting Center Europe am 23. Januar 2006 hinein.
Die Ermittlungsbehörden hatten im November letzten Jahres eine „offizielle“ Emailadresse eingerichtet, bei der sich Zeugen in der „Bommenleefer-Affäre“ melden konnten. Für Verwunderung sorgte dabei, dass es sich um die Adresse enquete85@hotmail.com handelte. Zehn Tage nach Einrichtung der Emailadresse erhielt die RTL-Redaktion eine anonyme Email mit der Nachricht, dass das Passwort der „offiziellen“ Adresse geknackt worden sei. Ein Benutzer eines Internet-Forums mutmaßte daraufhin: „Das war doch alles gewollt, das sollte doch alles rauskommen. So braucht sich die Polizei nicht mehr um die Emails zu kümmern. Die Arbeit der Polizei ist doch heute wieder genauso lächerlich wie damals, vor 20 Jahren.“
Dieses Urteil wird verständlich, wenn man wie jeder gut informierte Internetbenutzer weiß, wie unsicher die öffentlichen Mailserver à la Hotmail, Yahoo … sind. Im Internet kursieren sogar Anleitungen wie man an Passwörter von Hotmail-Adressen gelangen kann. Die Methode dazu ist zwar illegal aber äußerst einfach. Mit frei zugänglichen Programmen ist dies, je nach Passwort, innerhalb weniger Tage möglich. Dort wo andere Länder abhörsichere Telefonverbindungen und Verschlüsselungssysteme aufbauen, benutzten die Luxemburger Behörden also ein Emailkonto, wie es tagtäglich wahrscheinlich hundertfach geknackt wird. In dem wichtigsten Kriminalfall in der Geschichte des Landes, eine gratis Hotmail-Adresse als Kontaktaufnahme einzurichten, zeugt von einer kaum zu übertreffenden Inkompetenz. Zu denken gibt aber auch, dass die neu gegründete Abteilung für „Neue Technologien“ der Police judiciaire die Ermittlungsbehörden nicht vor dieser Gefahr warnte. Und noch verwunderlicher ist, dass genau diese Beamten zwei Monate später die Gebäude von BCE und anderer Internetanbieter durchsuchten, um Hinweise auf den „Täter“ zu finden.
Hätten die Ermittlungsbeamten die Geschichte mit der geknackten Hotmail-Adresse auf sich beruhen lassen, dann hätte wohl niemand mehr nach den Details gefragt. So dürfen aber einige grundsätzliche Fragen gestattet sein.
Zum Beispiel, wer eigentlich der Geschädigte in dieser Affäre ist, d.h. wer der „Besitzer“ des Kontos war? Die Polizei? In den Nutzungsbedingungen von Microsoft, dem Betreiber von Hotmail, steht, dass nur „Einzelpersonen“ den Internetdienst beanspruchen dürfen. Lest man weiter, so findet man heraus, dass Hotmail-Adressen nur „zur persönlichen Verwendung“ genutzt werden dürfen. Haben die Ermittlungsbeamten also gegen die Nutzungsbestimmungen von Microsoft verstoßen, als sie die Emailadresse zu Ermittlungszwecken einrichteten? Und es gibt noch ein weiteres Problem bezüglich des
Phantombild vom Bommeleefer
„Besitzers“ des Emailkontos. Hotmail-Konten werden anonym eingerichtet, d.h. die Identität eines Benutzers wird nicht überprüft anhand von offiziellen Dokumenten. Die korrekte Angabe von Daten ist dem Benutzer selbst überlassen. Die Identität des Besitzers vor Gericht zweifelsfrei zu ermitteln, dürfte deshalb äußerst schwierig werden.
Unter diesen Umständen ist es schier unglaublich, wie Justizminister Luc Frieden in seiner Antwort auf die parlamentarische Anfrage von Xavier Bettel (DP) versuchte, das Vorgehen der Beamten zu rechtfertigen: „Nach den Informationen, die ich vom Untersuchungsrichter erhalten habe, gab es keine Hausdurchsuchungen bei einer Redaktion oder einem Presseorgan. Es gab auch keine Untersuchungen, die Medien oder Journalisten im Visier hatten, oder die etwas mit der Bommeleefer-Affäre zu tun gehabt hätten.“
Die Parallelen zu der Steueraffäre um den ehemaligen Innenminister Michel Wolter (CSV) drängen sich auf. Damals hatte man die archivierten Daten über die Telefonate der Journal-Redaktion und der LSAP eingeholt, indem man Durchsuchungen bei der Post anordnete. In beiden Fällen soll es sich also um keine Beeinträchtigung der Pressefreiheit und des Quellenschutzes handeln, nur weil die Durchsuchungen bei den Dienstleistern direkt und nicht bei den Journalisten stattgefunden haben?
Damals wie heute stellt sich die Frage, warum von Seiten der Justiz mit disproportionalen Mitteln auf vermeintlich leichte Vergehen reagiert wurde. Man kann sich nicht dem Eindruck verwehren, dass hier besonders hart durchgegriffen wurde, weil Politiker und öffentliche Instanzen durch die Informanten in ein schlechtes Licht gerückt wurden. Es bleibt der bittere Nachgeschmack, dass eine Rechnung beglichen werden sollte.
Ist der Luxemburger Staat überhaupt noch eine „öffentliche“ Institution? Diese Frage muss im Zusammenhang mit der Hotmail-Affäre erlaubt sein. Angesichts der fehlenden Transparenz in den Entscheidungsprozessen und den partikularen Interessen, die man dahinter vermuten muss, besteht starker Zweifel daran.
Haben die Beamten gegen die Nutzungsbestimmungen von Microsoft verstoßen, als sie die Emailadresse zu Ermittlungszwecken einrichteten?
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