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Macht und Institution

„Ein Premierminister hat keinen Chef, weder zu Hause noch im Ausland.“ Im Zuge der Rempeleien zwischen Nicolas Sarkozy und Jean-Claude Juncker sind diese Worte gefallen. Der französische Präsident dürfte darüber herzlich gelacht haben, denn „sein“ Premierminister hat natürlich einen Chef – in der Person des Präsidenten.

Auch außerhalb des (französischen) Präsidialsystems gilt für alle Rechtsstaaten, dass der Regierungschef sehr wohl eine Autorität über sich hat. Verfassung, Recht und Institutionen sollten seinem Wirken einen engen Rahmen vorgeben. Im Institutionengefüge des Großherzogtums Luxemburg steht der Regierungschef an dritter Stelle (vor ihm der Präsident des Parlamentes, ohne dessen Vertrauensvotum eine Regierung nicht arbeiten kann, und natürlich der Staatschef, in dessen Namen er die Regierungsgeschäfte tätigt). Neben ihm stehen die übrigen Mitglieder der Regierung (in Luxemburg ist der Premierminister noch immer ein primus inter pares ohne Weisungsbefugnis).

Das sind rein protokollarische Überlegungen. Die reale Machtverteilung ist natürlich eine andere – nicht nur in Luxemburg. Das Machtgefüge zwischen Institutionen und politischem Personal unterliegt überall einem ständigen Wandel, doch Verfassungen liefern kleinen Schwankungen einen stabilen Rahmen. Kommt es im Laufe der gesellschaftlichen Entwicklung oder durch Krisen dennoch zu schwerwiegenden Widersprüchen zwischen der Realität der Machtausübung und dem Wortlaut des „Grundgesetzes“, werden Verfassungen – sei es in Frankreich, Russland oder Simbabwe – an die Erfordernisse oder die neuen Realitäten angepasst. In Luxemburg wurde jedoch trotz zahlreicher Verfassungsänderungen das Machtgefüge als solches in der Verfassung von 1868 nicht angerührt.

Die „Norm“, auf die sich die Politik seit 1919 beruft, ist die dem geschriebenen Text teilweise widersprechende Verfassungswirklichkeit. Sie ist durch Gewohnheit und Konsens zur Norm aber nicht zum Gesetz erhoben. Der „Verfassungsbruch“, der dem Großherzog heute angelastet wird, besteht dem gegenüber in seinem Beharren auf dem Verfassungstext und im Aufbegehren gegen den „wahren“ und „wirklichen“ Geist der Verfassung. Mit seiner Entscheidung, sich einerseits auf den Text (juristisch) und auf seine Menschenwürde (ethisch) zu beziehen, hat der Großherzog sich außerhalb des politischen Systems gestellt. Der vorhersehbare institutionelle GAU war damit eingetreten.

Nicht nur in dieser Zeitung$^{1}$ wurde immer wieder auf die Gefahren des institutionellen Arrangements des luxemburgischen Parlamentarismus hingewiesen. Rückblickend muss man unterstellen, dass das Festhalten an anachronistischen, unsauberen und undemokratischen Formulierungen und die Reformunwilligkeit in diesem Bereich gewollt waren.

Denn die Unklarheiten dieses Arrangements bieten immense Vorteile, die eine „effiziente“, wenig formalisierte Herrschaft ermöglichen. Die offenkundigen Ungereimtheiten der luxemburgischen Verfassung wurden schon seit Jahrzehnten, immerhin seit dem Thronwechsel im Jahre 2000 oder spätestens seit Sommer

Editorial

Jürgen Stoldt: Macht und Institution . . . . . 3

Klimawandel

Gilles Bouché: Minus 300% bis 2050. . . . . 5

Paul Delaunois: Le Luxembourg : un grand pollueur qui veut continuer à l’ignorer. . . . . 8

Energie

Jean Lamesch: Les convulsions du gaz russe : une analyse. . . . . 12

Finanzen

éthiEco: Pour une finance à dimension éthique. . . . . 17

Dossier: Santers Fall

Einleitung . . . . . 20

Jürgen Stoldt: Vergessen und vergeben? . . . . . 21

Chronologie der Ereignisse . . . . . 25

Edith Müller: Verantwortungsbewusstsein: der eigentliche Ausdruck der Demokratie . . . . . 26

Martine Reicherts: „Die Franzosen haben den Ernst der Lage nicht begriffen“ (Interview) . . . . . 29

Paul van Buitenen: The European Anti-Fraud Office… Ten Years later. . . . . 33

Bibliothekswesen

Michel Pauly: Schlechte Aussichten für die Nationalbibliothek . . . . . 36

Buchbesprechung

Catherine Lorent: Von Frauen und den Brettern, die die Welt bedeuten . . . . . 38

Leserbriefe

Serge Tonnar: Wien hätt geduecht, datt Renert, de Fuuss, ewech do bléif? . . . . . 41

Norbert Campagna: Retour sur la prostitution . . . . . 42

Nachruf

Michel Pauly: Jupp Wagner † . . . . . 44

Jupp Wagner: Mut zu Konsequenzen . . . . . 45

Kulturchronik

Cléo Thoma: Eng kleng Ofspeckkur. . . . . 49

Charismatische Herrschaft ist völlig ungeeignet für moderne, plurale und offene Gesellschaften und bietet keinen Schutz vor Machtmissbrauch.

2008 (als der Premierminister nach eigener Aussage über den Entschluss des Großherzogs, das Euthanasiegesetz nicht zu unterzeichnen, informiert wurde), auf sträfliche Weise vernachlässigt. Auch hier wurde während Jahrzehnten und sogar während der letzten Monate auf Risikomanagement verzichtet.

Die Inszenierung des 2. Dezembers, bei der die Fraktionsvorsitzenden zu einer Audienz beim Premierminister geladen waren (mit bald schon wartender Presse im Vorzimmer), verfolgte das Ziel, alle Parteien formell in die Verantwortung einzubinden. Hinter verschlossenen Türen wurde innerhalb von wenigen Stunden eine Verfassungsänderung beschlossen, für die es jahrzehntelang keine politische Mehrheit gegeben hatte. Wie konnte dies möglich sein? Den Verlautbarungen der Parteien nach sollte durch das schnelle Handeln eine „institutionelle Krise“ abgewendet werden. Eine Krise, von der die politische Klasse jedoch bereits seit Monaten wusste. Und viel wichtiger, eine Krise die aufgrund der verfassungsrechtlichen Lage zu Neuwahlen hätte führen müssen. Eine Krise, in der also nicht nur der Großherzog steckte sondern auch und vor allem die Regierung.

Anstatt dass die Oppositionsparteien nach den Verantwortlichen für diesen Schlammessel gefragt hätten oder die Gunst der Stunde genutzt hätten für Neuwahlen, (unter-)stützten sie die Regierung und halfen mit, den Großherzog zum alleinigen Verantwortlichen dieser Krise abzustempeln. Die politische Klasse reagierte mit Unterordnung, in einem Akt des kollektiven Selbstschutzes, der die Selbsterhaltung des politischen Systems gewähre-

gewährleisten sollte, an dessen Spitze die CSV und ihre Leitfigur Jean-Claude Juncker stehen.

Als Institution hatte die Verfassung nach diesem Treffen ausgedient. Dass das gelingen konnte, war ein politisches Meisterstück – mit bizarren Folgen: Für einige Monate und bis zum 7. Juni (bzw. bis zum erhofften Weggang Jean-Claude Junckers nach Brüssel Ende des Jahres) erleben wir die Bildung einer Allparteienregierung (aus der nur die ADR mittlerweile ausschert). Die übrigen politischen Mandatsträger haben ihre Glaubwürdigkeit an die Person des Premierministers geknüpft. Ihn zu kritisieren, käme heute einem politischen Selbstmord gleich.

Für Clangesellschaften ist die „charismatische Herrschaft“, wie Max Weber sie definiert, eine der effizientesten und vorübergehend stabilsten Formen der Machtausübung. Für Luxemburg hat sie sich gerade in Krisensituationen bewährt. Heute haben sagenhafte 96% der Wahlbevölkerung Vertrauen in das politische Geschick des Premierministers. Zwei Aspekte geben zu denken: Max Weber hat selber die Nachfolgefrage als Achillesferse der charismatischen Herrschaft bezeichnet, die Übertragung des Charismas ist nicht spontan zu bewerkstelligen. Stattdessen wird ein neuer Held aus eigener Kraft die unmündige Gemeinschaft um seine Person versammeln müssen. Zweitens: die Form der charismatischen Herrschaft vermittelt selbstredend nur jenem Teil der Gesellschaft emotionale Sicherheit, die in die Gemeinschaft aufgenommen sind. Die anderen (immerhin mehr als 40% der Bevölkerung in Luxemburg) brauchen zu ihrer gefühlten Sicherheit funktionierende, stabile Institutionen und ein verlässliches Rechtssystem. Charismatische Herrschaft ist völlig ungeeignet für moderne, plurale und offene Gesellschaften und bietet keinen Schutz vor Machtmissbrauch. ♦

Jürgen Stoldt

In einer Rezension zum Film Il Divo über den italienischen Politiker Giulio Andreotti schreibt Luc Caregari (Woxx vom 9. Januar 2009):

(…) l’essence même du conservatisme : faire le mal pour faire le bien. En fin de compte, une idéologie de serpent qui se mord la queue, et c’est exactement cela que le film de Sorrentino met en scène. Le conservatisme à son état pur, des hommes de « valeur » qui ne craignent pas de se salir les mains au nom d’une cause qu’ils appellent « le bien commun », mais qui n’est autre que leur propre survie au pouvoir. (…)

Nous comprenons aussi comment un gangster inculte comme Berlusconi a pu réussir à prendre les rênes du pouvoir : le terrain était préparé d’avance pour gagner, il lui suffisait de faire comme les autres, juste en pire…

$^{1}$ Siehe zum Beispiel die Beiträge im forum-Dossier zur Monarchie, Nr. 199/April 2000. Dort insbesondere Michel Pauly, „Die Verfassung und der Großherzog“ („Darüber hinaus stellt sich die Frage, warum ein Gesetz der Zustimmung durch den Großherzog bedarf. Ist das Volk bzw. seine Vertretung im Parlament nicht mündig? Sollte man die Rechte des Großherzogs nicht dezidiert auf die Ausübung der exekutiven Gewalt beschränken? Jedes Relikt einer Vermischung der Gewalten wäre somit unterbunden. Der Staatsrat hätte im selben Sinn unbedingt eine demokratische Legitimation nötig.“)

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