Rückschritt statt Fortschritt

Warum die Reform des Schwangerschaftsabbruchs keinen Schritt nach vorn darstellt

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Warum die Reform des Schwangerschaftsabbruchs keinen Schritt nach vorn darstellt

Seit 1978 ist der Schwangerschaftsabbruch in Luxemburg gesetzlich geregelt. Grundsätzlich ist Abtreibung in Luxemburg verboten – kann also strafrechtlich verfolgt werden – außer es liegt eine der folgenden Indikationen vor:

  • die Schwangerschaft geht auf eine Vergewaltigung zurück,
  • das Leben der Mutter ist in Gefahr,
  • das Kind wird (schwere) Behinderungen aufweisen.

Als 2007 die LSAP-Abgeordnete Lydie Err die Fristenlösung vorschlug, wurde erneut öffentlich über verschiedene Grundprinzipien diskutiert, die untrennbar mit dem Schwangerschaftsabbruch zusammenhängen:

  • das Recht auf Selbstbestimmung der Frau über ihren Körper,
  • die Entkriminalisierung der Abtreibung,
  • die Prävention durch umfassende Sexualaufklärung und -erziehung.

2010 kündigte die neue CSV-LSAP-Koalition an, die Abtreibungsregelung zu reformieren, um den veränderten gesellschaftlichen Bedingungen Rechnung zu tragen. Das Reformvorhaben, das nur den Artikel 353 des Strafgesetzes betrifft, berücksichtigt jedoch die o.g. Grundprinzipien nicht. Auf diese zu pochen ist die Zielsetzung des Kollektivs „Si je veux – pour l’autodétermination de la femme“, das Ende Februar 2010 gegründet wurde.¹

Die bestehenden Indikationen sollen nun um die „soziale Notlage“ erweitert werden, die eine betroffene Frau für sich selbst bestimmt. Als „Preis“ dafür wird den Frauen eine zweite, obligatorische Beratung aufgezwungen, die sie „Ergebnis offen“ informieren soll. Sie bedeutet eine neue Bevormundung. Frauen wird die Fähigkeit abgesprochen unabhängig und eigenverantwortlich zu einer Entscheidung zu gelangen. Frauen sind voll zurechnungsfähige und selbständige Menschen, auch im schwangeren Zustand. Das heißt, dass sie, wenn sie sich mit dem Gedanken an einen Schwangerschaftsabbruch tragen, dies in erster Linie mit sich selbst ausmachen, meist im Gespräch mit ihrem Partner, ihrer Familie, ihrem Bekanntenkreis. Und dass sie sich aus eigenem Antrieb an eine Beratungsstelle wenden, wenn sie Hilfe bei der Entscheidungsfindung brauchen, wie sie das auch in anderen schwierigen Lebenssituationen tun. Es gehört zur Sorgfaltspflicht jedes Arztes, jeder Ärztin, die Frau zu informieren, ausgiebig mit ihr zu sprechen und sie an eine Beratungsstelle zu verweisen, wenn er/sie oder die Frau selbst dies für nötig halten.

Prinzipienfrage

Erfahrungen von Beratungsstrukturen zeigen, dass nur 10-25 % der Frauen, die eine ungewollte Schwangerschaft beenden möchten, eine Beratung wünschen. Der wahre Beratungsbedarf liegt eher bei medizinischen Fragen und ein/e entsprechend qualifizierte/r Arzt/Ärztin müsste diese beantworten können. Das setzt voraus, eine Abtreibung als einen „normalen“ medizinischen Vorgang anzusehen, den jede Frau ohne Unterscheidung in Anspruch nehmen kann.

Die Entkriminalisierung der Abtreibung wird sowohl von der UNO² als auch vom Europarat³ gefordert. Eine liberale Gesetzgebung führt nicht

zu einem Anstieg der Abbruchzahlen. In der Realität besteht bei einer restriktiven Gesetzgebung eine riesige Kluft zwischen dem Gesetz und der Praxis. Das führt zu Rechtsungleichheit, Rechtsunsicherheit und Rechtswillkür. Gesetze, die nicht mehr beachtet werden, schaden dem Rechtsstaat. Ein Gesetz – sogar ein restriktives – verhindert keine ungewollten Schwangerschaften und auch keine Abtreibungen. Es führt aber zu einer Ungleichheit unter den betroffenen Frauen, weil diejenigen mit den richtigen Beziehungen und finanziellen Möglichkeiten sich besser zu helfen wissen als diejenigen, die über diese Mittel nicht verfügen.

Prävention statt Zwangsberatung und Kriminalisierung

Der Schlüssel zur Senkung der Abtreibungszahlen liegt nicht in der Zwangsberatung ungewollt schwangerer Frauen und auch nicht in Strafandrohung. Er liegt in der Vermeidung ungewollter Schwangerschaften durch verstärkte Präventionsbemühungen sowie in der Schaffung eines kinder- und familienfreundlichen Klimas. In den Niederlanden, wo das Gesetz sehr liberal ist (Fristenlösung bis zur 22. Woche), ist der Prozentsatz der Schwangerschaftsabbrüche gleichwohl niedrig. Dies beruht aber v. a. auf den großen Anstrengungen bei der vorbeugenden Sexualerziehung sowie auf der kostenfreien Verhütung. Obwohl das Luxemburger Gesetz von 1978 in diesem Punkt klare Vorgaben macht, wird der Sexualerziehung hierzulande keine Priorität eingeräumt und also Präventionsarbeit sträflich vernachlässigt.⁴ Damit die bestehenden Beratungsstellen mehr Personal einstellen und mittels breit angelegter Informationskampagnen echte Präventionsarbeit und Schwangerschaftsverhütung leisten können, sollten die staatlichen Gelder eben nicht für den Aufbau einer Beratungsinfrastruktur eingesetzt werden, die von 75-90 % der Frauen weder gewünscht noch gebraucht werden.

Weil Verhütung und Prävention jedoch nie unfehlbar sind, selbst wenn sie mit großer Sorgfalt angewendet werden, müssen wir akzeptieren, dass ungewollte Schwangerschaft und somit Abtreibung Realitäten darstellen. Diesen Realitäten muss die geplante Gesetzesänderung Rechnung tragen. ♦

Christa Brömmel und Nadine Geisler

Sprecherinnen des Kollektivs „Si je veux – pour l’autodétermination de la femme“

1 Dieser Artikel beschränkt sich auf die drei Hauptkritikpunkte am Gesetzesvorschlag 6103. Wir verweisen auf das Gutachten des Staatsrates vom 16.7.2010, in dem die Forderungen des Kollektivs weitgehend geteilt werden. Der Staatsrat fordert, die Debatte um die Reform des Abtreibungsgesetzes in einen größeren Kontext zu stellen. Vgl. http://www.conseil-etat.public.lu/fr/avis/2010/07/48_667/index.html

2 UN-Konvention zur Eliminierung jeglicher Diskriminierung gegenüber Frauen (CEDAW), ratifiziert von Luxemburg am 2.2.1989

3 Résolution adoptée le 16 avril 2008 par l’Assemblée parlementaire du Conseil de l’Europe; http://assembly.coe.int/main.asp?Link=/documents/adoptedtext/ta08/fres1607.htm

4 Eine halbe Stelle steht dem Planning familial im Rahmen einer Konvention mit dem Familienministerium für Sexualerziehung zur Verfügung.

A.d.R.: In der forum-Ausgabe 24 von 1978 findet sich eine ausführliche Pro- und Kontra-Debatte zur Abtreibung, die wenig an Aktualität verloren hat (www.forum.lu).

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