„Wertereservoir“
Interview mit Erny Gillen, Generalvikar des Erzbistums Luxemburg, über neue Nutzungen der Kirchengebäude, die staatliche Finanzierung der katholischen Kirche und ihren Einfluss in der Gesellschaft. Als Verwaltungsratspräsident von Saint-Paul spricht er
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Interview mit Erny Gillen, Generalvikar des Erzbistums Luxemburg, über neue Nutzungen der Kirchengebäude, die staatliche Finanzierung der katholischen Kirche und ihren Einfluss in der Gesellschaft. Als Verwaltungsratspräsident von Saint-Paul spricht er auch über die Veränderungen beim Luxemburger Wort
Was sind aus Ihrer Sicht die prinzipiellen Gründe, aus denen der Staat die Glaubensgemeinschaften und im Besonderen die katholische Kirche finanzieren sollte?
Erny Gillen: Der Hauptgrund ist, dass Religion ein Wertereservoir darstellt und den Menschen Sicherheit in ihrer Existenz bietet. Jede Gesellschaft lebt aus Grundorientierungen heraus, die ihr selber vorausgehen und sie letztlich begründen. Der heutige Rechtsstaat sieht sich zu Neutralität und Unvoreingenommenheit verpflichtet. Gerade deshalb ist er auf Werteorientierung aus der Mitte der Gesellschaft heraus angewiesen. Er ist sozusagen der Gefangene seines eigenen Systems: er muss den verschiedenen Werten und Werte-gemeinschaften gerecht werden, soweit diese die Grund- und Menschenrechte respektieren. Deshalb ist es ja Aufgabe der Politik, Meinungsbildung zu fördern und aktiv zu gestalten. Dass der Staat sich dies etwas kosten lassen muss, scheint mir auf der Hand zu liegen. Die Pressehilfe oder die finanzielle Unterstützung der Parteien hier in Luxemburg sind Beispiele, wo der Staat die Meinungsvielfalt in der Öffentlichkeit fördert. Zu dieser Pluralität gehören auch religiöse Gemeinschaften.
Wenn wir Sie richtig verstehen, ist Religion für Sie keine private Angelegenheit?
E. G.: Nein, es handelt sich um eine eminent öffentliche Frage. Wenn man die
Geschichte betrachtet, dann sieht man, dass es oft religiöse Intuitionen waren, die historische Entwicklungen in die eine oder die andere Richtung gelenkt haben, zum
[…] es ist Aufgabe der Politik, Meinungsbildung zu fördern und aktiv zu gestalten. Dass der Staat sich dies etwas kosten lassen muss, scheint mir auf der Hand zu liegen.
Guten wie zum Schlechten. Die Finanzierung der Kirche durch den Staat kam ja nicht auf Anfrage der Kirche zustande, sondern war Schlussakt eines konfliktuellen Verhältnisses des Staates gegenüber der Kirche. Nach der Französischen Revolution im Rahmen der napoleonischen Gesetze ging es darum, wie die Kraft, die der Glaube und seine Institutionen darstellen, kanalisiert und kontrolliert werden könne. Daraus ist das Staat-Kirche-System entstanden, wie wir es heute kennen. Die Initiative für dieses System kam demnach nicht von unserer Seite, sondern von der öffentlichen Hand. Seit den letzten zweihundert Jahren hat sich das Verhältnis rechtlich und finanziell weiterentwickelt.
*Während relativ viele Menschen sich noch mit dem katholischen Glauben identifizieren, nimmt die religiöse Praxis weiter ab. In einer CEPS-Studie gaben lediglich 13 % der
Befragten an, regelmäßig einen Gottesdienst zu besuchen, deutlich weniger als noch 1999. Ist der status quo, wie ihn die Kirche in ihrer Reaktion auf den Expertenbericht fordert, längerfristig haltbar?*
E. G.: Im Experten-Bericht wird die Frage des Bedarfes als ein Kriterium angesprochen. Ich denke, dass das vertragliche System um berechenbare Parameter weiterentwickelt werden soll. Die finanziellen Mittel könnten dann von staatlicher Seite an den Bedarf angepasst werden, d. h. an wachsende oder schrumpfende Gemeinschaften. Dabei zählen allerdings nicht nur die regulären Praktikanten, sondern auch die unregelmäßig oder sporadisch sich Interessierenden oder Praktizierenden, und das sind dann mehr als die von Ihnen genannten 13 %. Aktuell stellt man eventuell eine Senkung der Zahl der Gläubigen fest, aber es könnte ja sein, dass es in fünf, zehn oder zwanzig Jahren einen Anstieg gäbe und dann müsste es auch ein Instrument geben, das dieser Entwicklung Rechnung tragen würde. Wenn die politisch Verantwortlichen das heutige System aus der Sicht des Staates weiterentwickeln möchten, dann hat die katholische Kirche in ihrer Antwort auf den Bericht der Experten klar gemacht, dass sie sich in einem partnerschaftlichen Verhältnis nicht gegen eine Weiterentwicklung stellt. Insofern kann man nicht sagen, dass wir einfach nur für den status quo sind.
Glauben Sie über die nötige Unterstützung aus der Politik zu verfügen, damit ihre Forderungen auch berücksichtigt werden? Die Position des Sydicols etwa geht deutlich in eine andere Richtung, z. B. was die Pfarrhäuser betrifft …
E. G.: Was die Pfarrhäuser betrifft, gilt ein klarer gesetzlicher Rahmen: die Gemeinden sind verpflichtet dem Pfarrer ein presbytère zur Verfügung zu stellen. Ein presbytère ist nicht in erster Linie der Wohnraum des Pfarrers, sondern das Verwaltungs- und Begegnungszentrum der Pfarrei. Das Sydicol hat in seiner Stellungnahme das Pfarrhaus auf seine Rolle als Wohnraum reduziert und dabei die beiden anderen Funktionen ausgeblendet …
Aber inzwischen gibt es viele Pfarreien, in denen es eigenständige Pfarrhäuser gibt und der Pfarrer in einem anderen Haus wohnt. Außerdem wird im Dekret von 1809 getrennt zwischen presbytère und logement des Priesters …
E. G.: Für die Unterbringung des Geistlichen muss im Moment die Gemeinde aufkommen. Wenn sie jetzt kein presbytère hat, dann muss sie dem Pfarrer eine Alternative anbieten. Wenn sie innerhalb ihrer eigenen Immobilien keine findet, muss sie ihm eine finanzielle Unterstützung zahlen, damit er sich eine Wohnung auf dem freien Markt suchen kann. Man muss ebenfalls wissen, dass sich diese
Naturalleistung auch in der Gehälterstruktur der ministres du culte, wie sie im Rahmen der Konvention mit dem Staat ausgehandelt wurde, niederschlägt. Dazu gehört auch die kostenfreie Wohnung. Im Übrigen sind, historisch gesehen, die von den Gemeinden zur Verfügung gestellten presbytères ein Ersatz für die während der Französischen Revolution vom Staat eingezogenen Pfarrhäuser, als die Kirche vom Staat aus ideologischen Gründen und gegen alles überkommene Recht enteignet wurde.
Sie haben betont, dass es ursprünglich kein Wunsch der Kirche war, vom Staat finanziell unterstützt zu werden. Was wären aus Ihrer Sicht Vor- und Nachteile, als Gemeinschaft vom Staat weniger abhängig zu sein?
E. G.: Eine Kirche, die stark von einer staatlichen Finanzierung abhängt, wird vorsichtiger in politische Debatten eingreifen als eine Kirche, die aus ihren eigenen Mitteln diese Fragen angehen kann. Der Staat hat demnach viel Interesse daran, religiöse Gemeinschaften über die Finanzen zu kontrollieren. Umgekehrt dürften religiöse Gemeinschaften an größtmöglicher Unabhängigkeit interessiert sein. Es geht darum ein gutes und gesundes Gleichgewicht zu finden. In Luxemburg ist die katholische Kirche jedoch wirtschaftlich nicht so aufgestellt, dass sie ihre Bedürfnisse allein decken könnte, weil sie im System der staatlichen Finanzierung gewachsen
sen ist. Auch haben die Nutzer, also die Gläubigen, nicht den Eindruck, dass es ihre Aufgabe ist, die Bedürfnisse der Seelsorge über ihre privaten Mittel zu finanzieren. Hier steht sicherlich ein Lernprozess an. Ein solches Umdenken könnte aber nur über ein phasing out passieren. Die Bedingungen, unter denen der Expertenbericht zustande kam, wurden einstimmig von der Abgeordnetenkammer angenommen. Und hier steht klar drin, dass weiterhin vertragliche Verhältnisse zwischen Staat und Kirche bestehen bleiben sollten. Vertrag heißt für mich, dass es zwei Seiten gibt, die miteinander verhandeln. Im Moment sind wir nicht in einer Verhandlungssituation, sondern in einer Phase der politischen Meinungsbildung. Erst in einer nächsten Runde werden dann die legitimierten Vertreter beider Seiten gefordert sein, um zu einem verhandelten Ergebnis zu kommen.
Sie sprechen von einer vertraglichen Situation. Besteht dieser Vertrag lediglich zwischen dem Staat und dem Erzbistum von Luxemburg oder hat der Vatikan darin auch eine Rolle?
E. G.: Ob das napoleonische Konkordat noch besteht oder nicht, darüber gibt es sehr unterschiedliche Ansichten. Wenn ein Richter über die Situation zu befinden hätte, dann wäre der Ausgang ungewiss. Aus Sicht der Kirche befinden wir uns weiterhin in einer konkordatären Situa-
tion. Die Konvention, die 1997 zwischen Staat und katholischer Kirche abgeschlossen wurde und 1998 vom Parlament angenommen wurde, war eine Präzisierung der Bestimmungen des Konkordats und so steht es auch im Gesetzestext. Die Ortskirche – also das Luxemburger Bistum – hat damals lediglich über Präzisierungen des Konkordats verhandelt. Wenn es heute zu einer Situation käme, wo man alle Fragen stellen würde, dann wäre das Bistum auch nicht mehr der einzige Verhandlungspartner. Die beiden Verhandlungspartner wären dann der Luxemburger Staat und der Heilige Stuhl.
In ihrer Stellungnahme schreiben Sie, eine „double affectation“ von Kirchen sei „inadmissible et inconcevable“. Warum?
E. G.: Hier kommt es auf die Nuancen an. Wir sind gegen eine „double affectation“, aber nicht gegen eine doppelte Nutzung der Kirchen. Eine „affectation“ ist eine rechtliche Definition des Zweckes eines Gebäudes oder eines Grundstücks. Wenn man eine katholische Kirche baut und diese weiht, dann hat das Gebäude diesen Zweck, dann ist letzterer identitätsstiftend für das Gebäude. Wir wären qualitativ in einem anderen Fall, wenn das Gebäude gleichzeitig eine kulturelle und eine kultische „affectation“ hätte. Laut den Experten würde das notwendigerweise dazu führen, dass eine wohl paritätisch besetzte Kommission über die Nutzung entscheiden müsste – also wann das Weihnachtskonzert und wann der Weihnachtsgottesdienst stattfindet. Da sagen wir, entweder es ist eine Kirche oder nicht. Wenn eine Kirche aber definitiv anderen Zwecken zugeführt wird, dann muss der Besitzer – d. h. in der Regel die Gemeinde – entscheiden, was sie mit dem Gebäude zu machen gedenkt. Da weist der Expertenbericht zu Recht darauf hin, dass selbst dann dies nicht irgendeine Funktion sein kann. Es gilt auch dann noch, die „dignité des lieux“ zu respektieren. Bedenken Sie nur, wie viele Kirchen von Friedhöfen umgeben sind.
Wer würde in dem Fall entscheiden, was eine „angemessene“ Funktion wäre?
E. G.: Diese Entscheidung steht dem Bischof zu. Es wird sicher unterschiedliche
Ansichten geben, aber unter verständigen Leuten müsste es möglich sein, sinnvolle Lösungen zu finden.
Sie selbst sind, ebenso wie Jean-Claude Hollerich, in Differdingen geboren, 10 Jahre nach dem Bau der Ortskirche. Die Differdinger Kirche ist ein Gebäude, das das Leben vieler Menschen geprägt hat. Geht die Entscheidung über das, was mit diesem Gebäude passiert nicht über die Kompetenzen des Bischofs hinaus? Betrifft sie nicht auch die Menschen vor Ort, also die Gemeinde?
[Erzbischof Jean-Claude Hollerich]
bringt die christlich-katholische
Stimme ins Meinungskonzert ein –
und das ist ja wohl legitim
in einer Demokratie!
E. G.: Faktisch ist es ein Gespräch zwischen der Gemeinde und dem Bistum. Was die Kirche in Differdingen betrifft, hat sich zusätzlich Sites et monuments eingeschaltet. Zwischen diesen drei Parteien haben wir zu einer Einigung kommen müssen – und dies selbstverständlich im Gespräch mit den Leuten vor Ort, deren Ortskirche es ja schließlich ist.
Diese Einigung wurde aber nicht erreicht …
E. G.: Die Einigung wurde erzielt durch die klare Aussage der Experten, dass die Kirche baufällig war.
Sie haben die „dignité des lieux“ angesprochen. Einige Beispiele für neue Bestimmungen von ehemaligen Kirchen fallen uns schon ein: Die Unibibliothek und der Hörsaal „Salle Tavenas“ auf dem Campus Limpertsberg etwa …
E. G.: Bei den von Ihnen angeführten Beispielen handelt es sich sozusagen um „Privatkirchen“. Die religiöse „Seele des Limpertsbergs“ hing weder an der früheren Seminarkirche noch am Dominikanerinnenkloster. Die Gläubigen hatten ihre eigene Pfarrkirche. Hier wurden Gemeinschaften aufgelöst und es war niemand mehr da, der sich um die Gebäude gekümmert hätte: Dieser Umstand machte es einfacher, sie einem anderen Zweck zuzuführen. Ich bin der Meinung,
dass von Fall zu Fall und nicht nach großen Prinzipien entschieden werden muss. Es hängt immer auch davon ab, welches Symbol derjenige setzen will, der das Kirchengebäude einer neuen Bestimmung zuführt. Wenn da ein Widerspruch zu der vorherigen Bestimmung besteht oder diese ins Lächerliche gezogen werden soll, dann wird denjenigen Unrecht getan, die in dem Gebäude religiöse Akte vollzogen haben. Es ist also eine Frage politischer Klugheit auf Seiten der Verantwortlichen. Und der Zeit.
In vielen Kirchen, vor allem im Ösling wird nur noch ein Mal im Monat oder sogar nur jeden zweiten Monat eine Messe gehalten. Wird intern diskutiert ob das überhaupt noch sinnvoll ist?
E. G.: Das Bistum wird mit Sicherheit keinen Masterplan zu den Kirchengebäuden in Luxemburg ausarbeiten. Das ist zuerst eine Frage der lokalen Autonomie. In Pfarrverbänden, Gemeindesyndikaten oder fusionierten Gemeinden mit mehreren Kirchen, müssen sich die Menschen vor Ort darüber einigen, was ihnen ihre Kirche wert ist. Das ist nicht anders als bei einem Fußball- oder Tennisfeld oder bei einem Musikkonservatorium: wenn es keine lokale Lobby gibt, gibt es eben keine lokale Lobby. Hier ist dann die Diözese, das Bistum, gefordert. Denn: Eine regelrechte „désaffectation“ kann nur der Bischof vornehmen.
Auffallend ist die Bemühung der Kirche möglichst bescheiden in der öffentlichen Debatte aufzutreten. Das scheint auch Ausdruck einer allgemeinen Schwächung: Die Kirche steht heute in der politischen Minorität. Mit Ausnahme von Teilen der CSV und des ADRs scheinen Sie kaum noch über politische Übertragungsriemen zu verfügen.
E. G.: Da wir in Luxemburg als katholische Kirche historisch gesehen ein sehr starkes Gewicht hatten, ist es für uns und für die Gesellschaft heute eine Herausforderung, neue Verortungen und Legitimierungen in einer pluralistischen Welt zu finden. Der aktuelle Bischof macht das aber ganz gut. Er ist sich bewusst, nur ein Akteur unter vielen zu sein. Auch wenn noch immer ein Teil der Leute seine Äußerungen als für alle verbindliche
Vorschriften zu interpretieren versucht – um ihm dann zu unterstellen, er bevormunde andere. Dabei bringt er die christlich-katholische Stimme ins Meinungskonzert ein – und das ist ja wohl legitim in einer Demokratie!
Aber seine Aussagen finden politisch kaum noch Anklang: Das Gesetz zur Abtreibung wurde z. B. problemlos vom Parlament verabschiedet.
E. G.: Die Abtreibung, die in Luxemburg schon seit 1978 möglich ist, bedeutet ja nicht, dass jeder auf diese gesetzliche Möglichkeit zurückgreifen muss. Da zeigt sich noch einmal, dass gegenüber solchen Gesetzen eine Meinungsbildung auch beim Einzelnen nötig ist. Die Kirche steht für das Leben ein! Diesem Anliegen verleiht sie ihre Stimme. Auf der gesetzgeberischen Ebene beeinflusst sie – wie jene, die anders denken – die Debatten mit Argumenten und Fakten. Der Einzelne hingegen soll in diesen schwierigen Fragen seinem Gewissen nach entscheiden – und sich dabei, wenn er gläubig ist, von den moralischen Ansichten seiner Kirche leiten lassen.
Aber gerade die Kirche hat doch politisch Druck gemacht damit diese persönliche Entscheidung gar nicht erst möglich wird!
E. G.: Während der Zeit, in der über die Novellierung des Abtreibungsgesetzes diskutiert wurde, haben wir unsere Stimme
in das Konzert der Meinungen mit eingebracht. Nicht anders wie das Kollektiv „Si je veux“. Die Abgeordneten haben ihre Entscheidung frei getroffen. Die Abstimmung im Parlament haben wir nicht kommentiert. Unsere Position in der Sache ist und war hinlänglich bekannt. Allerdings sollte man es in solchen wesentlichen Fragen den Abgeordneten nicht zu einfach machen, und deshalb ist es eigentlich auch in Ordnung, dass quer durch die Parteien nach Gewissen abgestimmt wurde und nicht nach Parteidoktrin.
Gerade was den Prozess der politischen Meinungsbildung betrifft, war die Kirche lange Zeit privilegiert, da ihr das meinungsbildende Medium gehörte. Im letzten Jahr ist beim Luxemburger Wort viel passiert: Der frühere Chefredakteur wechselte ins liberale Journal und Abbé Georges Hellinghausen wurde Redakteur für religiöse Angelegenheiten (ein Posten den es seit 1965 in dieser Form nicht mehr gab). Von außen betrachtet sieht das nach einer ideologischen Zementierung aus. Wie sehen Sie, als Präsident des Verwaltungsrates von Saint-Paul Luxembourg, diese Verschiebungen?
E. G.: Das Luxemburger Wort ist zuerst einmal eine Zeitung. Und sie sollte eine gute Zeitung sein. Sie gehört dank eines Schenkungsaktes seit gut über hundert Jahren der Diözese, dem Bistum, der Kirche. Sie hat quer durch die Zeiten ihre Linie bewahrt und versucht, katholisches
Gedankengut mit zu artikulieren, um in der öffentlichen Diskussion präsent zu sein. Georges Hellinghausens wichtige Aufgabe in der Direktion von Saint-Paul Luxembourg ist es, der religiösen Frage ihren Platz in diesem Ganzen zu geben. Die hatte sich in den letzten Jahrzehnten etwas verdünnt. Vielleicht weil man zu sehr davon ausgegangen war, jeder einzelne Wort-Journalist würde sie mitverbreiten. Vor zwanzig Jahren war die Sozialisierung der Journalisten natürliche eine andere als heutzutage …
… Sie meinen: katholischer?
E. G.: Katholischer, ja, im Sinn von sozialisiert. Der Wissensstand zu religiösen Fragen ist heute beim Wort-Redakteur nicht unbedingt größer als beim RTL-Journalisten. Also war es notwendig auch dem Religiösen eine explizite Stellung zu geben, was aber nicht als Einflussnahme auf jeden einzelnen Beitrag missverstanden werden sollte.
Inwiefern versucht die Kirche auf die publizistische Linie des Worts Einfluss zu nehmen?
E. G.: Die aktuelle publizistische Linie wird durch einen Verwaltungsratsbeschluss vom Juli 2012 definiert. Sie führt das weiter, was schon seit 1848 galt und zwischendurch immer wieder geringfügig aktualisiert wurde. Die journalistische Freiheit gilt und ist Teil des Erfolgs vom Wort. Der Leser darf erwarten, dass die Fragen der Aktualität vom Standpunkt dieses Leitbildes eines christlichen Humanismus kommentiert werden.
Die Zeiten in denen André Heiderscheid und Léon Zeches sich mit Pierre Werner zum Kaffeekränzchen trafen, um gemeinsam politische Richtlinien festzulegen, scheinen indes vorbei. Ist Ihnen die heutige CSV zu wirtschaftsliberal oder ganz einfach nicht mehr katholisch genug?
E. G.: Es geht in einer dem christlichen Menschenbild verpflichteten Zeitung darum, Positionen einzunehmen, die diesem Bild entsprechen. Wenn eine CSV sich auf das gleiche Menschenbild beruft und zu anderen Schlussfolgerungen kommt, nenne ich das eine Meinungsverschieden-
heit vor dem Hintergrund gleicher Voraussetzungen. Hier liegt dann gegebenenfalls ein guter Ansatz vor, sich argumentativ und positionell besser zu verständigen. Ich gehe aber momentan davon aus, dass eine CSV der christlichen Soziallehre genau so verpflichtet ist wie ein Luxemburger Wort, ein LCGB oder die Kirche.
In einem Wort-Editorial stand jüngst zu lesen: „Die hasserfüllten Kulturkämpfer üben heute mit nicht nur verbaler Gewalt rücksichtslosen Gesinnungsterror aus.“ Auch Sie haben von einer „Religionsfeindlichkeit“ in Luxemburg gesprochen. Sie sehen sich in der Opferrolle: Übertreiben Sie da nicht ein wenig?
E. G.: Manche Äußerungen, die zur Zeit der Kirche gegenüber von jenen gemacht werden, die mit ihr nichts am Hut haben oder sie bekämpfen, gehen gezielt unter die Gürtellinie. Wenn andere religiöse Gemeinschaften von solchen Aussagen
visiert wären, würde das nicht akzeptiert. Anstatt Drecksschlachten via Medien oder Konferenzen zu veranstalten, sollte man sich an einen Tisch setzen und diskutieren. Es geht um Argumente, nicht um falsche Darstellungen, und manches wird bewusst falsch dargestellt. Die historische Leistung der Kirche wird teilweise nicht wahrgenommen.
Dieses Misstrauen ist Ihnen nicht verständlich? Die Kirche und die historische Rolle die sie gespielt hat, sind daran doch nicht unschuldig…
E. G.: Wir selbst tragen sicher eine Mitschuld daran, dass einige Leute die Kirche nicht ausstehen können. Die Kirche hat sich zu der Zeit, als sie in einer Mehrheitsposition war, sicherlich nicht immer korrekt gegenüber denen verhalten, die nicht auf ihrer Seite standen. Und dieser Umstand schlägt jetzt teilweise zurück, klar. Aber sollen wir darum sagen: weil wir
damals über die Stränge geschlagen haben, dürft ihr das jetzt auch? Gerade heute und in einer pluralistischen Gesellschaft sind das ehrliche Gespräch und der Dialog notwendig – zwischen allen „forces vives“ und mit dem Ziel, zu einer besseren Gesellschaft beizutragen. Hierzu steht die Kirche in Luxemburg: in ihrer Verkündigung, mit ihren sozialen Angeboten und in der Feier von Gottesdiensten für Menschen in allen Lebenslagen. Bei den anstehenden großen sozialen und wirtschaftlichen Herausforderungen sind wir alle gefordert, zum Gemeinwohl und zum Zusammenhalt beizutragen. Zu dieser nationalen, europäischen und internationalen Aufgabe wollen wir auch weiterhin unseren Beitrag leisten, und dies aus unserem Glauben und aus unserem Werte-Reservoir heraus als Bürger der einen Gesellschaft.
Vielen Dank für das Gespräch! ♦
(Das Interview fand am 18. Dezember 2012 statt. BT/LS)
Ungleiche Behandlung
Die katholische Kirche ist gegenüber anderen Glaubensgemeinschaften privilegiert
Die Zivilgemeinden sind aufgrund des Dekretes von 1809 verpflichtet, die katholischen Kirchengebäude zu unterhalten und dem katholischen Pfarrer ein Pfarrhaus zu stellen. Laut Expertenbericht erhält die katholische Kirche so von den Gemeinden 10 Millionen Euro pro Jahr. Derartige Pflichten haben sie gegenüber anderen Glaubensgemeinschaften nicht.
Protestantische Kirche: Die bauliche Erhaltung der Dreifaltigkeitskirche in Luxemburg-Stadt bezahlt das Kultusministerium. Bei größeren Änderungen, wie z. B. Kirchenfenster, wendet sich die Kirche zusätzlich an die „commission des bâtiments religieux“ des Kultusministeriums. Die Gemeinde Wiltz stellt einen Raum zur Verfügung, wo alle zwei Monate ein protestantischer Gottesdienst stattfindet. Das Pfarrhaus in Clausen gehört seit einigen Jahrzehnten dem Konsistorium der Protestantischen Kirche. Bei der letzten Renovierung des Gebäudes zahlte die Stadt
Luxemburg lediglich einen Zuschuss. In ihrer Stellungnahme zum Expertenbericht wünscht sich die Protestantische Kirche, dass die Gemeinde – also v. a. die Stadt Luxemburg – für den Unterhalt der Kirche aufkommt und den Pfarrern eine Wohnung stellt, was bisher nicht der Fall ist.
Jüdische Gemeinschaft: Die Synagogen in Luxemburg-Stadt und in Esch wurden im Krieg von den Nazis zerstört. Zu Beginn der 1950er Jahre wurden dort neue Gebäude errichtet, aber nicht an den vorigen Standorten. In Luxemburg stiftete eine Familie das Grundstück, während in Esch die Gemeinde den Baugrund zur Verfügung stellte. Die Kosten für den Wiederaufbau übernahm das Office des dommages de guerre. Ob die Synagoge in Esch der Gemeinde gehört ist laut den örtlichen Verantwortlichen unklar. Das Kultusministerium gewährt einen jährlichen Zuschuss von knapp 25 000 Euro für den Unterhalt der Gebäude und zusätzliche Mittel, wenn größere Arbeiten notwendig
werden. Die Stadt Luxemburg zahlt ein Wohnungsgeld an den Rabbiner. Falls die bestehenden Privilegien der katholischen Kirche beibehalten würden, sollten diese auch für andere Glaubensgemeinschaften gelten, so das jüdische Konsistorium.
Muslimische Gemeinschaft: Der Staat hat bisher keine Konvention mit dem Vertreter der Gemeinschaft – der Shoura – abgeschlossen (siehe den Beitrag von Lucie Waltzer ab S. 29). Außer einer jährlichen finanziellen Hilfe von knapp 2 500 Euro erhält diese Gemeinschaft kein Geld vom Staat. Die Shoura fordert deshalb den schnellen Abschluss einer Konvention. Die Muslime werden von zwei Gemeinden unterstützt: Die Gemeinde Wiltz stellt dem Centre culturel islamique de Luxembourg ein Haus zur Verfügung; das Centre culturel islamique „Nordstad“ teilt sich mit anderen Vereinen Räumlichkeiten der Gemeinde Diekirch.
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