Der Rettungsanker rostet

Kinokrise und "Commission d'aide au cinéma"

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Dem kommerziellen Kino in Luxemburg geht es schlecht, sehr schlecht.

Gab es 1958 noch 58 Kinosäle im Land, so bleiben heute noch genau 12. Von rund 3 Millionen jährlichen Kinogängern vor 20 Jahren bleiben dieses Jahr noch knapp 700 000.

Hier einige Zahlen:

| 1967 | 2 052 631 Zuschauer |
| — | — |
| 1970 | 1 310 777 Zuschauer |
| 1973 | 1 024 233 Zuschauer |
| 1976 | 816 500 Zuschauer |
| 1977 | 745 270 Zuschauer |

Auch wenn die Abnahme sich in letzter Zeit etwas verlangsamt hat, so bleibt die Bilanz dennoch negativ.

Das kommerzielle Kino befindet sich in einem Teufelskreis, aus dem es im Moment kaum herauskommen kann, wenn es nicht von Staat oder Gemeinden unterstützt wird: Je kleiner die Auswahl für die Zuschauer wird, desto weniger zieht es sie in die Kinosäle. Der Stadt Luxemburg bleiben noch 5 Säle mit allerdings 3 204 Plätzen. Doch die Besitzer haben, aufgrund der mageren Zuschauerzahlen, kein Geld, um ihre veralteten Filmtempel zu kleineren Sälen umzubauen.

Dabei hätte der Film durchaus Zukunft, auch in Luxemburg. Die eifrigsten Kinogänger sind 17 – 30 Jahre alt, der Erfolg des Ciné-Clubs zeigt, dass die Jugend Film als Kunst durchaus ernst nimmt. Doch das Schicksal des Kinos in Luxemburg liegt bei der öffentlichen Hand. Die Gemeinde Luxemburg scheint das, wenn auch etwas langsam, einzusehen. Die "taxe d’amusement" soll den Kinobesitzern noch dieses Jahr durch Subsidien kompensiert werden. Doch als Unterstützung kann man auch dies noch nicht bezeichnen. Der Staat ist in dieser Hinsicht noch viel weniger kunstbeflissen. Für die 7. Kunst hatte er bis jetzt keinen roten Heller übrig. Da es, lässt man die Situation weiter so verrotten, in einigen Jahren höchstens zu einem Begräbnis dritter Klasse kommen wird, kann auch der letzte Blumenkranz den Staat nicht viel kosten.

Ist dieser Zynismus nicht doch unberechtigt? Da gab (oder gibt) es doch die staatliche "Commission: Aide au Cinéma", zusammengesetzt aus Vertretern verschiedener Ministerien, der Filmkommission, der Kinobesitzer, der Cinemathek und der Ciné-Clubs und RTL. Sie versammelte sich zum ersten Mal Ende 1977 und leistete in den darauffolgenden Monaten wertvolle Arbeit. Sie stellte nämlich einen durchaus konkreten Massnahmekatalog auf, der das Ueberleben des Kinos in Luxemburg garantieren könnte. Dabei hielt sich die Kommission – und das ist zu betonen – durchaus an Massnahmen, die in verschiedenen europäischen Ländern schon seit einigen Jahren mit Erfolg durchgeführt werden. Wir wollen unsern Lesern das Wichtigste daraus zusammenfassen:

Erstes Anliegen der Kommission ist natürlich der sozio-kulturelle Aspekt. Sie stellt dazu fest, dass durch die progressive Schliessung von Kinosälen und die Finanzsorgen der Kinobesitzer immer einseitiger gewinnträchtige Kommerzfilme programmiert werden und Filme von höherem künstlerischem Wert

zu kurz kommen. Deshalb will sie diesen aussterbenden Handelssektor finanziell unterstützen und durch kulturelle und erzieherische Aktionen ein sozio-kulturelles Phänomen retten.

Die wichtigsten vorgeschlagenen Massnahmen:

  1. Kurzfristige Initiativen:
  • Abschaffen der "Belustigungstaxe". Esch-Alzette schaffte nach dem Appell der Kommission diese Taxe ab 1.1.1978 ab. (Zur Situation in der Gemeinde Luxemburg siehe S.9)

  • Verleihung von Preisen seitens des Staates beim "Concours national de la Fédération des Cinéastes Amateurs".

  • Film-Festival in Luxemburg. Das erste fand 1978 mit Erfolg statt.

  1. Hilfen an die Kinobesitzer:
  • Teilweises oder ganzes Erlassen von verschiedenen Steuern und Taxen,

  • Geldzuschüsse bei Programmation von Filmen, denen eine ad-hoc Kommission einen hohen künstlerischen Wert zugesprochen hat,

  • Geldzuschüsse oder Unterstützung bei Reklame, Propaganda und Veröffentlichungen anlässlich der Realisierung von "Pilotprojekten": Filmzyklen eines bestimmten Regisseurs, Landes oder Filmgenres, Filmfestival usw.

  • Zuschüsse für Kindersondervorstellungen mit von der Filmkommission besonders empfohlenen Filmen,

  • Kapitalhilfen und /oder Kredit zu niedrigem Zinssatz und/oder Bankgarantie bei der Modernisierung der Säle und der technischen Einrichtungen, beim Umbau der grossen Säle zu Duplex oder Triplexsälen, oder beim Bau von neuen Sälen.

COUTIER

Da diese Vorschläge neue Gesetzesmassnahmen bedingen,
bietet die Kommission auch dazu ihre Mitarbeit an.

  1. Filmschaffen und Filmproduktion
  • Substantielle Kredite beim Kulturministerium für
    ein unabhängiges Luxemburger Filmschaffen.
  • Schaffung eines staatlichen Dienstes, das die
    dazu nötige technische Infrastruktur zur Verfü-
    gung stellt. Dieser Dienst könnte der Schule,
    dem Tourismus, dem Handelsausbau und den priva-
    ten Filmemachern zugute kommen.
  1. Schaffung eines Filmzentrums

Aufgabe dieses Zentrums wäre es,

  • eine Dokumentation in Wort und Bild über den Film
    anzulegen,
  • einen parallel zum Kommerz laufenden Filmver-
    trieb zu organisieren (Ciné-Clubs),
  • die Filmkultur durch ein Animationsprogramm zu

beleben,

  • die Voraussetzungen für eine Filmzerziehung in den
    verschiedenen Schultypen zu schaffen.

Aber heute, drei Jahre später, ist noch immer
nichts geschehen. Die Arbeit der "Commission: Aide
au Cinéma" riskiert, wie schon so manche Initiativen
in diesem Sinne vorher, durch das krasse Fehlen an po-
litischem Willen "für die Katz" gewesen zu sein. (Der
Luxemburger Staat gab 1974 z.B. pro Schüler und pro
Jahr 65 F für audiovisuelle Belange aus – gegen 80
DM in Deutschland. Heute hat die Summe eher abgenom-
men…) Der massgebliche Initiator in der Kommission,
Ed. Kohl, hat daraufhin verständlicherweise das Hand-
tuch geworfen, der Koalitionswechsel hat keine Bes-
serung gebracht, im Gegenteil. Der Rettungsanker
rostet noch immer vor sich hin. Dem Medium Film, ob
Kunst oder Kommerz, gehört zwar die Zukunft. Wahr-
scheinlich jedoch nicht in Luxemburg.

csst

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