Der Schön-Wetter-Plan
Zum Katastrophenschutzplan für Cattenom
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Zum Katastrophenschutzplan für Cattenom
KATASTROPHE, das klingt nach Tschernobyl, das klingt nach Evakuierung ganzer Landstriche, das klingt nach europaweiter Verseuchung. Wie soll man eine solche Situation planen, wie sie beherrschbar machen? Die Improvisation und der Zufall führen im Ernstfall Regie. Dies ist nicht Horrorvision der Kernkraftgegner sondern auch das unausgesprochene Eingeständnis der französischen Katastrophenplaner, die den wirklichen Ernstfall nicht mit einbeziehen. Vorgesehen sind lediglich Unfälle, die eine Evakuierung eines Gebietes von 5 km Radius vorsehen und die geplanten Aufnahmezentren in Guenange, Hayange usw. liegen in 10-15 km Entfernung zum AKW. Die koordinierende Einsatzleitung ist im 8 km entfernten Thionville untergebracht und ihre Verlegung ist im Plan nicht vorgesehen. Wie man es bewerkstelligt, die 40 000 Einwohner der Stadt Thionville zu evakuieren und wo man sie unterbringt, wird nicht erörtert.
Die Evakuierung von einigen hundert Personen der unmittelbar angrenzenden Gebiete in der Hauptwindrichtung, so wie sie als Möglichkeit im Plan vorkommt, wird nur als Ausnahmefall und letztes Glied einer sich langsam entwickelnden Situation verstanden. Eine schnelle Evakuierung ist nicht vorgesehen.
Es handelt sich hier also um einen Schön-Wetter-Plan, der die eigentliche Katastrophe ausklammert und der immer wieder beteuert, dass die beschriebenen kleineren Unfälle nicht eintreten werden: "Grâce au très haut degré de sûreté technologique … le plan ne sera probablement jamais mis en oeuvre".
Ein nationaler Plan
Die Katastrophenplaner gehen von der Fiktion aus, dass der Ernstfall mit rein nationalen, französischen Mitteln bekämpft werden kann, so als ob die Strahlen an der Grenze halt machen würden. Die Zusammenarbeit mit den Nachbarstaaten beschränkt sich auf reine Information. Dass man deren Hilfe in Anspruch nehmen könnte, dass man auf deren Territorium flüchten könnte, wird nicht in Erwägung gezogen.
Diese beiden Einwände zeigen bereits, dass der Plan nicht ernst zu nehmen ist. Trotzdem wollen wir einige Einzelheiten unter die Lupe nehmen, auch wenn diese für den Aussenstehenden meist nur schwer zu durchschauen sind. Es gibt nämlich nicht nur einen Plan, sondern, wie die berühmten russischen Puppen, besteht er aus vielen ineinander verschachtelten und versteckten Plänen, von denen der vorliegende Katastrophenschutzplan nur die äusserste Hülle ist. Für den Plan der Evakuierung benennt der Plan z.B. die ausgewählten Auffangorte und die lokalen Behörden, die sich um die Zuverfügungstellung der Zentren (es werden Schulen, Sporthallen usw. erwähnt) bekümmern müssen. Welche Räumlichkeiten ausgewählt werden, wie sie ausgestattet werden, steht nicht im eigentlichen Plan und bleibt der Öffentlichkeit verborgen.
Drei-Stufen-Plan
Die vorgesehenen Massnahmen werden in 3 Etappen ausgelöst: Die erste Stufe ist der nichtradioaktive Unfall innerhalb des AKW-Geländes. Er tritt ein, wenn eine oder mehrere der folgenden Bedingungen erfüllt sind:
- es muss Hilfe von aussen angefordert werden
- der Vorfall ist von aussen deutlich (1) sightbar
- der Weiterverlauf ist nicht beherrschbar.
Diese Bedingungen zeigen, dass es einen Vorfall nullter Ordnung gibt. Wenn die Werksleitung glaubt, eine Panne mit eigenen Mitteln beherrschen zu können, und wenn diese nicht von aussen deutlich sichtbar ist, darf der Störfall unter der Hand (oder zumindest ohne den Plan zu bemühen) aus der Welt geschafft werden.
Die zweite Stufe wird ausgelöst bei radioaktiven Freisetzungen, die auf das Kraftwerksgelände beschränkt bleiben. Wird die Werksumzäunung jedoch überschritten, muss die dritte Stufe ausgelöst werden. Zumindest bei gasförmigen Freisetzungen und bei Ableitungen ins Moselwasser ist diese Unterteilung sehr vage. Das Gelände hat eine sehr grosse Ausdehnung und der Ortsteil Reiter ist weniger als 1000 m vom Zaun entfernt. Das heisst die 3. Stufe müsste sofort und automatisch eingeleitet werden sobald Radioaktivität aus dem Reaktorgebäude austritt und nicht erst wenn sie den Zaun des Werkgeländes "überschritten" hat.
Die dritte Stufe ist noch einmal in drei weitere Situationen eingeteilt. Zunächst einmal soll das normale Leben weitergehen, dann wird die Bevölkerung aufgefordert in geschlossenen Räumen zu bleiben. Dies soll geschehen, wenn eine Gesamtdosis von 500 milliard zu erwarten ist. Die Evakuierung soll durch die nationale Strahlenschutzkommission SCPRI entschieden werden, deren Vorsitzender Pellerin für seine besondere Unbekümmertheit und Grosszügig-
keit im Umgang mit Strahlengefahren bekannt ist.
Erst wenn die Situation sich weiter verschlechtern
sollte, wird die Evakuierung beschlossen. Aber,
dass dies höchst unwahrscheinlich ist, wird auch an
dieser Stelle noch einmal betont.
Ablaufplan
Der Plan besteht hauptsächlich aus einzelnen "Fiche
réflexe", in denen die Massnahmen der einzelnen Ak-
teure in ihrer Reihenfolge festgehalten sind, und
aus Informationsflussplänen, in denen die Benach-
richtigungskette und die Weitergabe des Alarms be-
schrieben werden. Die "Fiche réflexe" ist eine rei-
ne Aufzählung, bei der keine Zeitangaben vorgegeben
sind. Es fehlt also ein Zeitablaufplan. Der Einwand
dass alles so schnell wie möglich gehen soll, wird
kein Fachmann gelten lassen. Denn erst ein genauer
Zeitplan ermöglicht die zeitliche Abstimmung der
verschiedenen Handlungsstränge.
Verfolgen wir die Haupthandlungslinien:
Die Leitung des Kernkraftwerkes benachrichtigt
Ordnungskräfte, Feuerwehr und Präfektur, welche die
Einsatzleitung übernimmt. Folgende Reflexhandlungen
der Präfektur sind vorgesehen:
- Es wird entschieden ob der Plan eingeleitet werden soll, dies hauptsächlich dann, wenn die internen Mittel nicht ausreichend sind.
- Die Alarmierung von 11 verschiedenen Behörden.
- Die Einsatzleitung (poste de commande fixe) inklusive Dactylo- und Fernmeldeabteilung wird aktiviert.
- Kontaktaufnahme mit der Vor-Ort-Leitung (poste de commande opérationnel), der parallel zu der Feuerwehr eingerichtet wurde.
- Die Informierung der Bevölkerung, der Medien und der lokalen Volksvertretern (Bürgermeister, …).
CONSIGNES A APPLIQUER PAR LA POPULATION
Les consignes à appliquer par la population sont
celles contenues dans la plaquette distribuée dans
les communes des environs du C.P.N.
Il s’agit essentiellement:
- d’aller chercher les enfants à l’école ou à la crèche
- de fermer les collectivités (écoles, garderies, entreprises)
- de rentrer chez soi
- de fermer portes et fenêtres, aussi hermetiquement que possible, ainsi que tous les systèmes d’aération, de ventilation et de climatisation
- de se mettre à l’écoute de la radio, de la télévision (FR 3 notamment), qui diffuseront, à intervalles réguliers, les informations communiquées par le Préfet, Commissaire de la République
- de n’utiliser le téléphone qu’en cas d’urgence
- de ne consommer que de l’eau du robinet et des aliments conservés à domicile.
Les agriculteurs sont invités à:
- faire entrer les animaux dans les locaux fermés et préparer et conserver dans un abri fermé, du fourrage ou des aliments préconditionnés pour leur nourriture
- observer les consignes éventuelles pour quitter le domicile pendant les horaires autorisés afin de nourrir et d’abreuver le bétail.
EINWOHNERVERTEILUNG UM CATTENOM
An 6. Stelle erfolgt dann schliesslich die Unter-
richtung der zuständigen saarländischen und luxem-
burgischen Stellen. Beim Ablaufplan für die zweite
Stufe rückt die Benachrichtigung der Nachbarländer
an die 7. Stelle. Auf der dritten Stufe ist diese
überhaupt nicht mehr explizit vorgesehen.
Die Nachbarstaaten werden also praktisch mit den
Lokalzeitungen gleichgestellt. Sie werden nach die-
sen informiert und haben kein Mitspracherecht auf
der Entscheidungsebene. Die Benachrichtigung geht
in Luxemburg über Telex an die Protection Civile.
Ausserhalb der Dienstzeiten erfolgt die Informa-
tion telephonisch. Zur Benachrichtigung sind vier
verschiedene Formblätter vorgesehen, die durch ih-
re unbeholfene Machart und ihr handwerkliches Aus-
sehen grotesk rührend wirken. In Punkt 7 muss man
unter "a" die Zahl der Verletzten, unter "b" die
Zahl der Verstrahlten, unter "c" die Zahl der "Ver-
seuchten" und unter "d" die geschätzte Dosis ange-
ben. Tote sind im Formdruck nicht vorgesehen. Ein
weiteres Blatt liefert vorformulierte Versatzstük-
ke und ein Schema für ein Communiqué.
Der Ernstfall
In den letzten paar Wochen gab es schon 2 Vorfälle,
bei denen das Funktionieren des Katastrophenschutz-
planes deutlich wurde.
Am 5.8.86 kommt es um 7.55 zu einem Brand, der um
14.07 in einem Schreiben an die Protection Civile
gemeldet wird, diese gibt diese Nachricht jedoch
nicht an die Öffentlichkeit weiter, so dass dieser
Vorfall über die ausländischen Nachrichtenagentu-
ren bekannt wird. Die Informationsverzögerung be-
trug über 6 Stunden.
Ein zweiter Vorfall, bei dem es zu einem Wasserein-
bruch in das Untergeschoss der Reaktorgebäude 1
und 2 kommt, wird noch später weitergemeldet. Am
23.8. wird um 20.00 Uhr das Wasser zufällig ent-
deckt, es dauert 90 Minuten bis die Feuerwehr von
Thionville um Hilfe gerufen wird. Hier zeigt sich,
dass es also zunächst immer die Kraftwerksleitung
bzw. das technische Personal vor Ort ist, das die
Situation einschätzen muss und dann die Vorausset-
zung für die Einleitung des Planes schafft. Erst
als man eingesehen hat, dass die eigenen Mittel
nicht ausreichen, wird der Präfekt informiert, der
| CRITERES | DECISIONS |
| — | — |
| .Débit de dose moyen ambiant ou prévisible pouvant conduire à une dose totale inférieure à 500 millirads (5×10^{-3} dray ) | POURSUITE DE LA VIE NORMALE |
| . Débit de dose moyen ambiant ou prévisible pouvant conduire à 500 millirads | CONFINEMENT A DOMICILE |
| . Après confinement des populations et selon les perspectives d’évaluation de la situation | EVACUATION (exceptionnellement) sur avis du S.C.P.R.I. |
über die Auslösung des Planes entscheidet und der dann als 6. auf seiner Aufgabenliste auch die Informierung der Luxemburger Regierung stehen hat. Dies geschieht um 5.50 telephonisch und wird kurz vor 7 per Fernschreiber bestätigt. Diesmal geht die Nachricht um 8.39 per Fernschreiber an die Öffentlichkeit weiter.
Im Ernstfall kann diese Verzögerung fatal sein. Der Informationsflussplan muss dringend abgeändert werden. Die Luxemburger und saarländischen Stellen müssen gleichzeitig und gleichberechtigt mit der Präfektur benachrichtigt werden. Noch besser wäre der Anschluss an automatische Messstationen auf dem Werksgelände, da nur so die Unabhängigkeit von der Werksleitung erreicht würde.
Der Luxemburger Plan
Im Herbst, wenn die Leute beruhigt seien, sagte Benny Berg kurz nach Tschernobyl, solle der Luxemburger Katastrophenschutzplan veröffentlicht werden. Dann wird man nachlesen könne, wie die Evakuierung der Bevölkerung "Nach Norden" (P.Kayser nach
Käsecker 4/86) konkret aussehen soll. Die zur Ausführung des Planes notwendigen Vorkehrungen für Schutz- und Hilfsmassnahmen sollen 1987 abgeschlossen sein. So wenigstens steht es in einem Bericht des Innenministeriums, der im Organ der Protection Civile veröffentlicht wurde. Dort kann man auch nachlesen, dass diese Massnahmen, die bislang nie genau aufgeschlüsselt wurden, in den 4 Jahren von 1984-1987 insgesamt 46 700 000 Franken verschlingen werden.
Der Plan ist zumindest provisorisch fertiggestellt und bedarf nur noch seiner Absegnung durch den Ministerrat, um veröffentlicht zu werden. Dies soll noch vor Inbetriebnahme von Cattenom der Fall sein, es sei denn die Katastrophenplaner müssen nachsitzen.
Der Katastrophenschutzplan kann im OEKO-Zenter, 6, rue Vauban, eingesehen werden.
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