Art. 92 des Code des Assurances Sociales hält fest, dass als Berufsunfall, jeder Unfall als solcher zu betrachten ist, welcher dem berufstätigen Arbeiter oder Beamten beim Ausüben seiner Arbeit zustösst. Hat also ein Arbeiter oder Beamte das Unglück, sich auf seinem Arbeitsplatz oder auf dem Weg zur Arbeit und zurück, eine leichtere oder schwerere Verletzung […]
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