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Immer schon hat forum Themen wie Kindesmißbrauch, Jugendschutz und Kinderrechte als wichtige soziale Themen angesehen¹. Mehrmals haben Mitarbeiter des Kannerschlasses auf unsere Einladung hin in diesen Seiten eine Darstellung der Problematik und eine Beschreibung ihrer Arbeit gegeben. Dabei lag uns vor allem am Herzen, den couragierten Einsatz all jener, die in diesem Bereich arbeiten, zu unterstützen, zu helfen, das Schweigen zu brechen, und die öffentliche Bewußtseinsbildung voranzubringen.
In der Nummer 182 nun befand sich ein Artikel von Michel Pauly über den Fall (im folgenden Fall K. genannt) eines Elternpaares kapverdianischer Herkunft, deren Familie getrennt und zerstört wurde durch einen sich jahrelang hinziehenden Prozeß wegen Kindesmißbrauchs, wobei die Schuld alles andere als erwiesen war. In diesem Artikel wurde unter anderem die Frage aufgeworfen, inwieweit die Mitarbeiter des Kannerschlass durch Übereifer zu diesem Drama beigetragen hätten.
Ein polemischer Artikel und die Antwort
Es war der Redaktion damals klar, noch bevor die ersten Reaktionen gekommen waren, daß der Artikel die Bezeichnung polemisch verdiente. Nichtsdestoweniger erschien es sinnvoll, die Problematik des sogenannten Mißbrauchs des Mißbrauchs anzudiskutieren, statt zu versuchen, solche doppeldeutigen Fälle zu vertuschen.
Es ist schwierig zu sagen, wie polemisch ein Artikel sein darf. Aber forum sieht sich als kritische Zeitung, in der neben tiefschürfenden und ausgewogenen Beiträgen auch der Aufschrei gegen Absurditäten und Ungerechtigkeiten seinen Platz hat.² forum hatte von diesem Fall gehört, ein Redaktionsmitglied hat sich weiter erkundigt, und die Empörung gegen das offensichtliche Unrecht wurde zu Papier gebracht. Dabei mag auch die Tradition von forum, sich an die Seite der (allzuoft von den staatlichen Institutionen herumgeschubsten) Einwanderer zu stellen, eine Rolle gespielt haben.
Auf einen groben Klotz gehört ein grober Keil. Daß wir also eine polemische
Antwort des Kannerschlass erhielten, in forum Nr 183 abgedruckt, entsprach der Situationslogik. Verständlich ist auch, daß dabei so manches im ursprünglichen Artikel auf das Kannerschlass bezogen wurde, was nicht für es
Daß beim Schutz von Kindern Irrtümer begangen werden können – ob aus «exces de zèle» oder mangels adäquater juristisch-sozialer Verfahrensweisen – diese Problematik erscheint uns allerdings weiterhin diskussionsbedürftig.
gemeint war. Allerdings liegt es in der Natur einer solchen Punkt für Punkt-Antwort, dass man darauf wieder Punkt für Punkt dagegen halten kann, und die Diskussion auf der Ebene der Einzelargumente bleibt. Das Kannerschlass begnügte sich auch nicht mit dieser Gegendarstellung, sondern ließ juristische Schritte gegen forum anlaufen; eine Eskalation schien vorprogrammiert.
Gespräche
All diese Aufregung brachte uns dazu, zahlreiche Gespräche zu führen mit Freunden und Bekannten die im Bereich Kinder- und Jugendarbeit tätig sind. Es gab vielfältige Meinungen zum Fall K., wobei alle uns bestätigten, wie schlecht Justiz und Polizei auf diese schwierige Problematik vorbereitet sind.³ Einigkeit herrschte auch darüber, daß ein solches Thema in der Form Polemik-Gegenpolemik nicht abgehakt sein könne. Viele stellten eine Ratlosigkeit fest, wie man mit einer aufkommenden Anti-Kinderschutz-Stimmung umgehen solle und bedauerten gerade deswegen den möglichen Verlust moralischer Glaubwürdigkeit für beide Seiten in dieser Affäre. In ihrem Verständnis war weder forum ein Hort der Nestbeschmutter, noch das Kannerschlass auf richterliche Verfügungen anstelle von Sachargumenten angewiesen.
Immerhin gibt es so manches das uns (forum und Kannerschlass) eint, auch wenn die Positionen in Einzelfällen nicht automatisch identisch sein müssen. Humanistische Werte, Eintreten für die Schwachen und der Glaube an die Handlungsfähigkeit der Zivilgesell-
schaft haben in der Vergangenheit eine Zusammenarbeit begünstigt. Auch die Probleme, die vom Fall K. aufgeworfen werden (Modalitäten der Heimeinweisungen, Vereinbarkeit von Therapie und Wahrheitsfindung) müssen öffentlich diskutiert werden, und forum ist bereit, darüber sachlich und kritisch zu informieren.$^{4}$ Unser Wunsch, diese Debatte zu fördern, ist auch eine Art Wiedergutmachung für einen Ansatz, der das Thema vielleicht vom falsche Ende her aufgegriffen hat. Denn unabhängig von Unzulänglichkeiten, die es überall gibt, und unabhängig davon, ob es sich im Fall K. um solche handelt, möchte
forum keinen Zweifel aufkommen lassen, daß Personal und Leitung des Kannerschlass, die den Mut zu einer belastenden und ungeliebten Arbeit haben, unseren Respekt verdienen.
Keinem in der forum-Redaktion war also wohl bei dem Gedanken, daß zwei fortschrittliche «Institutionen» aufeinander herumhacken sollten. Nicht etwa daß so etwas die Ausnahme wäre, aber wir dachten immer, es würde uns niemals passieren, und die Leute vom Kannerschlass dachten wohl genauso. Aber auch in der Sache waren wir unzufrieden, denn wir wollten sicher kein pau-
pauschal negatives Bild vom Einsatz gegen den sexuellen Mißbrauch von Kindern im Ganzen und von der Arbeit des Kannerschlass im Besonderen vermitteln. Und je mehr wir uns damit beschäftigten, umso klarer wurde uns, daß der besagte Einzelfall (wie auch immer man ihn bewerten mag) als pars pro toto genommen für die Gesamtproblematik auch ein verzerrtes Bild ergeben könnte.
Daß beim Schutz der Kinder Irrtümer begangen werden können, ob aus «excess de zèle» oder mangels adäquater juristisch-sozialer Verfahrensweisen, diese Problematik erschien uns allerdings weiterhin diskussionsbedürftig. So gesehen erschien uns der ursprüngliche Artikel durchaus sinnvoll als Diskussionsanstoß, jedoch meinten wir, unseren Lesern eine Vertiefung des Themas schuldig geblieben zu sein.$^{5}$
So entstand der Wunsch, unsere «Auseinandersetzung» mit den Mitarbeitern des Kannerschlass nicht juristisch zu führen, sondern indem wir uns mit ihren Standpunkten in gemeinsamer Diskussion auseinandersetzten. Also setzten wir uns mit ihnen zusammen, und nach einem klärenden Gespräch wurde vereinbart, daß forum eine Stellungnahme veröffentlichen würde, in dem wir mögliche Mißverständnisse über die Rolle des Kannerschlasses ausräumen würden. Die im Gespräch gewonnenen Einsichten in den besagten Fall und in die Gesamtproblematik unsererseits wurden nicht, wie zeitweilig geplant, in diese Stellungnahme integriert, sondern in diesen gesonderter Beitrag aufgenommen.
Ein schwieriger Fall
Die wichtigste Klärung, die vorgenommen wurde, betrifft sicherlich die Rolle, die das Kannerschlass bei der Heimeinweisung der Kinder gespielt hat. Wenn der forum-Artikel den Eindruck vermitteln konnte, das Kannerschlass habe diese Einweisung forciert, so versicherten uns die Verantwortlichen des Kannerschlasses, sie hätten nur einen Verdacht auf sexuellen Mißbrauch weitergeleitet, und für die nachfolgenden Entscheidungen sei alleine die Justiz verantwortlich$^{6}$.
Recht auf Information, Recht auf Privatsphäre
In einem offenen Brief an die Journalisten («Lettre ouverte aux journalistes», concernant le respect de l’anonymat dans la presse), abgedruckt im Buch «Les enfants, orphelins de droits», S.339) betont Gilbert Pregno die Wichtigkeit der Berichterstattung bei der Sensibilisierung für die Problematik des sexuellen Mißbrauchs. Er sieht allerdings die Gefahr, besonders im kleinen Luxemburg, die Anonymität und die Privatsphäre der Opfer preiszugeben.
Es handelt sich meines Erachtens nach um zwei getrennte Gefahren, wie es auch zwei Arten der Berichterstattung gibt. Die eine stellt das Opfer zur Schau, was einer späteren Normalisierung des Lebens der Kinder im Wege steht: «C’est les stigmatiser, que de divulguer des profils de personnalité, d’évoquer ou de décrire avec des détails des abus sexuels et des maltraitements, de mettre à l’avant-plan les relations qu’ils ont entretenues ou qu’ils entretiennent avec leur tortionnaire, en présentant ou interprétant hors de leur contexte ce que des experts ont pu présenter … Et tout cela nous met mal à l’aise.» Hier kollidiert das Interesse der Kinder mit dem Ringen des Journalisten um anschauliche Berichterstattung, und man wird verlangen dürfen, daß im Normalfall mit Details zurückhaltend umgegangen wird.
Anders liegt die Sache bei der Anonymität. Natürlich darf diese nicht leichtfertig preisgegeben werden. Aber wenn man nicht prinzipiell die Berichterstattung über einen Fall verbieten will, dann lässt sich die Anonymität nicht immer aufrechterhalten, denn wenn ein Fall erst einmal «ins Gespräch kommt», wird die Anonymität auch ohne Hinweise zur Person, ausgehend von der direkten Nachbarschaft, «de proche en proche» gelüftet werden. Ein Gang zur Justiz ist immer auch ein Gang in die Öffentlichkeit, denn nur eine Justiz die der Kontrolle der Öffentlichkeit unterliegt, kann auch in deren Namen Recht sprechen. Die Transparenz der Justiz und ihre Kontrolle unter anderem durch die sogenannte Vierte Gewalt gehört zu den Voraussetzungen für ein demokratisches Staatswesen.
In forum hatte mp versucht, den Fall K. mit Rücksicht auf die Anonymität der betroffenen Eltern und Kinder darzustellen. Auf ein Zurschaustellen der Familie hatte er ganz verzichtet. Es ist uns unklar, ob diese Balance zwischen Berichterstattung und Schutz der Anonymität vor Gericht Bestand hätte. Klar ist uns allerdings, daß wir eine Justiz nicht respektieren könnten, die sich als Gralshüter der Wahrheit verstünde und nur noch Verlautbarungsjournalismus erlauben würde.
RK
Daher ihr Zorn über den Satz gegen Ende des Artikels «Nous comprenons d’autant moins l’acharnement des responsables de la Fondation Kannerschlass que leur attitude est en contradiction avec les propos de conférenciers qu’ils avaient eux-mêmes invités à Luxembourg.» Das konnte so verstanden werden daß alle vorhergehenden Vorwürfe an das Kannerschlass statt an die Justizbehörden gerichtet wären. Die Verantwortlichen des Kannerschlasses betonten, daß sie im Einklang mit besagten «conférenciers» die Therapiearbeit mit der Familie (und nicht gegen sie) sehr ernst nähmen und eine Heimeinweisung nicht als Allheilmittel ansehen würden, sondern als letzte Möglichkeit.
Was die Fakten des Falles K. angeht, so müssen einige Aussagen des forum-Artikels hinterfragt werden. So ist uns völlig unklar, inwiefern die skandalösen Verzögerung des Falles nicht auch durch das Vorgehen der Partei der Eltern verursacht wurde. Ebenfalls betonten die Verantwortlichen des Kannerschlasses die Sorgfalt ihrer Enquête bevor es zu einem «signalement» komme, und warnten davor, die belastenden Aussagen der Kinder einfach als Resultat von Beeinflussung zu deuten.
Derselbe Artikel könnte heute nicht mehr so geschrieben werden, weil sich unser Kenntnisstand verändert hat. Allerdings ist uns der Kern der Sache nie richtig klar geworden, insbesondere in Bezug auf Schuld oder Unschuld, weil in vielen Punkten einfach Aussage gegen Aussage unserer verschiedenen Gesprächspartner steht.$^{7}$ In der Redaktion selbst gehen die Meinungen hierzu auseinander, ohne daß dies den Sinn des ursprünglichen Artikels als Diskussionsanstoß in Frage stellen würde.
Ein Urteil und kein Ende
Auch mit dem Urteil ist die Affäre nicht zu Ende. Dem Freispruch vor dem Strafgericht war der Verzicht des Staatsanwaltes, die Verurteilung einzufordern, vorausgegangen. Allerdings ist anschliessend die Staatsanwaltschaft in Appell gegangen, was für viele Beobachter unverständlich ist. Paradox
Mißbrauch hoch N
Wer vom Mißbrauch des Mißbrauchs redet, meint, daß die Bereitschaft, den sexuellen Mißbrauch zu bekämpfen, benutzt wird, um andere Zwecke zu verfolgen. Mögliche Beispiele wären: bei einer Scheidung das Besuchsrecht des Vaters liquidieren, als Ausreißer in einer Notunterkunft aufgenommen zu werden, Unterschriften für die Todesstrafe zu sammeln, da Sexualtäter immer rückfällig werden. In Fällen wie den Wormser Prozessen, wo Kinderschützer durch suggestive Befragungen einen nicht haltbaren Mißbrauchsvorwurf aufbauten, also mit falschen Mitteln den richtigen Zweck verfolgten, sollte man eher von Übereifer sprechen als von Mißbrauch des Mißbrauchs.
Um aber beim Terminus zu bleiben, ergibt sich sogleich die Möglichkeit des Mißbrauchs des Mißbrauchs des Mißbrauchs. Angesichts der Konsequenzen die ein nicht bestätigter Mißbrauchsverdacht für die betroffene Familie hat (wie am Fall K. deutlich wird), ist es richtig, maximale Gewissenhaftigkeit einzufordern. Andererseits wird man solche Fälle nie ganz ausschließen können. Wer sie nicht als Anstachelung zu mehr Sorgfalt, zu einer genaueren Einzelfallprüfung nimmt, sondern den Schutz an sich in Frage stellen möchte, der betreibt Mißbrauch hoch drei.
Irgendwie kommt einem das Schema bekannt vor, man denke nur an Alimentenregelungen oder sexuelle Belästigung: Zum Schutze der Schwächeren (oft Frauen und Kinder) werden Regeln aufgestellt, die in einigen Fällen zu «ungerechten» Ergebnissen führen. Auf der Basis solcher Einzelfälle, rebellieren dann alle Betroffenen im Block (meistens Männer), ohne sehen zu wollen, daß ohne die Schutzregeln viel massiver Unrecht stattfinden würde. Die Lobbies im Dienste der Schwächeren (die aus ihrem Rollenverständnis heraus oft einseitig argumentieren) werden dann zur Verschwörung (ja, auch in der forum-Redaktion sind die Schergen der feministischen Weltverschwörung schon am Werk) hochstilisiert, und schon sind aus den Tätern Opfer geworden.
Unabhängig davon, ob im Fall K. ein Mißbrauch stattgefunden hat oder ob es sich um einen «Mißbrauch des Mißbrauchs» gehandelt hat, es besteht die Gefahr eines Mißbrauchs hoch drei. Täter könnten den Fall benutzen, um ihre Opfer zu überzeugen daß sie chancenlos sind, Mitwisser könnten aus dem gleichen Grund, oder auch umgekehrt aus übertriebener Vorsicht heraus weiterschweigen. Schließlich könnten sowohl die verantwortlichen Stellen in Justiz und Sozialarbeit als auch die Öffentlichkeit durch diesen Fall dazu gebracht werden, den Kopf zurück in den Sand zu stecken.
Betreibe ich nun schon Mißbrauch hoch vier? Man könnte ad infinitum so weiterräsonnieren, ohne Schiedsspruch für Henne noch Ei. Man könnte auch versuchen, der Debatte auszuweichen, indem man solche Fälle möglichst totschweigt. Man kann sich aber auch klar und deutlich zu einer von Einzelfällen nicht tangierten Haltung bekennen: der Schutz des Schwachen ist notwendig und richtig. Ausgehend davon, und unter Berücksichtigung der Einzelfälle, ist dann eine konstruktive Diskussion darüber möglich, wie dieser Schutz ausgestaltet werden soll.
RK
scheint auch, daß die Verfügungen des Jugendgerichtes keineswegs durch den Strafprozess aufgehoben sind, und die Kinder immer noch nicht zu ihren Eltern zurückdürfen.8 Einen rezenten Antrag in diesem Sinne lehnte das Jugendgericht ab unter Hinweis darauf, daß die Kinder ihre Aussagen nicht zurückgezogen hätten und also, trotz des Freispruchs, der Verdacht auf Mißbrauch fortbestünde. Eine solche Argumentation öffnet natürlich der Willkür Tür und Tor, andererseits möchte wohl niemand gerne an der Stelle jener Jugendrichter sein und die Verantwortung übernehmen, gegebenenfalls mißbrauchte Kinder gegen ihren Willen in die Familie zurückzuschicken.
Auch die allgemeinen Folgen dieses Präzedenzfalles sind nicht abzusehen. Werden in Zukunft Personen ihre Beobachtungen für sich behalten in der Sorge, einem als übereifrig angesehenen Kinderschutz die Basis für erneute Justizirrtümer zu liefern? Werden andere, als Mitwisser angeklagte Perso-
nen, ihr Schweigen unter Hinweis auf diesen Fall zu rechtfertigen versuchen? Wird die Justiz sich zukünftig schwertun, sexuellen Mißbrauch an Kindern, wo die Beweislage oft schwierig ist, überhaupt noch zur Anklage zu bringen? Wird auf die von Institutionen wie dem Kannerschlass betriebene Sensibilisierung des öffentlichen Bewußtseins gegenüber dem Mißbrauch eine erneute Verdrängung dieses Phänomens erfolgen unter dem Deckmantel des sogenannten Mißbrauchs des Mißbrauchs?
Raymond KLEIN
1 forum Nr 173/174, …
2 Auch bei dem harmloseren Thema «Cité judiciaire» war unser erster Beitrag eher polemisch, worauf dann ein paar Nummern später ein Mini-Dossier folgte in dem alle Stimmen zu Wort kamen.
3 Allerdings wurde der Richterin des Strafverfahrens im Falle K. einhellig Kompetenz und Einfühlungsvermögen bescheinigt.
4 Das Kannerschlass seinerseits organi-
sierte z. Bsp. kürzlich eine Konferenz und ein Seminar zum Thema Glaubwürdigkeitsprüfung der Aussagen von Kindern.
5 Gewiß wäre es auch interessant, wenn ein Journalist die Affäre um den Fall K. aufrollen würde auf der Basis einer eigenen, investigativen Enquête. Dies war nicht die Absicht des umstrittenen Artikels, und dies ist auch schwierig zu leisten für eine nicht-kommerzielle Zeitung mit bescheidenem Budget wie forum.
6 Wie auch das umstrittene Gutachten im Auftrag des Gerichts von einer dem Kannerschlass nicht angehörenden Person erstellt wurde.
7 Auch das Urteil (Freispruch des Vaters in erster Instanz) kann hier nicht weiterhelfen, weil für uns Schuld eine an Ethik und Wahrheit geknüpfte Kategorie ist und nicht an juristischer Beweisbarkeit gemessen werden kann.
8 So untypisch ist das allerdings nicht, denn in vielen Fällen von diagnostiziertem Mißbrauch wird nach der Heimeinweisung auf eine Strafanzeige verzichtet, weil unklar ist, ob die Beweismittel vor Gericht ausreichen würden.
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